In Umsetzung des Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention befürwortet die Landesregierung die umfassende Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben. Dies schließt auch die Mitarbeit in Gemeindevertretungen, Kreistagen und Bürgerschaften ein. Hierbei sind selbstverständlich auch Menschen mit auditiven Behinderungen einbezogen. Daher sollte die Wahl eines gehörlosen Mandatsträgers in jeder Gemeinde die Notwendigkeit auslösen, sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung mit dieser Problematik zu befassen und sie einer tragfähigen Lösung zuzuführen. Angesichts des Einzelfallcharakters derartiger Problemlagen ist eine allgemeine gesetzliche Regelung nicht beabsichtigt. – Vielen Dank.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD, die Fragen 7 und 8 zu stellen.
Am 16.03.2017 hat sich die Landeshauptstadt Schwerin schriftlich an das Ministerium für Inneres und Europa gewandt, um darum zu bitten, eine Residenzpflicht beziehungsweise eine Wohnsitzauflage für Zuwanderer zu erlassen, die im Rahmen des Zuzuges nach Schwerin kommen. Die Landeshauptstadt Schwerin ist seit vielen Jahren überschuldet. Derzeit gilt eine Konsolidierungsvereinbarung mit dem Ministerium für Inneres und Europa, um ab 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Durch den enormen Zuzug in der jüngeren Vergangenheit leben in Schwerin 20 Prozent aller Zuwanderer des gesamten Landes. Die Landeshauptstadt ist mit den dadurch auftretenden Problemen stark gefordert. Es ist bereits absehbar, dass im Jahr 2017 Mehrkosten in einer Größenordnung von 3 bis 4 Millionen Euro anstehen werden. Diese Summe ist nur durch zusätzliche Neuverschuldungen aufzubringen.
8. Wie kann die Landeshauptstadt Schwerin finanziell bei den zu bewältigenden Aufgaben entlastet werden?
Ja, vielen Dank. Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Es sind zwei Fragen, die Frage 7 und die Frage 8, die beantworte ich dann sozusagen in einem Ritt.
Also zunächst: Gemäß Paragraf 6 der Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung werden Asylbewerber, die das Land aufzunehmen verpflichtet ist, den Landkreisen und kreisfreien Städten nach einem Verteilungsschlüssel zugewiesen, der sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Landkreise und kreisfreien Städte zur Einwohnerzahl des Landes errechnet. Die Aufnahmeverpflichtung der Landeshauptstadt Schwerin – das wird ja immer unterschlagen bei den Schweriner Diskussionen – ist bereits zu zehn Prozent dadurch erfüllt, dass sie eine Außenstelle ihrer Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz vorhalten. Das wird bei der Verteilung mitberücksichtigt und dementsprechend gelten die Verteilungen in Schwerin hier bereits um zehn Prozent minimiert.
Darüber hinaus betrachten wir die Aufnahme und die Unterbringung von Flüchtlingen als eine gemeinsame Aufgabe für Land und Kommunen. Es ist schlicht nicht zu rechtfertigen, bestimmte Kommunen aus dieser Pflicht zu entlassen, zumal die Kosten ja vom Land erstattet werden. Eine Diskussion über Obergrenzen mit und zwischen den Kommunen nach dem Motto, welche Kommune verträgt wie viele und wer entscheidet das, wird mit Sicherheit nicht zu mehr Integration beitragen, sondern zu mehr Streit. Deswegen wird auch bis auf Weiteres die Verteilung so erfolgen, wie es zum jetzigen Zeitpunkt im Land erfolgt.
Das Land erstattet gemäß Paragraf 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes den Landkreisen und kreisfreien Städten grundsätzlich die notwendigen Ausgaben für die Unterbringung und für die Aufnahme von Asylbewerbern, den sogenannten Kontingentflüchtlingen, Duldungsinhabern und anderen vollziehbar Ausreisepflichtigen sowie unerlaubt eingereisten Ausländern, denen kein Aufenthaltstitel erteilt wurde. Neben den Leistungen zum Lebensunterhalt werden auch Unterkunftskosten erstattet.
Soweit Gemeinschaftsunterkünfte geschaffen oder hergerichtet werden sollen, werden die dafür notwendigen Investitionen ebenfalls vom Land getragen, soweit der Bedarf durch das Landesamt, also durch das LAiV anerkannt worden ist. In diesem Bereich findet im Unterschied zu überwiegend anderen Bundesländern, in denen nur Pauschalbeträge gewährt werden, eine sogenannte Spitzabrechnung der Kommunen gegenüber dem Land statt, das heißt, sie erhalten die Kosten in vollem Umfang zurückerstattet. Das Land hält weiterhin an diesem Verfahren fest.
