Zum einen den Appell an den Bund: Wenn es so ist, was sich abzeichnet, wenn der Bund in den jetzt laufenden Gesprächen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten wieder weitergehende Verbote beabsichtigt, dann wird es zum Beispiel für ein Tourismusland wie Mecklenburg-Vorpommern ganz wichtig sein, dass der Bund dann, wenn er Verbote ausspricht, auch finanziell in die Verantwortung geht und hilft, meine Damen und Herren. Da liegen immer noch fast 24 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen, die bisher nicht abgerufen sind. Und das ist der erste Fingerzeig, dem Bund zu sagen, wir wollen nicht mehr Geld, aber diese Mittel müssen jetzt abfließen, wenn Verbote kommen, um direkt der betroffenen Wirtschaft zu helfen, meine Damen und Herren.
Zweiter Punkt und zweiter Appell an die Kommunen: Die Landesregierung hat das FAG, das 352 Millionen Euro mehr bedeutet, nicht infrage gestellt. Im Gegenteil, wir haben bei den Finanzzuweisungen – Herr Krüger hat darauf hingewiesen – die Kommunen für 2020 und 2021 quasi von den Corona-Folgen freigestellt. Wir haben auch gesagt, was der Bund noch nicht angekündigt hat, dass wir die Gewerbesteuerkompensation, unseren Anteil – 50 Prozent und damit 67 Millionen Euro –, für 2021 übernehmen werden, um den Kommunen an dieser Stelle zu helfen. Aber dann sage ich auch deutlich an Kommunen, jetzt möchte ich mal sehen, dass man nicht bei jeder Zusammenkunft mit der Landesregierung wieder neue Forderungen stellt nach mehr Geld. Jetzt möchte ich, dass ein Landkreistag nicht mal eben 20 Forderungen unmittelbar nach dem Kommunalgipfel stellt, sondern dass wir gemeinsam – das tun wir nämlich – die Ärmel hochkrempeln, um diese Krise zu bewältigen, denn diese Diskussionen helfen uns nicht weiter.
Und, meine Damen und Herren, der letzte Appell geht an uns alle, an die Landespolitik, an die Kabinettskollegen, an den Landtag: Neue Schulden in Höhe von 2,85 Milliarden Euro sind eine historische Zäsur. Sie sind ein einmaliger Kraftakt. Aber für den, der solide Finanzpolitik postuliert und machen will, und das wollen wir, bedeutet das, dass wir mit der Haushaltsaufstellung 2022/2023 wieder einschwenken müssen auf den Kurs der Konsolidierung. Und das wird von uns an der einen oder anderen Stelle harte Entscheidungen abverlangen. Wir müssen immer die Frage beantworten, was können wir uns leisten und was nicht, und wir werden alle gefordert sein. Auch das übrigens ist im Geiste von Keynes, wenn die Dinge wieder besser laufen, dann entsprechend auch
nicht weiter Geld rauszuhauen, sondern auch Vorsorge zu treffen für die Zukunft, und die Herausforderungen sind groß.
Aber zum Schluss sage ich, die Schuldenbremse gilt. Sie gilt für Mecklenburg-Vorpommern. Und frei nach meinem politischen Mentor Harald Ringstorff werde ich in Zukunft sagen, für „Dallerkram“ wird es kein Geld geben. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Vielen Dank, Herr Minister! Auch zu Ihrem Wortbeitrag gibt es eine Kurzintervention vonseiten der Fraktion der AfD.
Herr Minister, dass wir in einer schwierigen Lage sind und dass Sie nicht gerne Schulden machen und dass man antizyklisch reagieren muss, das mag ja alles richtig sein. Aber wie Sie Ihre Gelassenheit formuliert haben oder begründet haben, ist ja nun mehr als dürftig. Sie sind nicht konkret darauf eingegangen – Frau Oldenburg hat es ja eigentlich wunderbar aufgelistet –, was alles nicht coronabedingt, was nicht anlassbedingt ist. Ich habe von da konkret nichts gehört,
von Ihnen nichts bestätigt bekommen, dass Sie wirklich der Auffassung sind, dass der Nachtragshaushalt insgesamt anlassbedingt, coronabedingt ist.
