Ich will diesen Antrag nicht bedeutungsvoller machen, als er ohnehin nicht ist, ich will aber der Fachlichkeit halber, wie ich es immer mache, auch bei den Sportanträgen, die von da kommen, auf die einzelnen Punkte kurz eingehen.
Die im Rahmen aller Städtebauförderungsprogramme, nicht nur Stadtumbau Ost, bereitgestellten Finanzhilfen können vor allem auch für die Modernisierung und Instandsetzung von Denkmalen sowie städtebaulich bedeutsamen und das Stadtbild prägenden Gebäuden eingesetzt werden, weil Sie das teilweise bezweifelten.
Der Erhalt städtebaulich wertvoller Bausubstanz und die Aufwertung der Innenstädte mit ihren historisch gewachsenen baulichen Strukturen ist originäre Aufgabe der Städtebauförderung. Es besteht schon seit Beginn der Städtebauförderung im Jahre 1991 die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden Fördermittel zur Erhaltung landestypischer Bausubstanz einzusetzen.
Mit der Initiative Innenstadt, die das Bauministerium 2004 gestartet hat, wurden die Städtebauförderungsmittel verstärkt auf die historischen Innenstädte und die zukunftsfähigen erhaltenswerten Ortszentren konzentriert.
Förderrichtlinien oder Erlasse des Landes erfassen primär die Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäudesubstanz.
Die Entscheidung darüber, welche Sanierungen in einer Gemeinde durchgeführt werden, trifft die Kommune im Rahmen ihrer Selbstverwaltungs- und Planungshoheit selbst.
In den Stadtumbaustädten des Landes haben sich die integrierten Stadtentwicklungskonzepte, kurz ISEK, als Planungs- und Steuerungsinstrumente des Stadtumbaus etabliert
und sollen kontinuierlich fortgeschrieben werden. Bei der Abstimmung der Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen wird auch die Wohnungswirtschaft neben den anderen Stadtumbauakteuren intensiv einbezogen, denn gemeinschaftliches Handeln, und das ist der springende Punkt, ist hier erforderlich.
Ziel muss es sein, und das ist, glaube ich, unstrittig zwischen den demokratischen Parteien, die Innenstädte und erhaltenswerten Stadtteile zu stabilisieren, wiederzubeleben und für Familien mit Kindern und Senioren gleichermaßen als Wohn-, Arbeits- und Freizeitorte attraktiv zu machen.
Meine Damen und Herren, die Themenbereiche Baukultur, landestypische Bauten und Städtebau sind bei allen demokratischen Fraktionen dieses Hauses selbstverständlich bei inhaltlich leicht unterschiedlichen Nuancen sehr gut aufgehoben,
Meine Damen und Herren, nochmals klar und deutlich: Der Antrag der NPD ist unnütz. Wir lehnen ihn ab. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Richtig, Herr Baunach, sehr richtig.)
liche Regionalarchitektur, so auch Mecklenburg und Vorpommern. Der Städtebau und die Architektur sind die Kultur des Bauens, denn aus nationaler Sicht wird die gebaute Umwelt als Kulturgut verstanden. Darum lehnen wir den stetig voranschreitenden Kulturbolschewismus, der sich auch im heutigen Wohnungsbau manifestiert hat, gänzlich ab.
So wurde am 08.10.2004 auf der Jahrestagung des hiesigen Landesverbandes vom Bund deutscher Architekten in einem Redebeitrag berichtet, Zitat: „Wir sollten die ganze Stadt im Blick behalten, die Gebiete außerhalb der Stadtzentren waren bisher kaum in die Architekturdiskussion einbezogen.“ Zitatende. Und weiter: „Gerade in diesen Bereichen werden Neubauten für immer kürzere Lebenszyklen produziert. Architektur bedeutet hier Abschreibungsobjekte“
„mit kalkuliertem Abbruch. Derartige Fehlentwicklungen des Marktes sind nicht mit öffentlichen Mitteln auszugleichen.“ Zitatende.
Den von der etablierten Politik geförderten Wohnmaschinen und gläsernen Zweckbauten, die wie Pilze aus dem Boden zu wachsen scheinen,
Die gleichförmige Plattenbauweise mit ihrer vollkommenen raumungebundenen Standardisierung ist durch eine vehemente Typisierung bestimmter Architektur in bestimmten Regionen des Landes langfristig zu ersetzen.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So wie Prora sieht das dann aus. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Die Landesregierung ist hiermit aufgerufen, die landeseigenen Städtebauförderungsprogramme demgemäß umzugestalten und in enger Kooperation mit den Kommunen die sinnvolle Mittelabschöpfung für den Städteumbau auszugestalten. Fördergeldzuweisungen aus dem Programm Stadtumbau Ost müssen künftig verstärkt für die Wahrung des Baubestandes von Altbauquartieren und Altstädten effektiv eingesetzt werden, sodass die architektonisch historische Integrität unserer Städte nicht weiter leidet. – Danke.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3029. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3029 bei Zustimmung der Fraktion der NPD, aber Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 37: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Kinderrechte im Grundgesetz verankern, Drucksache 5/3020.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat bereits am 16. Januar 2008 einen gleichlautenden Antrag in diesen Landtag eingebracht. Ein Ausgangspunkt für unsere damalige Initiative war die UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989, der die Bundesrepublik Deutschland am 5. April 1992 beigetreten ist.
Trotz der Ratifizierung mussten wir – 18 Jahre nach Beschluss der UN-Generalversammlung und 15 Jahre, nachdem dieses Abkommen mit Einschränkungen auch bei uns in Kraft getreten ist – feststellen, dass der in der Konvention verankerte Vorrang des Kindeswohls, aber auch der grundlegende Gedanke des Abkommens, dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind und Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität haben, in unserem Land nicht in ausreichendem Maß Allgemeingut sind, weil gesetzlich und grundwertemäßig nicht ausreichend fixiert.
Unser Antrag wurde damals zur federführenden Beratung in den Europa- und Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung in den Sozialausschuss überwiesen. Am 28. Mai 2008 hat dann in diesem Hohen Hause eine hochkarätige Anhörung stattgefunden. An dieser nahm auf Bitte meiner Fraktion Frau Dr. Lore Maria PeschelGutzeit, die ehemalige Senatorin für Justiz in Hamburg und Berlin, eine ausgewiesene Expertin und langjährig engagierte Streiterin für Kinderrechte im Grundgesetz, teil.