Protocol of the Session on May 14, 2009

Danke, Herr Schulte.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Reese von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich hier in die Reihen gucke, kann ich dem Minister nur beipflichten. Es ist schon recht unverständlich, wie wenig Aufmerksamkeit diesem Thema gewidmet wird.

(Zuruf von Peter Stein, CDU)

Und, Kollege Schulte, Sie muss ich doch immer wieder bewundern,

(Peter Stein, CDU: Wo ist denn die FDP? – Raimund Frank Borrmann, NPD: Wo ist die FDP?)

mit welcher Inbrunst Sie sich auch vor so ausgedünntem Auditorium den Themen widmen können.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Für unsere Fraktion möchte ich eigentlich nur kurz zusammenfassen: Das vorgestellte Konzept zur Verkehrssicherheit ist aus unserer Sicht in der notwendigen Breite aufgestellt. Auch die zusammenfassenden Maßnahmen des Landes, die sowohl das Land als auch weitere Akteure betreffen, berücksichtigen in der Menge die Komplexität des Themas.

Und nur noch mal ganz kurz die Ziele und Leitlinien des Konzeptes: Verringerung des Risikos für Leib und Leben, Verringerung von Verkehrsunfällen, Verkehrserziehung und -aufklärung, und das vom Kindesalter bis ins hohe Alter hinein.

Ich denke, für die FDP liegen die Schwerpunkte auch der zukünftigen Arbeit an diesem Thema gerade im Bereich Raumplanung und Verkehrsplanung. Dabei werden wir ein besonderes Augenmerk legen auf den Abbau von Regulierungen zur Schaffung von Verkehrssicherheit. Ich nenne da zum Beispiel als Schlagwort Shared Space.

Dazu kommen eine Prüfung der Angebotsausweitung im Busverkehr sowie die weitere Etablierung von modernen Verkehrssystemen. Dabei hoffe ich insbesondere auf die Möglichkeiten von Galileo. Ein großes Ziel unserer zukünftigen Arbeit wird auch sein, die Potenziale der Kommunen und länderübergreifenden Zusammenarbeit bei der Radverkehrswegeentwicklung zu nutzen und dabei auch die Ausstattung kleiner ländlicher Gemeinden mit Radwegen nicht zu vernachlässigen.

Das soll es dann auch schon gewesen sein. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Auch wir haben mit der Unterrichtung überhaupt kein Problem. – Danke schön.

Danke, Frau Reese.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lüssow von der Fraktion der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Konzept zur Verkehrssicherheit 2009 bis 2013 in Mecklenburg-Vorpommern hat in meiner Fraktion ein sehr hohes Interesse hervorgerufen. Die kontroverse Diskussion hat zu dem Ergebnis geführt, dass der größte Teil des Konzeptes durchaus seine

Berechtigung und Richtigkeit hat. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es unserer Ansicht nach noch Lücken aufweist.

Ich möchte zuerst einmal auf die sogenannten Diskounfälle eingehen, die das Konzept schon ganz richtig in besonderem Maß berücksichtigt. Das Fifty-fifty-Taxi ist dabei eine sehr zu begrüßende Einrichtung, welche von den Jugendlichen offenbar auch angenommen wird. Dadurch, dass die Aktion aber nicht überall greift und dass es zudem immer wieder Jugendliche gibt, die es uncool finden, auf ein solches Angebot zurückzugreifen, ist der Erfolg nur begrenzt.

Im Konzept heißt es: „Präventive Maßnahmen gegen den Missbrauch von Alkohol und Drogen sowie Kontrollen der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sind zu verstärken.“ Richtig, die Jugendlichen müssen darüber aufgeklärt werden, dass Alkohol und Drogen Menschenleben kosten. Es muss ihnen eindringlich vor Augen geführt werden, dass sie durch den Konsum von Alkohol und Drogen ihr Leben und das Leben anderer gefährden. Sie müssen lernen zu begreifen, dass der Konsum von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr drastische Strafen nach sich zieht. Dieser Punkt kommt unserer Meinung nach im Konzept deutlich zu kurz.