Sie sprachen davon, Lücken seien erkennbar geworden. Ja, meinen Sie im Ernst, dass jetzt anlässlich dieser Krise, wenn man da zu besseren Einsichten kommt und Lücken feststellt, die schon vorher bestanden, dass das irgendwo dann noch die Grundlage bieten könnte für diesen Nachtragshaushalt? Ich will Ihnen sagen, Ihre Gelassenheit rührt daher, dass Sie gut über den Wahltermin kommen wollen, aber nicht, dass Sie wirklich glauben, mit dieser Begründung beim Verfassungsgericht bestehen zu können.
Ja, ich würde Ihnen gerne mit zwei Beispielen antworten, die ein Mitglied Ihrer Fraktion, nämlich Herr Professor Weber, vorhin in der Diskussion genannt hat, und da werden Sie konkret sehen – da hat er nämlich gesagt, das ist alles nicht coronabedingt –, dann werden Sie konkret sehen und sich die Frage stellen müssen, wie wir damit umgehen.
Er hat erstens genannt den ÖPNV. Wir alle wissen in der Corona-Krise, dass der ÖPNV nicht so genutzt wird, dass es Probleme gibt bei den kommunalen Aufgabenträgern. Und Ihre Auffassung wäre dann, wir helfen da nicht. Das versteht keiner. Ja, sorry, das war das Beispiel, das genannt wurde. Im Übrigen geht es hier um eine Kofinan
zierung von Bundesmitteln. Wie man die nachher aufteilt, da hat Frau Oldenburg ja auch schon was zu gesagt.
Das zweite Beispiel, das Sie genannt haben: Krankenhausinvestitionen. Ich glaube, da kann man das gut an dem Beispiel erklären. Noch mal, handlungsfähige, verantwortungsvolle Politik muss auch feststellen, dass wir in den Krankenhäusern Nachholbedarf haben, dass wir investieren müssen, um überhaupt der Pandemie Herr zu werden. Das gilt übrigens für ganz Deutschland, das gilt nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern. Und dann sagt Herr Professor Weber, das wäre nicht coronabedingt. Da gibt der Bund Geld – 70 Prozent –, und wir sollen das nicht kofinanzieren in der Situation? Das versteht kein Mensch! Und insofern haben Sie da zwei konkrete Antworten auf Ihre allgemeine Frage. – Vielen Dank!
Vereinbarungsgemäß mache ich an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass mir nur noch ein Redebeitrag vorliegt. Das heißt für diejenigen Abgeordneten, die sich an der Abstimmung über die Überweisung beteiligen wollen, Sie müssten sich jetzt langsam auf den Weg in den Plenarsaal machen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich habe die Frage gestellt, was eigentlich der Haushaltsexperte dazu sagt, nicht, was Sie dazu sagen!)
Zunächst mal, Herr Liskow, auf das, was Sie gesagt haben, muss ich gar nicht eingehen, denn Sie haben überhaupt nichts zu der Problematik gesagt, die ich angesprochen hatte.
Vonseiten von Frau Oldenburg dagegen, die hat sehr genau aufgelistet, welche Maßnahmen alle nicht coronabedingt sind und trotzdem im Nachtragshaushalt vorgesehen sind, im Zweiten Nachtragshaushalt. Dafür danke ich noch mal, für diese Unterstützung. Dass Sie dann auf die Schuldenbremse und den Veranlassungszusammenhang, der notwendig wäre, um dagegen vorzugehen, dass Sie darauf nicht nur nicht eingehen, sondern sogar sagen, im Gegenteil, Sie halten das für wirksam, das zeigt nur Ihren Umgang mit der Verfassung. Der ist eben..., ja, grenzlagig. Sie nehmen nicht ernst, was unsere Verfassung verlangt.
Und das zum Thema Schulden: Erstens hatte ich nicht gesagt, dass keine Schulden gemacht werden sollten. Im Gegenteil, wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie gehört, dass wir gesagt haben, alle coronabedingten Maßnahmen, auch im Zweiten Nachtragshaushalt, werden wir mittragen. Wir sind nur nicht damit einverstanden, dass nicht coronabedingte zusätzliche Maßnahmen mit diesem Nachtragshaushalt unter Umgehung der Schuldenbremse finanziert werden.
