Protocol of the Session on April 5, 2017

Das unterstreicht auch der Abschlussbericht in BadenWürttemberg. Mehr als drei Viertel der befragten Lehrkräfte sowie zwei Drittel der Praxisanleiter/-innen dort bestätigten eine Verbesserung der Qualität der Erzieherausbildung. Insbesondere die Träger der Einrichtungen sahen die Einführung des praxisintegrierten Konzepts als wichtigen und notwendigen Schritt, um neue qualifizierte Personengruppen für den Erzieherinnen- und Erzieherberuf zu gewinnen, auch weil durch die Schließung eines Ausbildungsvertrages über die Dauer von drei Jahren Maßnahmen der Personalentwicklung und Personalbindung eingeleitet werden können. Und weiter heißt es dort: „Das Ziel, im Vergleich zu der tradierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung andere Zielgruppen und mehr Männer für den Beruf zu gewinnen, wurde erreicht.“

Sehr geehrte Damen und Herren, veränderte Lebensbedingungen verlangen Flexibilität, und das darf natürlich nicht auf Kosten der Qualität gehen, da sind wir uns einig. Richtig ist deshalb die vorgesehene gesetzliche Regelung, nach der grundsätzlich 75 Prozent des pädagogischen Personals auch weiterhin Fachkräfte im Sinne unseres schon bisher geltenden Fachkräftegebots sein müssen. Also für alle Untergangspropheten: Keine Revolution in Mecklenburg-Vorpommern, aber eine moderne Weiterentwicklung der Fachlichkeit in den Kitas und eine Anpassung an die Lebenswirklichkeit, so stellen Sie die Kitas in unserem Land gut für die Zukunft auf, denn wir alle dürfen eines nicht vergessen: Nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern brauchen wir zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher, sondern in jedem Bundesland werden Fachkräfte für die Kindertageseinrichtungen gesucht.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen, meinen Dank auszusprechen. Er geht an alle, die diesen Gesetzentwurf vorbereitet und erarbeitet haben. Er gilt ebenso allen, die ihre Erfahrungen, aber auch Sorgen lösungsorientiert eingebracht haben. Es ist mir darüber hinaus ein großer Wunsch, für die weitere Debatte im Sozialausschuss all diejenigen, die ihre Fachexpertise einbringen, zu ermuntern, auch den nächsten Schritt, die Fort- und Weiterbildung für die neu hinzukommenden Fachkräfte, mit zu entwickeln. Ich bin überzeugt davon, dass dieser Qualitätsentwicklungsprozess zu einem guten Erfolg führen wird, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Weißig für die Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Mitbürger! Ich zitiere: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuallererst ihnen obliegende Pflicht. Jedes Kind hat das Recht auf individuelle Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Das Land Mecklenburg-Vorpommern trägt nach Maßgabe dieses Gesetzes zur Verwirklichung dieser Rechte und zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.“ Zitatende. So steht es in der Präambel des Kinderförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, kurz „KiföG M-V“ genannt.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Ein breites Angebot für die Betreuung unserer Kinder steht in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Doch vor allem im Bereich der Betreuung der Ein- bis Dreijährigen sind die Kapazitäten häufig ausgeschöpft. Wartezeiten auf einen Krippenplatz betragen nicht selten ein bis zwei Jahre, unabhängig vom Träger dieser Einrichtungen. Die Inanspruchnahme eines Krippenplatzes im unmittelbaren Wohnumfeld ist sehr oft nicht möglich und lange Anfahrtswege müssen in Kauf genommen werden. Dabei wäre es doch für die Sozialisation des Kindes vorteilhaft, wenn sie direkt mit den Kindern und Familien ihres Wohnumfeldes zusammen aufwachsen und sich entwickeln können, da diese Familien häufig auch im privaten, häuslichen Bereich den Kontakt miteinander pflegen, was natürlich auch zur Integration beiträgt.

Das größte Problem für die jungen Familien stellt allerdings die Finanzierung des Betreuungsplatzes ihres Kindes dar. Nach dem Kinderwunsch folgt in der Regel die Frage: Was kostet die Betreuung meines Kindes in Kindergarten oder Krippe? Wie bekomme ich Beruf und Familie in Einklang? Spätestens zu diesem Zeitpunkt steht der Kinderwunsch der Angst vor dem finanziellen und dem sozialen Aus gegenüber.

