Protocol of the Session on June 16, 2009

(Norbert Baunach, SPD: Was?! Das kann doch wohl nicht wahr sein!)

In der Bundesrepublik ist insbesondere der Ingenieurberuf nach wie vor von Männern dominiert. Allerdings zeigen die jahrelangen und gezielten Aktivitäten zum Heranführen von Mädchen und Frauen an die technischen Berufe auch erste Erfolge. Daher ist für mich die weibliche Berufsbezeichnung ein weiterer Schritt auf dem Weg, Frauen und Mädchen für technische Berufe zu begeistern.

Und ich bleibe gleich bei der Berufsbezeichnung. Mir fiel auf, dass bei Architektinnen und Architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplanern ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass das Recht zur Führung akademischer Grade unberührt bleibt. Bei Ingenieurinnen und Ingenieuren vermisse ich dagegen diese Formulierung. Lediglich in der Begründung wird darauf hingewiesen. Natürlich werden jeder Ingenieur und jede Ingenieurin auch ohne ausdrücklichen Hinweis im Gesetz ihre erworbenen akademischen Titel führen. Aber wenn es der

Wille des Gesetzgebers ist, ein Gesetz für beide Berufsgruppen zu schaffen, ist eine unterschiedliche Herangehensweise nicht zu akzeptieren. Auch für Ingenieurinnen und Ingenieure ist deshalb das Recht zur Führung akademischer Grade gesetzlich festzuschreiben. In der Berufsbezeichnung von Ingenieurinnen und Ingenieuren auf den Paragrafen 8 des Gesetzes zu verweisen, halte ich für schwammig. Das müssen wir im Ausschuss klären.

(Michael Roolf, FDP: Sehr richtig.)

Kolleginnen und Kollegen, als positiv bewerten meine Fraktion und ich, dass eine Anpassung an das Musterarchitektengesetz sowie das Musteringenieurgesetz erfolgte. Dies erleichtert die landesübergreifende Berufsbezeichnung. Ich verstehe allerdings nicht, warum die Berufsaufgaben eines Ingenieurs oder einer Ingenieurin nicht 1:1 vom Musteringenieurgesetz übernommen wurden. Warum ein Mischmasch aus dem Musteringenieurgesetz und dem bisherigen Landesingenieurgesetz? Unterscheiden sich Ingenieure und Ingenieurinnen unseres Bundeslandes von denen anderer Bundesländer?

Erstes Beispiel: Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wirken Ingenieure und Ingenieurinnen bei Forschungs- und Entwicklungsaufgaben mit. Das Wort „Mitwirkung“ stellt für mich eine Einschränkung dar, die es im Musteringenieurgesetz nicht gibt.

Zweites Beispiel: Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sind Ingenieure und Ingenieurinnen insbesondere technisch und wirtschaftlich tätig. Laut Musteringenieurgesetz sind Ingenieure und Ingenieurinnen technisch, technisch-wissenschaftlich und technischwirtschaftlich tätig. Ich finde, diese Formulierung drückt die vorrangige Aufgabe von Ingenieurinnen und Ingenieuren in der heutigen Wissensgesellschaft auch besser aus. Das müssen wir ebenfalls im Ausschuss klären.

Mich freut dagegen, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Berufsaufgaben von Architekten und Architektinnen und Innenarchitekten und Innenarchitektinnen gegenüber dem Musterarchitektengesetz noch um die baukünstlerische Aufgabe erweitert hat. Folgerichtig wurden auch die Aufgaben der Landesarchitekten um die gartenkünstlerische Aufgabe erweitert. Das steht im Einklang mit dem erklärten Ziel, Baukultur zu befördern. Das wird von meiner Fraktion und mir ausdrücklich begrüßt.