Das erledigt dann auch den Hinweis auf John Maynard Keynes und die azyklische Haushaltspolitik. Die halten wir auch für richtig, auch von mir aus im Rahmen eines Nachtragshaushaltes, aber unter Beachtung der Schuldengrenze, und die ist hier eben nicht beachtet. Und darum geht es im Moment. Es geht um die Wahrung dessen, was wir in die Landesverfassung geschrieben haben, was wir natürlich auch in unserem Grundgesetz stehen haben. Genau daran mangelt es. Sie können gern einen dritten, vierten, fünften Nachtragshaushalt einbringen, wo Sie alle diese nicht coronabedingten Maßnahmen, die nützlich, notwendig oder sonst was sein mögen, einbringen, aber dann müssen Sie halt leider auch die Schuldengrenze beachten. Sie benutzen das Vehikel „Corona“, um sich über diese Schuldengrenze hinwegzusetzen, und das ist nicht korrekt.
Und wenn ich dann von Frau Rösler höre, vonseiten der Linksfraktion, dass wir fiskalische Aspekte aus den Augen verloren hätten – mitnichten haben wir das, im Gegenteil, wir sind, glaube ich, die Einzigen, die auf den verfassungskräftigen Zusammenhang hinweisen. Und wenn dann gesagt wird, wir hätten das aus den Augen verloren, dann muss ich sagen, wenn wir Ihren Forderungen nachkommen würden, die Sie dauernd stellen, dann hätten wir eine völlige Überschuldung unseres Landes. Insofern sind Sie es doch, die permanent mit Ihren Anträgen fiskalische Aspekte nicht beachtet.
Und zum Finanzminister: Wenn Sie zitieren, dann zitieren Sie bitte richtig! Ich habe nicht gesagt, Krankenhausinvestitionen seien nicht coronabedingt, sondern die Kofinanzierung des Krankenhauszukunftsgesetzes. Und das ist nicht coronabedingt. Das ist eine Maßnahme, die mit Corona nichts zu tun hat. Diese Kofinanzierung ist notwendig – da stehen wir auch dafür, das wird in der Enquetekommission permanent diskutiert, das alles ist richtig –, aber es ist eben nicht coronabedingt, und deswegen muss die Schuldenbremse für solche Maßnahmen eingehalten werden.
Und ich finde es erschreckend, in der Tat erschreckend, dass keiner derer, die hier zum Nachtragshaushalt was sagen, auf diese Schuldenbremse und die Umgehung eingeht. Lesen Sie doch mal die Kommentierung im Grundgesetz, aber auch in unserer Landesverfassung dazu nach! Genau die Wortwahl, die Sie verwendet haben und die auch vom SPD-Fraktionsvorsitzenden gekommen ist, nämlich im Rahmen der Pandemie hat man erkannt, dass da gewisse Mängel sind, genau das wird in einer ganzen Reihe von Kommentaren als das Zitat genannt, das nicht hinreichend diesen Veranlassungszusammenhang darlegt und weshalb solche Maßnahmen, die die Schuldenbremse aushebeln und die damit dann finanziert werden, verfassungswidrig sind.
Und, Herr Finanzminister, wenn Sie gelassen unserer Klage dann entgegensehen, so sie kommen muss, weil wir uns in den Ausschüssen nicht durchsetzen – wir hoffen ja immer noch, dass wir damit in den Ausschüssen durchkommen –, wenn Sie dem gelassen entgegensehen, dann kann ich sagen, wir auch, und wir werden dann erfahren, wo das Verfassungsgericht seine Prämissen setzt. – Danke schön!
Herr Professor Weber, damit kein falscher Eindruck im Protokoll stehen bleibt: Ich habe nicht gesagt, dass jetzt der Finanzexperte der AfD-Fraktion spricht, sondern ich habe die Frage gestellt, was eigentlich der Finanzexperte der AfD-Fraktion zu diesem Thema zu sagen hat. Offensichtlich nichts. Punkt eins.
Punkt zwei. Wenn Sie meine Fraktionsvorsitzende hier loben, dann nehme ich das zur Kenntnis. Das macht aber auch deutlich, dass Sie Ihrer Aufgabe als Oppositionsführer hier im Landtag in keinster Weise gerecht werden. Wir müssen die Arbeit wegschleppen, wir machen die konstruktiven Vorschläge, Sie stellen sich lediglich hier hin und beklagen die Zustände.
Also ein schlechteres Zeugnis hätten Sie sich heute als Fraktion nicht ausstellen können, als Sie das mit Ihren Redebeiträgen gemacht haben. – Herzlichen Dank!