Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! So schnell geht es also bei uns nicht. Wir wollen noch mal feststellen, dass im Nichtraucherschutzgesetz, das ja hier bis heute gilt, Rauchverbote, eine Reihe von Ausnahmeregelungen, aber eben auch ein Katalog von Ordnungswidrigkeiten eingeführt wurden, die ja nicht wirklich dem entsprechen, was das Gesetz sagt, also nicht wirklich den Schutz der Nichtraucher vor dem gesundheitsschädigenden Einfluss des Tabakrauches darstellen.
Wir sind nach wie vor der Meinung, auch heute bei der Zweiten, bei der abschließenden Lesung, Nichtraucherschutz sollte in einem konsequenten Schutz der Nichtraucher vor den schädigenden Auswirkungen des Passivrauchens bestehen. Konsequenz heißt einfach an dieser Stelle nichts anderes als ein generelles Rauchverbot, und zwar ausnahmslos. Und mit dem Gesetz, das ja bis heute gilt, aber auch mit dem Entwurf des neuen Gesetzes, wird also hier eine Regelung gefunden, die dem Anspruch nicht gerecht wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Gesetzen der Länder Baden-Württemberg und Berlin befasst und hat das zum Ausdruck gebracht, was auch unsere Kritik schon bei der abschließenden Lesung des geltenden Gesetzes war: Die Ungleichbehandlung von Gaststättenbetreibern ist rechtswidrig und das Bundesverfassungsgericht hat ja ausdrücklich mehrere Lösungen aus diesem Konflikt zugelassen. Das Land hat eine Variante gewählt, das Rauchen also wieder weitestgehend in gastronomischen Einrichtungen zuzulassen. Meine Fraktion lehnt das ganz klar ab, weil wir eben der Meinung sind, Nichtraucherschutz, das heißt vor allem Schutz der Nichtraucher vor dem schädigenden Einfluss des Passivrauchens, das ja tatsächlich – auch nachgewiesenerweise – krank macht.
Uns geht es beim Nichtraucherschutz um einen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Rauchende Erwachsene, das ist bekannt, vermitteln Bilder, ob es im Film ist oder eben in der Häuslichkeit. Solche Bilder werden oft zu Vorbildern. Alle Raucher wissen, und es sitzen ja einige unter uns, die erste Zigarette ist oft nicht die letzte. Und das ist eben besonders problematisch, weil Nikotin nach wie vor die bedeutendste Einstiegsdroge für den späteren Konsum von Alkohol und anderen Suchtmitteln darstellt.
Wir favorisieren deshalb im Interesse eines echten Nichtraucherschutzes, eines wirksamen Schutzes von Kindern und Jugendlichen ein Rauchverbot in allen gastronomischen Einrichtungen. Präziser formuliert: Wir befürworten ein generelles Rauchverbot in der Öffentlichkeit, das in ein überzeugendes Präventionskonzept eingebettet ist. Und seit Jahren thematisieren und entwickeln verantwortungsbewusste Eltern, Pädagogen, Mediziner und Politiker Strategien zur Suchtprävention gerade für Kinder und Jugendliche und weisen immer wieder auf die große Wirkung eben von Bildern hin, die sehr schnell zu Vorbildern werden.
Wir wissen, und das wollen wir auch nicht kleinreden, Vorbilder beeinflussen die Werteentwicklung von Kindern und Jugendlichen, prägen auch ihr Verhalten in
kritischen, also in Stresssituationen. Verantwortungsbewusstsein an dieser Stelle heißt deshalb auch Rauchverbot, Tabakwerbeverbot in allen Einrichtungen außerhalb der Privatsphäre der Bevölkerung, immer in Verbindung mit einer Kinder- und Jugendpolitik, die Kindern eine anregungsreiche Freizeitgestaltung ermöglicht und sie befähigt, Stresssituationen eben nicht durch Drogen oder gewalttätiges Verhalten zu kompensieren. Also, Kinder stark machen statt schädigen durch Mitrauchen sollte unsere Devise sein.
Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, es ist erstaunlich, dass der Ministerpräsident, der ja als Sozialminister das geltende rechtswidrige Gesetz zu verantworten hat, aber auch die Sozialministerin nicht müde werden, Mecklenburg-Vorpommern immer zum kinderfreundlichsten Land machen zu wollen, sich dann aber mit einem derartigen Gesetz der Öffentlichkeit präsentieren. Ebenso erstaunlich ist es, dass im Gesundheitsland Nummer eins, das ja Mecklenburg-Vorpommern durchaus sein könnte, mit derartigen Gesetzen die Maßstäbe verdorben werden.
die Nichtraucherschutzbewegung geht weiter und ich bin überzeugt – und ich will nur das Stichwort Steinkohlekraftwerk Lubmin hier erwähnen –,
dieses Gesetz hat uns heute mit Sicherheit nicht zum letzten Mal hier beschäftigt. Das Gesetz wird wiederkommen, aber dann als echtes Nichtraucherschutzgesetz. Das vorliegende Gesetz gehört abgelehnt. – Danke.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Lüssow. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits bei der Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes haben wir darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder korrigiert werden muss. Jetzt liegt das erste Änderungsgesetz vor und Sie geben vor, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eins zu eins übernommen zu haben.
Dies mag sein, jedoch berücksichtigen Sie nicht die ungeklärte juristische Bestimmung, was man denn unter zubereiteten Speisen, die zum Verzehr an Ort und Stelle bestimmt sind, verstehen soll. An dieser Stelle entsteht erneut Rechtsunklarheit. Ist denn beispielsweise das Erwärmen oder Heißmachen einer Bockwurst oder Frikadelle eine Zubereitung oder nicht?
Mit der Formulierung in Paragraf 1 Absatz 2 Nummer 6 entscheiden zukünftig Lebensmittelkontrolleure, in welchen Gaststätten unter 75 Quadratmetern geraucht werden darf oder wo nicht. Hierbei ist auch zu bedenken, dass diesbezügliche Kontrollen nicht gerade häufig durchgeführt werden.
Es bedarf einer klaren Begriffsbestimmung, was denn zubereitete Speisen, welche zum Verzehr an Ort und
Stelle bestimmt sind, konkret sein sollen. Immerhin hat der FDP-Fraktionsvorsitzende bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes gefragt, ob denn die Wirte Bockwürste ausschenken dürften.
Mit unserem Änderungsantrag wollen wir für Rechtssicherheit und -klarheit sorgen. Dazu ist der Gesetzgeber auch nach Ansicht der Nationalen verpflichtet. Sinn und Zweck eines tatsächlichen Nichtraucherschutzgesetzes kann doch nicht sein, dass generell der Verzehr von Nahrung in kleineren Gaststätten verboten wird, nur weil dort auch geraucht werden darf. Man kann doch nicht ernsthaft kleine Gaststätten und Eckkneipen mit Restaurants und Speisegaststätten gleichsetzen.
Dies ist Unfug, denn der Verzehr von Frikadellen, Bockwürsten und dergleichen gehört nun mal zur Gaststättenkultur dazu. So dürfte Kartoffelsalat ausgegeben werden, wenn er in einem Behältnis in die Gaststätte gebracht wird, weil er dann ja nicht in der Gaststätte zubereitet werden würde. Wird der Kartoffelsalat aber in der Küche der Gaststätte frisch zubereitet, darf er nicht an Gäste verkauft werden. Dies versteht doch kein Mensch. Eine solche Regelung ist völlig unsinnig.
Sie verfolgen beim Nichtraucherschutz eine Politik, die im Volk nicht mehr nachvollzogen werden kann. Was spricht denn dagegen, dass in kleinen Rauchergaststätten auch kleine Speisen eingenommen werden können? Nein, Sie wollen sich angeblich an der Rechtsprechung von Karlsruhe orientieren. Nur, das Bundesverfassungsgericht ist nun mal nicht Landesgesetzgeber. Wir haben hier Spielräume, auch um die Interessen der Raucher zu wahren, die ja auch mit der Tabaksteuer reichlich zur Kasse gebeten werden.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und mache auch unmissverständlich klar, dass die NPDFraktion das Nichtraucherschutzgesetz, so, wie Sie es auch weiterhin vorsehen, ablehnt.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Roolf. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt ein sehr umfangreicher Änderungsantrag der FDP vor. Wir hätten gerne diesen Änderungsantrag in einer Anhörung – die wir sowohl im Sozialausschuss als auch im Wirtschaftsausschuss beantragt haben, die uns aber leider in beiden Ausschüssen verwehrt worden ist –, diese Änderungen dort mit Ihnen debattiert und zu einer guten Lösung geführt. Das ist leider nicht möglich gewesen.