Darüber hinaus werden auch die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte vom Bund erstattet. Hier hat die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB XII und anderer Gesetze vorgelegt, um eine Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach den tatsächlichen Auszahlungen vorzunehmen. Zudem erhalten die Kommunen des Landes aus den Integrationshilfen des Bundes bis 2018 jährlich 7,5 Millionen Euro. Von diesen 7,5 Millionen Euro entfallen auf die Stadt Schwerin circa 1,3 Millionen Euro. Schließlich werden auch die
Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Ausländer den Kommunen über den Kommunalen Sozialverband erstattet. Damit trägt das Land den größten Teil der flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen.
Die Landeshauptstadt Schwerin – das gehört zur Ehrlichkeit dazu – profitiert auch über das FAG MecklenburgVorpommern vom Einwohnerzuwachs. Die durch den Einwohnerzuwachs zu verzeichnenden Mehreinzahlungen werden nicht – werden nicht! – auf die vereinbarten Konsolidierungsziele angerechnet, sodass diese Einzahlungen der Landeshauptstadt zur Deckung des Mehrbedarfes beziehungsweise in den Bereichen „Kita“ und „Schulen“ eingesetzt werden können.
Sofern Schwerin nicht in der Lage sein sollte, die bis 2008 vereinbarten Konsolidierungsziele zu erreichen, und Mehraufwendungen kompensieren muss, wurde im Rahmen der Anhörung des Doppelhaushaltes 2017 und 2018 die Bereitschaft des Innenministeriums signalisiert, in sogenannte Revisionsverhandlungen zu treten. Die Ziele für die folgenden Jahre sind zwischen dem Land und der Stadt Schwerin noch zu verhandeln. Sofern Mehraufwendungen von der Landeshauptstadt belastbar belegt werden können, werden diese natürlich bei der Feststellung der zu erreichenden Teilziele auch berücksichtigt. Das ist aber Gegenstand der gemeinsamen Gespräche zwischen meinem Haus und der Stadt Schwerin.
Und zwar zielte meine Frage 1 darauf ab, es gibt ja zwei unterschiedliche Kategorien: Es gibt einmal die Zuweisungen, das haben Sie erläutert, bei den Zuweisungen ist ja auch alles in Ordnung. Wenn die Asylantragsteller dann einen positiven Bescheid bekommen haben, können sie im Land ihren Wohnsitz ändern, wohin sie gerade wollen. Darum ging es in meiner ersten Frage, um den Zuzug. Letztendlich sind für die Stadt Schwerin das ja alles Hartz-IV-Leistungsbezieher.
Sie sprechen von der Residenzpflicht und die Residenzpflicht haben wir in dem Umfang nicht im Land. Ich lehne dies auch ab, weil Sie aufgrund der freien Bewegungsmöglichkeiten, die die Flüchtlinge haben, nicht verhindern können, dass der Flüchtling X zu einem Ort zu Flüchtling Y fährt und deswegen möglicherweise wo auch immer im Land gemeldet ist, aber sich eben dann in Rostock oder in Schwerin aufhält und nur zu bestimmten Teilbereichen in dem jeweiligen Ort ist. Das lösen Sie auch nicht über eine Residenzpflicht, sprich über eine Wohnortzuweisung. Insofern halten wir an der derzeit gelebten Praxis, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Zuteilung der jeweiligen Flüchtlinge erhalten und sie in ihren jeweiligen Orten und Unterkünften verteilen, fest.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und BMV – Entschließung zur Umsetzung der Beschlüsse der 26. Ostseeparlamentarierkonferenz in Hamburg vom 3. bis 5. September 2017, auf Drucksache 7/1214.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und BMV Entschließung zur Umsetzung der Beschlüsse der 26. Ostseeparlamentarierkonferenz in Hamburg vom 3. bis 5. September 2017 – Drucksache 7/1214 –
Das Wort zur Begründung hat die Vizepräsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Frau Beate Schlupp.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in diesem Jahr wollen wir den Beschlüssen der Ostseeparlamentarierkonferenz zustimmen, heute denen der 26. Jahreskonferenz, die vom 3. bis 5. September 2017 in Hamburg stattgefunden hat. Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, die Ergebnisse der Konferenz in einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen einzubinden. Dies war übrigens zuletzt 2004 der Fall, damals anlässlich der 13. Ostseeparlamentarierkonferenz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das zeigt, dass wir das Staatsziel aus Artikel 11 der Verfassung unseres Landes sehr ernst nehmen. Dort heißt es, ich zitiere: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeiten an dem Ziel mit, die europäische Integration zu verwirklichen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere im Ostseeraum, zu fördern.“ Zitatende. Dies bildet die rechtliche Grundlage und den politischen Ansporn für unser grenzüberschreitendes Engagement im Ostseeraum.
