Protocol of the Session on October 29, 2020

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das, was Lenin gesagt hat.)

Gerade Sie stellen viele Anträge zu diesem Thema, ohne jemals zu definieren, was Sie darunter verstehen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da kann doch keiner lachen! Merkst du das nicht?)

Ich persönlich schätze die Definition von Spinoza, der sagte: „Gerechtigkeit ist die feste Absicht, jedem zu geben, was ihm von Rechts wegen zukommt; Ungerechtigkeit hingegen ist es, jemandem im Namen des Rechts etwas wegzunehmen, was ihm bei richtiger Auslegung des Rechts zustünde.“ Zitatende.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Unbeschadet, dass jeder diese Worte für sich selbst interpretieren kann, machen sie doch deutlich, dass Gerechtigkeit für alle nicht so einfach zu haben ist, wie DIE LINKE das oftmals suggeriert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was aber sind die Ursachen der aktuellen Entwicklung am Bodenmarkt? Die Zins- und Geldpolitik der EZB seit der Finanzkrise

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

hat zu einer Flucht in nominalwertgesicherte Geldanlagen geführt, die zumindest zum Teil nicht der Volatilität von Aktienmärkten unterliegen sollen. Seit vielen Jahren werden über die EZB die Märkte mit Geld geflutet und Negativzinsen in Kauf genommen, um ins Trudeln geratene Staaten zu stabilisieren. Deshalb kann es doch niemanden wirklich überraschen, dass Anleger versuchen, durch Flucht in Sachwerte ihre Rücklagen zu sichern.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Torsten Renz, CDU)

Diese Auswirkungen der europäischen Geldpolitik werden von den Fachleuten durchaus gesehen, aber im Abwägungsprozess zwischen dem Versuch, Staaten der Europäischen Union zu stabilisieren oder solche Bodenpreis-, aber auch Immobilienpreisblasen oder aber auch die Entwertung der privaten Altersvorsorge zuzulassen, ist die Entscheidung zugunsten der Staaten gefallen. Und da gehört es zur Ehrlichkeit dazu, die auf politischen Entscheidungen beruhenden Verschiebungen von Kapital – im jetzt diskutierten Fall in Richtung Boden – als solche auch zu benennen.

Und wenn wir jetzt darüber diskutieren, wie wir politisch in den Bodenmarkt eingreifen können, um als unerwünscht erkannte Entwicklungen zu korrigieren, werden wir auch die Frage beantworten müssen, was lösen wir damit aus. Unterstellt man sinkende Bodenpreise, weil viel Kapital aus dem Markt genommen würde, was wird aus bestehenden Finanzierungen von Landwirtschaftsunternehmen bei Neubewertung der Sicherheiten? Woher kommt das Kapital für den gesellschaftlich gewünschten Umbau der Landwirtschaft? Und nicht zuletzt, wohin fließt das Geld der außerlandwirtschaftlichen Investoren? Sicher nicht aufs Sparbuch, sondern sehr wahrscheinlich ins Ausland, wahrscheinlich sogar ins Ausland mit liberalisiertem Bodenmarkt. Dann werden sicherlich die gleichen Protagonisten aufstehen und diese Entwicklung beklagen.

(Beifall Ralf Borschke, AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun zur Situation der landwirtschaftlichen Betriebe in unserem Land. Aufgrund der Altersentwicklung, der fehlenden Nachfolge im Bereich der Unternehmensführung und der Preisentwicklung am Bodenmarkt stehen zahlreiche Unternehmen zum Verkauf. Laut Studie des Thünen-Instituts für ländliche Räume werden immer mehr Unternehmen in den neuen Bundesländern an ortsfremde Investoren veräußert. 2017 betraf das laut Studie 34 Prozent der untersuchten Unternehmen.

Die Ursachen hierfür sind hinlänglich bekannt. Politische Vorgaben im Bereich des Umwelt-, Gewässer-, Arten- und Tierschutzes und die fehlende gesellschaftliche Akzeptanz schrecken junge Menschen ab, den Beruf des Landwirts zu ergreifen. Den Unternehmen fällt es immer schwerer, geeignete Nachfolger aus den eigenen Reihen zu finden, die in der Lage sind, das Unternehmen zu führen beziehungsweise zu übernehmen.

Zeitgleich kommen Vorstände von Genossenschaften beziehungsweise die Geschäftsführer von GmbHs in ein Alter, in dem sie über ihre eigene Zukunft und die ihres Unternehmens nachdenken müssen: Wie kann ich einen unabhängigen Ruhestand genießen? Wie kann das Unternehmen weitergeführt und zukunftsfähig ausgerichtet werden? Dabei ist der Verkauf oft die einzige Möglichkeit, um die Früchte des Arbeitslebens zu ernten und neues Kapital für die anstehende Umgestaltung der Unternehmen zu binden.

