Protocol of the Session on April 28, 2010

Man könnte meinen, die Politik langweile sich und würde sich mit dem Hin- und Herschieben von Gesetzen beschäftigen, weil sonst nichts los wäre. Wenn das der Fall wäre, wäre das ja verständlich. Ich habe den Eindruck aber nicht angesichts von Bankenkrise, Rekordverschuldung, Fässern ohne Boden in der EU.

Da dieser Gesetzesentwurf weder falsch noch richtig ist, sondern einfach nur sinnlos und überflüssig, enthält sich die NPD-Fraktion der Stimme. Mir tun schon die ein bis zwei Kalorien leid, die ich verbrennen muss, um den Arm zu heben, um Stimmenthaltung zu signalisieren. Nicht mal das ist es wert. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Dann bleib doch zu Hause!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3379 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE sowie Stimmenthaltungen vonseiten der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, auf der Drucksache 5/3407.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 5/3407 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses. Bitte schön, Frau Borchardt, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Eingabe des Einzelnen ist zwar immer noch individueller Rechtsbehelf, zugleich aber Ausgangspunkt der parlamentarischen Bearbeitung, der Selbstkontrolle der eigenen gesetzgeberischen Tätigkeit und der demokratischen Kontrolle der Exekutive in einem. So kann man aus meiner Sicht die Aufgabe des Petitionsausschusses kurz zusammenfassen und ich bitte Sie, meine Damen und Herren, unter Berücksichtigung dieser Zusammenfassung die Ihnen vorliegende zweite Beschlussempfehlung in Form einer Sammelübersicht zu betrachten.

Mit dieser Beschlussempfehlung wird der Landtag gebeten, dem Abschluss von insgesamt 132 Petitionen zuzustimmen. Insofern werden Sie nunmehr abschließend über 132 Einzelfälle entscheiden, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger Hilfe suchend an den Landtag, mithin an uns, die gewählten Volksvertreter, gewandt haben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die, die noch anwesend sind.)

Zu 95 Eingaben empfiehlt der Petitionsausschuss einen Sachbeschluss. Acht Petitionen sollen an den Deutschen Bundestag als für deren Behandlung zuständige Institution weitergeleitet werden.

(Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Darüber hinaus wird dem Landtag in 29 Fällen empfohlen, von der Behandlung der Eingabe abzusehen. Diese Empfehlung beruht insbesondere darauf, dass die Petenten rein privatrechtliche Sachverhalte schilderten oder aber deren Begehren ein Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit Dritter darstellte.

Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung enthält allein 14 Eingaben aus dem Bereich Sozialrecht. Fünf dieser Petitionen sollen an den Deutschen Bundestag weitergeleitet werden, da sie insbesondere die Berechnung oder Rückforderung von Regelleistungen betreffen.

Der Petitionsausschuss bearbeitete im Rahmen der Landeszuständigkeit unter anderem die Eingabe eines Petenten, der sich über die schleppende Bearbeitung seines Antrages auf Mietfortzahlung für den Zeitraum seiner Inhaftierung durch ein Sozialamt beschwerte. Im Ergebnis der Prüfung des zugrunde liegenden Sachverhaltes stellte sich dieser für die Ausschussmitglieder plötzlich ganz anders dar. So konnten die Vorwürfe des Petenten nicht nur nicht bestätigt werden, vielmehr stellte sich sogar heraus, dass die zuständigen Stellen den entsprechenden Antrag nicht nur zeitnah bearbeitet hatten, sondern dem Petenten auch weitgehend entgegengekommen waren. Es wurden auch die aufgelaufenen Mietschulden für insgesamt sechs Monate übernommen sowie eine räumliche Möglichkeit zur Unterbringung der Möbel des Petenten für die Haftdauer gefunden. Darüber

hinaus wurde das Amt über die bereits einvernehmlich erfolgte Kündigung eines Mietverhältnisses nicht durch den Petenten informiert.

Vor diesem Hintergrund beschlossen die vier mit der Prüfung dieser Eingabe beauftragten Ausschussmitglieder einstimmig, die Petition abzuschließen, weil das Verhalten der Verwaltung nicht zu beanstanden ist. Diese Petition machte auch deutlich, dass im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Petition die entsprechenden Bescheide und Entscheidungen zusammengeführt wurden und somit für alle erkennbar aufgeklärt werden konnten.

Der Petitionsausschuss empfiehlt dem Landtag zu einer Eingabe einstimmig, die Petition an die Landesregierung zur Erwägung zu überweisen, weil die Eingabe Anlass zu einem Ersuchen an die Landesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen. Die Petentin begehrte die Aufnahme eines Gebäudes in die Denkmalliste der Landeshauptstadt. Seitens des zuständigen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde den Ausschussmitgliedern mitgeteilt, die Denkmalwürdigkeit und die Denkmalfähigkeit des betreffenden Gebäudes sei bereits durch das zuständige Landesamt für Kultur und Denkmalpflege festgestellt worden. Da sich das Bildungsministerium in der Funktion als oberste Denkmalschutzbehörde dieser Bewertung angeschlossen hatte, wies sie die Stadt an, das Gebäude in die Denkmalliste einzutragen.

