(Heinz Müller, SPD: Schau’n wir mal! – Zurufe von Rudolf Borchert, SPD, und Helmut Holter, DIE LINKE)
Ja, meine Damen und Herren, knapper werdende Ressourcen und der Klimawandel verlangen umweltfreundliche Lösungen. Auch das ist uns allen bekannt. Ich denke, wir müssen noch viel stärker danach handeln. Weniger Energieverbrauch und ein höherer Anteil erneuerbarer Energien ist eine der Lösungen, die wir auf den Weg bringen müssen und die wir, wie gesagt, noch stärker in Ansatz bringen müssen.
Meine Damen und Herren, durch Sanieren und moderne Gebäudetechnik können teilweise bis zu 80 Prozent des Energiebedarfes eingespart werden. Ich denke, das ist wichtig für die Gesamtenergiebilanz. Deshalb muss der Bund finanzielle Anreize setzen, um mehr energetische Sanierungen möglich zu machen. Beide Koalitionsfraktionen haben das durch ihren Antrag hier schon sehr deutlich gesagt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, besonders wichtig ist, dass bessere Rahmenbedingungen für die Arbeit mit den Möglichkeiten, die uns gegeben sind, gefordert und auch umgesetzt werden. Das fordert also dieser Antrag sehr zu Recht.
Meine Damen und Herren, aber die Förderprogramme stehen – und das muss man auch so deutlich dann mal sagen – unter der Regie des Bundes. Das heißt, Einfluss auf Programminhalte oder die Vergabe der Fördermittel haben wir als Land nicht. Das einfach nur noch mal, um jeder Legendenbildung entgegenzuwirken. Aus meiner Sicht ist das ein großes Manko, gerade weil den Ländern mit der Föderalismusreform die Zuständigkeit für die Wohnraum förderung übertragen worden ist. Jetzt sind wir zwar zuständig, können aber de facto nicht handeln, weil wir nicht über das Geld bestimmen können. Das macht eigentlich keinen Sinn und muss sich schnellstmöglich ändern.
Trotzdem, kann ich sagen, stehen wir als Bundesland beim energieeffizienten Sanieren ganz gut da. Die Mietwohnungen sind größtenteils saniert. Beispielsweise haben wir im Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen, dem allseits bekannten VNW, bei den 151 Mitgliedsunternehmen rund 70 Prozent des Wohnungsbestandes vollständig modernisiert und rund 24 Prozent teilmodernisiert. Das heißt, es sind nur – grundsätzlich, aber noch zu viel – sechs Prozent völlig unsaniert. Die Wohnungs unternehmen haben durch energieeffiziente Heizungsanlagen, Wärmeschutzmaßnahmen sowie durch den zunehmenden Einsatz von Wärmerückgewinnungsanlagen und erneuerbarer Energien bereits heute hohe CO2-Einsparungen erreicht und sektoral das Kyoto-Ziel übertroffen.
Vielleicht mal als Hintergrundinformation: Der Raumheizenergieeinsatz je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ist in den VNW-Wohnungsbeständen in Mecklenburg-Vorpommern rund 40 Prozent niedriger als bei den entsprechenden Wohnungsbeständen des VNW in SchleswigHolstein und Hamburg. Das heißt, wir stellen bundesweit mit dem VNW eine Spitzenposition dar. Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, insbesondere für Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie für in Privatbesitz befindliche kleinere Vermieterobjekte, haben positive Wirkungen für die Baukonjunktur und den Klimaschutz. Auch das ist unbestritten. Aber ein anderer wichtiger Faktor in dem Zusammenhang ist: Die Erweiterung dieser Abschreibungsmöglichkeiten führt zu deut
Meine Damen und Herren, auch der dritte Abschnitt dieses Antrages findet meine Zustimmung. Seit 1996 werden Verbrauchsdaten der Gebäude beziehungsweise der Liegenschaften des Landes erfasst und durch den BBL ausgewertet. Nach der Analyse dieser Verbrauchsdaten werden Energiesparmaßnahmen in diesen Landesliegenschaften realisiert. Im laufenden Haushaltsplan wurden Energiesparmaßnahmen in insgesamt 57 Liegenschaften des Landes mit einem Kostenvolumen von rund 3,5 Millionen Euro ermittelt, die zu jährlichen Einsparungen von bis zu 600.000 Euro führen können. Ich glaube, das ist ein Beitrag, der in zwei Richtungen geht, nämlich in Richtung Umweltschutz und Haushaltskonsolidierung.