Und die dann aufgerufenen Preise sind nicht nur auf die zahlungskräftigen Investoren zurückzuführen, sondern auch auf die politisch veranlasste Verknappung von Grund und Boden. Und ich denke nicht nur an die bereits erwähnten naturschutzfachlichen Auflagen, Einschränkungen oder Verbote, sondern verweise auch auf meine Ausführungen zum Thema „Sicherung der Weidetierhaltung“. Die Nutzungskonkurrenzen nehmen zu. Beispielhaft genannt seien Solarparks auf Landwirtschaftsflächen, für die zwischenzeitlich bis zu 4.000 Euro Pacht pro Hektar geboten werden. Ein knappes Gut wird nun einmal teurer.

Und auch die BVVG als bundeseigene Gesellschaft hat im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen ihren Beitrag zur Entwicklung der Bodenpreise in den neuen Bundesländern geleistet. Für junge Landwirte und Neueinsteiger ist es bei Preisen von circa 35.000 Euro je Hektar Ackerland und 15.000 Euro je Hektar Grünland

heute nicht mehr möglich, Unternehmen zu erwerben. Da kommen für einen Betrieb aufgrund der Größe und Ausstattung schnell mal zweistellige Millionenbeträge zusammen. Um diese Betriebe zu erwerben, bedarf es eines guten Konzepts, welches die Bank überzeugt, oder des Einsatzes von außerlandwirtschaftlichem Kapital.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, und schon heute gibt es rechtliche Möglichkeiten, die Agrarstruktur im ländlichen Raum zu beeinflussen. So urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1969 zur Anwendung des Grundstückverkehrsgesetzes, und ich zitiere: „Diese umfassende Aufgabe“ der Ernährungssicherheit „kann neben vielen anderen Maßnahmen, wie beispielsweise der Modernisierung der betrieblichen Ausstattung, der Verbesserung der landwirtschaftlichen Sozialpolitik und der Marktstruktur..., nur durchgesetzt werden, wenn die überkommene und überalterte Agrarstruktur verbessert wird. Diesem Zweck dienen die Vorschriften über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken. Sie sind nach dem Willen des Gesetzgebers ein rechtliches Hilfsmittel zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung der durchgeführten agrarstrukturellen Maßnahmen...“ Und weiter heißt es: „Zweck der Vorschriften ist, die Agrarstruktur zu fördern, nicht aber unzeitgemäße Verhältnisse zu konservieren...“ Weitere Vorgaben finden sich in der Marktmissbrauchsrichtlinie oder in der Finanzmarktrichtlinie der Europäischen Union. Rechtliche Vorgaben, meine Damen und Herren, gibt es also.

Vor diesem Hintergrund ist es nach unserer Ansicht auch nicht notwendig, ein Agrarstrukturgesetz in MecklenburgVorpommern zu erarbeiten beziehungsweise zu beschließen, auch wenn es in anderen Bundesländern – wir haben es gehört – bereits entsprechende Initiativen gibt. Gerade das Beispiel Sachsen-Anhalt verdeutlicht, dass weder Bauernverband noch Genossenschaftsverband die Einführung eines Agrarstrukturgesetzes befürworten. Deshalb kann ich für meine Fraktion feststellen, dass nur eine ganzheitliche Betrachtung aller auf den Bodenmarkt einwirkenden Faktoren und gesetzlichen Vorgaben die Grundlage eines Maßnahmenkatalogs sein kann, der uns dem Anspruch nach mehr Gerechtigkeit auf dem Bodenmarkt näherbringen könnte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, AfD und Birgit Hesse, SPD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Würdisch.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nachdem in der Zeitung stand, dass das von der Fraktion DIE LINKE in Auftrag gegebene Gutachten zu Fragen der Weiterentwicklung der rechtlichen Steuerungsinstrumente des landwirtschaftlichen Bodenmarktes nun vorliegt, war klar, dass wir heute darüber sprechen und dass wir die Diskussion führen.

Der Minister hat uns Agrarstrukturzahlen offenbart und ausführlich auch dargelegt, worin die Schwierigkeiten bestehen, um regulierend auf die Bodenmärkte einzuwirken. Über diese Schwierigkeiten haben wir auch schon in der Vergangenheit öfter gesprochen, und eine einfache oder schnelle Lösung ist natürlich nicht in Sicht. Selbst das in Baden-Württemberg bestehende Gesetz

zur Agrarstruktur hat seine Defizite, und Bauern sehen sich damit benachteiligt.

