Protocol of the Session on December 6, 2006

Auch wenn diese Enquetekommission nicht die Kreisgebietsreform zum Gegenstand hat, so kann man doch nicht für die Kreisgebietsreform sein und gleichzeitig die Gemeinden stärken wollen. Und der CDU schmeckt ja auch die Kreisgebietsreform erst, seitdem Ministerien zum Nachtisch gereicht werden.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Wenn man Städten wie Pasewalk, Anklam oder Grimmen ihren Status als Verwaltungssitz nimmt, wischt man sie damit von der Landkarte. Das läuft auf ein Todesurteil für die Gemeinden hinaus. Die Bürger an den Rändern der Großkreise sind dann auf E-Gouvernment angewiesen, wie es hochtrabend heißt, weil sie Weltreisen unternehmen müssten, um bis zur Kreisverwaltung zu gelangen. Und wer sich Dank Hartz IV keinen Computer leisten kann, der kann gleich sein Bürgerrecht zurückgeben. So wird hier in Wirklichkeit mit Kommunen umgegangen.

Wenn die Enquetekommission tatsächlich eine Enquetekommission und keine Bankettkommission werden soll, wenn sie nicht nur Geld verbrennen soll, sondern wenn

es in dieser Kommission um eine Wende des Verhältnisses von Land zu Kommunen gehen soll, dann könnte man noch darüber reden, dann hätte sie wenigstens einen Sinn. Wir bezweifeln das aber noch nach dem, was wir hier gehört haben, und würden gerne den Antrag der FDP unterstützen, den Antrag in den Innenausschuss zu verweisen, weil wir dort genauestens darüber unterrichtet werden wollen, vor allem darüber, was die letzte Enquetekommission eigentlich auf die Beine gestellt hat, was die genaue Ausrichtung dieser Enquetekommission sein soll und wie sie insbesondere etwa zur Kreisumlage und ähnlichen Anti-Gemeinden-Maßnahmen steht. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der NPD)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Tegtmeier von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde in meinem kleinen Beitrag hier noch einmal versuchen, die grundsätzliche Notwendigkeit der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung zu verdeutlichen. Und ich werde auch an Stellen, die Ausführungen von Frau Měšťan, Herrn Müller oder sonst wem hier berühren. Ich will nicht noch extra darauf hinweisen, das merken Sie selber.

Wir haben gehört, dass wir immer noch einen sehr großen Anteil unserer als eigenständig deklarierten Gemeinden mit unter 500 Einwohnern haben. Das bedeutet für die kommunale Selbstverwaltung und für die Beschlussfassungen in den Kommunen, dass hier sieben Gemeindevertreter die Geschicke ihrer Gemeinde bestimmen und lenken. Wenn ich mir die Ausführungen von Herrn Roolf zurück ins Gedächtnis rufe, in denen gefordert wurde, dass die Ladenöffnungszeiten auch durchaus bei den Kommunen bestimmt werden könnten, halte ich das für eine etwas gewagte Forderung, obwohl natürlich in diesen kleinen Gemeinden oft kein Laden mehr existiert, der geöffnet werden könnte.

Aber ebenso schwierig sind in diesen kleinen Gemeinden auch ganz einfache und nachvollziehbare Forderungen wie zum Beispiel die von Herrn Reinhardt zur Bildung eines Ausschusses, der sich mit Familienpolitik, die wir sehr hoch gehängt haben, befasst, denn auch solche Ausschüsse sind in diesen kleinen Gemeinden gar nicht mehr leistbar. In der Regel ist es eher so, dass außer einem Ausschuss, der sich mit den Finanzen, also entweder im Hauptausschuss oder im Finanzausschuss, befasst, gar kein anderer mehr eingerichtet wird. Und von unseren derzeit nicht einmal mehr 850 Gemeinden verfügt nicht einmal ein Zehntel über eine eigene Verwaltung. Wir hatten vorhin schon festgestellt, dass die Verwaltung durch die Ämter oder auch durch die geschäftsführenden Gemeinden in den Ämtern anerkannt ist, aber man muss sich auch einmal den Grundsatz der Ämter anschauen. Ämter sollen die kommunale Selbstverwaltung unterstützen und stärken. Zu beobachten ist aber, dass sich auch immer mehr politische Entscheidungen dorthin verlagern. Die Leistungsfähigkeit unserer einzelnen Gemeinden ist nur sehr schwach ausgeprägt. Viele von ihnen verfügen weder über ein Angebot an Bildungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen oder gar kulturellen Angeboten. Das ist keine Neuerscheinung, das haben wir jetzt schon die ganzen Jahre mit beobachten müssen.

