Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf der Drucksache 5/3076(neu). Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3076(neu) bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP abgelehnt.
Wer damit den Artikeln 1 und 2 sowie der Überschrift zuzustimmen wünscht, in unveränderter Fassung, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU, bei Gegenstimmen durch die Fraktion DIE LINKE und der FDP,
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 5/2993 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf der Drucksache 5/2993 bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD und der CDU, Ablehnung durch die Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD sowie Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion der FDP angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Drucksache 5/3002.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Erste Lesung) – Drucksache 5/3002 –
Das Wort zur Einbringung hat die Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Kuder. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Hintergrund dieser auf den ersten Blick etwas sperrig wirkenden Überschrift dieses Tagesordnungspunktes kurz Folgendes ausführen: Der Staatsvertrag, der mit diesem Gesetz ratifiziert werden soll, dient der Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich für alle Bundesländer aus dem Zusatzprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe ergeben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen wurde bereits 1984 verabschiedet. In Deutschland trat es am 31. Oktober 1990 in Kraft.
Zu diesem Übereinkommen gibt es ein Zusatzprotokoll, das sogenannte Fakultativprotokoll, das die Einrichtung unabhängiger nationaler Gremien vorsieht, die regelmäßige Besuche in Einrichtungen durchführen, in denen freiheitsentziehende Maßnahmen vollzogen werden, also beispielsweise im Justizvollzug, Polizeigewahrsam, in psychiatrischen Kliniken oder geschlossenen Jugendheimen.
Dieses Zusatzprotokoll hat die Bundesrepublik Deutschland mit Zustimmung aller Bundesländer im Jahr 2006 unterzeichnet. Das Ratifizierungsgesetz des Bundes trat 2008 in Kraft. Der Bund hat für seinen Zuständigkeitsbereich, beispielsweise die Bundespolizei, eine Bundesstelle eingerichtet. Um zu vermeiden, dass die Länder für ihren Zuständigkeitsbereich jeweils aufwendige eigene Gremien schaffen müssen, haben sich alle Länder darauf verständigt, eine gemeinsame Länderkommission zum Besuch der genannten Einrichtungen zu schaffen.
Diesem Ziel dient der vorliegende Staatsvertrag. Die Länderkommission wird mit vier ehrenamtlichen Experten besetzt sein, die nach ihren Besuchen den zuständigen Behörden Empfehlungen unterbreiten und einen Jahresbericht erstellen werden. Dabei arbeiten sie eng mit der Bundesstelle zusammen, was auch bereits darin zum Ausdruck kommt, dass ein gemeinsames Sekretariat unterhalten wird. Der auf MecklenburgVorpommern entfallende überschaubare Kostenanteil von etwa 4.000 Euro jährlich ist im laufenden Doppelhaushalt berücksichtigt, da zunächst von einem früheren Abschluss des Staatsvertrages auszugehen war. Er wurde nun im Juni 2009 durch alle Länder unterzeichnet. Bei der Schaffung des erforderlichen Ratifizierungsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern bitte ich um Ihre Unterstützung. – Danke.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3002 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, der CDU und der FDP und Enthaltung der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes …
Ich rufe nicht auf den Tagesordnungspunkt 29, sondern den Tagesordnungspunkt 28: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landesnaturschutzrechts, Drucksache 5/3026.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU: Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landesnaturschutzrechts (Erste Lesung) – Drucksache 5/3026 –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einbringung dieses Gesetzentwurfes ist die Folge eines mehrjährigen Prozesses, beginnend mit der Abschaffung der Rahmengesetzgebung im Grundgesetz im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2006. Der Bund kann damit alle Umweltrechtsgebiete selbst regeln. Das große Ziel war die Schaffung eines einheitlichen Umweltgesetzbuches. Letztlich ist nach viel Arbeit und harten Verhandlungen dieses Gesetzesvorhaben in erster Linie am Widerstand der CSU und damit Bayerns gescheitert. Der Bund hat daher einzelne Gesetze beschlossen.
Am 1. März 2010 traten das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und das Bundesnaturschutzgesetz sowie das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt mit bundesweit wirkenden und im Bundesgesetzgebungsverfahren abgestimmten Normwerten in Kraft. Gleichzeitig wird das bisherige Landesnaturschutzgesetz des Landes grundsätzlich aufgehoben. Für die Bürger und die gesetzesvollziehenden Verwaltungen unseres Landes ergäbe sich damit eine Situation, wonach nicht genau erkenntlich wäre, welche landesrechtlichen Vorschriften noch gültig sind und welche nicht.
Die Bestimmungen des bundeseinheitlich geltenden Umweltrechts und das übrig gebliebene Landesrecht sind sehr verwoben und teilweise sehr schwer nachvollziehbar. Es bedarf daher im Hinblick auf die Rechtssicherheit und den ordnungsgemäßen Gesetzesvollzug einer schnellstmöglich klarstellenden Regelung, welche landesrechtlichen Vorschriften im Naturschutz auch über den 1. März 2010 hinaus weiterhin gelten sollen.
Abweichungen zum Bundesrecht erfolgen nur, soweit die Länder ausdrücklich im Bundesrecht hierzu ermächtigt werden. Von diesen Abweichungsmöglichkeiten wird nur dann Gebrauch gemacht, wenn es für die Fortgeltung der bisherigen Regelung im Naturschutzgesetz erforderlich ist. Ich nenne hier beispielhaft die Verbandsklage, den Horstschutz und den Alleenschutz.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landesnaturschutzrechts liegt ein neu gefasstes Gesetz, das zukünftige Naturschutzausführungsgesetz vor, mit dem das bisherige Landesnaturschutzgesetz entfallen kann. In diesem Gesetzentwurf sind auch die Inhalte des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Ökokontierung und zur Umsetzung der Natura 2000 integriert.
Ich darf daran erinnern, dass das Gesetz zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes bereits in der parlamentarischen Beratung war, als vom Bund das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege beschlossen wurde. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tragen wir dieser Entwicklung Rechnung und haben das ambitionierte Ziel, im Sinne von Rechtssicherheit und -klarheit und dem Erhalt bisheriger bewährter Umweltstandards das vorliegende Rechtsbereinigungsgesetz am 1. März in Kraft treten zu lassen. Damit erklärt sich auch die Einbringung der Rechtsbereinigungsgesetze zum Naturschutz und zum Wasserrecht durch die Koalitionsfraktionen.
Meine Damen und Herren, ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Agrarausschuss. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Um das Wort hat zunächst gebeten der Landesminister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus. Herr Dr. Backhaus, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So kurz vor Weihnachten und dann im Zusammenhang mit Kopenhagen finde ich es schon bemerkenswert,
dass die Koalitionsfraktionen heute das Rechtsanpassungsgesetz zum Naturschutzgesetz einbringen. Ich glaube, das ist eine besondere Leistung dieses Landes.
Ich hoffe, Herr Methling sieht das auch so, dass wir sicherlich ein modernes Naturschutzgesetz in unserem Lande haben. Ich hätte mir aber auch sehr gewünscht und hoffe, dass das einvernehmlich so in diesem Hause gesehen wird: Wenn man an Mecklenburg-Vorpommern denkt, dann denkt man an eine reichhaltige Naturausstattung. Diese ist nicht nur verbunden mit den drei Nationalparken, mit den drei Biosphärenreservaten und den sieben Nationalparken – nein, die Menschen aus Deutschland oder weltweit bringen MecklenburgVorpommern schon in Verbindung mit einer intakten Natur, weitgehend intakten Natur und mit einer reichhaltigen Tier- und Pflanzenausstattung.
Das ist sicherlich auch eines der Pfründe, die wir im Rahmen der Haupteinnahmequelle nach der Land- und Ernährungswirtschaft im Tourismus erreichen, denn wir werden die Zahlen in Kürze auf dem Tisch haben. Daraus wird wieder hervorgehen, dass deutlich über eine Million Gäste direkt in den Nationalparken, Biosphärenreservaten und Naturparken geführt worden sind. Vor diesem Hintergrund freue ich mich wirklich, dass wir heute den Gesetzentwurf zur Bereinigung des Landesnaturschutzrechtes in den Landtag einbringen. Und ich hoffe und wünsche mir eine zügige Verhandlung innerhalb der Ausschüsse, sodass wir mit Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 dann auch tatsächlich die Frist erreichen können, um das, was Frau Schildt gesagt hat, nämlich Rechtssicherheit in MecklenburgVorpommern, zu haben.
Ich will an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bei Weitem nicht alle Bundesländer so weit sind, um damit auch das Bundesgesetz in Kraft treten zu lassen.
Aber auch das ist, glaube ich, wichtig, hier noch einmal an dieser Stelle zu sagen: Das jetzt eingebrachte Gesetz ist der letzte Akt einer Entwicklung, an dessen Ende eigentlich ein umfassendes Umweltgesetzbuch stehen sollte.
Ich bedauere es nach wie vor, dass es aus rein egoistischen Beweggründen der CSU – der CSU, ich betone es noch einmal – zu diesem Gesetzentwurf nicht gekommen ist.
Tausende von Stunden haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und letzten Endes auf Landes- und Bundesebene an diesem Bundesgesetzbuch gearbeitet, um ähnlich wie das BGB ein Bundesumweltgesetzbuch zu haben. Ich habe dieses immer unterstützt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren im Übrigen maßgeblich daran beteiligt.
Nicht zuletzt muss ich auch an dieser Stelle sagen, im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzkrise wäre es gerade so wichtig gewesen, neben dem Aspekt des Umweltschutzes den Unternehmen auch die Chance zu geben und zu eröffnen, sich über die Entbürokratisierung tatsächlich schneller zu Genehmigungsverfahren vorzuarbeiten oder auch eine Entbürokratisierung vorzunehmen. Leider ist das nicht gelungen.
Für alle Beteiligten, im Übrigen für die Naturschützer wie für die Nutzer, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger und letzten Endes für die Behörden, aber auch für die Umweltverbände wie für die Wirtschaft wäre das Bundesumweltgesetzbuch wirklich der große Wurf gewesen. Leider – das betone ich noch mal – ist dieses insbesondere durch die CSU dann gescheitert und verhindert worden. Ich bedauere dieses Scheitern außerordentlich, denn es scheint mir oftmals die Frage, ob so viel Elan, wie in diesen Prozess hineingegeben worden ist und vor allen Dingen auch Sach- und Fachverstand dort eingebunden war, ob dieses erneut mobilisiert werden kann.
Ich bin gespannt, ob der jetzige Bundesumweltminister Herr Röttgen, der ja gerade einen neuen Anlauf angekündigt hat, dieses Ziel erreichen wird. Insofern ist schon klar, wir wollen und müssen das Bundesgesetz, sowohl das Bundesnaturschutzgesetz, aber auch das Bundeswasserhaushaltsgesetz anpassen, um damit Rechts
sicherheit – ich habe das schon angedeutet – in unserem Lande zu haben. Deswegen gehen wir davon aus, dass wir die Zielmarke, zum 1. März das Bundesgesetz auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt zu haben, erreichen können.