Protocol of the Session on June 9, 2010

Danke schön, Herr Baunach.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP Vizepräsident Kreher. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im Januar des letzten Jahres wurde in diesem Hause über das Thema Baukultur mal mit mehr und mal mit weniger Ernst diskutiert. Ich will hier an die ernsthaften Themen und Vorschläge erinnern, bevor ich auf den Bericht zur Baukultur eingehe.

Voranstellen möchte ich dabei, dass das Thema Baukultur für alle demokratisch gesinnten Parteien ein wichtiges Thema mit einer großen Schnittmenge an ähnlichen Grundinteressen und Überzeugungen ist und dass bei diesen Parteien auch Offenheit für neue Entwicklungen der Baukultur besteht. Das, meine Damen und Herren, ist ein gutes Fundament, dieses Thema aus dem Parteienstreit herauszuhalten, um konstruktive und effektive Ergebnisse zu erzielen.

Herr Baunach hat bei der Beschreibung zu dem, was Baukultur ist, damals zusammengefasst, dass dies – ich zitiere – die „Gesamtheit der Architektur, der Ingenieurkunst, der Stadt- und Regionalplanung, der Landschafts- und Freiraumplanung, aber auch der gesamten Alltagsumwelt sowie des Umgangs mit dem kulturellen Erbe“ ist. Frau Lück hat dazu damals gesagt, dass Baukultur vor allem auch eine Frage der Nachhaltigkeit ist. Dies gilt, so interpretiere ich es, nicht nur für einen ökologischen Ansatz, sondern auch für einen kulturellen und ökonomischen Ansatz. Erst in der Ganzheitlichkeit zeigt sich die Qualität von Kultur. Wenn der Herr Minister vorhin davon gesprochen hat, dass dazu natürlich in der modernen Architektur auch gesunde Baustoffe gehören, dann gehört das zu dieser Ganzheitlichkeit zu.

Auch die Barrierefreiheit gehört zu hoher Baukultur, aber dazu hat der Minister vorhin schon gesprochen. Als Bürgermeister muss ich mich gerade mit vernachlässigter Baukultur aus früheren Zeiten auseinandersetzen. Dieses kostet dem Streuerzahler im Nachhinein viel Geld und ist ein gutes Beispiel dafür, dass hohe Baukultur, die auch Inklusion einbezieht, auch Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit mitdenkt. Obwohl Herr Timm natürlich recht hat, wenn er damals gesagt hat, dass Baukultur alles sei, so ist es nicht nur abhängig vom Geld, sondern vor allem vom kulturellen Anspruch der Beteiligten. Diesen Anspruch kann man in der Tat nicht verordnen, aber man kann günstige oder ungünstige Rahmenbedingungen dafür schaffen. So sehe ich es jedenfalls aus liberaler Sicht.

Herr Baunach hat für mich vollkommen richtig in den Mittelpunkt gestellt, dass die qualitativen Fragen die entscheidenden sind und Baukultur ein Standortfaktor ist. Höhe und Qualität und hoher Anspruch in der Baukultur haben daher weitreichende Auswirkungen auf viele Bereiche in unserem Leben. Daher ist es unter anderem wichtig, welche Prioritäten zum Beispiel in der Landesbauordnung gesetzt werden. Hier wird im Bericht die Qualität der Baukultur über „die Qualität“ – und jetzt zitiere ich wieder – „von Gestalt, von Nutzbarkeit, von Nachhaltigkeit im ökologischen, sozialen und ökonomischen Sinne sowie durch die Transparenz“ und so weiter gesetzt.

Meine Damen und Herren, ich stelle noch einmal abschließend fest, dass wir uns hier in vielen Dingen einig sind, dass es wichtig ist, dass wir dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung setzen in unterschiedlichen Bereichen. Ich werde demnächst mit einigen Abgeordneten hier zusammensitzen, um auch in dem Bereich der Gutsherrenhäuser und der Parkanlagen weiterzukommen. Und da hoffe ich auf eine gemeinsame Zusammenarbeit. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Kreher.

Ich schließe die Aussprache.

In dem Falle kann ich davon ausgehen, dass wir nach der jetzigen Aussprache die Unterrichtung der Landesregierung verfahrensmäßig für erledigt erklären?

(Udo Timm, CDU: Ja.)

Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Energieeffizienz erhöhen – Stärkung der Konjunktur durch Investitionen in energetische Sanierungen, Drucksache 5/3500.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Energieeffizienz erhöhen – Stärkung der Konjunktur durch Investitionen in energetische Sanierungen – Drucksache 5/3500 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Borchert. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland hat sich ein sehr ehrgeiziges Energieeffizienzziel gesetzt. Bis 2020 soll die Energieproduktivität durch verbesserte Energieeffizienz gegenüber 1990 verdoppelt werden. Für diese Zielsetzung gibt es gute Gründe:

Erstens ist Energieeffizienz ein zentraler Wettbewerbsfaktor und damit Standortpolitik.

