Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/372 zur Beratung an den
Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, auf Drucksache 7/412.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/412 –
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch das, was bereits gut ist, kann man hier und da noch besser machen. Daher möchte ich gern den von den Fraktionen der SPD und CDU gemeinsamen eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes begründen.
Wie ist die aktuelle Situation? Die frühkindliche Bildung und Erziehung sowie die Betreuung in Kindertageseinrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder, und zwar von Anfang an. Durch die stetige Verbesserung dieses Angebots sowie der damit verbundenen Qualitätsstandards wird das Land Mecklenburg-Vorpommern schon heute einem hohen Anspruch bei der Erfüllung des pädagogischen Auftrags gerecht. Unabdingbar dafür sind gut ausgebildete Fachkräfte.
Angesichts der demografischen Entwicklung, die auch um die Erzieherinnen und Erzieher keinen Bogen macht, messen wir der Fachkräftesicherung eine enorme Bedeutung bei. In den nächsten Jahren werden viele erfahrene Erzieherinnen und Erzieher in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Konkret: Ein Viertel der mehr als 11.000 Beschäftigten in diesem Bereich ist derzeit 55 Jahre oder älter.
Gleichzeitig steigen erfreulicherweise nicht nur die Geburtenzahlen, sondern es steigt auch das Interesse an einer qualitativ hochwertigen Betreuung, die durch die Verbesserung des Fachkräfte-Kind-Verhältnisses ebenfalls zu einem Mehrbedarf an Personal führt. Auch an dieser Stelle mögen die Zahlen für sich sprechen: Im Jahr 2014 wurden 97.571 Kinder in Kindertageseinrichtungen gefördert. Im Jahr 2015 waren es 99.146 Kinder. Im Jahr 2016 gab es eine weitere Steigerung, 101.463 Kinder nahmen nunmehr die Angebote der frühkindlichen Bildung in Anspruch.
Damit keine Lücken entstehen, sind Veränderungen notwendig, die mit dem Gesetzentwurf in die Wege geleitet werden. Was soll geändert werden? Durch die Einführung des neuen – und das möchte ich betonen – zusätzlichen Ausbildungsangebotes zur „Staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“ bereits zum Beginn des kommenden Ausbildungsjahres gehen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Damit
sind wir führend in Deutschland. Die Verkürzung der Ausbildungsdauer auf drei Jahre, eine Ausbildungsvergütung, die mit der praxisintegrierten Vermittlung des Berufes und dem Know-how einhergeht, und der enge Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern sorgen für ein Plus an Attraktivität. Diese nehmen nicht nur künftige Azubis wahr. Mit dieser Ausbildung wird gleichwohl dem Wunsch vieler Träger entsprochen, den Anteil der praxisintegrierten Ausbildung zu erhöhen.
Darüber hinaus ist es aus unserer Sicht sinnvoll, den Fachkräftekatalog um soziale und pädagogische Berufe sowie um Gesundheitsberufe zu ergänzen. Dies versetzt nicht nur Träger in die Lage, Fachkräfte entsprechend den jeweils vor Ort bestehenden Bedürfnissen zu begeistern. Vielmehr zielt die Erweiterung des beruflichen Spektrums darauf ab, multiprofessionelle Teams zu implementieren und damit ein qualitatives Herausstellungsmerkmal bei der Umsetzung der frühkindlichen Konzeption weiterzuentwickeln. Dazu gehören unter anderem Berufsbilder wie Musik-, Sport-, Theater- oder Sonderpädagogen, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Erziehungswissenschaftler oder auch Heilerziehungspfleger. Weiterhin können Assistenzkräfte wie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sowie Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger die Erziehungsfachkräfte in ihrer Tätigkeit unterstützen. Der Vorteil für die Träger liegt auf der Hand: Sie können sich auf diese Weise in ihrem Profil weiter schärfen und dem Ansinnen nach Inklusion und Sprachförderung besser und noch umfassender nachkommen.
