Die Erweiterung des Kataloges darf aber nicht dazu führen, dass der Fachkräftebedarf in den neu aufgenommenen Berufen noch zusätzlich verschärft wird. Sollte sich diese Situation ergeben, muss ganz klar nachgesteuert werden. Aus unserer Sicht kann das durch eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten oder auch eine Anpassung der Finanzhilfesätze nach oben erfolgen.
Bei diesen neuen Berufsgruppen muss gegebenenfalls noch über eine Ergänzung bei der Weiterqualifizierung nachgedacht werden. Dies bezieht sich insbesondere auf zusätzliche Schulungen im Bereich der Kindheitspädagogik, wenn sich entsprechende Kenntnisse nicht schon aus der mitgebrachten Ausbildung beziehungsweise dem bisherigen Werdegang ergeben sollten. Deshalb werden wir das Ergebnis der im Sozialausschuss durchzuführenden Anhörung mit besonderem Augenmerk analysieren und können uns schon jetzt entsprechende Änderungen vorstellen.
Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass nunmehr neben den Sozialassistenten auch Kinderpfleger als Assistenzkräfte in den Kitas eingesetzt werden können. Die Erfahrungen mit solchen Assistenzkräften, insbesondere in integrativen Gruppen, sind sehr positiv. Wir erwarten, dass sich solche positiven Effekte auch bei der darüber hinausgehenden Unterstützung durch Assistenzkräfte, zum Beispiel im Krippenbereich, zeigen werden.
Ich freue mich auf die Beratungen im Sozialausschuss und bitte Sie deshalb um Zustimmung zur Überweisung. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der heute vorliegende Gesetzentwurf soll nun der große Wurf sein, um dem Fachkräftemangel, den Sie seit Jahren gefördert haben, zu begegnen.
Das Einzige, was er aus unserer Sicht ist, ist eine Aufweichung des Fachkräftegebotes. Da sind Sie von den eigenen Versprechen ganz weit entfernt, meine Damen und Herren von SPD und CDU.
Ich möchte Sie da nur an die vollmundigen Worte der ehemaligen Sozialministerin Manuela Schwesig 2013 hier im Landtag zur damaligen Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes erinnern, wo es hieß: „Es ist ein Gesetz, was mir besonders am Herzen liegt, denn moderne Familienpolitik ist ein Schwerpunkt dieser Landesregierung“, – weiter heißt es – „ein Schwerpunkt der Regierungskoalition von SPD und CDU.“ Zitatende. Was sie damals aber vergessen hat zu sagen und was sich anhand der von Jahr zu Jahr größer werdenden Defizite immer weiter zeigt, ist, dass das KiföG MecklenburgVorpommern nur ein halbgewalktes Produkt ist.
Die Meinungen und auch Warnungen von Experten, Fachverbänden und von der Opposition hat die Landesregierung kontinuierlich überhört. Das KiföG Mecklenburg-Vorpommern lag Frau Schwesig und den Koalitionären von SPD und CDU nur so weit am Herzen, als dass sie ihre eigenen Vorstellungen von einem effizient verwalterischen Handeln an den Menschen vorbei und mit möglichst wenig Eigenverantwortung der Landesregierung unterbrachten.
Ich zitiere weiter aus der Rede der damaligen Sozialministerin aus 2013, Zitatanfang: „Wir haben bereits vor der Wahl versprochen, dass wir Eltern entlasten wollen, dass wir die Qualität verbessern wollen und natürlich auch weiter unsere Standards im Kita-Bereich ausbauen wollen. … Die Erzieherinnen und Tagespflegepersonen verdienen unsere höchste Anerkennung. Sie in ihrer Arbeit zu unterstützen, sie zu entlasten, damit sie Zeit für die Kinder haben und ihren Job gut machen können und dafür auch angemessen bezahlt werden …“ Zitatende. Das sind alles schöne Worte, aber sie blieben ohne große Folgen.
Lediglich die längst überfällige Verbesserung im Fachkraft-Kind-Bereich im Kindergarten auf 1 : 15 wurde auf dem Papier eingeführt. Die Elternbeitragsentlastung von damals ist verpufft und die 2013 im KiföG eingefügte Rechtsverordnung zur Verbesserung der Qualität bei den Tagespflegepersonen liegt bis heute nicht vor, und das vier Jahre nach der Änderung des Gesetzes. Da kann ich es auch nicht mehr ernst nehmen und für wahr halten, was Frau Drese sagt, wenn Ihnen auch die Qualität der
Tagespflegepersonen so am Herzen liegt, wenn wir vier Jahre auf eine Rechtsverordnung warten, die die Qualität bei den Tagespflegepersonen regeln soll.
Die Fraktion DIE LINKE hat versucht, mit verschiedenen Initiativen hier im Landtag nachzusteuern. Alles wurde immer wieder abgelehnt. Fachkräftemangel gibt es nicht, die Qualität ist schon super, wir zahlen doch ganz doll viel. Die Auswirkungen Ihrer Politik zeigen sich nun vor Ort in Form eines überdimensionierten Fachkräftemangels, von überlasteten Erzieherinnen und Erziehern sowie Eltern, die immer tiefer in das Portemonnaie greifen müssen, um ihre Kinder mit gutem Gewissen in der Kindertagesbetreuung unterzubringen.