Hervorheben möchte ich auch, dass im Gesetzentwurf der Landesregierung bei den Berufsaufgaben der Architekten aller Fachrichtungen und der Stadtplaner auch die soziale und umweltgerechte Planung vom Musterarchitektengesetz übernommen wurde. Damit findet sich das Nachhaltigkeitsprinzip wieder, das meine Fraktion und ich für sehr wichtig halten. Wir stimmen der Überweisung zu.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Lück.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Baunach von der Fraktion der SPD.

(Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich versuche, das stichpunktartig abzuarbeiten. Aber einige Dinge müssen einfach noch gesagt werden, bevor wir uns im Ausschuss dann nachher vielleicht etwas intensiver damit beschäftigen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus vielerlei Gründen notwendig und sollte auch zügig realisiert werden. Es besteht Handlungsbedarf. Das bisherige Architektengesetz und das bisherige Ingenieurgesetz berücksichtigen die neuen Entwicklungen und die neuen Rahmenbedingungen für das Bauberufsrecht in vielen Bereichen nicht. Sie werden nunmehr zu einem Gesetz formuliert und somit wird auch der Deregulierung Rechnung getragen, obwohl es 85 Seiten sind. Wer das Ding in der Hand hatte, weiß das.

Es gilt, es entsprechend modern und zukunftsorientiert anzupassen. Ähnlich wie seinerzeit mit der Musterbauordnung begrüße ich die Anpassung an das geänderte Musterarchitekten- und Musteringenieurgesetz. Eine länderübergreifende Berufsausübung ist somit ermöglicht. Das Spezielle beider Berufsgruppen soll mit der Neufassung in einem Gesetz zusammengefasst werden. Es muss aber – und das meine ich – deutlich getreu dem Grundsatz gehandelt werden: Dort, wo Architekt draufsteht, muss auch Architekt drin sein,

(Michael Roolf, FDP: Jo!)

und dort, wo Ingenieur draufsteht, muss auch Ingenieur drin sein. Deutlich formuliert muss dies gestaltet werden.

Aufgaben und Organisation der Architektenkammer und der Ingenieurkammer sind im neuen Gesetz geregelt. Zum anderen ist auch klar, das klang ja hier schon mehrmals an,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

dass wir die Berufsqualifikationsrichtlinie der EU umsetzen werden, wozu alle Bundesländer verpflichtet sind, und somit diese Richtlinie auch in Mecklenburg-Vorpommern in Landesrecht umgesetzt werden muss. Es wird deutlich festgelegt, unter welchen Bedingungen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sowie Ingenieure ihren Beruf ausüben können und die jeweilige Berufsbezeichnung führen dürfen.

Dass dieses zügig zu geschehen hat, unterlegt unter anderem die Nochfrist, die nicht fristgemäße – und das habe ich nun in dem Zusammenhang auch noch nicht gehört – Umsetzung der erwähnten Richtlinie durch die Bundesrepublik Deutschland und die daraus resultierende Klage. Erste Gespräche im Verkehrsausschuss lassen erkennen, dass wir dort diese Zügigkeit erzielen werden, zumal wir hiermit heute die Überweisung in einen Ausschuss, und zwar in den Verkehrsausschuss beantragen.

(Vizepräsident Hans Kreher übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, es hat zwar eine Ressortverbandsanhörung gegeben mit immerhin, wie mir aus den Unterlagen ersichtlicht war, 14 Beteiligten, aber ich denke, wir sollten uns im federführenden Ausschuss auf eine parlamentarische Anhörung oder ein Expertengespräch einigen können, und zwar trotz eventuellen Zeitdrucks. Ich werde dieses für die Fraktion der SPD jedenfalls beantragen.

(Michael Roolf, FDP: Ja.)

Zwar, und das hat man jetzt beim Ingenieurkammertag am 11. Juni gesehen, verfügen die meisten Fraktionen über gute, langjährige Kontakte zu Architekten und Ingenieuren in unserem Land, und das nicht nur, weil der Rotwein so gut war, Kollege Roolf, dennoch …

(Michael Roolf, FDP: Stimmt, der war auch lecker.)

Der war lecker, nicht wahr?