Jede Gemeinde aber sollte tatsächlich handlungsfähig sein und auch langfristig über wirkliche Gestaltungsspielräume verfügen. Jede rechtlich selbstständige

Gemeinde sollte eine Größe aufweisen, die kommunale Selbstverwaltung, die diesen Namen auch wirklich verdient, erlaubt und hierbei Entscheidungsalternativen zur Verfügung haben. Hier ist vordergründig natürlich nicht unbedingt die Größe in Einwohnerzahlen gemeint, aber eine entsprechende fi nanzielle Leistungsfähigkeit ist schon unabdingbar.

Bei der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung müssen auch die Weichen gestellt werden für eine Stärkung der Zentren dieses Landes, denn die These, wonach eine wirksame Stärkung unseres Landes insbesondere über die Stärkung der Zentren erfolgen muss, die dann sie umgebende Räume mitziehen, ist inzwischen allgemein akzeptiert. Strittig ist allerdings nach wie vor die Frage, welche Zentren eine solche Stärkung verdienen. Oft wird sich hier beschränkt auf die derzeitigen kreisfreien Städte als Oberzentren, das heißt bis auf Wismar natürlich, das ist noch ein Mittelzentrum. Jedoch angesichts der geografi schen Gegebenheiten und der Siedlungsstruktur unseres Landes wäre das wenig zielführend. Hier müssten auch andere Zentren unserer Raumordnung in eine Strategie der Zentrenstärkung mit einbezogen werden. Dabei können natürlich die Mittel, wie solche Zentren gestärkt werden können, durchaus unterschiedlich sein.

Bei einer Analyse der Situation der Zentren kommt man, wenn auch mit unterschiedlichen Schwerpunkten und unterschiedlicher Ausprägung, stets zu einem ähnlichen Bild. Wir haben jeweils eine größere Siedlung vor uns, in der neben der Funktion des Wohnens auch noch eine Reihe von anderen Funktionen wahrgenommen wird. Insbesondere sind diese Zentren Orte des Arbeitens, des Handels, der Schule und Ausbildung, der sozialen Sicherung, der Kultur und anderer Formen des menschlichen Zusammenlebens. Bei den Institutionen, die diesen Funktionen dienen, handelt es sich im Wesentlichen um kommunale Einrichtungen, die auch aus kommunalen Mitteln fi nanziert werden. Hierzu gehören natürlich auch die Funktionen der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, die Straßen, Wasser-, Abwasserbeseitigung und anderes.

Nach außen ist dieser Lebensraum zwar unscharf, aber doch abgegrenzt gegenüber anderen Lebensräumen, in der Regel gegenüber dem umgebenden ländlichen Raum. Erhebliche Probleme entstehen nun dadurch, dass der Raum dieser intensiv ineinandergreifenden funktionalen Zusammenhänge, also der Verfl echtungsraum, nicht identisch ist mit einem Verwaltungsraum. In der Regel haben wir es mit einer Stadt und den sie umgebenden Umlandgemeinden zu tun, was zu zahlreichen Verwerfungen führt. Diese beginnen auf der Ebene der Entscheidungen, die nicht von einer Instanz getroffen werden, sondern in unterschiedlichen Gebietskörperschaften und somit häufi g nicht aufeinander abgestimmt oder koordiniert sind. Die Probleme der Abstimmung in der Raumentwicklung bei der Erhaltung und Fortentwicklung der sozialen, sportlichen, kulturellen und anderen Einrichtungen und insbesondere die Finanzprobleme sind hoch und bremsen letztlich eine dem gesamten Raum dienende Entwicklung. Ob hier eine nachhaltige Lösung des Problems nun dadurch zu erreichen ist, dass die Grenzen des Raums, der in der Lebenswirklichkeit eine Einheit bildet, und die Verwaltungsgrenzen für diesen Raum zur Deckung gebracht werden, also Eingemeindungen, oder ob hier andere Konzepte greifen können, muss untersucht werden. Eine Lösung, die für ein Zentrum X passt, muss noch lange nicht die Probleme eines Zentrums Y lösen können. Möglicherweise müssen

hier diese Fragen ganz individuell beantwortet werden.

Und auch ich erwähne zumindest noch einmal die Abschlussberichte der Enquetekommission der 3. Wahlperiode, weil man da nachlesen kann, dass eine Einkreisung der kreisfreien Städte allein die Stadt-UmlandProblematik nicht lösen kann und bei Scheitern aller Bemühungen und innerer kommunaler Zusammenarbeit oder Kooperationsbeziehungen auch über mögliche Eingemeindungen diskutiert werden müsse. Es ist also nur folgerichtig, an dieser Problematik weiterzuarbeiten.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam für unser Land zukunftsfähige Lösungen erarbeiten! Geben Sie der kommunalen Ebene die Möglichkeit, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen! Stimmen Sie der Einsetzung einer Enquetekommission zu!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

Danke schön, Frau Tegtmeier.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/82 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der Linkspartei.PDS bei Zustimmung der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Antrag in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag „Einsetzung einer Enquetekommission“ auf Drucksache 5/82 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 5/82 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der Linkspartei.PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS – Auslaufende Investitionsschutzfrist für Eigentumsgaragen auf fremden Grund, Drucksache 5/75.