Gemeinsam mit den Experten aus Theorie und Praxis werden wir in den nächsten Wochen das Kindertagesförderungsgesetz zukunftsfähig machen und der Lebenswirklichkeit anpassen. Dabei wird auch darüber zu sprechen sein, ob die im Fachkräftekatalog neu aufgenommenen Berufsgruppen eine pädagogische Weiterbildung brauchen und, wenn ja, in welchem Umfang. Das wollen wir ergebnisoffen diskutieren. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch. Die Aussprache ist damit eröffnet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Schon in der vergangenen Landtagssitzung habe ich angekündigt, dass wir richtig Tempo bei der Fachkräftesicherung für unsere Kitas aufnehmen. Jetzt wird gehandelt. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen liegt vor. Die parlamentarischen Beratungen sollen noch vor der Sommerpause zum Abschluss gebracht werden. Unmittelbar danach können die ersten dreijährigen Ausbildungsgänge zur „Staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“ starten.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit fünf Monaten in der Landesregierung für die Kindertagesförderung zuständig und ich bin über diesen ambitionierten und ehrgeizigen Zeitplan des Parlaments sehr froh. Er zeigt,
wir können in Mecklenburg-Vorpommern auch schnell, weil es um unsere Kinder geht, weil es um die Deckung des Fachkräftebedarfs und die Neugewinnung von Fachkräften für unsere Kitas geht, weil es um moderne Anpassung an veränderte Lebensrealitäten im Bereich der Kindertagesförderung geht.
Unsere Kinder sind das Wichtigste, was wir haben. Sie haben ein Recht auf frühe Bildung und gutes Aufwachsen. Deshalb habe ich mich vom ersten Tag an für dieses neue Ausbildungsangebot starkgemacht und mich für ein beschleunigtes Verfahren eingesetzt. Genau deshalb ist es richtig, diesen Teil zur notwendigen Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes herauszulösen und vorzuziehen.
Wenn in der Presse von „Stückwerk“ geredet wird, spreche ich von einer ganz bewussten Entscheidung und von klugem und zukunftsorientiertem Regierungshandeln, meine Damen und Herren. Wir setzen den Zug bereits 2017 auf die Gleise, und das ist gut so! Genauso gut ist, dass die Elternentlastung pünktlich kommt. Ich sage hier noch einmal ausdrücklich: Das Land reduziert ab dem 1. Januar 2018 die Elternbeiträge für die Krippe und den Kindergarten über den direkten Zuschuss um 50 Euro pro Monat für jedes in Vollzeit betreute und geförderte Kind.
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Kinder sollen ganz im Sinne der Chancengleichheit unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialen Umfeld von Anfang an gefördert werden. Es geht um die optimale Entwicklung ihrer Persönlichkeit und einen optimalen Start in ihr Leben. Für die Eltern geht es um die bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie und um das Wissen, dass ihre Kinder in unseren Kitas mit optimalen frühkindlichen Bildungsangeboten sehr gut aufgehoben sind. Dieser Anspruch verlangt, dass wir rechtzeitig an die Deckung des Fachkräftebedarfs in unseren Kitas denken, die Neugewinnung von Fachkräften im Blick behalten und den Qualitätsprozess weiterhin voranbringen.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Leitmotiv der SPDgeführten Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern in der Kindertagesförderung ist ein Dreiklang. Wir bauen beständig die Kitaplätze und die Öffnungszeiten aus, wir verbessern regelmäßig die Qualität und die Qualitätsstandards und wir entlasten die Eltern kontinuierlich bei den Kitabeiträgen. Mit diesem Dreiklang und den damit verbundenen großen Investitionen liegen wir offensichtlich richtig. Die Rahmenbedingungen im Kinderland M-V stimmen. Die Geburtenzahlen steigen seit einigen Jahren wieder und liegen über den Prognosen. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass MecklenburgVorpommern nach Berechnung des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2015 bundesweit den höchsten Anstieg der Geburtenraten verzeichnen konnte – kein ganz schlechter Vertrauensbeweis junger Eltern, wie ich finde.
Sehr geehrte Damen und Herren, das alles fällt nicht vom Himmel, sondern ist maßgeblich auch ein Ergebnis von Schwerpunktsetzung der Landespolitik.
Kein Politikfeld hat in den letzten zehn Jahren höhere Steigerungsraten als der Kitabereich. Die Gesamtaufwendungen des Landes für die Kindertagesförderung stiegen von 91 Millionen Euro im Jahr 2007 auf etwa 216
Millionen Euro im Jahr 2017. Das ist eine Steigerung von 137 Prozent. Zum Vergleich: Der Landeshaushalt insgesamt hat sich in diesem Zeitraum nur um etwa 15 Prozent erhöht – nicht schlecht.