Aus dem Grund haben Sie heute den Änderungsantrag von uns vorliegen. Ich nehme Sie mit auf die Seite zwei des Änderungsantrages. Dort, in dem mittleren Bereich, Punkt 6, geht es im Prinzip um die Fläche, um die „Gastfläche“. Während im alten Gesetzentwurf der undefinierte oder nicht genau definierte Begriff der Gastfläche drinsteht, schlagen wir Ihnen heute vor, die Formulierung „durch den Gast tatsächlich genutzte Fläche“ zu ergänzen. Das ist eine Konkretisierung, die, denke ich, zwingend notwendig ist in diesem Gesetz. Deshalb werbe ich dafür, also „Gastfläche“ zu ändern in „durch den Gast tatsächlich genutzte Fläche“.
Und dann nehme ich Sie mit auf die dritte Seite unseres Änderungsantrages. Da geht es um die abenteuerlichen Ordnungswidrigkeiten, die im Gesetz drinstehen. Sie bekommen von uns einen Vorschlag, dass wir sowohl die Geldbuße, was den Gast anbelangt beziehungsweise den Gastwirt, auf 50 Euro beziehungsweise auf 500 Euro festgelegt haben wollen, und dieses nach einer Einführungszeit, so, wie es ursprünglich auch gedacht worden ist, nicht ab 1. Januar gilt die Ordnungswidrigkeit, sondern dass sie ab 1. Juli 2010 gilt, damit auch hier eine vernünftige Umsetzung des Gesetzes möglich ist.
Ich bitte Sie, um das Gesetz klarer, deutlicher, transparenter und sicherer für die Umsetzung zu gestalten, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen, und wir werden uns dem Grunde nach zu diesem Gesetz enthalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss hier noch was klarstellen. Also ich bin ja nun Mitglied des Sozialausschusses. Nachdem ich mir von Herrn Roolf hier sagen lassen musste, dass die FDP da eine Anhörung beantragt hat und dann nicht zum Zuge gekommen ist, da muss ich sagen, das stimmt so nicht. Es hat eine Absprache gegeben, zu welchen Themen wir eine Anhörung durchführen und zu welchen Themen wir keine Anhörung durchführen. Und meines Wissens ist das Nichtraucherschutzgesetz an der Stelle von uns nicht weggestimmt worden. Also ich habe das jetzt nicht abschließend klären können, aber das meine ich so weit noch in Erinnerung zu haben. Also irgendwie weggestimmt ist das von uns nicht worden. Das ist meine Erinnerung daran.
Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Grabow. Bitte, Herr Abgeordneter.
Ich glaube, Herr Heydorn, da bringen Sie was durcheinander. Ich habe das beantragt, und ich war der Einzige. Der Rest des Ausschusses hat das abgelehnt. Sonst hätten wir nämlich eine Anhörung gemacht, wenn wir das nötige Quorum erreicht hätten, haben wir aber nicht, insofern haben wir darüber abgestimmt.
Ich lasse Ihnen das auch gerne durch Herrn Lang vom Ausschusssekretariat raussuchen. Wenn ich dann unrecht habe, werde ich das dann auch sagen, aber ich glaube, dass ich recht habe.
Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf der Drucksache 5/2777. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2993 anzunehmen.
Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3070 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3076(neu) vor.
Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3070. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3070 bei Zustimmung durch die Fraktion der FDP, Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE bei Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion der NPD abgelehnt.
Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf der Drucksache 5/3076(neu). Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3076(neu) bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP abgelehnt.