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS: Auslaufende Investitionsschutzfrist für Eigentumsgaragen auf fremden Grund – Drucksache 5/75 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 31. Dezember diesen Jahres läuft bekanntlich – und ich gehe davon aus, dass Sie das alle wissen – die Investitionsschutzfrist für private Osteigentumsgaragen ab, soweit sie bis zum 2. Oktober 1990 nach DDR-Recht auf fremdem Grund und Boden errichtet worden sind.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Man muss deshalb in diesem Zusammenhang bewusst von Ostgarageneigentum sprechen, weil das Schuldrechtsanpassungsgesetz bis heute bereits in seiner

Überschrift hochtrabend sagt, bei der Schuldrechtsanpassung gehe es um das „Beitrittsgebiet“. In der Tat wurden und werden in diesem Gebiet die Eigentumsverhältnisse dem herrschenden bundesdeutschen Standard angepasst. Wahr ist allerdings auch, dass das Auslaufen der Investitionsschutzfrist im Prinzip nur am Ende eines langjährigen Prozesses der Überwältigung der DDREigentumsordnung steht. Sie ist vorerst das letzte Glied einer Kette von vielfältiger, massenhafter Beseitigung von persönlichem Eigentum. Das ist der reale Tatbestand.

Das Auslaufen der Investitionsschutzfrist mag zwar im Umfang und in der Qualität nicht so gravierend und einschneidend sein wie beispielsweise die Enteignung rechtmäßiger Erben von Bodenreformland oder auch die Restitution alter Grundeigentümer nach dem Grundsatz „Eigentum vor Entschädigung“, denn in deren Ergebnis sind bekanntlich massenweise DDR-Eigentümer und Nutzer, gelinde gesagt, aus ihrem Besitz und Eigentum verdrängt worden. Was also unter den harmlos klingenden Namen „Sachenrechtsbereinigung“ und „Schuldrechtsanpassung“ im Beitrittsgebiet – wozu bekanntlich auch wir in Mecklenburg-Vorpommern gehören – war, ist und bleibt massenhafte Enteignung von DDR-Eigentümern, und zwar tausender kleiner Leute. Wir sollten die Sache richtig beim Namen nennen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS, und Dr. Marianne Linke, Die Linkspartei.PDS)

Nunmehr soll ab dem 1. Januar des folgenden Jahres sogar gelten, dass der Garageneigentümer für den Fall der Kündigung des Nutzungsvertrages durch den Grundeigentümer verpfl ichtet wird, die Garage abzureißen oder einen Abriss zu dulden, und zwar grundsätzlich unter Begleichung der hälftigen Kosten. Er kann sich ferner kaum gegen die Erhöhung der Pacht wehren und hat auch juristisch schlechte Karten, Schadenersatz zu erlangen, wenn der Grundeigentümer beispielsweise die Garage anderweitig verwertet. Der Garageneigentümer, der die Garage früher meist mit eigener Hände Arbeit und nicht so leicht zu beschaffendem Baumaterial errichtet hat, steht bei der Kündigung ohne Entschädigung da. Das heißt, hineingesteckte Arbeit, hineingestecktes Geld, auch Mühe und Anstrengungen zur Unterhaltung sowie Pfl ege sind nach der eintretenden Rechtslage ab dem 01.01.2007 nichts mehr wert, sie werden bewusst entwertet. Tatsache ist, dass der Grundeigentümer ohne jegliche Begründung den Garageneigentümer schlicht und einfach vertreiben kann. Rechtspositionen, die einst sogar durch den Einigungsvertrag abgesichert schienen, sind inzwischen null und nichtig.

Beiläufi g, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich erwähnen, dass dasselbe ab dem Jahr 2023 für Erholungsgrundstücke, für sogenannte Datschen gelten wird, die ebenfalls entschädigungslos an den Grundstückseigentümer fallen sollen. Damit wären dann wohl alle DDR-Eigentums-und-Nutzungsverhältnisse, die nach dem ZBG begründet wurden, aus der Welt geschafft, rechtlich abgewickelt und begraben. Was die höchstrichterliche Rechtsprechung und hier speziell den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Garageneigentum aus dem Jahre 1999 betrifft, so reibt man sich verwundert die Augen, wenn behauptet wird, dass nunmehr ein vernünftiger Ausgleich zwischen den Interessen der Grundeigentümer erzielt worden sei, wenn Letztere ihr Eigentum verlieren, und zwar entschädigungslos. Dass so etwas richtig und gerechtfertigt ist, daran mag man doch sehr zweifeln, meine sehr verehrten Damen und