Dass der Boden zu Höchstpreisen gehandelt und ein Spekulationsobjekt geworden ist, lässt niemanden kalt. Ein Gesetz zur Agrarstrukturverbesserung – und das können Sie mir glauben – war Wunsch und Wille der SPD. Aber wenn wir etwas ändern, dann bitte nicht gegen den Willen der Landwirte und nicht, um neue Ungerechtigkeiten zu schaffen. Ein Gutachten mit vorgegebener Zielrichtung ist das eine, aber die Vorstellung, was gerecht ist, ist das andere. Für uns wird auch weiterhin gelten, dass wir eine Landwirtschaft wollen, die vielfältige Strukturen und Betriebsformen zulässt, die nachhaltiger wird, gute Lebensmittel erzeugt und mit der man wirtschaftlich arbeiten kann.

Und ja, wir nehmen Einfluss darauf, wer wie die Böden bearbeitet. Wir haben in den letzten Jahren einen erheblichen Anstieg im ökologischen Landbau zu verzeichnen. Wir verpachten die landeseigenen Flächen nach neuen Grundsätzen, indem Ökobetriebe, Junglandwirte und Betriebe mit Tierhaltung bevorzugt werden. Dass ortsansässige Landwirte ebenfalls bevorzugt werden, ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesländer, die Gesetze vorgelegt haben, kommen auch nicht so richtig weiter, weil sehr viel berücksichtigt werden muss. Es fängt beispielsweise an in Brandenburg bei der Einigung auf ein agrarstrukturelles Leitbild und hört auf bei den Möglichkeiten zur Regulierung von Anteilsankäufen. Und wie gesagt, wenn wir es anfassen, dann muss es Hand und Fuß haben.

Richtig scheint mir hier der Weg zu sein, ein Mustergesetz in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern zu erarbeiten. Ich danke dem Minister für seine Ankündigung eben, dass er dieses Thema im Bund auch weiterhin platzieren wird. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Bitte!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Steuerliche Förderung der Erhaltung von Baudenkmalen und anderen Kulturgütern unterstützen, auf Drucksache 7/5451.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Steuerliche Förderung der Erhaltung von Baudenkmalen und anderen Kulturgütern unterstützen – Drucksache 7/5451 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Wildt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mitbürger! Mecklenburg-Vorpommern hat ein reiches Erbe an historischen Gebäuden, Baudenkmälern, die unter Denkmalschutz stehen. Viele Gebäude, wie Bauernhöfe, Mühlen, Kirchen, Klöster, Wohnhäuser, denken Sie an die Backsteingotik in den Hansestädten, Gutsan

lagen, Herrenhäuser, und dazu auch die Gärten und Parkanlagen – all das prägt unsere Dörfer und Städte. Allein etwa 2.000 Guts- und Herrenhäuser, das ist einzigartig in Europa, und insgesamt 24.000 Baudenkmäler in Mecklenburg-Vorpommern.

Das bedeutet, auf 67 Einwohner kommt ein denkmalgeschütztes Gebäude, und daraus kann man schon ableiten, dass es für die öffentliche Hand vollkommen unmöglich ist, diese ganzen Gebäude zu erhalten. Also nur mit öffentlichen Mitteln wäre das nicht möglich. Wir sind froh und dankbar und auch darauf angewiesen, dass Privatleute sich engagieren mit eigenem Geld und mit sehr viel Engagement, auch sehr viel ehrenamtlichem Engagement. Ohne diese Mithilfe wäre es nicht möglich, dieses historische Erbe zu erhalten.

Ein Teil dieser Gebäude kann auch touristisch genutzt werden. Das ist ein großer Vorteil in unserem Bundesland. Dadurch kann sich die Sanierung dieser Gebäude auch selber finanzieren. Bei anderen ist das nicht der Fall, da ergibt sich eben keine kommerzielle Nutzung. Da ist es dann sozusagen ausschließlich Geld, was man dort hineinstecken muss. Ja, die private Finanzierung ist sehr wichtig, und das ist auch dem Gesetzgeber des Bundes immer schon bewusst gewesen. Deswegen gibt es im Einkommensteuergesetz die Paragrafen 7i, 10f, 11b sowie 10g, und die bewirken, dass sich die Aufwendungen zum Erhalt eines Baudenkmales bis zu 100 Prozent vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen lassen. Das ist also ein ganz wichtiger Punkt, der überhaupt es erst ermöglicht für viele Investoren, für viele Geldgeber, solche Liegenschaften zu erhalten. Ohne diese steuerliche Förderung, die, wie gesagt, ganz bewusst ja so eingerichtet wurde vom Bundesgesetzgeber, wäre das nicht möglich. Deswegen ist es eben wichtig, dass die entsprechenden Bescheinigungen der unteren Denkmalschutzbehörden auch ausgestellt werden, damit eben die Finanzämter diese Aufwendungen dann auch in der Folge akzeptieren und die bis zu 100 Prozent Abzugsfähigkeit der Aufwendungen dann auch berücksichtigen bei den Steuern.