Weiter ist man seitens der Landesregierung in dem vorgelegten Konzept nicht auf die erhöhte Unfallgefahr durch Motorradfahrer eingegangen. Diese Gruppe von Verkehrsteilnehmern sollte aber durchaus in dem Konzept Verkehrssicherheit gesondert berücksichtigt werden. Die Schrift geht auf alle möglichen Arten von Verkehrsteilnehmern ein, nur eben nicht auf Motorradfahrer. Die Landesregierung sollte in Zusammenarbeit mit den Kommunen geeignete Maßnahmen treffen, die zur Verkehrsberuhigung auf den sogenannten Motorradrennstrecken führen.

Ich möchte auch noch darauf aufmerksam machen, dass die Landesregierung in ihrem Konzept auch nicht auf die Gefahren, die durch die Teilnahme älterer Menschen am Verkehr für andere Verkehrsteilnehmer entstehen könnten, eingeht. Der Punkt „ältere Menschen“ wird zwar sehr ausführlich behandelt, jedoch wird von den anderen Verkehrsteilnehmern keine besondere Rücksicht verlangt. Die jüngeren Verkehrsteilnehmer sollten dafür sensibilisiert werden, dass ältere Verkehrsteilnehmer langsamer in ihrer Reaktion sind und dadurch ein erhöhtes Unfallrisiko entstehen kann.

Die Maßnahmen des Landes haben ja bereits in nicht unerheblichem Maß zum Erfolg geführt und werden hoffentlich auch in Zukunft helfen, die Verkehrsunfallstatistik so niedrig zu halten wie nur irgend möglich.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke, Herr Lüssow.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Stein von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es kurz machen, das ist auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit, dann müssen wir heute Abend nicht so spät und übermüdet nach Hause fahren.

(Heinz Müller, SPD: Sehr vernünftig.)

Meine Vorredner haben sich ja auch schon an das Prinzip gehalten.

Ich möchte zunächst der Landesregierung auch ganz herzlich danken für die Fortschreibung dieses Konzeptes von 2009 bis 2013. Und wenn ich deutlich mache, dass ich die Landesregierung anspreche, dann lassen Sie mich ganz kurz mal auf die Leitlinien eingehen, um deutlich zu machen, wie breit tatsächlich daran mitzuarbeiten gewesen ist und noch weiter mitzuarbeiten ist.

Da sind die Leitlinien wie die Aktionen der Verkehrssicherheit, die auf partnerschaftliches, rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr abzielen, das sind Verkehrserziehung und -aufklärung, spezielle Altersgruppen werden angesprochen. Das sind Kontrollen und restriktives Durchgreifen bei Rasen, Drängeln, Alkohol- und Drogendelikten. Das sind natürlich die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs und deren Erfordernisse im Bereich der Verkehrssicherheit, natürlich auch insbesondere im Schülerverkehr. Das sind das besondere Augenmerk auf den Schutz der, ich sage einmal, besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer in den drei genannten Risikogruppen und natürlich nicht zuletzt auch Prävention/Repression, so ist es hier beschrieben.

Wenn wir uns das Diagramm angucken mit dem abfallenden Verlauf – ich will die Zahlen nicht wiederholen –, das ist sicherlich ein guter Weg und ein guter Erfolg, der nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern festzustellen ist, sondern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland festzustellen ist, aber – und das ist auch mehrfach gesagt worden – jeder Tote und jeder Schwerverletzte ist einer zu viel und wir müssen intensiv daran weiterarbeiten, dass hier ein Abbau stattfindet. Dem wird sicherlich in seiner Deutlichkeit und auch Genauigkeit dieses Konzept, was hier heute in der Unterrichtung vorgelegt worden ist, sehr gerecht.