Die 26. Ostseeparlamentarierkonferenz in Hamburg stand unter dem Titel „Innovative Wissenschaft, nachhaltiger Tourismus, Partizipation und Kooperation in der Ostseeregion“. Die Landtagsdelegation wirkte unter meiner Leitung aktiv an der Konferenz mit und hat bereits im Vorfeld gemeinsam mit den anderen deutschen Delegationen abgestimmte Handlungsempfehlungen in die Resolution einfließen lassen. Im Zentrum standen die Bereiche Zusammenarbeit in der Ostseeregion, demokratische Teilhabe und das digitale Zeitalter, innovative Wissenschaft und Forschung, außerdem der nachhaltige Tourismus – allesamt Themen, die für unser Land eine besondere Bedeutung haben. Umso wertvoller ist es, dass wir diese Themen in Hamburg umfassend beraten und gemeinsam mit Abgeordneten der Regionen und Staaten des gesamten Ostseeraumes Handlungsempfehlungen und Handlungsaufforderungen erarbeitet haben.
Lassen Sie mich beispielhaft zwei Themen beleuchten. Für weitere Einzelheiten verweise ich auf den Antrag mit der Resolution.
Das eine ist die Teilhabe im digitalen Zeitalter. Hier geht es um die Verbesserung demokratischer Partizipations
möglichkeiten. Die Mitwirkung junger Menschen in gesellschaftlichen Bereichen, in Staat, Wissenschaft, Kultur und Bildung soll verbessert und gestärkt werden. In diesem Sinne setzen sich die Ostseeparlamentarier weiterhin für die Schaffung eines politischen Jugendforums für den gesamten Ostseeraum ein. Nach meiner Einschätzung sollten auch wir als Landtag hier unser Engagement ausbauen.
Besonders relevant ist für uns der Konferenzabschnitt „Nachhaltiger Tourismus“, auch, da die Vereinten Nationen das Jahr 2017 als offizielles Jahr für nachhaltigen Tourismus ausgerufen haben. Vor allem aber wurde nach zwei Jahren intensiver Arbeit auf der Konferenz in Hamburg der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe der Ostseeparlamentarierkonferenz „Nachhaltiger Tourismus“ vorgestellt. Diese Arbeitsgruppe wurde 2015 in Rostock während der 24. Ostseeparlamentarierkonferenz eingesetzt und die Mitglieder wählten unsere Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider zu ihrer Vorsitzenden. In sieben Sitzungen wurden politische Positionen und Handlungsempfehlungen zur Stärkung des nachhaltigen Tourismus in der Ostseeregion entwickelt, erfolgreiche Projekte vorgestellt und Kontakte zu wirtschaftlichen sowie zu politischen Entscheidungsträgern aufgebaut und vertieft.
Die konkreten Ergebnisse wurden als Handlungsempfehlungen in die Resolution aufgenommen. Darin fordert die Ostseeparlamentarierkonferenz ein verstärktes Engagement für die Vision der Ostseeregion als erster Ökoregion weltweit. Zugleich soll mit Blick auf die Auswirkungen touristischer Nutzung dafür gesorgt werden, dass die Natur als wesentlicher touristischer Faktor bewahrt wird. Nachhaltigkeit soll dabei Leitgrundsatz und Standard des Tourismus sein. Gemeinsame Marken und Standards werden als hilfreich eingeschätzt.