Sicher wurde in den letzten Jahren einiges zur Verbesserung der finanziellen Situation der Familien bei den anteiligen Beiträgen für die Betreuung der Kinder in den Einrichtungen und Kindertagespflegestätten getan. Nur ist dies leider nicht genug. Häufig trifft es Eltern im Mindestlohnbereich, welche mit der Finanzierung ihres Alltags auch ohne Kinder regelmäßig an ihre Grenzen stoßen. Nach der Geburt eines Kindes stehen diese nun vor neuen täglichen finanziellen Herausforderungen, die es zu meistern gilt: die größere Wohnung, erhöhte Energie- und Wasserkosten, Kosten für Windeln, Ernährung, Kleidung oder Hygienemittel.

Durch die Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf eine Teilzeitstelle, um sich intensiv dem Wohl des Kindes zu widmen und gleichzeitig arbeiten gehen zu können, steht nur noch ein Teil des Lohnes zur Verfügung. Ein Krippenplatz in Vollzeit kostet derzeit eine junge Familie oder Alleinerziehende inklusive der als Pflichtanteil zu zahlenden Essenversorgung immer noch durchschnittlich 250 Euro. Jedes weitere Kind im krippenfähigen Alter

trägt zu einer enormen finanziellen Belastung der Eltern bei. Weil diese Eltern einer Arbeit nachgehen, müssen sie die Betreuung ihrer Kinder bezahlen, um wiederum arbeiten zu gehen, damit sie die Betreuung ihrer Kinder bezahlen können, weil sie sonst nicht arbeiten gehen könnten, weil niemand ihre Kinder betreuen würde.

(Zuruf aus dem Plenum: Das ist logisch, ja.)

Logische Sache.

Die finanzielle Belastung stellt für viele einen der Hauptgründe dar, sich vom Kinderwunsch abzuwenden.

(Torsten Renz, CDU: Haben Sie eine statistische Erhebung dafür?)

Kinder sind aber die Zukunft einer jeden Gesellschaft. Der Wunsch nach Kindern darf sich nicht negativ auf die finanzielle und soziale Situation der Eltern auswirken. Im Gegenteil, Familien mit Kindern müssen finanziell gefördert werden. Die für Eltern kostenlose Betreuung von Kindern ist ein richtiger Schritt in diese Richtung. In persönlichen Gesprächen bestätigen dieses selbst Leiterinnen und Mitarbeiter von renommierten Kindertagesstätten.

Kinderkriegen muss endlich wieder attraktiv und nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Natürlich muss den Kindern auch eine qualitativ entsprechende Betreuung zuteilwerden. Entsprechend ausgebildetes Personal muss dafür zur Verfügung stehen. Überfüllte Gruppen mit wenigen Erziehern müssen der Vergangenheit angehören

(Tilo Gundlack, SPD: Es gibt doch keine überfüllten Gruppen. Wieso sind die Gruppen überfüllt? Das ist doch Quatsch! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

und sich individuell den Bedürfnissen unserer Kleinsten anpassen, um diese entsprechend fördern zu können, um ihnen beste Voraussetzungen zum Eintritt in die Grundschulen zu ermöglichen.

Der Beruf einer pädagogischen Fachkraft ist sehr verantwortungsvoll, anspruchsvoll und ausfüllend. Dem ist Sorge zu tragen, und zwar mit einem entsprechend hohen Personalschlüssel, in dem mittelbare pädagogische Arbeit, wie Vor- und Nachbereitungen, Dienstberatungen, dokumentarische Tätigkeiten und Ähnliches, berücksichtigt werden sollten. Natürlich kostet das Geld, aber dieses Geld ist gut investiert, und zwar in die Zukunft, vor allem in unsere Kinder.

Was Sie meinen Ausführungen entnehmen können, ist,

(Tilo Gundlack, SPD: Nix!)

wir, die Alternative für Deutschland, stehen für eine Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung, für einheitliche und vor allem für jeden bezahlbare Gebührenpauschalen, für ein fair und gerecht bezahltes Personal, und davon genug, mit einem realistischen, besseren Betreuungsschlüssel, um den Kindern die bestmögliche Erziehung zu gewähren,

(Torsten Renz, CDU: Was wäre Ihnen denn lieb für ein Betreuungsschlüssel? – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

die sie benötigen und die ihnen zusteht.