In der Praxis Mecklenburg-Vorpommerns zeigt sich allerdings, dass einige untere Denkmalschutzbehörden bei der Ausstellung der Bescheinigungen restriktiver vorgehen, als es der Intention des Gesetzgebers entspricht. Der Grund sind in der Regel steuer- und haftungsrechtliche Bedenken, und deswegen fehlt dann auch manchmal die verbindliche Feststellung der Bescheinigung durch die untere Denkmalschutzbehörde und es beschränkt sich auf die Tatbestände des Denkmalrechts. Prüfung der steuerrechtlichen Aspekte wie Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand oder die Unterscheidung der sonstigen steuerrechtlichen Voraussetzungen obliegen aber der Finanzbehörde. Darum müsste sich die Denkmalschutzbehörde überhaupt nicht kümmern. Das heißt, es ist eine gewisse Unsicherheit in den Denkmalschutzbehörden, die dazu führt, dass sie die Bescheinigungen manchmal nicht ausstellen oder sich damit schwertun.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Manko möchten wir gerne abschaffen und dafür haben wir diesen Antrag auf den Weg gebracht. Wir möchten eine landeseinheitliche Rechtsanwendung, so, wie es auch vom Gesetzgeber gewollt ist,

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

und eine tendenziell großzügige Handhabung. Denn ich erinnere noch mal daran, 24.000 Baudenkmäler in Mecklenburg-Vorpommern lassen sich nur mit privaten Mitteln erhalten und deswegen brauchen wir da eher eine großzügige Anwendung, vor allen Dingen aber eine einheitliche Anwendung. Und deswegen stellen wir uns das so ähnlich vor wie bei unserem Antrag seinerzeit, den Gemeinnützigkeitsstatus von Vereinen zu unterstützen. Auch da ging es darum, eigentlich für Aufklärung zu sorgen in den Landesbehörden, damit die Mitarbeiter genau wissen, was zu tun ist. Und so möchten wir auch diesmal in Abstimmung mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, mit den unteren Denkmalschutzbehörden eine Anwendungshilfe erarbeiten lassen, die einfach diese Einheitlichkeit in den Handlungsanleitungen sicherstellt.

Man kann auch an Schulungen oder Fortbildungsseminare denken, damit die Mitarbeiter geschult werden. Man kann sich auch vorstellen, dass zum Beispiel Dialogtermine des Landesamtes mit den unteren Denkmalschutzbehörden und mit den Antragstellern oder deren Beauftragten, zum Beispiel Architekten oder Planungsbüros, stattfinden. Und es sollte auch ein ausführlicher Informationsleitfaden veröffentlicht werden, der die Regelungen detailliert erläutert, die häufigsten Fragen beantwortet und vor allen Dingen auch mit Praxisbeispielen dabei hilft, die häufigsten Fehlerquellen zu minimieren.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Und in diesem Zusammenhang – und das möchte ich auch gerne hier an dieser Stelle noch mal tun – sollte öffentlichkeitswirksam geworben werden für die Möglichkeit, steuerliche Förderung von Baudenkmälern und anderen Kulturgütern zu nutzen. Denn noch mal: 24.000 Baudenkmäler – wir können sie beim besten Willen nicht erhalten, wir brauchen das private Kapital und vor allen Dingen den guten Willen und den Einsatz der Menschen und Bürger in unserem Land, dieses historische Erbe auch für unsere nachkommende Generation zu erhalten.

Ja, ich bin mir eigentlich sicher, dass unsere Behörden das hinkriegen. Es ist eigentlich, wenn man so will, ein kleiner Antrag, weil er gar nicht mit großem Aufwand verbunden ist. Aber die Wirkung, die kann durchaus sehr beträchtlich sein, denn je mehr Menschen eben in vom Denkmalschutz geschützte Gebäude oder auch andere Kulturgüter investieren, desto größer ist der Nutzen für unser Land.

Und ich möchte noch mal darauf hinweisen, wie bei vielen Dingen immer im Bereich der Kulturpolitik zahlt sich das auch monetär aus, denn im Tourismus erleben wir immer stärker, dass es ein großer Vorteil ist, dass wir eben diese historische und authentische Landschaft in unserem Land haben und viele Bürger nur deshalb nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, um das zu erleben, und übrigens nicht nur im Sommer, sondern ganzjährig. Und das ist ja auch in unserem wirtschaftspolitischen Bereich immer wieder ein Bestreben, die Touristen ganzjährig nach Mecklenburg-Vorpommern zu bekommen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Ich wünsche mir eine angeregte Debatte und natürlich eine Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)