Das habe ich weder bei Ihrem Antrag im Januar noch heute verstanden. Dann können wir darüber reden, wie denn die Finanzierung dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgen soll. Beide Fragen lassen Sie offen.
Sie setzen bei der – nach Ihren Worten – GEZ, also beim Rundfunkbeitrag an, kommen aber nicht zu der Grundfrage, und da fordere ich Sie einfach auf: Beantworten Sie doch mal die Grundfrage! Sie betonen hier, Sie wollen eine Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Sie sagen aber nicht, wie nach Ihrer Vorstellung der öffentlich-rechtliche Rundfunk aussehen soll. Und
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolfgang Waldmüller, CDU – Thomas Krüger, SPD: Sehr richtig.)
Zweitens. Die heutige moderne Gesellschaft ist eine andere als die, die Sie gerade gemalt haben. Natürlich gibt es die klassische Familie, die gehört zu unserer Gesellschaft dazu, aber es gibt viele andere Formen des gemeinschaftlichen Lebens und diese anderen Formen des gemeinschaftlichen Lebens sind genau auch in diesem Änderungsvertrag für den Fall des Deutschlandradios abgebildet. Dass Sie das ausblenden und nicht gleichberechtigt behandeln wollen, beweist wieder nur, dass die AfD eine Partei von gestern ist.
Herr Krüger, ja, ich wollte auch sagen, es ist alles gesagt mit der Einbringung, was dieses Gesetz an Ergebnissen zeigen soll, aber die Rede von Herrn Komning hat mich eben veranlasst, ein paar Dinge mehr zu sagen.
Klar, alle Jahre wieder beschäftigen wir uns mit Änderungsverträgen, Staatsverträgen, die den Rundfunk und das Fernsehen in Deutschland betreffen, und es kann einem die Zustimmung abringen oder die Ablehnung hervorrufen, es kann einem auch egal sein. Am Ende, und das ist nämlich unsere wesentliche Kritik, haben wir als Landtag Mecklenburg-Vorpommern, wie übrigens alle Landtage, null Einfluss darauf, was in diesem Gesetz steht. Wir können dieses Gesetz nicht mehr ändern. Das ist ein Problem. Wenn wir also wollen, dass zukünftig Änderungsverträge zu dem Rundfunk und zum Fernsehen in Deutschland aufgenommen werden in die Gesetze, dann muss die Diskussion viel früher anfangen. Da müssen wir als Landtag Positionen formulieren, die den Ministerpräsidenten beauftragen, in den entsprechenden Verhandlungsrunden Änderungen aufzunehmen. Das ist aber heute, Herr Komning, das müssten Sie als Jurist wissen, praktisch nicht mehr möglich, weil das Gesetz nur noch, wenn man so will, zur Ratifizierung vorliegt, und das wäre unsere Aufgabe, die wir uns als Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit den anderen 15 Landesparlamenten tatsächlich erfüllen müssen.
Ich habe eine Frage, und zwar lautet die Frage: Sind Sie dafür, dass Parteipolitiker in diesen Aufsichtsratsgremien sitzen sollen, oder sind Sie dagegen?
Wir haben mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtes – das Bundesverfassungsgericht haben Sie ja zitiert – deutlich einen Auftrag bekommen, als Gesellschaft Veränderungen vorzunehmen. Ich bin der Überzeugung, dass mit der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die
Damit ist auch ein Punkt gleich beantwortet, den ich noch ausführen wollte. Ich bin der Überzeugung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sowie Demokratie und die Medienordnung in Deutschland zusammengehören. Dafür brauchen wir einen zeitgemäßen Auftrag, dafür brauchen wir auch eine auftragsgemäße Finanzierung. Deswegen steht DIE LINKE sowohl zum Beispiel zum rechtlichen Rundfunk als auch zum Rundfunkbeitrag.
Zu einem letzten Punkt, den ich kurz ansprechen will: Sie monieren hier, die Veränderungen im Finanzierungssystem um Arte auszufinanzieren. Ich halte das für einen notwendigen und richtigen Schritt. Ich würde mir wünschen, dass es in Europa noch viel mehr solcher Kooperationen gibt wie zwischen Frankreich und Deutschland, wie am Fernsehsender Arte festzumachen ist. Wir werden ja morgen noch über die Zusammenarbeit mit Polen reden. Warum gibt es nicht eine deutsch-polnische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rundfunks und des Fernsehens, um ein Nachbarland zu nennen?
Also wir sind für die Überweisung dieses Antrages, dieses Gesetzentwurfes in den entsprechenden Ausschuss, begleiten ihn und werden dann in der Zweiten Lesung auch diesem Antrag zustimmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun hatte ich gedacht, wir können das ganz kurz machen bei diesem Thema, aber Kollege Komning sorgt ja dafür, dass wir doch noch mal diskutieren. Das ist okay.
