Also in der Tat, ich habe Frau Oldenburg gelobt in dem Zusammenhang, dass ich gesagt habe, sie hat selbst eine ganze Menge Beispiele genannt, wo sie gesagt hat, das ist nicht coronabedingt, diese Maßnahmen. Nur darauf bezog sich mein Lob. Ich habe ja dann weiter ausgeführt, dass es eben leider dann in die falsche Richtung weitergeht. Anstatt zu sagen, damit wäre die Schuldengrenze zu beachten, dann muss man unter Wahrung der Schuldenbremse dann entsprechende Maßnahmen in Haushalten finanzieren, das hat sie nicht gemacht. Insofern ist mein Lob nur auf die Tatsachenberichtigungen dargestellt und sonst nichts.
Und eine ganze Reihe dieser Maßnahmen, die sie genannt hat, hatte ich ja vorher schon genannt, insofern, wir haben das genauso bearbeitet. Ihre Kritik geht insofern also ins Leere, völlig ins Leere.
Und wenn Sie dann noch meinen, also wir müssten unsere Haushaltsexperten und so weiter, ich habe hier heute gesprochen, nicht als Haushaltsexperte,
aber mit der Grundahnung über Haushalt, die man braucht, sondern ich habe gesprochen als jemand, der sich um Verfassungsrecht kümmert. Und wir haben dargelegt, warum dieser Nachtragshaushalt in Teilen verfassungswidrig ist, und das ist die Blickrichtung, die wir in Augenschein nehmen.
Ich habe mit keinem Wort gesagt und werde es auch nicht sagen, dass die Masse der Maßnahmen, die in diesem Nachtragshaushalt vorgesehen sind – öffentlicher Personennahverkehr, Azubi-Ticket und so weiter –, das sind ja alles Dinge, über die wir im Übrigen schon seit vier Jahren sprechen und die sinnvoll sind und über die man sprechen muss, nur eben nicht in diesem Zusammenhang, nicht unter Aushebelung der Schuldenbremse. Nur darauf bezog sich das. Und da werden wir dann eventuell vom Landesverfassungsgericht hören, ob wir damit recht haben oder nicht.
Der Ältestenrat schlägt vor, die Gesetzentwürfe der Landesregierung auf den Drucksachen 7/5435 sowie 7/5436 sowie das ZAHLENWERK auf der Drucksache 7/5477 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss, an den Rechtsausschuss, an den Wirtschaftsausschuss, an den Agrarausschuss, an den Bildungsausschuss, an den Energieausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke! Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Bevor ich die Mittagspause aufrufe, möchte ich noch darauf hinweisen, dass unmittelbar nach der Mittagspause die Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag erfolgt, und ich bitte, dabei an die erforderlichen Anwesenheiten zu denken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir treten jetzt in eine 30-minütige Mittagspause ein und setzen die Sitzung fort um 14.02 Uhr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Ich bitte Sie, auch wieder Platz zu nehmen. Frau Friemann-Jennert kommt gerade noch.
Von der Fraktion der AfD liegt Ihnen auf Drucksache 7/5499 ein Antrag zum Thema „Terrorismus bekämpfen: Syrische
Gefährder und Straftäter abschieben“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Antrag ist aus dem Grunde dringlich: Da es nach dem Einreichschluss für Anträge gewesen ist, erst bekannt geworden ist, dass dieser Täter ein syrischer Gefährder ist, konnten wir also nicht mehr fristgerecht diesen Antrag einreichen. In diesem Antrag fordern wir den Innenminister auf, in der nächsten Innenministerkonferenz unser Anliegen dort vorzutragen. Die nächste Innenministerkonferenz findet vom 9. bis 11. Dezember statt, also in der nächsten Plenarsitzung, also in der nächsten Plenarwoche – daher dringlich, weil, wenn wir das erst zur Plenarwoche vortragen würden, wäre der Innenminister nicht mehr da, könnte dem Auftrag nicht mehr nachkommen. Daher also die Dringlichkeit für diesen Antrag. – Danke!
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Danke schön! Gegenprobe. – Danke schön! Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und die fraktionslose Abgeordnete, Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/5278, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/5465.
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/5278 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 7/5465 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir verfahren so. Ich eröffne die Aussprache.
Negativer Test von gestern, Herr Ritter, kann ich vorweisen und inzwischen keine Kontakte gehabt wie sonst.
Insofern ist das relativ unwahrscheinlich, außer jetzt hier. Aber, ja, ich musste mich ein bisschen beeilen, weil die Präsidentin doch sehr schnell war.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten ja das FAG in der letzten Sitzung hier bereits in Erster Lesung. Wir hatten eigentlich gedacht, es hat Zeit und wir können es in die Dezembersitzung schieben. In der Zwischenzeit ist aber ein gewichtiger Punkt dazugekommen, den ich hier kurz erläutern will. Es geht um die Ablösung der Altschulden bei kommunalen Wohnungen. Wir haben das Thema hier schon öfter diskutiert. Und damit in diesem Jahr für die Gemeinden, wo das möglich ist, wo die Schulden in den Kernhaushalten sind, auch noch eine Auszahlung erfolgen kann, ist es wichtig, dass wir heute dieses Gesetz hier verabschieden mit der Ermächtigung, dass das LFI diese Sachen umsetzen darf.
Ich denke, das ist ein wichtiger Baustein. Es geht da um viele Millionen Euro, die wir auch in diesem Jahr – wenn alles klappt, sogar bis zu 25 Millionen Euro – noch auszahlen können. Ich glaube, gerade in der jetzigen Situation ist das ein richtiges Signal an die Gemeinden. Das hilft auch in der Corona-Krise, deshalb ist es gut. Ich möchte mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss bedanken, dass sie das möglich gemacht haben, dass wir das in einer sehr schnellen Beratung hinbekommen haben und heute hier zur Zweiten Lesung dieses Gesetz vorliegen haben.
Deshalb will ich es durchaus kurz machen: Das ist der Grund, warum Ihnen das heute vorliegt. Alles andere haben wir eigentlich in der Ersten Lesung besprochen. Ich will es mit unseren Worten sagen: Wir als Landtag, wir auch als CDU-Fraktion stehen an der Seite unserer Kommunen. Wenn wir das hier heute beschließen, ist das ein weiterer Beweis dafür. Deshalb wünsche ich mir, dass es hier eine breite Zustimmung gibt, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste! Wir haben heute die Zweite Lesung und Schlussabstimmung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Die negativen wirtschaftlichen Folgen der Anti-CoronaMaßnahmen belasten die Haushalte der Kommunen. Zum einen sind Einnahmen aus Gewerbe- und Einkommenssteuer weggebrochen, andererseits die Ausgaben aufgrund der Anti-Corona-Maßnahmen gestiegen.
Die Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Stärkung des ländlichen Raumes sind meiner Fraktion sehr wichtig.