Der Kitadreiklang bedeutet Gerechtigkeit für die Entwicklung unserer Kinder und deren bestmögliche Integration in die Gesellschaft. Studien belegen, dass gerade der frühe und längere Besuch in Einrichtungen der Kindertagesförderung den Kindern beim Spracherwerb und beim sozialen Aufstieg eine gesicherte Grundlage bietet.
Aber auch unsere Arbeitgeber profitieren davon, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Kinder in guter Betreuung wissen und Vertrauen in eine gute Kindertagesförderung haben. Diese gute Kindertagesförderung haben wir vor allem der hohen Qualität unserer Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen, aber auch in der Tagespflege zu verdanken. Diese Qualität stetig zu fördern, ist Aufgabe des Landes wie auch des Bundes und der kommunalen Ebene. Deshalb stehe ich hinter dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU zur Einführung des neuen Ausbildungsgangs „Staatlich geprüfte Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“. Damit werden die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen im Kindertagesförderungsgesetz für die neue praxisintegrierte Ausbildung geschaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der neue Ausbildungsgang, der mit diesem Gesetzentwurf eingeführt werden soll, ist Konsequenz der Arbeit der Landesregierung aus den vergangenen Jahren. Bereits seit 2013 hat das Sozialministerium mit einem Modellprojekt eine verkürzte Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ und zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ erprobt. Wir betreten also kein Neuland. Trägerin des damaligen Modellprojekts war das Diakonische Bildungszentrum Mecklenburg-Vorpommern. Auch das damalige Projekt basierte auf einem Modell einer dualen Ausbildung. Die Erkenntnisse sind in die neue Ausbildung zur „Staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“ eingeflossen.
Auch die kommunalen Landesspitzenverbände waren an dem Entstehungsprozess für diese neue Aufgabe beteiligt. Sie waren es, die den Modellversuch aus BadenWürttemberg für die vergütete praxisorientierte Ausbildung aufgegriffen haben. Im August letzten Jahres fand eine gemeinsame Informationsveranstaltung von Sozial- und Bildungsministerium in Rostock statt. Gemeinsam mit den Trägern von Kitaeinrichtungen, Kitaleitungen und Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen konnten die wichtigsten Fragen diskutiert und beantwortet werden: Wie wird die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung attraktiver? Wie sichern wir Fachkräfte in unseren Kitas? Wie setzen wir den Qualitätsprozess fort? Das sind die Hauptfragen, die wir stets neu denken und mit guten Antworten lösen müssen. Solch eine gute Antwort gibt der vorgelegte Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem neuen Ausbildungsgang wird eine gegenüber der klassischen Erzieherinnen- und Erzieherausbildung verkürzte Ausbildung vorgelegt, die sich durch ihre enge Verzahnung von Theorie und Praxis, mit Blockunterricht an der Berufsschule und praktischer Arbeit in der Krippe, im Kindergarten oder im Hort, auszeichnet. Wir haben es nicht mit einer Schmalspurausbildung oder mit Erzieherinnen und Erziehern erster und zweiter Klasse zu tun. Diese Kritik ist widersinnig. Die ganze Welt beneidet uns um das duale
Ausbildungssystem. Wenn wir ein dual orientiertes Ausbildungssystem bei der Erzieherausbildung ergänzend einführen, ist das zweite Klasse? Das ist natürlich Quatsch. Ich bin vielmehr ziemlich sicher, dass sich die neue Ausbildung bezahlt machen wird, denn der besondere Vorteil von ihr ist, dass die Auszubildenden frühzeitig an die Kita gebunden werden. Die Träger der Kindertageseinrichtungen, die mit den neuen Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag und mit der ausbildenden Schule eine Kooperationsvereinbarung schließen, sichern sich quasi ihre Fachkräfte der Zukunft selbst.
Das bedeutet aber nicht, dass wir auf die klassische Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher verzichten können. Im Gegenteil, wir setzen hier auf Vielfalt und differenzierte Angebote von Ausbildung, denn wir alle wissen, dass zum Beispiel im Bereich der Hilfe für Erziehung der Fachkräftebedarf groß ist. Auch für Schülerinnen und Schüler, die ihre berufliche Zukunft eher in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen sehen, ist es wichtig, den klassischen Ausbildungsgang wählen zu können. Hören wir also auf, Gegensätze zu konstruieren!