Mit Beginn der 7. Legislaturperiode wurde das nun fünfte Änderungsgesetz zum KiföG angekündigt. Wir hatten die Hoffnung, es geht hier um Qualitätsverbesserung. Aber unsere Hoffnung war nicht allzu groß. Letztendlich wurden wir auch noch in dem bisschen Hoffnung, was wir hatten, enttäuscht. Uns liegt jetzt ein Papier auf 15 Seiten vor, was wir einfach nur noch als Hohn bezeichnen. Es hat nichts mit Qualitätsverbesserung zu tun. Es hat mit moderner Familienpolitik nicht ansatzweise etwas zu tun. Im Gegenteil, die Regelungen bedeuten einen großen Rückwärtsschritt. Der Gesetzentwurf ist das Produkt einer großen Verzweiflung, aber nicht von verantwortungsvoller Familienpolitik und erst recht nicht von Visionen und Tatendrang.
Neben dem Aufweichen des Fachkräftegebots und der Einführung eines weiteren modellhaften Ausbildungsganges, der hinter den bisherigen Ausbildungsformen zurückbleibt, steht im Gesetz nichts weiter. Frau Drese, deshalb muss ich Sie einfach fragen: Wo ist das Tempo bei der versprochenen Elternbeitragsentlastung? Wäre es nicht auch bei dem Gesetzentwurf, der uns vorliegt, angezeigt gewesen, das Tempo bei der Elternbeitragsentlastung aufzumachen
und das bereits jetzt vorzubereiten, damit es pünktlich zum 01.01.2018 in Kraft treten kann? Jetzt sieht es einfach nur noch so aus, dass die SPD auf Stimmenfang in den Wahlkampf geht, aber nach der Wahl ist von dem Versprechen nicht mehr viel geblieben.
Insofern kann ich verstehen, wenn die Menschen da draußen von Ihrer Politik einfach nur noch enttäuscht sind. Sie machen es weiter. Wir brauchen bloß nach Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen zu gucken,
wo die nächsten Landtagswahlen bevorstehen, wo wieder vollmundig die kostenfreie Kita versprochen wird.
Schaue ich hier ins Land, so steigen die Elternbeiträge immer weiter, und das ist auf Ihre Politik zurückzuführen.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Schritt für Schritt kommen wir da auch hin.)
Ich hatte es schon gesagt, im vorliegenden Gesetzentwurf wird der duale Ausbildungsgang zur „Staatlich geprüften Fachkraft in Kindertageseinrichtungen“ geregelt. Es werden damit nur Fachkräfte für die Betreuung von Kindern im Alter von null bis zehn Jahren ausgebildet. Es werden keine Erzieher ausgebildet und damit haben wir die Klassen bei den Fachkräften. Wir haben einmal die Hochschulabsolventen von Neubrandenburg, die den Studiengang „Early Education“ besuchen, wir haben die Staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher in der Kindertagespflege und dann haben wir noch die Staatlich geprüften Fachkräfte. Wir haben also nicht nur Erste- und Zweite-Klasse-Erzieherinnen, sondern wir haben Erste-, Zweite- und Dritte-Klasse-Erzieherinnen in den Kindertageseinrichtungen,
und natürlich müssen sie auch unterschiedlich entlohnt werden, was nicht gerade das Klima in den Kitas verbessern wird.
Frau Drese, Sie sagten, das Ausland beneidet uns um unser duales System, was wir hier bei der Ausbildung haben.
(Tilo Gundlack, SPD: Nee, nee, nee, das stimmt überhaupt nicht! Da gehen Sie mal nach Finnland! Das stimmt überhaupt nicht, was Sie gerade sagen. In Finnland ist das nicht so. – Zuruf aus dem Plenum: In Island auch nicht.)
Davon könnten wir uns eine Scheibe abschneiden und nicht hier die dualen Ausbildungsgänge immer weiter runterschreiben. Die neuen Auszubildenden können nicht im Bereich der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung, der Jugend- und Schulsozialarbeit
oder für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer eingesetzt werden, obwohl auch hier schon der Fachkräftebedarf angezeigt ist. Außerdem öffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass Auszubildende bereits im ersten Ausbildungsjahr eingesetzt und auf die FachkraftKind-Relation angerechnet werden. Erstens werden sie
zu 100 Prozent angerechnet, auch wenn 0,4 Vollzeitäquivalente im Gesetz stehen, aber sie sind auch nur 40 Prozent ihrer Ausbildungszeit in den Kitas und nicht 100 Prozent. Insofern ist das alles schöngerechnet.
Und natürlich zahlen auch die Eltern diese Ausbildungsvergütung, die richtig ist, aber letztendlich bleibt sie bei den Eltern und bei den Gemeinden hängen. Sie haben es selber gesagt.