dies ist die Möglichkeit, das Wissen, dass es sich auch wirklich in diesem Falle um eine schwierige Problematik handelt und dass wir sie gemeinsam beraten müssen. Und wenn Sie mir dann vorwerfen, das hätte ich alles vorher machen müssen, nein, es ist in diesem Falle aus unserer Sicht notwendig, wenn das in der Gesellschaft
so diskutiert würde, wie es diskutiert wird, dass es auch in diesem Hohen Hause in aller Öffentlichkeit diskutiert wird
Das ist der Grund, weshalb wir es hier heute bringen. Und wenn Sie uns damals zugestimmt hätten, dass wir es auch in den Ausschüssen öffentlich machen, bitte sehr, dann wäre es vorher in die Ausschüsse gegangen, dann hätten wir diesen Weg gehen müssen. Aber wir haben nun mal nicht öffentliche Ausschüsse und deshalb ist das hier heute auf der Tagesordnung.
Wenn Sie das Ganze nachher ablehnen, gut, das Thema bleibt auf der Tagesordnung, dafür sorgt schon die Öffentlichkeit, dafür sorgen schon die Probleme, die wir im Land haben. Insofern ist das mit dem heutigen Tag nicht abgeschlossen, meine Damen und Herren. – Danke.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Lüssow. Bitte, Herr Abgeordneter.
(Heinz Müller, SPD: Ach, der fehlt mir noch. Der redet über Bildung?! – Stefan Köster, NPD: Sie könnten mal Bildung gebrauchen, Herr Müller. – Tino Müller, NPD: Ein bisschen Sport würde Ihnen vielleicht guttun. – Stefan Köster, NPD: Ja, auch gut. – Heinz Müller, SPD: Was für einen Sport meinen Sie denn? Menschen treten oder was?)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Grundsatz können wir das Anliegen der FDP-Fraktion nach einer Förderung des Lehrernachwuchses in Mecklenburg-Vorpommern durchaus unterstützen. Nur Ihre Wortwahl im Antrag ist allerdings etwas erläuterungsbedürftig.
Lehrer sollen also motivierende Arbeitsplätze erhalten. Wissen Sie, meine Herren von der FDP-Fraktion, was wir brauchen, sind motivierte Lehrer und keine motivierenden Arbeitsplätze für Lehrer.
Die Lehrer benötigen natürlich ein Höchstmaß an Begeisterung für die Ausübung ihres Berufes. Während der Referendarzeit ist hierbei selbstverständlich die nötige Motivation zu vermitteln und zu erreichen. Dass hierbei auch die Mentoren motiviert sein sollten, bedarf doch an sich keiner weiteren Betonung. Dass die fachdidaktische Ausbildung bei den Schulleitern belassen werden soll,
ist des Weiteren aus fachlicher Sicht wiederum überhaupt nicht zielführend, denn wenn der jeweilige Schulleiter die fachliche Sachkunde eben nicht besitzt, muss die Ausbildung einem fachlich geeigneten Mentor übertragen werden. Diesen Fehler in Ihrem Antrag haben Sie jedoch noch rechtzeitig mit einem Änderungsantrag korrigiert.
Auch Ihre Forderung nach Einbeziehung der sogenannten betroffenen Verbände in eine neu zu gestaltende Lehrerausbildungs- und Prüfungsverordnung ist etwas zu weit gefasst. Welche betroffenen Verbände meinen Sie denn eigentlich? Die Betroffenen vom runden Tisch zum Thema „Sexuelle Gewalt und Übergriffe an Schulen“ etwa? Oder meinen Sie die betroffenen Schülerinnen, die ungewollt durch Lehrer schwanger wurden,
(Dr. Margret Seemann, SPD: Wer hat Ihnen denn den Schwachsinn aufgeschrieben?! – Udo Pastörs, NPD: Die gibt’s zuhauf.)
oder die durch die antiautoritäre Erziehung Betroffenen? Oder, Frau Seemann, meinen Sie den Betroffenenverband, der gemäß der Genderideologie sexual neutral erzogene Schüler, die betroffen sind, weil sie nicht mehr genau wissen, ob sie sich jetzt für das männliche oder das weibliche Geschlecht entscheiden sollen, betreut? Also wenn Sie Interessenverbände der Lehrer, Schüler oder Eltern meinen, dann sollten Sie dies auch in Ihrem Antrag so sagen. Trotz der sprachlich etwas verunglückten Formulierung in Ihrem Antrag stimmen wir diesem dennoch zu.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern zeichnete ich das verbale Bild der Baustellen im Bildungsministerium. Der Antrag der FDP beschäftigt sich mit einer dieser Baustellen,
korrekt gesagt, nur mit einem Bauabschnitt, nämlich dem Lehrernachwuchs als dem Gesamtbauwerk der Lehrerbildung.
Die FDP fordert im Kern ein langfristig wirkendes Personal management an den Schulen als Rahmen für den Lehrernachwuchs und darin eingebettet qualitativ motivierte Arbeitsplätze sowie qualitätsorientierte Mindest standards für die Referendarausbildung. So weit, so gut, aber für den Geschmack meiner Fraktion eben doch nicht so ganz ausreichend.
Und deswegen haben wir mit dem Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, sogenannte Butter bei die Fische getan
Ein langfristig wirkendes Lehrerpersonalmanagement ist aus unserer Sicht aber erst der zweite Schritt. Der erste Schritt wäre ein Lehrerbildungsgesetz. Und, Herr Brod
korb, ich kann mich gut an unsere gemeinsame Regierungszeit erinnern und an die Papiere, zum Beispiel die Landtagsdrucksache 4/1949, wo es um die Eckwerte der Hochschulentwicklung ging und wo es dann in dem Kapitel „Lehrerausbildung bis 2010“ hieß: „Gestufte Lehrer ausbildung spätestens bis 2010 einführen“. Da heißt es, ich darf zitieren: „Das Land sieht dabei die Notwendigkeit, im Hinblick auf die langfristige Bedarfsdeckung die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer auch auf die Neugestaltung der Schulstruktur im Land abzustimmen sowie die Praxisorientierung der Lehrerausbildung zu stärken, ohne Niveau und Umfang der Fachausbildung abzusenken“, und in dem Zusammenhang die Notwendigkeit eines Lehrerbildungsgesetzes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie regieren seit vier Jahren. Auch für Sie sind die Eckwerte, die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen Rechtsgrundlage. Und warum wir bis zum heutigen Tage in diesem Land kein neues Lehrerbildungsgesetz vorliegen haben, erschließt sich mir nicht,
denn das Lehrerbildungsgesetz enthält die Rahmenbedingungen, die die Grundlage dafür sind, dass es überhaupt eine zukunftsfähige Personalentwicklung geben kann. Ich nenne das hier nur exemplarisch:
Drittens gibt es grundlegende Vorschriften für das zweite Staatsexamen oder besser gesagt die Verantwortung auch für die zweite Phase der Lehramtsausbildung.
Und da ist schon die Frage spannenderweise zu beantworten, ob es nicht besser wäre, sie an den Hoch schulen und bei ihnen angegliederten Instituten anzusiedeln. In diesem Zusammenhang wäre auch die Frage zu thematisieren, ob es wirklich richtig ist, den Schulleiterinnen und Schulleitern die fachlich didaktische Verantwortung für die Ausbildung der Referendare in der zweiten Phase zuzuweisen. Sie sind – die Schulleiterinnen und Schul leiter – wie alle Lehrkräfte für einzelne Fächer ausgebildet. Sie sollen aber jetzt die gesamte Bandbreite des Fächerkanons abdecken. Mit aller Vorsicht ist zu fragen, ob sie das wirklich leisten können. Ich spreche hier ausdrücklich nicht von Organisationsfragen der zweiten Phase der Lehrerausbildung, aber von der Frage der Fachlichkeit.
Und aktuell ist auch die Frage der Möglichkeit und vor allem die Anerkennung von mehreren Lehrämtern für unterschiedliche Schularten ein Thema. Das hat ja in der bisherigen Debatte schon eine Rolle gespielt.
Dass das Lehrerbildungsgesetz bis zum heutigen Tage nach wie vor nicht vorliegt trotz mehrfacher Ankündigung, können wir hier eigentlich nur über konzeptionelle Vorstellungen diskutieren. Dies ist jedoch mit der gebotenen Ernsthaftigkeit erst möglich, wenn ein Entwurf zum Lehrerbildungsgesetz vorliegt.
Nun ist uns vor zwei Tagen die Lehrerbedarfsplanung – und da stimme ich denen zu, die gesagt haben, es gibt kein Geheimpapier, es ist eine offizielle Ausschussdrucksache – des Landes bis 2020 und dem Ausblick auf 2030 zugeleitet worden. Mal abgesehen davon, dass
sie eigentlich beauftragt war, bis zum Dezember 2009 vorzuliegen, ist sie ohne Zweifel eine wesentliche Grundlage auch für das Lehrerpersonalmanagement. Dies gilt jedoch mit den Einschränkungen, dass sie auf den jetzt existierenden Lehrämtern und den vorhandenen Beschäftigungsparametern beruht. Besonders deutlich wird das doch an den ausgewiesenen unterschiedlichen Folgen für die Bedarfsplanung in Bezug auf die Veränderung der Schüler-Lehrer-Relation. Da sind ja Musterrechnungen dabei.
Aber es sind ja andere Fragen, zum Beispiel auch eine Frage der Entwicklung der Schülerzahlen im ländlichen Raum und die Frage, wie sich denn Schulstandards weiter entwickeln sollen. Das bedeutet wiederum, dass bei Änderungen der Lehrämter und damit der Einsatzmöglichkeiten oder zum Beispiel Veränderungen der Pflichtstundenzahl sich die Planungsgrundlagen verändern. Also auch hier ist ohne ein neues Lehrerbildungsgesetz nur eine sehr eingeschränkte Diskussion möglich. Da haben wir eben tatsächlich eine unterschiedliche Herangehensweise an dieses Problem.