Lassen Sie mich auf zwei, drei Punkte noch im Detail eingehen. Ich möchte mal anfangen mit der Situation im Radwegekonzept. Ich denke, es ist ganz, ganz wichtig, dass wir eine strikte Trennung der Verkehrswege für die motorisierten Verkehre und die Fußgänger und Radfahrer komplett sowie netz- und flächendeckend herbeigeführt bekommen. Die Landesregierung ist in verschiedenen zuständigen Ministerien mit entsprechenden Konzepten bereits seit einigen Jahren ganz fleißig an der Arbeit und wir sind auf einem guten Wege.

Ich möchte nur eins feststellen an dieser Stelle, dass die touristischen Netze, die überwiegend darauf ausgerichtet sind, unsere schöne Landschaft näherzubringen, nicht alleine ausreichend sind, um ein Radwegenetz zu entwickeln, das tatsächlich dann so benutzt werden kann, dass es auch der allgemeinen Transport- und Verkehrssicherheit gerecht wird, weil sich der Radfahrer, spätestens dann, wenn es in die Dämmerung geht, orientieren können und möglichst schnell von A nach B kommen möchte. Das gelingt nun mal nicht, wenn ich mich durch die Felder, durch die Wälder, über ländlichen Wegebau schlagen muss, sondern ich möchte vernünftig ausgeschilderte, kurze Radwege haben, am besten in der Fahrbahntrennung auch parallel, so, wie es auch sein soll, zu den Hauptverkehrsstraßen.

Ein zweiter Punkt ist die periodische Überprüfung der Beschilderung der Straßen. Da möchte ich eins hervorheben. Frau Reese hat eben dieses Konzept der Shared Space angesprochen, das ist ein Aspekt davon. Ich halte es für ganz wichtig, dass wir den Schilderwald ausdünnen, ausholzen und kleiner machen. Ein Aspekt dabei ist auch: Ich bin von Anfang an, seit vielen Jahren ein Verfechter von Kreisverkehren. Auch Kreisverkehre

tragen nach meiner festen Überzeugung sehr, sehr stark zur Verkehrssicherheit gerade im Kreuzungsbereich bei, weil man wesentlich aufmerksamer heranfährt.

Insgesamt werden 17 Maßnahmen des Landes hier aufgeführt. Das ist, könnte ich mir vorstellen, noch nicht mal abschließend. Weitere Maßnahmen, weitere Akteure sind notwendig. Ich möchte mich hier, ich denke mal, stellvertretend für einige wenige bedanken, die auch ganz massiv mit tätig sind im Bereich der Verkehrssicherheit, namentlich vorneweg natürlich der ADAC, DEKRA, TÜV, aber auch die Motorsportvereine bei uns im Land.

Der letzte Aspekt, den ich noch nennen möchte, ist vielleicht der, der hier noch wenig vorgebracht worden ist, das ist der Bereich der Schwerlastverkehre und der Lieferwagen. Ich denke, die Lenkzeiten und Ruheregelungen sind sehr restriktiv. Das Problem ist sicherlich die Umsetzung und die Kontrolle. Es ist aus meiner Sicht ganz wichtig, dass wir uns auch in MecklenburgVorpommern für ausreichend Ruhe und vor allem ruhig gelegene Rastplätze für Lkw-Fahrer einsetzen und dass, ich sage mal, auch beim Problem der sehr schnell, rasant und oft übermüdeten Fahrenden der kleinen, schnellen Lieferwagen über Kontrollen doch wesentlich mehr gemacht werden muss, denn sie sind auf jeden Fall ein Schwerpunkt in der Verkehrsunsicherheit, zumindest im höheren Geschwindigkeitsbereich. Da fallen nun einmal die meisten Todesfälle auch an.

Ansonsten möchte ich mich wie gesagt ganz herzlich für das Konzept bedanken. Ich denke, die Zustimmung ist heute breit vorgetragen worden. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke.

Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.