Meine Damen und Herren, für ausgewählte Gebäude wurden seit dem Jahr 2000 technische Anlagen mit alternativen Energieträgern als Pilotprojekte im staatlichen Hochbau errichtet. Für Neubauten des Landes werden die Vorgaben der Energieeinsparverordnung, der EnEV, erfüllt und bei Pilotprojekten übererfüllt. Es werden und wurden Pilotprojekte durchgeführt, bei denen alternative Energien berücksichtigt werden. Beispielsweise kann man hier nennen die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz oder das Blockheizkraftwerk zur Erzeugung von Wärme und Energie, Universitätsnervenklinik Rostock-Gehlsdorf.
Durch die Erfüllung oder Übererfüllung der Anforderungen der Energieeinsparverordnung und die Beachtung der Vorgaben des Erneuerbaren-Energie-Wärmegesetzes entstehen dem Land zwar höhere Aufwände, höhere Investitionshonorarkosten, höherer Personalaufwand und gegebenenfalls auch längere Bauzeiten. Ich bin allerdings der Meinung, dass sich dieser Aufwand lohnt, dass er es wert ist, weil wir langfristig Energie und Geld sparen und letztendlich die Umwelt schonen. – Herzlichen Dank.
Jawohl, Herr Minister Schlotmann, Energieeffizienz ist heute ein deutliches Thema geworden. Lange Zeit galt die einfache Gleichung, dass wirtschaftliches Wachstum mit erhöhtem Verbrauch an Ressourcen, Flächen und Energie sowie mehr Verkehr einhergeht. Heute wissen wir, Nachhaltigkeit sieht anders aus. Deshalb strebt Nachhaltigkeitspolitik eine drastische Entkopplung zwischen Wirtschaftswachstum und Umweltbelastung an. Eine Messgröße hierfür ist die Energieproduktivität, die das Verhältnis von gesamtgesellschaftlicher Leistung – ich meine das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt – und den Primärenergieverbrauch im Inland angibt. Je sparsamer und effizienter also der Umgang mit Energie, umso höher die Energieproduktivität. Die Bundesregierung hat in ihrem Fortschrittsbericht 2008 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie das bestehende Ziel einer Verdopplung der Energieproduktivität zwischen 1990 und dem Jahr 2020 bekräftigt.
Punkt 1 Ihres Antrages, der lediglich ein Festhalten an diesem Ziel begrüßt, greift somit aus unserer Sicht viel
zu kurz, ist doch die gesamtwirtschaftliche Energieproduktion in Deutschland zwischen 2000 und 2008 sogar schwächer als zuvor gestiegen. Das Statistische Bundesamt berechnete gerade einmal einen Anstieg von 1,6 Prozent pro Jahr gegenüber 2,2 Prozent im Jahresmittel zwischen 1990 und 2000. Und diese Produktivitätssteigerung resultiert fast allein durch Wirtschaftswachstum. So wuchs das Bruttoinlandsprodukt um über 10 Prozent. Der Energieverbrauch sank dagegen nur um magere 2,8 Prozent. Und diese Senkung ist allein der kräftig gesunkenen Nachfrage der privaten Haushalte für Haushaltsenergie und Kraftstoffe zu verdanken. Der Energieverbrauch der Produktionsbereiche ist dagegen sogar leicht angestiegen.
Wenn also das Ziel einer Verdopplung der Energieeffizienz bis 2020 erreicht werden soll, müsste fortan eine Steigerung der Energieproduktivität von drei Prozent pro Jahr mindestens erreicht werden. Das ist nur mit einem sozialökologischen Umbau zu schaffen sowie im Leitbild Ostdeutschland 2020 der LINKEN verankert. Die Energieeffizienz muss sich deutlich erhöhen. Das geht nur mit innovativen neuen Waren und Methoden zu deren Herstellung und einem deutlich geänderten Nutzerverhalten. Effizienzsteigerung allein kann die ökologischen Probleme nicht lösen. Wir brauchen einen absoluten Rückgang des Energieverbrauchs, kurzum: Die Einleitung von Maßnahmen zum Erreichen dieser Zielsetzung wäre notwendig, nicht nur ein Lippenbekenntnis.