… sind sicherlich deren Anliegen trotz Erfolg der Verbandsanhörung auch im Ausschuss hörenswert. Es gab ja auch einige Wünsche und Anregungen, denen im Entwurf nicht gefolgt wurde beziehungsweise argumentativ dann nicht gefolgt werden konnte. Es gab auch Interessierte, die bisher nach der Geschichte – wir haben ja alle diese E-Mail bekommen, das Stichwort VDI sage ich jetzt mal an, und andere meine ich auch noch – wahrscheinlich nicht gehört wurden. Hier sollten wir den guten Stil der Zusammenarbeit der letzten Jahre zwischen Architektenkammer, Ingenieurkammer und zum Beispiel der am Thema interessierten Universitäten sowie den Parlamentariern fortsetzen.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Du hast jetzt deinen Minister kritisiert. Der hat das ganz anders gesagt.)

Mein lieber Kollege Bluhm! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfes in den Verkehrsausschuss. – Schönen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Baunach.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der FDP Herr Roolf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann dem Kollegen Baunach nur zustimmen. Wir werden, denke ich, in einer öffentlichen Anhörung im federführenden Ausschuss das, was der Minister uns hier vorgelegt hat, konkretisieren und Verbesserungsansätze einbringen, damit aus diesem Gesetzentwurf das wird, was wir alle wollen, nämlich ein modernes, neues Architekten- und Ingenieurgesetz aus einem Guss, in einer Struktur.

Der Ansatz ist richtig. Wir haben, denke ich mal, nur einige Probleme in der Konkretisierung unseres Anliegens. Speziell geht es hierbei um den Korrekturbedarf im Paragrafen 6 mit Verweis auf Paragraf 8 Absatz 1 in der Fragestellung der Berufsbezeichnung für Ingenieure. Und da lohnt es sich, doch mal ein Stückchen näher draufzuschauen, weil wir vor einem Problem stehen, was wir Liberalen sehr deutlich sehen. Wir teilen als Liberale nicht die Empfehlung der Kultusministerkonferenz, den Diplomingenieurstitel eingehen zu lassen, sterben zu lassen und ihn als Master of Engineering zu ersetzen. Diplomingenieure, Diplomingenieurinnen sind ein Markenzeichen für deutsche Qualität und stehen seit über hundert Jahren für das Niveau hoher Qualifikation und hoher Ausbildung.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Das ist Schnee von gestern.)

Und aus diesem Grund sehen wir hier einen sehr klaren Korrektur- und Regulierungsbedarf.

(Zurufe von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Raimund Frank Borrmann, NPD)

Und die Bologna-Erklärung ermöglicht uns ja auch, dass wir sagen, dass wir kulturelle Besonderheiten hier einfließen lassen und …

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Master klingt doch auch ganz nett.)

… diese Dinge dann hier in dem Gesetz sehr klar und sehr deutlich formulieren können.

Lassen Sie uns ein Gesetz erarbeiten, das ganz klare sprachliche Regelungen zum Schutz und damit zum Erhalt der Qualität des Ingenieurabschlusses beiträgt! Die öffentliche Anhörung habe ich angesprochen. Im Ergebnis hoffen wir, ein etwas klarer und besser durchformuliertes Gesetz zur Zweiten Lesung zu bekommen. Wir stimmen einer Überweisung zu. – Vielen Dank.

Danke, Herr Roolf.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ausbleibender Beifall bei der FDP!)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Tino Müller von der Fraktion der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzesentwurf der Landesregierung ist nichts anderes als die direkte Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und gleicht somit einer Anordnung. Da kommt ein Befehl aus Brüssel und Sie, als die vermeintlichen Volksvertreter der Länderparlamente, schlagen gleich die Hacken zusammen. Vor gar nicht allzu langer Zeit kamen diese Befehle aus Moskau, nun aus Brüssel.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das Hackenzusammenschlagen machen andere.)

Der Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt allerdings: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“