Protocol of the Session on October 29, 2020

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Frau Martin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein kleiner Antrag, aber ein feiner Antrag, möchte ich sagen.

(Egbert Liskow, CDU: Sehr fein, ja!)

Mecklenburg-Vorpommern, wie Sie schon sagten, Herr Wildt, verfügt über eine wunderbare Fülle und eine wunderbare Vielfalt von Kulturschätzen. Beispielsweise gibt es mehr als 2.000 Gutshäuser und Schlösser bei uns, nicht immer sofort zu finden, aber umso schöner eingebettet in unsere malerische Landschaft. Und auch andere Denkmale sind überall zu finden. Das reicht vom Bodendenkmal in der Stadt Rostock bis zur Mühle in – ja, wo auch immer –, in Ruchow. Die haben wir gerade ausgezeichnet.

Es ist unser gemeinsames Ziel, dass möglichst alle dieser Schätze erhalten werden, prägen sie doch unsere Identität und sind Zeugnisse dessen, was einmal vor uns war. Und deshalb begrüße ich den Antrag der Regierungsfraktionen sehr, denn für den Erhalt dieser vielfältigen Denkmale machen wir uns nicht nur zum einen politisch gemeinsam auch sehr stark, wir sind dafür auch – und Sie haben es gesagt – in erheblichem Maße auf das Engagement privater Denkmaleigentümer angewiesen, und diese natürlich wollen wir dabei bestmöglich auch unterstützen.

Ich habe meinen Urlaub in diesem Sommer damit verbracht, in unserem Land von Gutshaus zu Gutshaus zu fahren. Das Engagement der privaten Eigentümer, was ich dort erleben konnte, hat mich unglaublich fasziniert, zum Beispiel das Gutshaus Roggow bei Rerik. Hier hat die Familie von Oertzen direkt nach der Wende das Haus aufgekauft. Das war über Jahrhunderte im Besitz dieser Familie, jetzt liegt es wieder seit 30 Jahren in den Händen dieser Familie. Die Familie hat dort – seit 30 Jahren lebt sie dort auf einer Baustelle praktisch – liebevoll saniert, Schritt für Schritt, dieses wunderbare Haus. Und es ist wirklich ein Juwel, und es ist nicht ein Juwel, was sie für sich behalten, sondern sie öffnen es für die Gäste, für Touristen, aber auch für Bürgerinnen und Bürger aus dem Land. Die Öffentlichkeit kann also daran teilhaben. Man kann dort ein paar erholsame Tage verbringen in dieser wunderschönen Landschaft, aber man lebt dort auch ganz hautnah die Geschichte an einem sehr authentischen Ort. Und Menschen, die sich um unser kulturelles Erbe in dieser Weise kümmern, verdienen unsere Unterstützung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Wir werden deshalb die Absicht des Antrages sehr gern unterstützen. Auch ich befürworte es, dass wir die Rahmenbedingungen für die steuerliche Abschreibung für

die privaten Denkmaleigentümer verbessern. Dazu gehört vor allem, dass noch stärker auf die Potenziale und Möglichkeiten, die in den steuerlichen Abschreibungen liegen, also für die Denkmaleigentümer, aber auch für die Denkmale selbst, dass wir darauf stärker aufmerksam machen, auf die Chancen. Eine intensivere Informationspolitik durch die öffentliche Hand ist da wichtig und es ist auch gleichzeitig eine Werbung für den Kulturgüterschutz bei uns im Land.

Als ersten Schritt zur Umsetzung wird deshalb mein Ministerium eine Umfrage bei den unteren Denkmalschutzbehörden durchführen. Dadurch wollen wir zunächst eine aktuelle Zustandsbeschreibung der dort erkannten Probleme erstellen. Dabei soll es auch um die Frage gehen, ob und welche Schwierigkeiten es gibt bei der Anwendung der sogenannten Bescheinigungsrichtlinien. Das sind die Richtlinien, die dafür da sind, dass ein landeseinheitlicher Umgang mit den Anträgen auch sichergestellt wird. Ich denke, wir alle können gut nachvollziehen, dass die Bürgerinnen und Bürger, die sich in diesem Maße engagieren, mit ihren vielschichtig gelagerten Anträgen auch eine Gleichbehandlung erwarten, zu Recht.

