Protocol of the Session on December 6, 2006

Kollege Ritter, Sie haben es in Ihren Ausführungen selbst erwähnt, Sie haben schon mehrere Anläufe unternommen, um diesen Antrag einzubringen. Die Kolleginnen und Kollegen von der SPD haben gut daran getan, dass sie diesem Antrag damals nicht zugestimmt haben.

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Was?!)

Und deswegen werden wir das auch heute nicht tun, weil Sie wesentliche Bestandteile in Ihrem Antrag einfach unterschlagen. Der Antrag liest sich zunächst sehr wohlgefällig, lässt aber leider wesentliche Punkte der Betrachtung außer Acht.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Dafür haben wir Sie ja, Herr Minister!)

Das Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassungsmäßigkeit mehrerer Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes vom 21. September 1994 zu entscheiden und in seinem Beschluss vom 14. Juli 1999 eine für sehr viele Grundstückseigentümer und -nutzer bedeutsame Entscheidung getroffen. Der im Schuldrechtsanpassungsgesetz geregelte Kündigungsschutz zugunsten der Nutzer von Garagengrundstücken bis zum 31. Dezember 2002 wurde vom Gericht als verfassungswidrig eingeschätzt, soweit er die Grundstückseigentümer nach dem 1. Januar 2000 auf die besonderen Kündigungstatbestände des Schulrechtsanpassungsgesetzes verweist. In der Begründung führte das Gericht aus, dass die Entscheidung des Gesetzgebers zu einer einseitigen,

die Interessen der Grundstückseigentümer nicht mehr hinreichend berücksichtigenden, und deshalb verfassungsrechtlich unzulässigen Bevorzugung der Grundstücksnutzer führt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gericht hat die Bedeutung von Garagen auf heute „fremden“ Grundstücken für deren Nutzer weniger groß eingeschätzt als die Bedeutung von Gartenhäuschen, früher besser bekannt unter dem Begriff „Datschen“ oder „Lauben“, die zum Zwecke der Erholung auf heute fremden Grundstücken errichtet worden sind. Das Gericht hat festgestellt, dass die Datschen oder Lauben zum Zweck der Erholung – und jetzt zitiere ich – „in der Lebenswirklichkeit der DDR“ für die Nutzer bei Weitem bedeutsamer waren als Garagen für ihre Nutzer, wenngleich auch diese solche nach damaliger Rechtslage berechtigt errichtet haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diesen Ausführungen kann man, glaube ich, nur zustimmen. Deshalb hat der Gesetzgeber den Schutz des Vertrauens der Nutzer in Investitionen in die Bauwerke Datschen und Lauben einerseits und Garagen andererseits gesetzlich ausgestaltet, aber eben unterschiedlich. Das ist aufgrund der dargelegten Wertung des Gesetzgebers auch gerechtfertigt. Garagengrundstücke dienten, wie das Gericht zutreffend festgestellt hat, nicht als Refugium für einen privaten Freiraum im sozialistischen Alltag. Der soziale Stellenwert war und ist ungleich geringer, als es beispielsweise bei Datschen der Fall ist.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes vom 17. Mai 2002 wurde ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt. Dem Garagennutzer kam damit zwar nicht mehr der Kündigungsschutz, aber immerhin noch der Investitionsschutz des Schuldrechtsanpassungsgesetzes zugute.

Die neue Rechtslage besagt derzeit Folgendes: Bis zu einer Frist von sieben Jahren nach Ablauf der Kündigungsschutzfrist kann der Nutzer bei einer ordentlichen Kündigung des Grundstückseigentümers eine Entschädigung in Höhe des Zeitwertes einer von ihm rechtmäßig errichteten Garage beanspruchen. An den Kosten des Abrisses der Garage hat sich der Nutzer nicht zu beteiligen. Aufgrund der gesetzlich vorgenommenen Verkürzung der Kündigungsschutzfrist auf den 31. Dezember 1999 endet die vorgenannte Investitionsschutzfrist somit am 31. Dezember dieses Jahres.

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Eben! – Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS: Deswegen haben wir den Antrag eingebracht.)

Ab dem 01.01.2007 kann der Garageneigentümer auch bei Kündigung durch den Grundstückseigentümer eine Entschädigung nur noch verlangen, soweit der Verkehrswert des Grundstückes bei Rückgabe erhöht ist. Außerdem kann er zu 50 Prozent an den Abrisskosten beteiligt werden, wenn der Abriss innerhalb eines Jahres erfolgt. Entgegen der Begründung des vorliegenden Antrags bedeutet der Eintritt dieser Rechtslage aber nicht, jedenfalls nicht zwangsläufi g, dass die Garageneigentümer de facto, wie vom Kollegen Ritter hier ausgeführt, enteignet werden. Im Gegenteil, mir persönlich und vielen Kollegen von Ihnen sind viele Kommunen bekannt, die froh sind, dass es Gemeinschaften von Garagennutzern gibt, die vorwiegend auf den am Rand der Orte oder größerer Wohnkomplexe liegenden Flächen für Sauberkeit und für Ordnung sorgen, da sie ihre Garagenkomplexe dementsprechend pfl egen. Manche dieser Garagenge

meinschaften haben früheres Brachland sowie Randbereiche von Wohnkomplexen mit ihrer eigenen Arbeit erst zu ansehnlichen Bereichen umgestaltet.

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Richtig.)

Soweit keine Festsetzungsfl ächennutzungspläne dagegen sprechen, werden die Kommunen, und da sind wir wieder bei dem guten Begriff „Selbstverwaltung“, aus meiner festen Überzeugung dagegen sprechen, die bestehenden Nutzungsverträge sogar fortführen.

Anders, meine Damen und Herren, sind die Gebiete zu betrachten, in denen wegen größerer Entfernungen zum Wohnstandort seit längerer Zeit eine Vielzahl Garagen ungenutzt herumstehen. Vandalismusschäden sind sichtbar und es ist keine Pfl ege mehr erfolgt. Hier muss die Gemeinde als Grundstückseigentümer die Möglichkeit nutzen können, die Nutzungsverträge zu kündigen und die Flächen einer ordnungsgemäßen Verwendung zuzuführen. Auch wenn die Flächennutzungspläne eine andere Verwendung der Garagenstücke vorsehen, wird die Kommune handeln müssen. Ich kann daher nur feststellen, dass sich die Praxis weit weniger dramatisch darstellt, als dies der hier vorliegende Antrag der Opposition darzustellen versucht.

Ich möchte hinzufügen, dass es uns allen gut zu Gesicht stehen würde, die kommunale Selbstverwaltung zu achten und darauf zu vertrauen, dass unsere Städte und Gemeinden eigenverantwortlich und fair im Interesse der jeweiligen Nutzer handeln. So spricht vieles dafür, dass nur ein geringer Anteil der Garagennutzer von Kündigungen betroffen sein würde. Es sollte auch bedacht werden, dass die Garageneigentümer aufgrund der Gesetzeslage ab Herbst 1994 Kenntnis darüber hatten, dass der Investitionsschutz zunächst zum 31.12.2002 und dann zum 31.12.1999 durch die neue Beschlusslage des Bundesverfassungsgerichts ausläuft. Hinzu kommt, dass auch die Aufklärungsarbeit des Verbandes deutscher Grundstücksnutzer und entsprechender Interessenverbände dazu beigetragen hat, die Garagennutzer auf die neue Situation vorzubereiten. Die Garageneigentümer konnten entsprechende Vorkehrungen treffen, wie zum Beispiel den zur Garage gehörenden Grund und Boden kaufen oder ein Ersatzgrundstück in Anspruch nehmen.

Ich denke, dass der Intention des Gesetzgebers, einerseits den Besitzstand der Nutzer für eine Übergangszeit zu schützen und andererseits schrittweise die Verfügungsbefugnis des Grundstückseigentümers wiederherzustellen, durch die angemessene Übergangsregelung hinreichend Rechnung getragen worden ist. Jede weitere Verlängerung der Investitionsschutzfrist ginge allein zulasten der Verfügungsbefugnis des Grundstückseigentümers.

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Ritter hat schon darauf hingewiesen, ich erlaube mir, noch einmal darauf hinzuweisen, dass der im Deutschen Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke. im Bundestag, der auf eine vergleichbare Gesetzesänderung zielte, jüngst in der zweiten Beratung, also vor nicht allzu langer Zeit, und zwar am 10. November 2006, mit klarer Mehrheit abgelehnt worden ist.

(Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS: Leider, leider! – Zuruf von Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)

Aus all diesen Gründen, meine Damen und Herren, so

mein Petitum, sollte der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auch heute abgelehnt werden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und Volker Schlotmann, SPD – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Das ist aber schade.)

Danke schön, Herr Minister.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Schnur. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die FDP-Fraktion möchte ich beantragen, dass wir diesen Antrag der Linkspartei.PDS in den Innenausschuss überweisen und in den Finanzausschuss. Der Hintergrund ist, dass wir dem Antrag inhaltlich nicht zwangsweise folgen. Für uns ist die Situation, dass wir sagen müssen, der Großteil der Eigentümer sind letztlich unsere Kommunen. Die Kommunen sind diejenigen, die betroffen sind und die sich letztlich auch rechtfertigen müssen vor den Bürgern, die ja die Garagen haben. Und deshalb sollte man vielleicht einfach einmal darüber nachdenken, nicht einseitig nur die Geschichte der Garagenbesitzer zu betrachten, sondern auf der anderen Seite auch die Frage der Eigentumsverhältnisse. Sie beleuchten das aus meiner Sicht in Ihrem Antrag nur bedingt, dass es bei Planungen und ähnlichen Geschichten durchaus Standpunkte gibt, wo man den Eigentümern doch Vorrang geben sollte. Aus meiner Sicht ist die vorliegende Fassung an der Stelle noch zu kurzfristig und zu kurz gedacht. Man sollte im Innenausschuss und im Finanzausschuss entsprechend diskutieren und darüber nachdenken, wie man das handhabt. Ich halte das Gremium an der Stelle für entscheidend. Wir sollten das insbesondere im Hinblick auf die Tatsache sehen, dass wir mit dem 31.12. irgendwo handeln müssen.