Herren. Wir tun das jedenfalls.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die nahe liegende und konsequentere Lösung wäre es natürlich, wenn die Landesregierung möglicherweise mit den anderen ostdeutschen Landesregierungen im Sinne von Artikel 44 des Einigungsvertrages rechtswährend geworden wäre oder tätig würde. Das ist aber in den verfl ossenen 16 Jahren seit der Einheit nicht geschehen und war auch leider in der Zeit unserer Beteiligung an der Landesregierung nicht machbar. Jeder weiß das. Es weiß auch jeder, warum das so war. Ich habe daher keine ausgesprochen große Illusionen, aber zumindest die Hoffnung, dass das im Interesse der Garageneigentümer heute hier geschehen könnte. Unserem Antrag und seiner Begründung ist zu entnehmen, in welcher Richtung praktikable Lösungen gefunden werden könnten:

Erstens. Mittels einer Bundesratsinitiative soll die Landesregierung eine Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes auf den Weg bringen, die darauf abzielt, den auslaufenden Investitionsschutz bis Ende 2022 fortzusetzen. Warum gerade dieses Enddatum zweckmäßig ist, habe ich bereits gesagt. Natürlich ist es das Mindeste, was im Interesse eines sozialverträglichen und gerechten Ausgleichs zu verlangen ist, eine Entschädigungsregelung vorzusehen, und zwar mindestens auf den Zeitwert bezogen.

Zweitens sollten die Kommunen ausdrücklich ermuntert und aufgefordert werden, die bestehenden, meist unbefristeten Nutzungsverträge im Regelfall fortzuführen und vor allem keine Kündigungen auszusprechen mit dem Ziel, den Grund und Boden, auf dem die Garage steht, zu vermarkten. Sicherlich gibt es in den Kommunen im Einzelnen vielfältige Lösungsmöglichkeiten. Mit unserem Antrag wollen wir die Städte und Kommunen, aber auch die privaten Eigentümer dazu aufrufen, friedensstiftende und möglichst einvernehmliche Lösungen herbeizuführen.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Vor allem aber, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, sollen sie rechtliche Klarheit schaffen, indem sie sagen, was sie mit den Grundstücken vorhaben. Es gibt schließlich meist bei gutem Willen Möglichkeiten, für den weiteren Bestand der Garagen zu sorgen. Auch selbstbindende Beschlüsse der Kommunalvertretungen im Sinne einer Bestandsgarantie beziehungsweise einer langfristigen Nutzung sind angebracht. Zu den Möglichkeiten, die ins Auge gefasst werden können, zählen selbstverständlich auch der Verkauf des Grund und Bodens an die Grundeigentümer, vor allem an Vereine der Garageneigentümer, ferner Erbpachtregelungen und insbesondere die Vereinbarung einer sachgerechten Entschädigung für den Fall einer unausweichlichen Kündigung, wenn beispielsweise eine beschlossene Planung vorliegt. Woanders wird man vielleicht einen Tausch und Umzug vereinbaren können. Kurzum: Es gibt örtlich bei gutem Willen vielfältige Lösungsmöglichkeiten. Wir sollten die Kommunen dringend dazu ermuntern, diese in Anwendung zu bringen.

Und schließlich sollte drittens das Land mit gutem Beispiel vorangehen und Garageneigentümer, die auf landeseigenem Grund und Boden ihre Garage errichtet haben, fair und verantwortungsbewusst behandeln. Das bedeutet zumindest die Respektierung der Nutzungsverträge, den Verzicht auf Kündigungen, wenn kein dringendes Bedürfnis dazu besteht, und letztendlich auch

die Gewährung einer gerechten Entschädigung, falls aus dringenden Gründen gekündigt werden muss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bekanntlich hat die Bundestagsfraktion meiner Partei nach einer Reihe früherer Anträge zum Schuldrechtsanpassungsgesetz kürzlich erneut einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um wenigstens das Problem der Entschädigung bei Kündigungen einigermaßen vernünftig zu regeln. Sicherlich kam das Ergebnis der namentlichen Abstimmung im November – die geschlossene Ablehnung durch alle anderen Fraktionen – nicht sonderlich überraschend. Ich möchte hier nur feststellen, dass auch die Abgeordneten der CDU und SPD aus unserem Bundesland, darunter Herr Adam und selbstverständlich auch Herr Rehberg, die Herren Hacker und Manzewski von der SPD sowie Frau Hoffmann von der SPD den Gesetzentwurf im Bundestag abgelehnt haben. Die betroffenen Garageneigentümer werden, wie ich sehr hoffe, es diesen Abgeordneten bei der nächsten Wahl dankend entgelten, indem sie ihnen ihr Vertrauen entziehen.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, um Ihnen Ähnliches zu ersparen, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Innenminister des Landes Herr Caffi er. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete!