Da sie auf diesem Wege letztendlich rechtsverbindlich geregelt worden sind, bedarf es einer Fortschreibung als Empfehlung dann nicht mehr, weil sie rechtsverbindlich als Norm dort drin enthalten sind. Allerdings ist der Adressat dieser Rechtsnorm nicht mehr die Gemeinde, sondern der Adressat ist jetzt nunmehr der jeweilige
Eine Fortschreibung von Hinweisen an die Gemeinden mit empfehlendem Charakter ist auch deshalb entbehrlich, weil die neue Rechtsprechung davon ausgeht, dass die Eignungsgebiete sowohl nach außen wie auch im Innern Ziele der Raumordnung darstellen. Und diese sind – übrigens auch nach dem Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – verbindlich. Damit kann man festhalten, dass die Gemeinde ihre Flächennutzungsplanungen an diesen Zielen der Raumordnung auszurichten hat und landesplanerisch vorgegebene Eignungsgebiete muss sie de facto übernehmen. Hier bleibt es der Gemeinde vorbehalten, Grenzen näher festzulegen, die von der Regionalplanung nicht parzellenscharf vorgegeben wurden.
Also alles in allem ist eine Fortschreibung der Hinweise und Empfehlungen auf der Grundlage nicht erforderlich.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit. Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird in Vertretung für die Ministerin die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich zunächst den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 6 und 7 zu stellen.
6. In welchem Umfang plant die Landesregierung die Impfung der Bevölkerung in MecklenburgVorpommern gegen die sogenannte Schweinegrippe?
Herr Abgeordneter, die Länder haben nach Einstufung der WHO in die höchste Pandemiestufe am 24. Juli 2009 für 30 Prozent der Bevölkerung Pandemieimpfstoffe gestellt und das ist für Mecklenburg-Vorpommern ein Anteil von 1.035.000 Impfstoffdosen. Wenn man das umrechnet, würde das allein für eine zweimalige Impfung reichen.
7. Welche Maßnahmen und Mittel hat die Landesregierung vor gesehen, um Haftungsansprüche von Betroffenen bei Impf schadensfällen im Zusammenhang mit der Massenimpfung gegen die sogenannte Schweinegrippe zu regulieren?
Es müssen keine besonderen Maßnahmen für die Regelung von Schadensfällen vorgesehen werden, da nach Paragraf 60 Infektionsschutzgesetz die Versorgung von Impfschäden geregelt ist. Darin heißt es: „Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die … von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde, … eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält … Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes“.
8. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung eine schnelle und kompetente Hilfe für Menschen in finanziellen Notlagen durch die Schuldnerberatungsstellen in Mecklen burgVorpommern sicherstellen?
Herr Abgeordneter, Schuldnerberatung ist ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge und zur Überwindung von finanziellen Lebenskrisen. Und die finanzielle Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen durch das Land nimmt im Bundesvergleich einen der vordersten Plätze ein. Das Land trägt einen freiwilligen 45-prozentigen Finanzierungsanteil an den anerkannten gemeinnützigen Beratungsstellen. Aus kommunalen Mitteln werden weitere 45 Prozent finanziert. Der Eigenmittelanteil der Träger der Schuldnerberatungsstelle beträgt zehn Prozent.
Auch wenn die durchschnittliche Wartezeit auf einen ersten Beratungstermin sich in den Jahren 2007 und 2008 erhöht hat, ist durch diese gute Finanzausstattung und organisatorische Vorkehrung eine schnelle und kompetente Hilfe für Menschen in finanziellen Krisensituationen jederzeit erreichbar. Die Beratungsstellen gewährleisten in akuten Notlagen eine kurzfristige Krisenintervention. Das bedeutet unverzügliche Unterstützung zum Beispiel bei Räumungsklagen, Energiesperren und Kontopfändungen. Damit erweist sich das bestehende Netz der Schuldner- und Insolvenzberatung als ein sehr wirksames und nachhaltiges Instrument zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in überschuldeten privaten Haushalten.
Eine Zusatzfrage: Wie erklärt es sich dann die Landesregierung, dass die Schuldnerberatungsstellen im Land über zum Teil starke Überlastungen klagen?
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 9 und 10 zu stellen.
9. Inwieweit war die Landesregierung über angebliche Absichten der NPD informiert, das Kino „Volksbühne“ in Ueckermünde zu erwerben?
Herr Abgeordneter Müller, die Landesregierung hatte Informationen sowohl auf mündlichem Weg als auch in Form eines Briefes.
Hat sich die Stadt Ueckermünde in der Sache an das Innenministerium gewandt oder das Innenministerium an die Stadt?
Liegen dem Innenministerium alle drei Schreiben in Bezug auf die angeblichen Kaufabsichten der NPD vor?
10. In welcher Form wirkte die Landesregierung aufgrund dieser Informationen auf Verantwortliche der Stadt ein, das Kino zu kaufen?
Die Landesregierung hat rechtliche Informationen angeboten. Dies ist aber von der Stadt nicht in Anspruch genommen worden.
Die Bürgermeisterin der Stadt Ueckermünde soll geäußert haben, dass das Innenministerium die Stadt anwies, das Kino zu kaufen. Wie beurteilen Sie die Aussage der Bürgermeisterin?
(Peter Ritter, DIE LINKE: Soll geäußert haben. Kann es nicht belegen. Soll geäußert haben. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)
Welchen Inhalt hatten die Gespräche zwischen Innenministerium und Verantwortlichen der Stadt am Rande der Veranstaltung „Ueckermünde bleibt bunt“ am 19. März 2009?
Wir haben uns über die Entwicklung der Stadt Ueckermünde, über Möglichkeiten der regionalen Entwicklung und auch der demokratischen Fraktionen, über Parteien innerhalb der Region unterhalten. Dabei hat unter anderem auch der mögliche Verkauf oder Erwerb des Kinos eine Rolle gespielt, also ein ganz normales Gespräch, wie es unter Demokraten üblich ist.
Herr Minister, wann ist Ihnen bekannt geworden, dass es ein Schreiben gibt, geschrieben auf einem Briefpapier der NPD, mit Kopf, mit der Unterschrift von meinem Kameraden Müller, das eine Kaufabsichtserklärung darstellt und das eine Urkundenfälschung darstellt?
Also ich kann Ihnen jetzt die Frage deswegen nicht beantworten, weil mir nicht bekannt geworden ist, dass ein Schreiben des Herrn Müller vorliegt, was die angebliche Absicht, den Kaufantrag betrifft. Mir ist nur bekannt geworden, dass der mögliche Erwerb eines Kinos im Gespräch steht.
Moment, Sie können keine Zusatzfragen stellen, Herr Pastörs. Ich kann Zusatzfragen zulassen im Wechsel zwischen den Fraktionen. Sie haben Ihre Frage gestellt. Das Thema ist damit beendet.
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Geschäftsordnung! – Angelika Peters, SPD: Da soll er mal reingucken, in die Geschäftsordnung.)