Kann ich davon ausgehen, dass wir nach der jetzigen Aussprache die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 5/2349 verfahrensmäßig für erledigt erklären? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Kinderschutzgesetzes der Bundesregierung völlig unzureichend, Drucksache 5/2548.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Kinderschutzgesetzes der Bundesregierung völlig unzureichend – Drucksache 5/2548 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Dr. Linke von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Bundesregierung hat mit Drucksache 16/12429 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Kinderschutzes in den Bundestag eingebracht, der am 23. April dieses Jahres in Erster Lesung behandelt wurde und über den am 17. Juli 2009 im Bundesrat entschieden werden soll.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die harmonische Entwicklung unserer Kinder im Elternhaus, in den Kitas und in den Schulen liegt uns allen sehr am Herzen. Wir wollen, dass alle Kinder ein Recht auf Bildung, gesundheitliche Betreuung, Teilhabe am geistig-kulturellen Leben oder an einem Ausbildungsplatz haben, und engagieren uns deshalb für die Veranke

rung von Kinderrechten im Grundgesetz. Kinderschutz heißt auch, die Rechte von Kindern stärken, die in ihrem Umfeld körperlicher oder seelischer Gewalt ausgesetzt sind. Die diesbezügliche umfangreiche gesellschaftliche Debatte hat im Oktober 2005 zur Neufassung des Paragrafen 8a im Achten Sozialgesetzbuch geführt. Diese Norm heißt: „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ und präzisiert den Doppelcharakter der Kinder- und Jugendhilfe als Anbieter von Hilfen wie auch als Wächter.

Die Fachpraxis, Pädagogen, Kinder- und Jugendärzte, Jugendämter und Kinderschutz sowie Wohlfahrtsverbände haben seither erhebliche Anstrengungen unternommen, um fachliche Standards zu entwickeln und in die Praxis einzuführen. In den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes wurden Rufbereitschaften, soziale Frühwarnsysteme, Netzwerke mit verschiedensten Fachleuten aus Kitas, Schulen, örtlichen Beratungsstellen bis hin zur Polizei und zu den Kinderärzten etabliert. Seit Februar 2008 gibt es im Land die Kinderschutzhotline des Sozialministeriums. Einige dieser Maßnahmen wurden vor und andere in Auswertung tragischer Fälle von Kindeswohlgefährdung bundesweit, aber auch in unserem Land, eingeleitet und umgesetzt.

Im Dezember 2007 und im Juni 2008 hat die Bundesregierung gemeinsam mit Bundesländern über weitere Maßnahmen zur Stärkung des Kinderschutzes beraten, um gesetzliche Lücken zu identifizieren und gegebenenfalls zu schließen. Fraglich ist nun allerdings, ob der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf tatsächlich diesem Anliegen gerecht wird, zumal im Bund in den vergangenen Jahren die oben genannten bedeutsamen gesetzlichen Vorhaben eingeleitet wurden, gegenwärtig in Umsetzung sind und weitreichende Verfahrensregelungen für den Kinderschutz zur Folge haben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kinderschutzgesetz nimmt auf diese oben genannten Normen keinen Bezug. Es entsteht vielmehr der Eindruck, es bedürfe allein dieses neuen Gesetzes, um im Interesse des Schutzes der Kinder tätig zu werden.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, dieser Eindruck ist falsch. So lautet in vollkommener Übereinstimmung das Urteil der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. Allein in Paragraf 1 des Gesetzentwurfes wird die herrschende Rechtslage zwar reflektiert, bezogen auf die vorhandenen Gesetze zum Kinderschutz ist diese dort reflektierte Sichtweise allerdings sehr eingeengt. Mit anderen Worten: Das Gesetz bleibt hinter der herrschenden Rechtslage und der Lebenswirklichkeit im Bereich eines wirksamen Kinderschutzes zurück und sollte deshalb in dieser Form im Bundesrat keine Zustimmung erfahren.