Der Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt allerdings: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
„Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Wussten Sie das? Das Europäische Parlament kann jedoch direkt in unsere Gesetzgebung eingreifen. Wie?
Ganz einfach: Sie selbst von den hier anwesenden Versagerparteien haben in der Vergangenheit die eigenen Parteimarionetten nach Brüssel geschickt. Sie haben quasi durch den Nebeneingang diesen Grundgesetzparagrafen ausgehebelt, indem die Marionettenvertreter
Anschließend werden diese Gesetze weitergereicht in die Länderparlamente. So wird antideutsche Politik gemacht.
Sie, als die vermeintlichen Volksvertreter der hier anwesenden Parteien, wissen, dass Sie überhaupt nicht dagegen stimmen dürfen. Sie müssen diesem und anderen noch kommenden Gesetzen zustimmen. Vielleicht wollen Sie das ja, einfach abnicken und weiter das Abgeordnetengehalt kassieren?
Wissen Sie überhaupt, dass mit der Zustimmung zu diesem Brüsselgesetz in den kommenden zwei Jahren ungefähr 850 betroffene Architekten und Ingenieure 1.632 Euro zu zahlen haben? Und diese 1.632 Euro werden dafür verwendet, dass eine Verwaltung sich darum sorgt, die sogenannte Architekten- oder Ingenieursrolle mit Namen und Daten zu füllen,
natürlich alles vor dem Hintergrund, dass andere ausländische Architekten und Ingenieure sich hier auch bald eintragen lassen. Etwa über 1,4 Millionen Euro werden dadurch in die Kassen gespült.
Das ist aber nicht alles. Für zukünftige Gesetzesänderungen aus Brüssel beugt man hier auch gleich vor. Man lässt einen sogenannten Paragrafen 37 in das Gesetz einfügen. Dieser Paragraf regelt den Erlass neuer Rechtsverordnungen. Sie sind für die Verwaltungsstellen bindend. Das bedeutet: Sollte ein Gesetz aus Brüssel in diesem Bereich verändert werden, dann wird das automatisch von dort an den Minister des Landes gegeben.
Der gibt diese Verordnung als Rechtsverordnung nach unten weiter. Doch warum so verschleiert, wird sich der aufgeweckte Betrachter fragen?
Wir sagen es Ihnen: Das direkte Eingreifen verstößt sonst gegen Artikel 20 des Grundgesetzes. Wir hingegen sind nur dem deutschen Volk verpflichtet und nicht irgendwelchen abgehalfterten Abgeordneten aus Brüssel.
(Udo Timm, CDU: Jetzt gåh ik nå vörn un slåhn de Hacken tausåmen. Jetzt hürt up, so’n Schiet to vertellen! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Meine Damen und Herren, wir haben heute in der Ersten Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neufassung des Architekten- und Ingenieurrechts vorliegen. Ich gehöre noch zu denjenigen, die sich in der 1. Legislaturperiode mit dem Ingenieurgesetz auseinandersetzen mussten.
Ich kann Ihnen sagen, es war damals ein schwieriges Stück Arbeit. Warum war es damals ein schwieriges Stück Arbeit? Weil wir hier ein neues Gesetz gemacht haben.
(Udo Pastörs, NPD: Sie liegen hier im Parlament und schlafen. – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)
Meine Damen und Herren, dass war 1993 nicht einfach. Warum war es nicht einfach? Es werden sich noch einige Leute daran erinnern, mein Landtagskollege Herr Seidel, der war damals auch dabei, wie wir einen parlamentarischen Abend hatten zum Ingenieurgesetz.
Wir haben damals trefflich darüber gestritten, welchen Stand sollen die Ingenieure in diesem Land haben. Es gab da ganz andere Vorstellungen über den Stand der Ingenieure und es gab auch ganz andere Vorstellungen über den Stand der Architekten.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen sagen, wir haben uns damals gegen viele Auffassungen, die nicht aus unserem Lande kamen, durchgesetzt.
Wir haben 1993 ein Kammergesetz gemacht, was allen Ansprüchen gerecht geworden ist, und wir haben auch 1998 ein Architektengesetz gemacht, was dieser Gerechtigkeit und der ordnungsgemäßen Regelung des Berufsrechtes und der gesetzlichen Bedingungen in vollem Umfang nachgekommen ist.
Wir haben uns des Öfteren die Frage gestellt, wäre es nicht möglich gewesen, zum damaligen Zeitpunkt schon ein gemeinsames Kammergesetz zu machen für Ingenieure und Architekten. Aber die Zeit war erstens noch nicht reif und zweitens waren wir damals in einem sehr umfangreichen Gesetzgebungsverfahren für das Land, was nicht alle Wünsche zum gleichen Zeitpunkt erfüllen ließ.