Ich will gleich auf den Punkt 3 des Antrages eingehen. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der energetischen Ertüchtigung vorhandener Gebäudesubstanz und besonders innovativer Lösungen im Neubaubereich steht auch bei meiner Fraktion und bei mir selbstverständlich außer Frage. Aber auch hier wird nur halbherzig gefordert. Bei Neubauvorhaben der öffentlichen Hand muss Passivhausstandard zum Planungskriterium werden. Die EU hat am 18. Mai dieses Jahres eine Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern verabschiedet. Das Passivhaus wird in ganz Europa zum Baustandard. Die Mitgliedsunternehmen haben ihre Bauvorschriften so anzupassen, dass ab 2021 alle neuen Gebäude nahezu das Nullenergiehausniveau aufweisen. Bestehende Gebäude sind, soweit möglich, den neuen Vorgaben anzupassen. Für Neubauten der öffentlichen Hand soll diese Forderung schon zwei Jahre früher, also ab 2019 gelten. Es wäre also zielführender, für Neubauten weitgehende Energieautarkie herzustellen und zu fordern.
Derzeit wird auf Bundesebene an einem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen, kurz EDL-G, gebastelt. Im Gesetzentwurf ist enthalten, dass der öffentlichen Hand bei der Energieeffizienzverbesserung eine Vorbildfunktion zukommt. So wird unter anderem ausgeführt, ich zitiere. „Die öffentliche Hand wird insbesondere bei ihren Baumaßnahmen“ unter Beachtung „der Wirtschaftlichkeit … nicht unwesentlich über die Anforderungen“ zur Energieeffizienz in „der Energieeinsparverordnung in der jeweils geltenden Fassung hinaus gehen.“ Damit wird der Antragsinhalt von Punkt 3 gesetzlich geregelt. Er ist eigentlich schon entbehrlich.
Meine Damen und Herren, ich befürchte gar, dass das im Gesetzentwurf zur Energiedienstleistungsrichtlinie formulierte Energiesparziel auch noch aufgeweicht wird, denn der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen
und Raumordnung, sie alle empfahlen dem Bundesrat für seine Sitzung am 4. Juni 2010 drastische Änderungen. Unter anderem stößt man sich daran, ein Energiesparziel von mindestens neun Prozent zu formulieren. Damit könnte man über diesen Wert hinausgehen, also deutlich mehr einsparen. Und das, so die Empfehlung der Ausschüsse, sollte zur Verhinderung von internationalen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, zumal aufgrund der späten Umsetzung der Richtlinie die Unternehmen das Einsparziel jetzt in kürzerer Zeit erreichen müssen und bereits dadurch Wettbewerbsnachteile erfahren, so die Begründung. Als Argument dient dann noch, dass die Länder zu beteiligen sind, wenn der Bund mehr als nur die 1:1-Umsetzung von EU-Recht will. Damit ist doch eindeutig, wo die Reise hingehen soll. Damit wird Nachhaltigkeit zur Farce – nichts mit Verantwortung für kommende Generationen, Profit heute und jetzt.
Nun zum Punkt 2 des Antrages. Der Bund demontiert sich mit seiner Energiepolitik selbst. Außerordentlich wirksame und angenommene Programme, die zugleich dem Klimaschutz und der Baukonjunktur dienen, fallen dem Rotstift anheim. Dafür will man die Verlängerung der Laufzeit für Kernkraftwerke hoffähig machen, indem eine Besteuerung der Kernenergie zum Sparpaket gehört. Eine Verlängerung bringt der Kernenergiewirtschaft beträchtliche Zuwachsgewinne, denn die Kapitaldienste sind meist geleistet, die Stromproduktionskosten sind nicht gestiegen, wohl aber – und wen wundert’s – die Strompreise für den Endverbraucher.
Und, meine Damen und Herren, denken wir an das Hickhack um die Mittelbereitstellung für die KfW-Programme zur energetischen Gebäudesanierung. Herr Borchert hat das hier völlig richtig dargestellt und auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Weil der Bedarf so groß ist, zog man Haushaltsmittel von 2010 vor. Bei der energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur kam der Investitionspakt für 2010 gar nicht erst zustande, und das, obwohl …
… bei den 2008 angelaufenen Programmen wegen der elffachen Überziehung der Bundesmittel für 2009 um 100 Millionen auf 300 Millionen aufgestockt wurde.
Meine Fraktion, meine Damen und Herren, wird sich zum Antrag der Koalition enthalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Keine Fenster, keine Türen, keine Außenwände, möglichst offenes Feuer – auch das wäre Energieeffizienz, aber das meinen wir mit Sicherheit nicht und ich bitte, mich auch richtig zu verstehen.