Zweitens. Energieeffizienz trägt zur größeren Versorgungssicherheit und Reichweite der erschöpfbaren Energieträger bei.

Drittens. Energieeffizienz ist angewandte Umweltschutzpolitik und unter Kostengesichtspunkten der günstigste Weg, Treibhausgasemissionen zu senken.

Erhöhung der Energieeffizienz erfordert aber auch, die beste Technologie anzuwenden. Und der Einsatz moderner Technologie wiederum ist in der Regel mit großen

Anfangsinvestitionen verbunden. Zum Beispiel kostet eine Wärmepumpe, die den Wärmebedarf für ein Einfamilienhaus deckt, 17.000 Euro.

(Vizepräsident Hans Kreher übernimmt den Vorsitz.)

Andere Investitionen im Bereich Solaranlagen, Anlagen für Wärmerückgewinnung oder moderne Systeme für Dämmung und Isolierung sind ebenfalls mit sehr, sehr großen Investitionskosten verbunden.

Allerdings: Investitionen wie kostenwirksame und energieeffiziente Verbesserungsmaßnahmen haben immer, immer einen sehr positiven Einfluss auf die Beschäftigung, denn die Zahl der geschaffenen Stellen ist höher als bei anderen vergleichbaren Investitionen, einschließlich Investitionen für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung von Energie. So sind zum Beispiel drei- bis viermal so viel Arbeitsplätze durch Investitionen in die Energieeffizienz entstanden wie vergleichbare Investitionen für die Energieversorgung. Nach Schätzungen des Deutschen Rates für Nachhaltige Entwicklung könnten mehr als 2.000 Vollzeitstellen für jede Million Tonnen Rohöleinheiten geschaffen werden, die durch Energieeffizienzmaßnahmen eingespart und dann nicht in die Energieerzeugung reinvestiert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Vorteile bieten Investitionen in die energetische Sanierung vorhandener Gebäude. Insbesondere ist natürlich auch damit verbunden die Stärkung lokaler Arbeitsmärkte. So sind es vor allem örtliche Handwerksbetriebe aus dem Mittelstand, die von den Bauaufträgen profitieren, die sich aus der Sanierung ergeben. Allein im Jahre 2009 wurden in Deutschland 300.000 Arbeitsplätze nur allein in diesem Bereich gesichert beziehungsweise neu geschaffen. Energetische Sanierung ist damit also unstrittig ein vielseitiges Instrument zur Erreichung regionalpolitischer Ziele und ein Konjunkturmotor.

Einige Zahlen und Fakten zu diesem Thema: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes umfasst der deutsche Gebäudebestand rund 10,5 Millionen Wohneinheiten in Einfamilienhäusern sowie sechseinhalb Millionen Wohneinheiten in Zweifamilienhäusern, also insgesamt 17 Millionen Wohneinheiten. Das Investitionspotenzial für diesen Bereich bei energetischen Sanierungen beträgt bei einer Sanierungsquote von 100 Prozent circa 650 Milliarden Euro. Konsequenz daraus ist natürlich auch eine jährliche Einsparung von über 300 Millionen Megawattstunden Primärenergie. Das geschätzte Einsparpotenzial an Energiekosten in Deutschland liegt dabei jährlich bei etwa 20 Milliarden Euro.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Situation der Förderkulisse in Deutschland: In Deutschland gibt es sage und schreibe über 1.000, ich wiederhole, 1.000 verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen für das Thema Klimaschutz und Energieeffizienz. Das Hauptprogramm, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung, wird über die KfW ausgereicht und war in den letzten Jahren neben dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien das zentrale Förderprogramm für ein energetisches Sanieren und energetisches sowie klimaschonendes Bauen.

Betrachtet man die Jahre 2007 bis 2009, war die finanzielle Ausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms deutlich geringer als die nachgefragten Mittel, was zu erheblichen überplanmäßigen Mittelaufstockungen geführt hat, die in der Regel vorgenommen

wurden. Hinzu kommt aber, dass die Bundesregierung notwendige Mittel im Rahmen des Marktanreizprogramms zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich im neuen Bundeshaushalt 2010 um 19,5 Millionen Euro gekürzt und weitere 115 Millionen Euro unter Haushaltsvorbehalt gestellt hat. Ab sofort bedeutet das, dass es keine Zuschüsse mehr gibt für Solarkollektoren, Biomasseheizung, Wärmepumpen, denn mit den Förderanträgen, die in diesem Jahr bereits beim Bundesamt eingegangen sind, sind die für 2010 zur Verfügung stehenden Mittel bereits aufgebraucht und neue Anträge sind demzufolge zurzeit nicht möglich. Das ist natürlich ein sehr unbefriedigender Zustand,

(Heinz Müller, SPD: Wohl wahr.)

obwohl man allerdings sagen muss, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern – das ist ein besonderes Phänomen – bisher nur einen sehr geringen Anteil an dem Marktanreizprogramm haben. So hatten wir im Jahre 2009 nur einen Anteil von knapp einem Prozent an den insgesamt über 220.000 Maßnahmen, die bundesweit gefördert wurden.