Die Herausforderung dabei ist eben, dass kaum ein Denkmal dem anderen gleicht, sei es die Art des Denkmals, dessen Beschaffenheit oder auch der Erhaltungszustand, und auch die Maßnahmen, die dann sozusagen vorgesehen werden, sind sehr vielschichtig. Es handelt sich also bei jeder Entscheidung um eine Individualentscheidung, bei der auch immer ein Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters in der unteren Denkmalschutzbehörde verbleibt. Der Sachbearbeiter muss zum Beispiel im Rahmen des Paragrafen 7i Einkommensteuergesetz entscheiden, ob eine bauliche Maßnahme zur sinnvollen Nutzung des Denkmales erforderlich ist oder eben auch nicht. Dies hängt immer auch von der geplanten Nutzung und den individuellen Merkmalen des jeweiligen Denkmals ab.

Meine Damen und Herren, seien Sie versichert, dass das Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege intensiv daran arbeitet, Verfahrensabläufe zu strukturieren und soweit wie möglich auch zu vereinfachen! So werden zum Beispiel die unteren Denkmalschutzbehörden bei der Abwägung, welches nun das richtige Maß von Auflagen bei Baumaßnahmen an Denkmalen ist, unterstützt. Das LAKD als Denkmalfachbehörde kann auf diese Art und Weise landesweite Standards etablieren, die alle am Prozess Beteiligten auch nutzen. Zum Beispiel werden dort einheitliche Auflagenvorgaben erarbeitet für den Fall, dass die Erneuerung eines Farbanstrichs in der Bestandsfarbe erfolgt. Und das LAKD wird auch im Rahmen seiner personellen und sachlichen Möglichkeiten im Falle der Bescheinigungsrichtlinien verstärkt Maßnahmen ergreifen. Neben den im Antrag genannten Schulungen und Anwendungshilfen wird das LAKD auf den Facharbeitstagungen, die ja abgehalten werden mit den unteren Denkmalschutzbehörden, verstärkt die Problemfälle diskutieren und behandeln und nach Lösungen suchen. Im Zeiten von Corona wird das natürlich zunächst einmal verstärkt online stattfinden müssen.

Wie gesagt, wir unterstützen das Anliegen des Antrags der Regierungsfraktionen und werden sehr gerne dementsprechende Maßnahmen einleiten oder die, die es schon gibt, auch verstärken. Die genaue Ausgestaltung werden wir von den Rückmeldungen der Umfrage, die wir starten, abhängig machen, und natürlich werden wir dann

auch gerne dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu unseren Erkenntnissen und Maßnahmen berichten.

Lassen Sie uns also den Antrag als Chance sehen, die unteren Denkmalschutzbehörden zu unterstützen, und lassen Sie uns hoffen, dass das dann auch einen positiven Effekt für den Denkmalschutz erzielt! Ich bitte daher um Ihre Zustimmung für diesen Antrag. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Kröger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Was veranlasst Bürger, sich den finanziellen Aufwand und die Mühe der Pflege von Denkmalen und Kulturgütern zuzumuten? Wir haben einiges schon dazu gehört. Es ist der Sinn für das Schöne an sich und der Wille, nicht bloß in Kategorien von Nützlichkeit zu denken. Es ist die Achtung vor Verbundenheit mit denen, die diese Dinge einst schufen und bewahrten. Es ist der Wunsch, das Ererbte und Überlieferte für die Nachwelt zu erhalten. Für uns sind Denkmale die Zeugnisse von gelebter kultureller, geschichtlicher Identität und Heimat.

Der Antrag von CDU und SPD eröffnet mit drei vom Landtag zu treffenden Feststellungen, denen man eigentlich sich nur anschließen kann. Die erste lautet, dass Mecklenburg-Vorpommern über eine Vielzahl von erhaltenswerten historischen Gebäuden und Kulturgütern verfügt. Das ist wohl unstrittig. Die zweite lautet davon, vieles ist in Privatbesitz und werde von den Eigentümern erhalten. Und die dritte und letzte Feststellung lautet, dass die private Finanzierung und Erhaltung von Baudenkmalen und Kulturgütern große Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern hat. Auch dem wird man sich nicht verschließen können. Alle diese Feststellungen sind richtig.