Herr Kollege, im Herbst 1989 sind Hunderttausende in diesem Land auf die Straße gegangen für Pressefreiheit, für die Freiheit, die Journalistinnen und Journalisten haben sollen, da draußen die Dinge zu erzählen, die sie sehen, über die sie berichten wollen, und darüber frei berichten zu können. Wir haben in Deutschland ein Mediensystem geschaffen, das frei ist. Journalistinnen und Journalisten können in diesem Land frei berichten. Und dazu gehört auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Sie haben hier eine Debatte angestoßen – nicht das erste Mal –, wo Sie aus meiner Sicht einen Generalangriff machen gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit gegen die Medienlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland.
Wenn ich an den letzten Antrag zurückdenke, da haben Sie sich in der Begründung ganz eindeutig dazu bekannt, warum Sie das machen. Sie haben nämlich da reingeschrieben, dass Sie darüber verärgert sind, dass aus Ihrer Sicht falsch berichtet wird. Das war der erste Antrag, heute der zweite Antrag zum öffentlich-rechtlichen
Rundfunk. Auch hier gibt es wieder den Angriff gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und das weise ich in aller Form zurück, meine Damen und Herren.
Es gibt in Europa ja Beispiele dafür, was passiert, wenn Rechtspopulisten an der Macht sind, den Staat leiten, um zu sehen, was dann am Ende mit der Medienlandschaft wird. Gucken wir mal nach Ungarn: Da ist Orbán derjenige, der 1999 ein Rundfunkgesetz gemacht hat und vielen, vielen Journalisten hinterher gekündigt hat. Sie sind rausgeflogen, haben ihren Job verloren. Und natürlich heißt das für den Rest der Journalisten, die da sind, dass sie sich entsprechend dem System anzupassen haben, ansonsten sind sie raus. Das weiß jeder. Das heißt, die Macht des Faktischen ist dort umgesetzt worden.
(Dr. Gunter Jess, AfD: Das gibt es aber in Deutschland auch. Es gibt Beispiele, die ich nennen könnte.)
Und schauen wir nach Polen: 2015 – neues Mediengesetz, ebenso, viele Journalistinnen und Journalisten sind gekündigt worden. Oder schauen Sie in die USA – da sind die Journalisten nicht gekündigt worden –, wie der rechtspopulistische Präsident am Ende dort agiert! Es sind dann gute Journalisten und schlechte Journalisten. Das ist eben nicht der Auftrag, den wir als Politiker haben, meine Damen und Herren. Das ist nicht unser Auftrag.
Dann komme ich noch mal zurück: Sie haben hier immer von Alternativen gesprochen. Ich höre die Alternativen nicht. Wenn ich aus der letzten Debatte Ihre einzige Alternative, die Sie damals genannt haben, aufgreife, dann war es die Steuerfinanzierung. Steuerfinanzierung heißt am Ende nichts anderes, als dass wir mit dem Haushaltsplan jedes Mal aufs Neue festlegen, wie viele Mittel die Rundfunksender bekommen können. Über die Gebühr ist das festgelegt über viele Jahre, über viele Jahre. Und es gibt die unabhängige Kommission, die uns am Ende Empfehlungen gibt.
Wir glauben, dass das, was Sie hier tun, letztendlich darauf abzielen soll, die Unabhängigkeit und die Stärke des öffentlichen Rundfunks zu untergraben, und das weisen wir in aller Form zurück. – Besten Dank.
Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Kollegen! Herr Krüger hat die Frage von Herrn Holter ja schon weitestgehend beantwortet. Wenn Sie aufmerksam gewesen sind, Herr Holter, in der damaligen Plenumssitzung, dann ist es tatsächlich so, dass wir für ein steuerfinanziertes öffentlich-rechtliches Fernsehen, für öffentlich-rechtlichen Rundfunk plädieren, der unterstützt wird durch ein privates Spartenfernsehen. Das heißt, wer also unbedingt Fußball gucken möchte, vielleicht auch live Fußball gucken möchte, der soll dafür eben auch gesondert bezahlen.
Wofür wir nicht sind, ist diese GEZ-Finanzierung, eine Finanzierung, die jeden einzelnen Haushalt betrifft,
(Jochen Schulte, SPD: Herr Kollege, das ist bei Steuern aber auch so! – Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)
Und das kann es nicht sein. Es kann nicht sein, dass jeder Bürger mit etwas belegt wird, was er letztlich gar nicht konsumiert.
Wir sind auch nicht gegen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wir sind für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Können Sie mir denn den Unterschied verdeutlichen zwischen Ihrer Überlegung eines steuerfinanzierten
öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der einen Seite, bei dem jeder Bürger, jede Bürgerin in diesem Land, unabhängig davon, ob sie ein Rundfunkgerät benutzt oder hat, entsprechende Steuern dafür bezahlt, und der derzeitigen Regelung auf der anderen Seite, bei der jeder Bürger, jede Bürgerin in diesem Land, unabhängig davon, ob sie ein Rundfunkgerät hat oder nicht, die entsprechenden Beiträge zahlen soll?
Vielen Dank für die Frage. Ja, der Unterschied ist schlichtweg der, dass jeder Bürger, der heute eine GEZ-Gebühr zu bezahlen hat, diese eben einspart. Die Steuer muss er sowieso bezahlen.