Andererseits ist es so, und das ist die Frage, die dagegen steht, dass die Gerichtsbarkeiten mittlerweile relativ klar entschieden haben. Nur, denke ich, und das sollte vielleicht die Abgeordneten der Regierungsparteien dazu bewegen, dem Antrag von uns zu folgen, dass man in diesem Zusammenhang einfach einmal darüber nachdenkt, die Personengruppen und auch die Größe der Personengruppen, die dort betroffen sind, nicht außer Acht zu lassen. Und die Diskussionen werden kommen, darauf kann man sich verlassen, insbesondere in den Kommunen, gegebenenfalls werden sie auch in den Landtag zurückkommen. Wie gesagt, wir von der FDP werden gerne eine inhaltliche Diskussion aufnehmen, die nicht zwangläufi g zu dem Ergebnis der Linkspartei führt, aber wir würden gern an der Stelle eine Diskussion mit den entsprechenden Parteien hier im Landtag führen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und FDP)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Dr. Nieszery. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, die Fakten sind hier umfänglich dargestellt worden, was das Problem der Garagen anbelangt. Ich sage dazu nur, denn ich möchte das nicht alles noch einmal wiederholen, ich glaube, das

ist auch nicht notwendig, der Großteil der Garagen, die hier in Rede stehen, steht auf kommunalem Grund. Über 80 Prozent der Garagen stehen auf kommunalem Grund. Und die Entscheidungsträger in den Kommunen, das hat Herr Ritter in seiner Rede selbst angedeutet, haben ein umfängliches Repertoire an Möglichkeiten, diese Situation entsprechend zu entschärfen. Wenn ich die Debatte zum vorherigen Tagesordnungspunkt richtig verstanden habe, dann ist in diesem Hohen Hause die kommunale Selbstverwaltung immer noch ein sehr, sehr hohes Gut, das es zu achten gilt. Ich empfehle dringend, dass wir die kommunalen Vertreter mit dieser Aufgabe betrauen, da sie originär auch dafür zuständig sind. Ich habe großes Vertrauen darin, dass die Kommunalpolitiker für ihre eigenen Bürger eine sehr praktikable und gerechte Lösung fi nden werden.

(Detlef Müller, SPD: Sehr richtig, Herr Nieszery.)

Andererseits haben wir jederzeit die Möglichkeit, Herr Ritter, das biete ich ausdrücklich an, wenn es bei der Umsetzung ab 2007 erhebliche Probleme geben sollte, können wir jederzeit auch begleitend in den Ausschüssen des Landtages tätig werden. Das biete ich noch einmal ausdrücklich an.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Sehr gut! Das ist ja wie bei den Altanschließern, Herr Dr. Nieszery.)

Ja, genauso machen wir das.

Ich für meine Fraktion darf hier erklären, dass wir den Antrag ablehnen werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS: Das ist natürlich schade.)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Müller. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Linkspartei hat das Thema zur auslaufenden Investitionsschutzfrist für Garagen auf fremdem Grund heute auf die Tagesordnung des Landtages gebracht. Aber warum hat sie sich damit in der Landesregierung nicht durchgesetzt?

(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Das habe ich Ihnen doch vorhin erklärt. Da müssen Sie mal zuhören!)

Immerhin waren Sie von der PDS lange genug in der Landesregierung, um wissen zu müssen, dass die diesbezügliche Schutzfrist zum 31.12. dieses Jahres ausläuft.

(Zurufe von Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS, und Michael Andrejewski, NPD)

Waren Ihre Regierungsämter so wichtig? In all den Jahren wäre Zeit genug gewesen, über eine Bundesratsinitiative dafür Sorge zu tragen, die Investitionsschutzfrist rechtzeitig zu verlängern.

(Volker Schlotmann, SPD: Wissen Sie, Herr Müller, das hat was mit Demokratie und nicht mit Verlängerung zu tun!)

Man muss sich schon fragen, wie Sie hier in diesem Land

mit der Regierungsverantwortung umgegangen sind. Beim G8-Gipfel wollen Sie nicht bemerkt haben, wie die Kostenspirale in die Höhe ging?

(Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Zur Sache!)

Nachdem Sie aus der Regierung ausgeschieden sind, merken Sie, dass hinsichtlich der Schutzfrist für Garagen rasch gehandelt werden muss. Nicht nur wir von der NPD-Fraktion fragen uns, was Sie denn getan haben, als Sie in der Landesregierung waren.