Sehr geehrte Damen und Herren, beide Ausbildungswege sind gut, wichtig und führen zum Ziel. Skeptikern kann ich den „Evaluationsbericht der“ erwähnten „praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung“ in Baden-Württemberg empfehlen. Dort wird festgestellt, dass durch die praxisintegrierte Ausbildung neue Azubis hinzugewonnen worden und es nicht weniger Azubis bei der herkömmlichen Ausbildung gab. In Zahlen: Vor der praxisintegrierten Ausbildung entschieden sich 2011/2012 insgesamt 6.678 Schülerinnen und Schüler für die Erzieherausbildung, in 2014/2015 befanden sich insgesamt 9.523 Schülerinnen und Schüler in der Erzieherausbildung in Baden-Württemberg. 2.814 davon absolvierten die praxisintegrierte Erzieherausbildung und 6.709 die herkömmliche Ausbildung. „Punktlandung“ würde ich sagen. Genau das wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern auch erreichen.
Und noch eine interessante Erkenntnis: Für die neue Ausbildung entschieden sich in Baden-Württemberg mehr junge Männer. Klasse! Mehr männliche Erzieher in den Kitas, das wollen wir auch.
Sehr geehrte Damen und Herren, die neuen Azubis sind eine wertvolle Ergänzung in der Kita und auch für sie lohnt es sich, diesen Weg einzuschlagen, denn das Besondere soll eine Ausbildungsvergütung sein, die der Träger der Kindertageseinrichtung von Anfang an zahlt. Dies unterstreicht zusätzlich die Bedeutung des praktischen Teils der Ausbildung und macht sie noch attraktiver.
Ich begrüße ausdrücklich, dass es entsprechend den Bedürfnissen aller Beteiligten im Entwicklungsprozess dieser neuen Ausbildung gelungen ist, die Refinanzierung der Auszubildendenvergütung gleich mit zu regeln. Durch eine anteilige Anrechnung der Tätigkeit der Auszubildenden auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis wird sichergestellt, dass die Träger nicht zusätzlich belastet werden, indem die Auszubildenden in die Personalkosten der Kita mit eingerechnet werden können, denn, und das ist ganz wichtig, so kann vermieden werden, dass es zu höheren Kosten für die Eltern und die Gemeinden kommt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein weiterer Punkt ist für mich von zentraler Bedeutung: Die Höhe der Auszu
bildendenvergütung soll sich an dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes orientieren und ist zugleich auf höchstens 80 Prozent des Entgelts einer solchen Fachkraft gedeckelt.
Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir zu dem zweiten Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfes, der Erweiterung und Modernisierung des Fachkräftekataloges des Kindertagesförderungsgesetzes. Durch die vorgeschlagene Neuregelung kann nicht nur die Sachlichkeit und Professionalität in den Kitas verbreitert und gestärkt werden, vielmehr kann auch neuen Herausforderungen begegnet werden. Mit dem neuen Fachkräftekatalog werden multiprofessionelle Teambildungen erleichtert. Gerade Inklusion, Sprach- und Bewegungsförderung in den Kitas können damit noch besser und praxisnäher entsprechend den Bedürfnissen unserer Kinder umgesetzt werden. Eine Logopädin, ein Sport- oder Musikpädagoge sind sinnvolle Ergänzungen in der Kita.
Das unterstreicht auch der Abschlussbericht in BadenWürttemberg. Mehr als drei Viertel der befragten Lehrkräfte sowie zwei Drittel der Praxisanleiter/-innen dort bestätigten eine Verbesserung der Qualität der Erzieherausbildung. Insbesondere die Träger der Einrichtungen sahen die Einführung des praxisintegrierten Konzepts als wichtigen und notwendigen Schritt, um neue qualifizierte Personengruppen für den Erzieherinnen- und Erzieherberuf zu gewinnen, auch weil durch die Schließung eines Ausbildungsvertrages über die Dauer von drei Jahren Maßnahmen der Personalentwicklung und Personalbindung eingeleitet werden können. Und weiter heißt es dort: „Das Ziel, im Vergleich zu der tradierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung andere Zielgruppen und mehr Männer für den Beruf zu gewinnen, wurde erreicht.“