Angesichts dieser Entwicklung gingen die Ausschussmitglieder davon aus, dass dem Anliegen der Petentin nunmehr entsprechend der Anweisung der obersten Denkmalschutzbehörde seitens der Stadt entsprochen werden würde. Tatsächlich verhielt es sich jedoch sodann ganz anders. Die untere Denkmalschutzbehörde kam der Anweisung des Ministeriums zunächst gar nicht nach. Nachdem hierüber noch die Petentin informiert worden war, beteiligten wir das Ministerium erneut. Dieses mahnte die Umsetzung der Anweisung gegenüber der unteren Denkmalschutzbehörde nochmals an. Seither verweist die Stadt auf die vor der Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste erforderliche Anhörung des Eigentümers und betreut das entsprechende Verfahren zumindest sehr zögerlich. Dieses Vorgehen der Stadt erscheint uns aus Sicht der Ausschussmitglieder nicht akzeptabel, weshalb die Landesregierung mit der vorliegenden Beschlussempfehlung gebeten wird, das für die Eintragung in die Denkmalliste erforderliche Verfahren im Sinne der für notwendig erachteten Unterschutzstellung des Gebäudes zu begleiten.

Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung beinhaltet ferner auch Eingaben, in denen sich Insassen über verschiedene Vorkommnisse in den JVAs unseres Landes beim Petitionsausschuss beschwerten. Bei der Bearbeitung dieser Eingaben ist ein besonderes Feingefühl gefragt, da insbesondere bei Beschwerden über das Verhalten von Vollzugspersonal in der Regel Aussage gegen Aussage steht. Der Petitionsausschuss dokumentiert in diesen Fällen insbesondere durch seine konsequenten Sachverhaltsermittlungen sowie die Ausschussberatungen, dass auch die Anliegen der Insassen stets unvoreingenommen geprüft werden. Bei der Bearbeitung der einzelnen Petitionen kommt es eben nicht darauf an, aufgrund welcher Straftat der Petent verurteilt wurde. Gegenüber dem Petitionsausschuss ist er ein Petent wie jeder andere Bürger, der sein Petitionsgrundrecht in Anspruch genommen hat.

Auch diese Herangehensweise trägt wohl letztendlich mit dazu bei, dass die Petenten in die Arbeit des Petitionsausschusses sehr viel Vertrauen und Hoffnung setzen. So machte ein Petent beispielsweise von seinem Petitionsgrundrecht Gebrauch, weil ihm im Rahmen einer für ein im Haftraum aufgefundenes Handy verhängten Strafmaßnahme der beantragte Urlaub gestrichen worden war. Da sich dieser Sachverhalt nur wenige Tage vor dem Beginn des begehrten Hafturlaubs ereignet hatte, bat der Petitionsausschuss das zuständige Justizministerium um eine kurzfristige Prüfung der Stellungnahme in der Sache. Im Ergebnis der Untersuchung des Vorfalls wurde die Disziplinarmaßnahme durch die zuständige Stelle wieder aufgehoben und der Petent konnte seinen Hafturlaub noch rechtzeitig antreten. Insofern wurde dem Anliegen unter Mithilfe der zuständigen Stelle sehr schnell entsprochen.

Abschließend möchte ich noch sagen, die Ausschussmitglieder haben zwar entgegen den soeben von mir kurz geschilderten Eingaben nicht zu allen 132 in der Beschlussfassung enthaltenen Petitionen einen einstimmigen Beschluss gefasst, jedoch wurde der Beschlussempfehlung insgesamt seitens der demokratischen Fraktionen zugestimmt. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, der Beschlussfassung des Petitionsausschusses ebenfalls zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Müller. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die vorliegende Sammelübersicht beinhaltet eine Vielzahl von Petitionen, die die Unzulänglichkeit des bestehenden kommunalen Abgabengesetzes verdeutlicht. Vielen Bürgern, die unter der Geißel des Anschluss- und Benutzungszwangs oder unter erhöhten Abwasserbeiträgen zu leiden haben, kann jedoch aufgrund einer regelrechten Unnachgiebigkeit des Gesetzgebers nicht geholfen werden.

Dennoch haben wir es uns zu eigen gemacht, in der Berichterstattung stets so zu votieren, dass den Verantwortlichen der KAG-Schröpfung der Volkszorn buchstäblich auf die Schreibtische gepackt wird. Da sich aber die zahlenmäßige Mehrheit der Koalitionsparteien auch in der Besetzung in den Ausschüssen widerspiegelt, gelangen gewöhnlich überhaupt keine Petitionen von KAG-Geschädigten zu den politischen Verursachern. Im Zweifelsfall wird auch schon eine Beratungssitzung unterbrochen, um abwesende Ausschussmitglieder holen zu lassen, damit ja jede KAG-Petition zu den Akten gelegt werden kann.