Inhaltlich möchte der Antrag erreichen, dass die Baudenkmaldefinition des Denkmalschutzgesetzes mit den fiskalischen Definitionen harmonisiert wird. Das ausgerufene Ziel ist, dass die bestehenden steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten des Einkommensteuergesetzes für die Besitzer eines Denkmales oder Kulturgutes unter Einbeziehung und Mitwirkung der unteren Denkmalschutzbehörden landesweit einheitlich Anwendung finden können, natürlich nur, sofern entsprechende Ausgaben für den Erhalt nachgewiesen werden. So weit, so gut. Betrüblich ist allerdings, dass das, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit und damit auch längst gelebte Praxis sein sollte, hier noch eines Beschlusses des Parlaments bedarf.

(Beifall Horst Förster, AfD – Egbert Liskow, CDU: Braucht es!)

Da dieser parlamentarisch zu verabschiedende Arbeitsauftrag in Richtung Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörde offensichtlich noch notwendig ist, werden wir uns dem nicht verschließen.

Auf einige weitere Wermutstropfen, die mit diesem Antrag nicht geheilt werden können, erlaube ich mir ebenfalls hinzuweisen. So kommt die Denkmalabschreibung erst zum Tragen, wenn die Steuerlast entsprechend hoch ist. Es wird damit erst ab einem bestimmten Steuersatz interessant, in eine solche Immobilie zu investieren. Jedoch gerade in Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Reihe von Enthusiasten mit eher unterdurchschnittlichen Einkommen, die sich dem Erhalt von Baudenkmalen verschrieben haben. Jenen kommt dieses Instrument nicht zugute. Es erfolgt auf dem mit diesem Antrag beschriebenen Weg also eher eine Privilegierung betuchter Käufer.

Der nächste Wermutstropfen betrifft die unteren Denkmalschutzbehörden. Hier ist seit 2006 ein massiver Personalabbau zu verzeichnen. Dort sind aktuell häufig nur zwei bis drei Mitarbeiter in den Verwaltungen beschäftigt. Betrachte ich nur einmal meinen Heimatlandkreis Ludwigslust-Parchim, so gibt es hier circa – hören Sie gut zu! – 7.000 Bodendenkmale und an die 6.000 Baudenkmale. Betreut werden diese durch drei Mitarbeiter, die schon damit überfordert sind, in eigener Sache zu entscheiden und beispielsweise Notsicherungsmaßnahmen unter Zugriff auf den dafür bereits bestehenden Notsicherungsfonds zu veranlassen. Also auch da sollten wir noch tätig werden, Frau Ministerin, die Denkmalschutzbehörden in dieser Richtung zu ertüchtigen.

Sie hat gelesen und es nicht gehört.

Ja, unsere weiteren Forderungen an den Denkmalschutz, die wir hier auch bereits mit Anträgen zum Ausdruck gebracht haben, lauten: Aufstockung der Fördertöpfe, Aufstockung des Personals in den oberen Denkmalschutzbehörden

(Egbert Liskow, CDU: Machen wir doch!)

zur Ertüchtigung und Unterstützung der unteren Denkmalschutzbehörde, Ausbau der Beratungsdienstleistung für Denkmaleigentümer, Befreiung von der Grundsteuer für Denkmaleigentümer.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dieser Antrag offenbart seit Langem bestehende Mängel und Missstände und soll diese abstellen helfen. Das ist auch gut so. Deshalb wird die AfD-Fraktion trotz der bleibenden Wermutstropfen zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wieder schon viel gesagt worden. Und zu Beginn möchte ich eigentlich auch mal ein Lob an die richten, die sich das auch, ich sage mal jetzt, antun, sich ein Denkmal anschaffen und dann in mühevoller Kleinstarbeit, sage ich auch teilweise mal, das sanieren. Und darum sollte, glaube ich, aus diesem Hohen Haus auch mal ein Lob an diese Menschen gehen, die sich das antun.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Solche Denkmale sich zu schultern, glaube ich, ist nicht einfach, einmal auf der finanziellen Seite, aber einfach auch auf der ideellen Seite. Man muss auch wirklich dazu geboren sein, sich so ein Denkmal wirklich anzutun und sich so ein Ding anzuschaffen und darin auch leben zu wollen oder auch ein Café gründen zu wollen, so als Lebensgrundlage es auch zu beschaffen.