Meine Damen und Herren, ich möchte des Weiteren darauf verweisen, dass ein drittes wichtiges Programm gerade für unser Land leider keine Fortsetzung gefunden hat. Ich meine damit den „Investitionspakt Energetischer Modernisierung im Bereich der sozialen Infrastruktur“. Trotz Vorfestlegung im Koa-Vertrag von Schwarz-Gelb und trotz Forderungen der Bauminister aller Länder bei der Bauministerkonferenz 2009 ist es leider nicht gelungen, im Haushalt für 2010 eine Fortsetzung für dieses Programm finanziell zu untersetzen.

Ich möchte daran erinnern, und wir haben es uns im Ausschuss für Verkehr, Bau und Landesentwicklung vom Bauministerium darstellen lassen, dass dieses Programm immerhin in 2008/2009 für unser Land in einem Volumen von circa 34 Millionen Euro umgesetzt wurde, viele gute Maßnahmen dabei waren, im kommunalen Bereich fast 40 Maßnahmen in den Jahren 2008/2009 und natürlich jetzt auch noch in 2010. Man muss aber auch feststellen, dass der Bedarf bedeutend höher liegt und wir alleine im Bereich der sozialen Infrastruktur in den Kommunen einen weiteren Handlungsbedarf haben für energetische Gebäudesanierung von circa 300 Millionen Euro.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir möchten an dieser Stelle als Koalitionsfraktionen die Forderung auch über unseren Antrag deutlich machen, dass wir für die Haus- und Wohnungseigentümer deshalb bessere Rahmenbedingungen für energetische Sanierung im Gebäudebereich fordern. Und wir fordern in diesem Antrag auch gezielt die Prüfung von Anreizinstrumenten von indirekter Förderung, gemeint sind steuerliche Anreize, wobei Vorrang in jedem Fall die direkte Förderung haben sollte, um die enormen Potenziale im Bereich Energieeffizienz zu aktivieren und zu hebeln.

Ich möchte dabei kurz auf einige Möglichkeiten steuerpolitischer Anreize eingehen. Wir denken dabei insbesondere an die Einführung von Sonderabschreibungen beziehungsweise Sonderausgaben auf energiesparende Anlagen und Einrichtungen an Gebäuden oder auch energetische Sanierungsmaßnahmen, die teilweise mit erheblichen Kosten für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sofort oder – noch besser – über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden könnten, allerdings nur bei Nachweis einer sehr

hohen Selbstfinanzierungsquote. Aber wie ich ausgeführt habe, ist gerade bei Investitionen im Bereich Energieeffizienz grundsätzlich von einer sehr hohen Selbstfinanzierungsquote auszugehen. Konkret geht es dabei um den Paragrafen 35a des Einkommensteuergesetzes und des Paragrafen 82a der Einkommensteuerdurchführungsverordnung. Beide wären geeignet und sollten dementsprechend geprüft werden. Im Übrigen gab es bereits bis 1991 die Möglichkeit, für diesen Bereich Aufwendungen für Sonderausgaben im Bereich Energieeffizienz in der Einkommensteuerdurchführungsverordnung praktisch geltend zu machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zum Abschluss noch mal deutlich sagen, dass wir natürlich insbesondere für den Bereich der Förderkulisse hier auch Veränderungen erwarten und fordern. Uns ist dabei wichtig, dass die Förderprogramme und Maßnahmen auf Bundesebene besser aufeinander abgestimmt, transparenter und nachfragefreundlicher ausgestaltet werden und dass die finanzielle Ausgestaltung nicht verschlechtert wird, nicht gekürzt wird, sondern bedarfsgerecht aufgestockt wird. Mittelkürzungen gerade im Bereich des Marktanreizprogramms zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich sind für uns nicht zu akzeptieren und auch möglichst zurückzunehmen.

Ich möchte in einem letzten Punkt auf die Beispielwirkung der Landesregierung eingehen.

Herr Präsident, darf ich noch?

Eine halbe Minute.

Eine halbe Minute.

Ich würde dann an dieser Stelle die Einbringungsrede beenden und in der Aussprache von meiner Redezeit noch Gebrauch machen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Borchert.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Herr Schlotmann. Her Schlotmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Energieeffizienz ist jetzt das zweite Mal schon Thema, beim vorherigen Tagesordnungspunkt auch.

(Michael Roolf, FDP: Das kommt noch mal.)

Ich denke, es ist auch ganz sinnvoll, dass das hier ein so deutliches Thema geworden ist.