Die Konferenz fordert zudem die Unterstützung von Abwassereinrichtungen in den Häfen der Ostseeregionen mit Blick auf das Schmutzwasser von Schiffen. Hier geht es auch um alternative Energiequellen und die Nutzung unterschiedlicher Verkehrsträger im See-, Straßen- und Schienenverkehr sowie ferner – und das sind Forderungen aus der Beteiligung Jugendlicher und junger Erwachsener in einer Sitzung der Arbeitsgruppe – um die Verbesserung des Interrailangebots und der Fahrradinfrastruktur. Relevant für uns ist auch die Forderung nach Gründung internationaler Winterschulen zur Vermittlung von Sprachkenntnissen und interkulturellen Kompetenzen von Arbeitskräften, um damit dem Mangel an Fachkräften im Tourismussektor in der Ostseeregion begegnen zu können. Des Weiteren sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Förderung des nachhaltigen Tourismus besser genutzt werden.
Nicht ganz einfach war es, international eine Forderung unterzubringen, die uns im Lande ganz unmittelbar betrifft. Die Entwicklung des Ostseetourismuszentrums in Rostock zu einer ständigen Plattform des transnationalen Wissens- und Informationsaustausches soll nach dem Willen aller Ostseeanrainer weiter gefördert werden. Über diese Forderung in der Resolution freue ich mich besonders, da hiermit erneut und einstimmig das Tourismuscenter in Rostock unterstützt wird.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind umfassend für die Konferenzteilnehmer durch eine englischsprachige Publikation unter Leitung von Landtagspräsidentin Sylvia
Bretschneider dokumentiert worden. Für all diese intensive und langwierige und vor allem erfolgreiche und fortwährende Arbeit möchte ich der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe, unserer Landtagspräsidentin, ganz herzlich danken.
Damit diese Arbeit auch langfristig fortgesetzt und die Umsetzung der politischen Empfehlungen begleitet werden können, hat die Ostseeparlamentarierkonferenz einstimmig die Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider zur Berichterstatterin für den Themenkomplex „Nachhaltiger Tourismus“ bestimmt. Mit dieser neu geschaffenen Funktion zieht die Konferenz die Konsequenz aus dem erfolgreichen Abschluss der zu diesem Themenkomplex eingesetzten Arbeitsgruppe. Gleichzeitig ist dies ein deutlicher Beleg für das Vertrauen der Ostseeparlamentarier in die Arbeit dieses Landtages, für das hohe Ansehen, das wir für unser Engagement im Ostseeraum genießen.
Die neue Arbeitsgruppe der Ostseeparlamentarier wird sich dem Thema „Migration und Integration“ widmen, ein aktuelles und sensibles Thema. Bereits während der Konferenz in Hamburg wurde ersichtlich, dass sich die Positionen der unterschiedlichen Delegationen teilweise deutlich unterscheiden, ja, dass auch innerhalb der Delegationen deutliche Unterschiede in den Positionen sichtbar sind – eine echte Herausforderung.
Die erste Sitzung wird Anfang Dezember in Hamburg stattfinden, an der ich in Vertretung für Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider teilnehmen werde. In den folgenden Sitzungen sollen auf Grundlage von Expertenanhörungen und Stellungnahmen zunächst Zwischenergebnisse für die nächste Jahreskonferenz erarbeitet werden. Diese wird vom 26. bis 28. August 2018 auf den Ålandinseln stattfinden.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie dem Antrag entnehmen können, sind die weiteren Sondermandate des Landtages auf der Grundlage schriftlicher Berichte verlängert worden. Das betrifft den Status unserer Präsidentin als Beobachterin der Ostseeparlamentarier bei der zwischenstaatlichen Helsinki-Kommission und die durch den Abgeordneten Jochen Schulte wahrgenommene Funktion als maritimer Berichterstatter. Dies ist deutlicher Ausdruck des hohen Vertrauens, das unsere Arbeit und unser Landtag im Ostseeraum genießt.
Wie in den vergangenen Jahren fordern wir die Landesregierung auf, sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auf regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene nachdrücklich für die in der Resolution enthaltenen Forderungen, Maßnahmen und Vorschläge der Ostseeregion einzusetzen, diese im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umzusetzen und uns bis zum 31. März 2018 darüber zu unterrichten. Diese Unterrichtungen, sehr geehrte Damen und Herren, sind von besonderem Wert, denn sie bieten einen hervorragenden Überblick über die Aktivitäten der Landesregierung. Mein Dank gilt allen hieran beteiligten Mitarbeitern in den Ministerien.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Abschlussresolution wurde fraktionsübergreifend von allen Delegationsmitgliedern unseres Landtages mitgetragen. Ich möchte Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle noch einmal für Ihre Unterstützung danken. Mein Dank gilt den Mitgliedern der gesamten Delegation des Landtages mit der Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider, Dirk