Was auch teilweise gesagt wurde, Denkmalschützer, um die es ja geht, sind auch keine einfache Klientel. Das darf man auch mal sagen. Die haben ein gewisses Eigenleben, sie nehmen ihren Job sehr, sehr ernst, manchmal kann man auch sagen, zu, zu ernst, viel zu viel ernst. Aber gut, das ist dann halt so, damit muss man auch mal leben. Aber das ist auch gut so, dass die ihren Job eben wirklich mit Herzblut angehen, auch wenn sie, wie auch einige jetzt schon gesagt haben, in einer geringen Zahl in unserem Land leider nur vorkommen. Das bedauern wir auch sehr. Aber man muss auch sagen, viele untere Denkmalschutzbehörden waren mit älteren Kollegen besetzt, so kenne ich das auch noch, und die wurden leider nicht nachbesetzt, weil es auch teilweise an Kollegen fehlte, die nachrücken wollten, die sich auch diesen erschwerten Job antun wollen.

Meine Damen und Herren, ich möchte eigentlich nichts dazu sagen, zu dem Inhaltlichen, das wurde schon von allen Fraktionen bisher gesagt. Das ist auch gut so, dass die das alles unterstützen. Ich möchte nur noch mal sagen – und das möchte ich noch mal betonen –, man muss nicht nur auf die Behörden zugehen, sondern man sollte auch auf die Eigentümer zugehen, so, wie wir das schon mal gemacht haben, was der Kollege Wildt auch sagte, im Gemeinnützigkeitsrecht mit den Vereinen. Vielleicht muss man sie auch mal einladen, die Eigentümer, und sagen, was ist eigentlich ihre Möglichkeit, und nicht nur die unteren Denkmalschutzbehörden mit einer Anwendungshilfe beehren oder belohnen teilweise auch, sondern wirklich den Eigentümer auch mal einladen und sagen, was geht. Und das hat sich gut bewährt im Gemeinnützigkeitsrecht.

Die Vereine oder Verbände haben das sehr, sehr gerne angenommen, haben das auch gelobt damals, und Minister Brodkorb war auch selber da. Vielleicht ist das auch ein kleiner Hinweis, wenn die Ministerin das auch machen würde. Ich glaube schon, dass sie sich dem nicht versperrt, solche Veranstaltungen durchzuführen. Dann wäre das, glaube ich, ein guter Anfang.

(Beifall Egbert Liskow, CDU)

Und wie ich sie kenne, wird sie das gerne tun.

Ansonsten, meine Damen und Herren, wie gesagt, es ist alles gesagt worden, und ich möchte Sie einfach nur bitten, dem Antrag zuzustimmen, auch wenn es den einen oder anderen Wermutstropfen gibt, aber ohne Wermutstropfen wäre das Leben ja langweilig und alle Wermutstropfen kann man auch nicht gleich abschaffen. Von der Warte her vielen Dank und ich hoffe auf Ihre Zustimmung! – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Egbert Liskow, CDU: Aber immer!)

Vielen Dank, Herr Gundlack!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Kröger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig, wenn es etwas gibt, an dem Mecklenburg-Vorpommern sehr reich ist, dann sind das auf jeden Fall unsere Kunst- und Kulturschätze, unsere Baudenkmale, unsere technischen Denkmale natürlich auch und die archäologischen Schätze, die wir haben.

Ein wichtiges Thema hat auch bei uns im Landtag schon immer mal wieder eine Rolle gespielt und in den zuständigen Fachausschüssen natürlich auch, das sind auch Themen, die uns oft auch in der Kommune, vor Ort in der Kommunalpolitik umtreiben,

(Egbert Liskow, CDU: Genau.)