(Torsten Renz, CDU: Welchen Betreuungsschlüssel streben Sie denn an? – Heiterkeit und Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Da diese und andere Punkte uns wichtig sind, stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss zu. – Vielen Dank, meine Herrschaften.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau FriemannJennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen bringen heute in Erster Lesung dieses Änderungsgesetz ein und wollen damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in den Kindertageseinrichtungen leisten. Bekanntermaßen werden etwa 25 Prozent der aktuell in den Kitas tätigen Fachkräfte innerhalb der nächsten zehn Jahre in den Ruhestand gehen. Dazu kommt, dass gegenwärtig mehr Kinder geboren werden als noch vor wenigen Jahren prognostiziert. Dies ist ein äußerst erfreulicher Punkt, der aber die Notwendigkeit der Erhöhung der Anzahl künftiger Fachkräfte nach sich zieht. Diese Herausforderung will die Koalition mit diesem Gesetzentwurf aufgreifen und erste Maßnahmen zur Verbesserung und Entspannung der Situation herbeiführen.

Die Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes befasst sich vorrangig mit zwei Punkten. Zum einen geht es da- bei um die Etablierung einer dualen Ausbildung mit dem Abschluss „Staatlich geprüfte Fachkraft für Kindertagesstätten“ schon zum Beginn des Schuljahres 2017/2018. Damit wird ein Punkt des Koalitionsvertrages übererfüllt und eine zusätzliche Alternative zu den bestehenden Ausbildungsformen als Erzieher eingeführt. Klar ist, dass neben der Änderung im KiföG auch noch die entsprechenden Vorbereitungen im Bildungsministerium zum Ausbildungsbeginn im September 2017 geschaffen sein müssen. Da dort dazu bereits die Vorarbeiten parallel zu dieser KiföG-Novelle laufen sowie der dazugehörige Rahmenplan erstellt wird, gehen wir von einem fristgerechten Start im September 2017 aus.

Diese duale Ausbildung ist außerdem ein erster Schritt in die Richtung, auch im Bereich der Fachkräfte in Kindertagesstätten die Ausbildungsbedingungen attraktiver zu gestalten. Die Auszubildenden werden wie bei einer dualen Ausbildung von ihrem Arbeitgeber, also der Kindertageseinrichtung, eine Ausbildungsvergütung erhalten. Deren Höhe wird sich am öffentlichen Dienst orientieren. Daher versprechen wir uns einen deutlichen Anreiz auch für junge Leute, welche sich bislang die vollzeitschulische Ausbildung als „Staatlich anerkannter Erzieher“ nicht leisten konnten, oder aber auch für Personen, die sich im weiteren Berufsleben noch einmal umorientieren wollen und während der dann erneuten Ausbildung eine Vergütung zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes benötigen. Durch diese Option wird für den Fachkraftbereich in Kitas definitiv zusätzliches Personal gewonnen, welches ansonsten nicht zur Verfügung steht.

Ihren Abschluss haben die Auszubildenden nach drei Jahren in der Tasche. Damit werden sie in den Kinderta

geseinrichtungen schneller als Fachkraft einsetzbar sein. Der Vorteil für die ausbildenden Einrichtungen besteht aber auch darin, dass sie die Auszubildenden schon während der Ausbildung zur Unterstützung in den Gruppen einsetzen können. Dafür ist im Gesetzentwurf geregelt, wie die Auszubildenden bei der Betreuung der Kinder berücksichtigt werden können und auch, dass der Träger die Ausbildungsvergütung im Rahmen der Entgeltverhandlungen geltend machen kann.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Und wer zahlt es dann? Die Eltern und Gemeinden! Oh, ich fass es nicht!)

(Torsten Renz, CDU: Frau Bernhardt! – Peter Ritter, DIE LINKE: Nicht so hastig!)

Gleichzeitig erfolgen aber im Gesetzentwurf auch Begrenzungen dahin gehend,

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Wo denn? Ich seh nichts bei den Kosten.)

dass selbstverständlich die Auszubildenden im ersten Lehrjahr beziehungsweise solange sie noch nicht volljährig sind, keine eigenverantwortliche Tätigkeit in den Gruppen ausüben dürfen.

