Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Birger Lüssow, Fraktion der NPD, die Fragen 9 und 10 zu stellen.
9. Was unternimmt die Landesregierung gegen die Verarbeitung von gentechnisch veränderter Braugerste?
Auch hier muss ich wirklich sachlich darauf hinweisen, dass wir Folgendes noch mal klarstellen: Es muss deutlich unterschieden werden zwischen dem Anbau und der Verarbeitung auf der einen Seite und den Freisetzungsversuchen zu wissenschaftlichen Erprobungen auf der anderen Seite. Und ich betone hier noch mal: Wir haben ein Interesse daran, dass in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern Technologieentwicklung, Forschung betrieben wird. Weltweit – und ich glaube, auch das ist eine entscheidende Aussage – existiert weder als Lebensmittel oder als Futtermittel noch für den Anbau eine Zulassung von gentechnisch veränderter Gerste. Es gibt weltweit keine Zulassung. Das heißt, diese Gerste darf nicht verarbeitet werden. Sie darf nicht zu Futtermittelzwecken verwendet werden, sondern sie muss nach dem Versuch vernichtet werden. Insofern – auch das ist mir noch mal wichtig – muss die Landesregierung nichts gegen die Verarbeitung von gentechnisch veränderter Braugerste unternehmen, bis auf die Überwachung.
Herr Minister, hat die Landesregierung eine Kenntnis von den Motiven, weshalb man sich jetzt die Braugerste ausgesucht hat, um zu forschen?
Selbstverständlich kennen wir die Motive. Hier geht es darum, Wissenschaft und Forschung zu betreiben. Bei dieser Gerste – und das ist auch der Unterschied zu der Amflora – geht es um eine wissenschaftliche Betrachtungsweise, um unterm Strich tatsächlich auch zum Wohle der Menschheit – so hofft man –
Produkte entwickeln zu können, die der Umwelt helfen und die auf der anderen Seite aber auch gegebenenfalls zusätzlichen Nutzen für die Menschheit erbringen wird.
10. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass gegen die Aussaat von gentechnisch veränderter Braugerste in Thulendorf bei Rostock ca. 1.400 Einwendungen aus dem Volk vorgebracht wurden und die Aussaat trotzdem vorgenommen wurde?
Zur Beantwortung kann ich hier auch nur noch mal deutlich machen: Die Genehmigung erteilt die Bundesregierung mit ihrem Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Am 04.05.2009 erhielt die Justus-Liebig-Universität Gießen den Genehmigungsbescheid für die Freisetzung von gentechnisch veränderter Gerste im Rahmen eines Freilandversuches in den Jahren 2009 und 2010 am Standort Thulendorf. Die Genehmigungsbehörde, darauf habe ich hingewiesen, ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. In dem Bescheid wird auf diese 1.400 vorgetragenen Einwendungen hingewiesen. Offensichtlich lagen auch unter Berücksichtigung aller Einwendungen die Genehmigungsvoraussetzungen für diesen Freisetzungsversuch tatsächlich vor.
Um auch das noch mal deutlich zu machen: Wir werden als zuständige Kontroll- und Überwachungsbehörde des Gentechnikrechtes selbstverständlich auch die Einhaltung der in dem Bescheid erteilten Nebenbedingungen kontrollieren. Damit wird gewährleistet, dass keine schädlichen Auswirkungen für Mensch, Umwelt und Natur eintreten werden.
Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, wenn das Ansehen der Brauereien und ihrer Produkte darunter leidet, dass Genbraugerste in Mecklenburg-Vorpommern angebaut wird und dann schlechte Stimmung entsteht oder verzerrte Bilder oder wie auch immer?
Generell haben wir deutlich gemacht – und ich hoffe, das ist hier jetzt auch noch mal deutlich geworden –, dass wir einen großflächigen Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in diesem Lande nicht akzeptieren. Und aus diesem Grunde betone ich noch mal: Hier geht es um einen wissenschaftlichen Versuch und da gilt es, Aufklärung zu
betreiben. Dafür sind die Bundesinstitute, die Bundesregierung verantwortlich. Diese haben diese Entscheidung getroffen und ich gehe davon aus, dass das auch in der näheren Zukunft erfolgen wird.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Sebastian Ratjen, Fraktion der FDP, die Frage 11 zu stellen.
11. Wie schlüsseln sich die Ablehnungsgründe sowie die Zuord nung zu Hochschulen, Fachbereichen, Fakultäten und das Jahr der Ablehnung bei der Beantragung von Dienstzeitverlängerungen über das 65. Lebensjahr hinaus bei Hoch schullehrern auf?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Im Laufe dieses Jahrzehnts hat es bislang fünf Anträge von Hochschullehrern in dem von Ihnen, Herr Abgeordneter, erfragten Sinne gegeben. Zwei der abschlägig beschiedenen Anträge wurden an der Universität Rostock, drei an der Universität Greifswald gestellt. Die größte Zahl dieser Anträge, nämlich drei, stammt aus der Medizin, hier wiederum zwei aus Greifswald und einer aus Rostock. Die beiden verbleibenden Anträge entstammen der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät sowie der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät.
