„und alle Menschen, die die Zukunft demokratisch und gerecht gestalten möchten, zur Mitarbeit am Aufbau Mecklenburg-Vorpommerns zu gewinnen.“ Zitatende.
von diesem Anspruch ist Ihr Antrag, werte Kolleginnen und werte Kollegen der FDP-Fraktion ein Stück weit entfernt. Er widerspiegelt aber auch die Halbherzigkeit in Ihrem politischen Tun hier. Wenn Sie es zum Beispiel gewollt hätten, dass die Regelungen zur Stasiüberprüfung weiter durch das Landesbeamtengesetz geregelt sein sollten, dann stellt sich die Frage, ich habe das vorgestern auch schon getan, warum Sie nicht durch eine rechtzeitige entsprechende Antragstellung dies zum Antragsentwurf oder zum Gesetzentwurf dokumentiert und damit die öffentliche Diskussion befördert haben. Nein, seit Januar war Ihnen dieser Fakt bekannt. Seit Januar haben Sie dazu geschwiegen, weil Sie die öffentliche Diskussion eigentlich gar nicht wollten.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Punkt 4 Ihres Antrages rennen Sie dagegen sprichwörtlich die offenen Türen ein. Der von Schulen des Landes stark nachgefragte Demokratiebus der Landeszentrale für politische Bildung oder Materialien wie „Die DDR im Schulunterricht“ sind Beispiele für eine bereits schon jetzt offene Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte. Ihr Antrag dagegen greift, weil einseitig ausgerichtet, zu kurz, er ist inkonsequent und er bleibt, wie beschrieben, bereits hinter dem hier im Landtag schon einmal praktizierten Auseinandersetzungsprozess mit unserer Geschichte und den persönlichen Verantwortungen weit zurück. Hätten Sie sich lieber etwas Eigenes einfallen lassen, Herr Kollege Roolf! Meine Fraktion wird sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Reese! Meine Herren von der FDP! Die Koalition auf Bundesebene ist ja ein Beleg dafür, dass es zwischen meiner und Ihrer Partei doch durchaus eine Menge Schnittmengen gibt. Dass die Interessen allerdings so weit gehen, dass Sie unsere Parteitagsbeschlüsse hier als Landtagsanträge einbringen, das zeugt doch von einer neuen Qualität und fällt sogar der Fraktion DIE LINKE auf. Recht schönen Dank, Herr Ritter.
Kollege Schnur, ich kann ja verstehen, dass Sie aufgrund Ihrer politischen Vergangenheit nichts unversucht lassen, uns als CDU zu kompromittieren. Nur, wer im Glashaus sitzt, der sollte doch nicht mit Steinen werfen. Schauen Sie mal auf die Vergangenheit einiger Personen, die zu Ihrer Partei oder auf Mandat Ihrer Partei in politischen Funktionen sitzen!
Aber nun doch zur Sache. „Kein Ende in der Aufarbeitung der SED-Diktatur“, das spricht natürlich meiner Fraktion aus dem Herzen. Der CDU ist es ein großes Anliegen, das von der SED verursachte Unrecht ans Licht zu bringen. Unser Parteitagsbeschluss ist, denke ich, dazu auch der beste Beleg. Die jungen Leute über das aufzuklären, was damals in der DDR wirklich geschah, ermöglicht ihnen, die freiheitliche Demokratie, in der wir heute leben dürfen, zu schätzen. Freiheit, freie Wahlen und vieles mehr, was heute selbstverständlich erscheint, das haben wir uns vor 20 Jahren erst erkämpft,
ist natürlich noch lange nicht abgeschlossen. Das können wir als CDU natürlich auch den Opferverbänden versprechen. Nicht umsonst werden Landtagsabgeordnete in Brandenburg jetzt als Stasi enttarnt. Jetzt aufzuhören, denke ich, und das haben die Vorredner auch gesagt, wäre der total falsche Weg. Darum wird es natürlich auch bei uns im Land weiterhin Stasiüberprüfungen geben.
In der öffentlichen Diskussion werden zurzeit gerne zwei Dinge vermischt: Das eine ist die Stasiüberprüfung und das andere die Ernennung zum Beamten. Grundlage für die Stasiüberprüfung ist allein das Stasiunterlagengesetz. Schauen Sie dort mal in Paragraf 4 Absatz 1, Herr Schnur, da steht, dass Einsicht in die Unterlagen nur dann gestattet werden kann, wenn es das Stasiunterlagengesetz erlaubt oder anordnet. Das macht doch eigentlich klar, wenn das Stasiunterlagengesetz keine Überprüfung vorsieht, findet sie auch nicht statt. Wenn also Bürgermeister, Abgeordnete oder leitende Beamte überprüft werden sollen, ist ein Ersuchen nach den Paragrafen 20 und 21 an die Behörde zu richten. Daran
Damit bin ich jetzt beim Beamtenrechtsneuordnungsgesetz angekommen. Dieses Gesetz, das wir vorgestern hier verabschiedet haben, nimmt auf Paragraf 7 des Beamtenstatusgesetzes Bezug. Jeder, der Beamter in Mecklenburg-Vorpommern werden will, muss aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.
Da steht es selbstverständlich im Widerspruch, wenn der Bewerber zu DDR-Zeiten für das Amt für Nationale Sicherheit oder das Ministerium für Staatssicherheit gearbeitet hat. Wir als CDU haben das immer wieder betont.
Genauso wie wir nicht wollen, dass aus Amtsstuben rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet wird, wollen wir auch nicht, dass Leute, für die die Menschenrechte nicht schützenswert waren, in die Amtsstuben unserer Gemeinden einziehen.