Auch an einem weiteren Fall lässt sich der Entdemokratisierungsprozess in den Institutionen des Landes belegen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

20 Jahre nach der deutschen Teilwiedervereinigung ist es auch in Mecklenburg-Vorpommern immer noch an der Tagesordnung, dass Wahl- oder Ehrenbeamte, aber auch Minister, Landräte und Bürgermeister mit Stasivergangenheit weiterhin schalten und walten können, als habe der Fall der Mauer gar nicht stattgefunden.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

So forderte beispielsweise ein Petent, dass jene Wendehälse für Beamtenpositionen auf Zeit nicht zugelassen werden und jene von ihrem Amt entfernt werden, die einer früheren hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit im Dienst des ehrenamtlichen Ministeriums für Staatssicherheit und des späteren Amtes für Nationale Sicherheit nachgingen, und davon gibt es wahrlich noch genügend in den Amtsstuben unseres Landes.

Der Vorschlag der NPD, im Ausschuss dieses Fallbeispiel allen Landtagsfraktionen zur ausdrücklichen Kenntnis zu übermitteln, wurde von allen übrigen Ausschussmitgliedern abgewiesen. Den zahlreichen Opfern des DDR-Unrechtsstaates gegenüber wäre es ein Zeichen von Respekt, wenn Wahl- und Ehrenbeamte zur Pflichtüberprüfung bereit sein müssen. Während in diesem Staat problemlos Stasiverbrecher als Bürgermeister und Landräte kandidieren können, wird andererseits das passive Wahlrecht für Systemkritiker entzogen, so geschehen mit NPD-Kandidaten zu Bürgermeister- und Landratswahlen.

(Angelika Peters, SPD: Da haben Sie aber Pech gehabt.)

Es ist daher bezeichnend, wie so Bürgereingaben, die ein solches Unrecht thematisieren,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

schlichtweg unter der Decke gehalten werden, Herr Ritter.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Gab es dazu eine Eingabe, Herr Müller?)

Wie aber Petitionen solcher Art beweisen, reift trotz alledem im Volke die Erkenntnis, dass die BRD weniger als DDR-Leid zu bezeichnen ist. Die BRD ist vielmehr die Perfektionierung eines Systems, welches jene Menschen nach oben spült, die ihre berufliche wie persönliche Karriere an ideologischen Dogmen ausrichten. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Wolfgang Griese, DIE LINKE: Das war hundert Prozent am Thema vorbei.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Müller. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Meine Damen und Herren! Wieder haben wir heute zu entscheiden, welche Petitionen wir unter der Drucksache 5/3407 als erledigt erklären, beziehungsweise sollten wir auch noch einmal draufgucken, welche Dinge ziemlich kritisch waren und welche Dinge sehr intensiv behandelt wurden, zu welchen Sachen vielleicht noch mal gesprochen werden sollte.

Ich habe mir heute die Petition angeguckt, die wir dieses Jahr schon behandelt haben unter dem Thema, auf welche Situationen wir wie im Petitionsausschuss eingehen können. Wie sind wir in der Lage, trotz unterschiedlicher Parteien, trotz unterschiedlicher Ansichten, auf die Gegebenheiten einzugehen? Dabei muss ich feststellen, es gibt sehr wohl immer wieder die Anträge, Petitionen dahin gehend abzuschließen, dass sie an die Fraktionen und an die Landesregierung weitergeleitet werden, dass diese dann ihre Schlüsse ziehen können, dass sie Hinweise und Ratschläge aufnehmen können, dass sie bei ihrer Bearbeitung die entsprechenden Petitionen berücksichtigen.

Leider werden diese Anträge von den Koalitionsfraktionen immer weggestimmt. Sie werden weder der Landesregierung übergeben, noch werden sie in die Fraktionen zur Weiterbearbeitung zur Berücksichtigung übergeben. Wir haben dabei immer wieder zu verzeichnen, dass wir die gleiche Argumentation bekommen, warum das so gemacht werden müsste. Es heißt, die Regierung macht ja schon alles, die Fraktionen wissen sowieso Bescheid, weil ja schließlich aus jeder Fraktion Vertreterinnen und Vertreter im Petitionsausschuss sind.

(Angelika Peters, SPD: So ist das, so ist das.)

Das ist so. Allerdings, dass dann weiter gesprochen wird über die Petitionen, wenn wir sie behandelt haben, das, denke ich mir, ist nicht so.

(Angelika Peters, SPD: Dann haben Sie ein Kommunikationsproblem, wir nicht.)

Das haben wir überhaupt nicht, Frau Peters, denn wenn eine Petition abgeschlossen ist, ist sie abgeschlossen. Ich glaube nicht, dass abgeschlossene Petitionen bei Ihnen auf dem Tisch liegen, stets und ständig und bei allen möglichen Aktivitäten wieder vorgezogen werden, um tätig zu werden.

(Angelika Peters, SPD: Wenn wir das möchten, ja.)

Außerdem wird immer unterstellt, das sage ich jetzt ganz einfach so und das ist meine Meinung, dass wir mit Petitionen die Hinweise und Ratschläge haben, den Ministerinnen und Ministern sagen wollen, dass sie nichts tun würden. Mitnichten, überhaupt nicht, aber unser Petitionsgesetz sieht nun mal vor, dass bestimmte Petitionen zur Weiterbearbeitung weitergegeben werden können.