Um einen Antrag auf Verlängerung der Dienstzeit genehmigen zu können, so schreibt es das Landesbeamtengesetz in Paragraf 44 Absatz 3 Satz 1 vor, muss ein entsprechendes dienstliches Interesse vorliegen. Dies wird durch die Hochschulen stets in der Absicherung der Aufgaben in Forschung und Lehre beurteilt. In der Universitätsmedizin wird überdies die Sicherstellung der Krankenversorgung als Element in der Beurteilung der Anträge hinzutreten. In allen Fällen lag dieses erforderliche Interesse nicht vor. Die Belange von Forschung und Lehre sowie Krankenversorgung konnten auch ohne das Instrument der Dienstzeitverlängerung sichergestellt werden.
Und eine letzte Bemerkung: Wir als Land haben auch ein enormes Interesse daran, wissenschaftlichen Nachwuchs nicht nur hervorzubringen, sondern auch im Lande zu halten. Und die attraktivste Karriereform zum Beispiel für eine junge Nachwuchswissenschaftlerin, die sich bieten kann, ist die Berufung auf eine Professur.
Zusatzfrage: Warum lag bei Professor Manfred Matschke, der im umfangreichen Maße Drittmittel für die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät in Greifswald eingebracht hat und eine Petition von allen Studenten seines Studienbereiches vorlegen konnte, keine Begründung vor, ihm eine Dienstzeitverlängerung zuzubilligen?
Erstaunlich ist, dass Sie, und das habe ich nicht zu bewerten, diese Frage in dem Sinne eigentlich gar nicht gestellt haben, sondern Sie wollten eine Auflistung haben. Ich habe gesagt, dass diese Anträge an der Hochschule beantwortet werden. Dem ist nichts hinzuzufügen.
12. Welche verwaltungstechnischen, zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die für diese Missstände zuständigen Personen zur Verantwortung zu ziehen, zu bestrafen und die Verhältnisse abzustellen, bezogen auf die Einbäume?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Die Landesregierung hat eine Untersuchungskommission unter Leitung von Staatssekretär a. D. Hartmut Bosch eingesetzt. Der Bericht dieser Untersuchungskommission wird der Landesregierung vorgelegt und danach wird die Landesregierung die notwendigen Entscheidungen treffen.
Zusatzfrage: Ein Mitglied dieser Kommission war ausgeschieden. Ist dies inzwischen ersetzt durch jemand anders?
Ich habe hier im Landtag zu dieser Sache berichtet und gesagt, wir werden uns das vorbehalten, ob wir eine Nachbesetzung vornehmen oder auch nicht. Und insofern haben wir es nicht getan.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Sozia les und Gesundheit. Und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 13 zu stellen.
13. Wie stellt sich in Mecklenburg-Vorpommern die aktuelle Gefährdungslage bei Q-Fieber dar, das von Schafen auf Menschen übertragen werden kann und namentlich für schwangere Frauen so gefährlich sein soll, dass ein Abstand von Schafherden zu Wohnsiedlungen von 500 Metern empfohlen wird?
Herr Abgeordneter, die Infektion des Menschen erfolgt hauptsächlich durch Inhalation infektiösen Staubes und durch direkten Kontakt zu infizierten Tieren. Infizierte Tiere sind meist nur subklinisch erkrankt. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung gibt es nicht. Gefährdet sind insbesondere Personen, die engen Umgang mit Tieren haben. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel zwei bis drei Wochen. Sie ist abhängig von der Infektionsdosis und kann sich bei massiver Exposition auf wenige Tage verkürzen. Ungefähr die Hälfte aller Infektionen verläuft asymptomatisch oder
mit milden grippeähnlichen Symptomen und heilt spontan nach ein bis zwei Wochen aus. Die akute Infektion beginnt meist mit hohem Fieber, Schüttelfrost, Muskelschmerzen und ausgeprägten Stirnkopfschmerzen. Bei Infektionen in der Schwangerschaft kann es zum Abort oder zur Frühgeburt kommen.
Seit 2001 werden Q-Fieber-Fälle nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes erfasst. Bundesweit war 2008 eine sehr hohe Q-Fieber-Aktivität zu verzeichnen, insgesamt 370 Fälle. Dies war doppelt so viel wie insgesamt in den fünf Jahren davor. Diese entfielen erwartungsgemäß auf Erkrankungshäufungen. 2008 sind aus Bayern und Hessen mehrere Erkrankungshäufungen bekannt. Erfasste Fälle an Q-Fieber bei Menschen in M-V stellen sich wie folgt dar:
Die Krankheitsfälle hatten alle Kontakt, entweder beruflich als Tierarzt oder Landwirt, zu infizierten Tieren. Eine Empfehlung, Schafherden im Zusammenhang mit Q-Fieber auf einen Mindestabstand zu Wohnsiedlungen von 500 Metern zu halten, ist nicht bekannt.
Voraussetzung für die Maßnahmen der Verhütung und Bekämpfung dieser Infektion bei Menschen ist das rechtzeitige Erkennen von Infektionen bei Nutztieren. Eine erfolgreiche Prävention muss direkte Kontakte zu infizierten Tieren oder von ihnen ausgehende Kontamination ausschließen. Obwohl ein großer Teil der präventiven Maßnahmen im Verantwortungsbereich der Veterinärmedizin liegt, bestehen auch für Menschen und natürlich insbesondere für Schwangere wichtige Maßnahmen und Grundsätze des Infektionsschutzes. Für Schwangere gelten zum Schutz des ungeborenen Lebens ohnehin besondere Verhaltensregeln. Die Maßnahmen in der Veterinärmedizin und in der Humanmedizin werden daher in Mecklenburg-Vorpommern in enger Zusammenarbeit abgestimmt und durchgeführt.