Wer für die Stasi gearbeitet hat, hauptamtlich oder informell, für den waren die Menschenrechte nicht so wichtig. Und deshalb bestehen Zweifel daran, dass er für die freiheitlich-demokratische Grundordnung auch heute eintritt.
Jeder Dienstherr oder Arbeitgeber ist in diesem Falle gefordert. Ich halte es für selbstverständlich, dass weiter hier bei uns im Land auch Anfragen gestellt werden. Danach ist dann die Prognoseentscheidung nach Paragraf 7 des Beamtenstatusgesetzes zu treffen. Der dabei bestehende Beurteilungsspielraum muss voll ausgeschöpft werden. Er ist nur beschränkt gerichtlich überprüfbar. Das heißt, der Richter prüft auch nur auf wirklich grobe Fehler, er kann dem Dienstherrn nicht seine Meinung aufdrängen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, noch ein Wort speziell zu den Bürgermeistern. Das sind ja die Fälle, die im Augenblick die Öffentlichkeit am meisten interessieren.
Der Minister und auch Herr Dr. Timm sind darauf schon kurz eingegangen, das Kommunalwahlgesetz muss natürlich geändert werden. Es ist selbstverständlich nicht sinnvoll, wenn erst jemand gewählt wird, der hinterher doch nicht Bürgermeister werden kann, weil er bei der Stasi gearbeitet hat. Dieser Zustand, das wurde schon gesagt, ist unhaltbar. Das Gesetz muss dementsprechend geändert werden.
Die Wahlausschüsse müssen darüber entscheiden können, ob jemand wegen seiner Stasivergangenheit zur Wahl antreten darf oder nicht. Und für diese Entschei
dung muss auch ausreichend Zeit eingeräumt werden. Solche Dinge wie in Schönberg darf es einfach nicht mehr geben.
Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Die Stasiüberprüfung geht weiter. Die CDU steht zu ihrem Parteitagsbeschluss und dafür brauchen wir den Antrag der FDP nicht. Deshalb werden auch wir ihn ablehnen. – Danke.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster. Bitte Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder einmal ist die FDP-Fraktion sehr, sehr spät aus ihrem Dauertiefschlaf erwacht und hat nun einen Antrag eingebracht, in dem vor allem auf den zunehmenden Einfluss der SED-Diktatur-Mitläufer hingewiesen wird. Ist Ihnen Ihre schwache Arbeit, die einer Arbeitsverweigerung gleicht, eigentlich nicht peinlich? Oder fiel Ihnen kurz vor Abgabeschluss für diese Landtagssitzung doch noch auf, dass Sie noch keinen Antrag zum SED-Unrechtsregime abgeschrieben haben? Ihr Antrag war Ihnen ja nicht einmal eine Begründung wert.
Mit einem Entschließungsantrag im November hatte unsere NPD-Fraktion bereits unter anderem gefordert, dass der Landtag Folgendes anerkennt beziehungsweise feststellen möge, zum einen: „Anlässlich des 20. Jahrestages des Falls des sogenannten ,antifaschistischen Schutzwalls‘ würdigt der Landtag den Einsatz der Frauen und Männer in der untergegangenen DDR, welche durch ihr mutiges und entschlossenes Handeln die kommunistische Diktatur zum Einsturz brachten. Sie haben – trotz Inkaufnahme von härtesten Strafen, Verfolgung und persönlichen Nachteilen, wie Kindesentzug und Berufsverboten – für die Freiheit und Einheit Deutschlands gekämpft“, sowie: „20 Jahre nach dem Mauerfall sind die Freiheitsrechte immer noch nicht verwirklicht. So wird den Vertretern der nationalen Opposition der Zugang zu den Massenmedien unter dem Deckmantel der Demokratie verweigert. Freie Wahlen werden verhindert, indem systemkritische Kandidaten der Antritt zu Bürgermeister- und Landratswahlen in MecklenburgVorpommern verwehrt wird.“
Denn gerade weil das SED-Unrechtsregime so viele Bürger überwacht, bespitzelt, verfolgt, gequält, eingesperrt und auch ermordet hat, müssen wir wachsam sein, wachsam sein auch deshalb, weil immer mehr Unterdrücker von damals heute wieder mitspielen, stellenweise gar den Takt vorgeben. Und nicht nur die Unterdrücker von damals sind heute am Aufbau der neuen Meinungsdiktatur beteiligt, sondern gerade auch die FDP.
So forderte beispielsweise der FDP-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Ahrendt das Verbot der Hilfsgemeinschaft für Nationale Gefangene – HNG –, welche, wie es der Name auch sagt, sich vor allem um politische Gefangene in diesem BRD-Staat kümmert. Deshalb muss das FDP-Gebaren, in der Öffentlichkeit immer und überall die Freiheit für jedermann zu fordern, in Wirklichkeit aber politisch Andersdenkende zu verfolgen, beispielsweise durch Verfolgung, Kriminalisierung, Bespitzelung und Verbote, hier und an dieser Stelle besonders hervorgehoben werden.
Sie, meine Damen und Herren, nennen sich selbstverliebt Demokraten und unterlassen kaum eine Gelegenheit, dieses immer und immer wieder besonders betonen zu müssen, sind aber in Wirklichkeit nichts anderes als Gegner der Einigkeit, des Rechts und der Freiheit unseres Volkes. Wir Nationalisten stellen uns Ihnen entgegen, damit unsere Kinder und Kindeskinder und somit unser Volk eine Zukunft haben.
Die DDR und die BRD gleichen sich in vielem. Beide werden geschichtlich als Diktaturen gegen das eigene Volk eingestuft.