Bislang ist vorgesehen, dass diese neue Ausbildungsform, beginnend zum Schuljahr 2017/2018, nur an den fünf öffentlichen Schulen angeboten werden soll. Ich will nicht verhehlen, dass hier aus Sicht der CDU noch deutlicher Gesprächsbedarf besteht.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Aus unserer Sicht muss ganz klar auch den freien Schulträgern die Möglichkeit eingeräumt werden, diese neue Ausbildungsform anzubieten. Schon im Koalitionsvertrag ist festgeschrieben, dass die Schulen in freier Trägerschaft sowohl im allgemeinbildenden als auch im Bereich der beruflichen Bildung eine wünschenswerte Ergänzung und Bereicherung des Schulsystems sind. Es darf nicht vergessen werden, dass sich das Land aus der Ausbildung einiger Berufe fast komplett zurückgezogen hat und den überwiegenden Teil der Ausbildungsplätze die freien beruflichen Schulen absichern. Es wäre fatal, sie bei der Etablierung neuer Ausbildungsformen nicht einzubinden.

Unter diesem Blickwinkel werden wir auch die Ausführungen eines Vertreters des Diakonischen Werkes im Sozialausschuss, dass dort als Modellprojekt eine duale Ausbildung mit dem Abschluss „Staatlich anerkannter Erzieher“ durchgeführt wurde, einer genauen Prüfung unterziehen. Gegenwärtig ist für uns noch nicht klar, welche Gründe dazu geführt haben, mit diesem Gesetzentwurf im Rahmen der dualen Ausbildung lediglich den Abschluss „Staatlich geprüfte Fachkraft für Kitas“ einzuführen und nicht den Abschluss „Staatlich anerkannter Erzieher“. Deshalb, Frau Ministerin, vielen Dank für die Aufforderung zur Beteiligung in den kommenden Beratungen auch für die Anzuhörenden.

„Staatlich anerkannter Erzieher“ als vollzeitschulische vierjährige Fachschulausbildung erfolgt noch an fünf öffentlichen Schulen, überwiegend in den großen Städten. Diese allein sollen jetzt auch die neue duale Ausbil

dung als „Staatliche geprüfte Fachkraft“ anbieten. Für ein möglichst flächendeckendes Angebot dieser dualen Ausbildung im Land, gerade auch in den ländlichen Räumen, ist die Einbindung der freien beruflichen Schulen in diese neue Ausbildungsform unseres Erachtens zwingend notwendig. Nur dadurch kann es gelingen, flächendeckend und überall im Land neue Fachkräfte für die Kitas durch die duale Ausbildung zu gewinnen.

Meine Damen und Herren, ein weiterer, für uns ebenfalls noch nicht abschließend geklärter Punkt ist, wie die Fachkräfte in den Kitas angemessen für die Anleitung der Auszubildenden entlastet werden sollen und können. Diesem Punkt werden wir in den weiteren Beratungen besondere Aufmerksamkeit widmen.

Der zweite wesentliche im Gesetzentwurf aufgegriffene Punkt ist die Definition der Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen. Hier erfolgt eine deutliche Erweiterung der möglichen Berufsgruppen gegenüber der bisherigen Regelung. Grundlage dafür sind die in der Vergangenheit beim Kommunalen Sozialverband gestellten Ausnahmegenehmigungen für entsprechendes Personal. Die Liste der möglichen Berufsgruppen, welche zukünftig als Fachkraft in den Kitas eingesetzt werden können, ist klar aus diesen bisher gestellten Ausnahmegenehmigungen abgeleitet. Im Hinblick auf die Herausforderungen der Inklusion auch im Kitabereich sind diese neuen Berufsgruppen zweifelsfrei ebenfalls notwendig, um möglichst multiprofessionelle Teams in den Kitas aufbauen zu können. Ich denke da zum Beispiel an Logopäden oder Ergotherapeuten, welche für eine optimale Betreuung und Förderung benachteiligter Kinder in Kitas nicht wegzudenken sind.

Die Erweiterung des Kataloges darf aber nicht dazu führen, dass der Fachkräftebedarf in den neu aufgenommenen Berufen noch zusätzlich verschärft wird. Sollte sich diese Situation ergeben, muss ganz klar nachgesteuert werden. Aus unserer Sicht kann das durch eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten oder auch eine Anpassung der Finanzhilfesätze nach oben erfolgen.