Schon heute gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden. Darum geht es im Wesentlichen. Heute fehlen zum einen niedrige Zinsen und zum anderen staatliche Förderungen für effizientere Ausbaumaßnahmen. Das Spektrum der ener
gieeffizienten Ausbaumaßnahmen reicht über die Sanierung der Heizkessel, der Außenwände und der Fenster bis zur Sanierung der Dächer. Die einzelnen Maßnahmen können schon heute auch in Einzelschritten vorgenommen werden. Oft gehen mit der energetischen Sanierung eine Verschönerung der Fassade und eine Verbesserung der Wohnqualität einher, und auch Verbesserung der Fassade ist ein ganz wichtiges Moment.
Dennoch stellen sich zahlreiche Hauseigentümer die Fragen: Was kostet die Sanierung? Wann rechnet sich die Investition? Und wie viel gibt mir der Staat hinzu? In der Situation, in der wir uns befinden, ist es besonders wichtig, darüber rechtzeitig und gründlich nachzudenken und nicht, wenn das Haus oder die Maßnahme halb fertig ist.
Schon heute gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich im Internet über die Möglichkeit energetischer Sanierung und die Fördermaßnahmen zu informieren. Die wichtigsten Fördertöpfe des Bundes werden durch die KfWFörderbank und durch das Bundesamt für Wirtschaft und die Ausfuhrkontrolle bereitgestellt. Die einzelnen Maßnahmen sind auf den Internetseiten nachzulesen. Das muss ich Ihnen hier nicht vortragen.
Meine Damen und Herren, neben der Einsparung von Energie und des verringerten Kohlendioxidausstoßes sind mit der energetischen Modernisierung der Gebäude auch zahlreiche wirtschaftliche Impulse für die Bauwirtschaft verbunden, die uns außerordentlich wichtig sind. Schon heute ist bekannt, dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung nur mit energetischen Modernisierungsmaßnahmen des gesamten Gebäudebestandes nicht erreicht werden können.
Außerdem halten wir es für notwendig, dass Förderprogramme und Maßnahmen auf Bundesebene, aber auch auf Landesebene abgestimmt werden. Dabei wäre es meines Erachtens falsch, wenn wir lediglich die Bundesregierung in die Verantwortung nehmen würden. Wir müssen vielmehr auch schauen, inwieweit wir die energetische Sanierung in Mecklenburg-Vorpommern mittels eigener Förderprogramme vorantreiben können.
Meine Damen und Herren, bis in die 90er-Jahre hinein war die Abschreibung für energetische Modernisierung von Wohnimmobilien möglich. Damals konnten Investitionen über einen Zeitraum von zehn Jahren mit jeweils zehn Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation hat seinerzeit die Große Koalition auf Bundesebene die steuerliche Abschreibung für energetische Modernisierungsmaßnahmen gestoppt. Vor dem Hintergrund, dass mit der energetischen Modernisierung sowohl dem Klimaschutz, der Energieeffizienz und der wirtschaftlichen Entwicklung der Bauwirtschaft Rechnung getragen wird, fordern wir erneut die Schaffung steuerpolitischer Anreize wie beispielsweise die Einführung von Sonderabschreibungen beziehungsweise Sonderausgaben auf energiesparende Anlagen und Einrichtungen an Gebäuden oder auch energetische Sanierungsmaßnahmen. Steuerliche Anreizkomponenten sind meines Erachtens unverzichtbar, um die hochgesteckten Ziele im Klimaschutz zu erreichen.
Meine Damen und Herren, trotz der zahlreichen Möglichkeiten, im Rahmen der KfW-Programme eine energetische Sanierung durchzuführen, halten wir zusätzliche Anreizkomponenten für notwendig. Klar herausstellen möchte ich nochmals, dass nicht nur die Bundesregierung in der Pflicht steht. Aus diesem Grunde fordern wir
unter Punkt 3 des Antrages die Landesregierung auf, mit der energetischen Sanierung der landeseigenen Gebäude voranzuschreiten. Ziel unseres Antrages ist, den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu verringern, den Verbrauch von Energieträgern zu mindern und die wirtschaftliche Entwicklung in der Baubranche zu forcieren. Aus diesem Grunde fordere ich Sie auf, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Man hat beim ersten Lesen des Antrages das Gefühl, so nach dem Motto: „Machen wir mal wieder was!“ So ist der Antrag entstanden. Gut, wenn gefasste Beschlüsse aus Zeiten der gemeinsamen Bundesregierung nicht vergessen werden, liebe SPD.