Protocol of the Session on May 14, 2009

Zum zweiten Teil: Gemäß Genflanzen-Erzeugungsverordnung darf eine Genmaisanbaufläche frühestens im zweiten auf die Ernte folgenden Jahr nicht mit gentechnisch verändertem Mais bestellt werden. Nach dem Anbauverbot von Mais der Linie MONSANTO 810 wurde daher zur Vermeidung unverschuldeter Härtefälle drei Landwirten eine Ausnahmegenehmigung erteilt, damit sie ihre Lieferverträge insbesondere gegenüber den Betreibern von Biogas erfüllen konnten. Die Landwirte dürfen entgegen den Vorgaben des Gentechnikpflanzenerzeugungsgesetzes und deren Verordnung bereits in diesem Jahr auf den betroffenen Flurstücken konventionellen Mais anbauen.

Danke.

Ich bitte jetzt die Abgeordnete Frau Sigrun Reese, Fraktion der FDP, die Frage 6 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

6. Was unternimmt die Landesregierung, um ausstiegswilligen Landwirten den Ausstieg aus der Milchproduktion zu ermöglichen?

Wir haben gestern darüber schon ein Stückchen berichten dürfen. Darüber bin ich auch froh, Frau Reese, und ich glaube, für das Hohe Haus ist es wichtig. Bisher ist nicht festzustellen, dass in Größenordnungen Milcherzeuger über das normale Maß hinaus ihre Betriebe verkaufen oder auf eine andere Art und Weise aus der Milcherzeugung aussteigen. Das ist ein bisschen eine Mär, die zum Teil transportiert wird. Allerdings ist tatsächlich damit zu rechnen, wenn die gegenwärtige Marktlage so weitergeht, dass zunehmend gegebenenfalls Milcherzeuger aussteigen. Für die aus der Milchproduktion aussteigenden Landwirte gibt es zunächst die üblichen Fördermodalitäten, um in andere Richtungen der landwirtschaftlichen Produktion oder einen anderen Zweig außerhalb der Landwirtschaft umzusteigen. Dafür steht insbesondere das AFG, das Agrarinvestitionsprogramm, zur Verfügung. Es gibt da zwei Teile, die Ihnen wahrscheinlich auch bekannt sind, nämlich einmal für die Investition innerhalb der Landwirtschaft und der Teil B für die sogenannte Diversifizierung, also fremde Tätigkeiten oder Investitionen vorzunehmen.

Hinsichtlich der in der Vergangenheit gewährten Fördermittel für Investitionen in die Milchviehhaltung sind unterschiedliche Verfahrensschritte zu beachten. Nach der Gewährung des öffentlichen Darlehens – und das ist Ihnen wahrscheinlich auch bekannt, Anfang der 90er-Jahre hat es ja Darlehen, also zinsgünstige Darlehen gegeben, nachdem wir dieses Haus übernommen haben – habe ich die Förderung auf den Zuschuss umgestellt. Hier muss man also unterscheiden, auch was die Bindungsfristen anbetrifft. Ein pauschaler Verzicht auf eine eventuelle Rückförderung ist nicht mit den Grundsätzen des Haushaltsrechtes vereinbar, darauf weise ich hier auch noch mal ausdrücklich hin. Es ist aber unser gemeinsames Ziel, den ausstiegswilligen Milcherzeugern nicht schon von vornherein durch Rückforderungsansprüche die Möglichkeit für den Aufbau alternativer Einkommensmöglichkeiten dieser Entwicklung zu nehmen. Das kann natürlich auch für den Einzelfall zutreffen. Es ist erst aufgrund der schlechten Marktlage seit vergangenem Herbst in den Betrieben zu verzeichnen, Unternehmen, deren Entwicklung bereits vorher negativ verlief, können davon nicht partizipieren.

Ergänzend will ich noch mal ausdrücklich erwähnen, dass bei bestehenden Pachtverträgen des Landes auch Sonderkündigungsrechte wegen der Aufgabe der Milcherzeugung in Anspruch genommen werden können, um damit Willigen, die investieren wollen oder die diversifizieren wollen, mehr Chancen einzuräumen.

Herzlichen Dank.

Sie sagten, ein pauschaler Verzicht auf Rückzahlung ist nicht möglich. Wie stehen Sie denn zu einer geringeren Rückzahlung zum Beispiel?

Sie können sich vorstellen, dass das mit dem EU- und dem Bundesrecht zu vereinbaren ist. Grundsätzlich plädiere ich erst mal dafür – und das wird ja gleich in den nächsten Fragen auch noch mal kommen –, dass wir Betrieben helfen, die eine Wettbewerbsfähigkeit bis heute gezeigt haben und aufgrund der Marktlage in Schwierigkeiten kommen könnten oder kommen. Dazu werde ich nachher auch noch einige Maßnahmen andeuten. Es ist ein Mix aus Investitionen und das ist auf der anderen Seite ein Liquiditätshilfeprogramm, das wir mit der Deutschen Rentenbank entwickelt haben, und das ist auch das Thema Wirtschaft. Das wird aber nur für Betriebe gelten, die eine klare und eindeutige Perspektive aufzeigen, dass sie durch diese Situation aufgrund der Marktlage, die die Betriebe nicht zu verantworten haben, diese Durststrecke überstehen, um dann auch perspektivisch wieder am Markt teilnehmen zu können.

Sind Ihnen aktuell schon Fälle bekannt, wo Unternehmen gern aussteigen würden und nur aufgrund der Rückforderung von Investitionsfördermitteln diesen Schritt nicht gehen?

Es gibt einzelne Fälle, die sich bei uns gemeldet haben, die wir jetzt prüfen, aber zurzeit liegen nur Einzelfälle vor und die prüfen wir sachlich und hoffen, dass wir den Betrieben helfen können.

Danke schön.

Herr Minister, eine Zusatzfrage zu dieser Frage? (Zustimmung)

Gibt es eine Größenordnung in Ihrem Ministerium, auf die Sie im Falle der Rückforderung verzichten würden, also insgesamt gesehen?

Selbstverständlich haben wir einen klaren Überblick über die geförderten Unternehmen. Ich habe ja gestern auch angedeutet, dass wir allein im letzten Jahr 80 Millionen Euro in die Landwirtschaftsbetriebe investiert haben. In diesem Jahr werden es um die 90 Millionen sein und so können Sie das natürlich auch nachvollziehen, was in den letzten Jahren in die Landwirtschaft hinein, in die Primärproduktion investiert worden ist. Die konkrete Zahl kann ich Ihnen auch gern im Ausschuss noch mal erläutern, aber Sie können davon ausgehen, dass wir in den letzten 20 Jahren für die landwirtschaftlichen Unternehmen in etwa 1,2 Milliarden Euro an Investitionen getätigt haben.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Borrmann, die Frage 7 zu stellen.

7. Welche Haltung nimmt die Landesregierung mit welcher Begründung zum Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora in

Mecklenburg-Vorpommern ein und wie begründet sie diese?

Also grundsätzlich will ich noch mal Folgendes vorausschicken: Die Landesregierung hat eine klare Auffassung in den letzten Jahren zu der Frage der Biotechnologien zum Ausdruck gebracht. Wir glauben, dass es richtig ist, dass wir in Deutschland Forschung betreiben sollten. Und deswegen komme ich jetzt auf die Beantwortung Ihrer konkreten Frage. Die Amflora-Kartoffel oder auch die nachfolgenden Generationen besitzen weder als Lebensmittel oder als Futtermittel eine Zulassung für den Anbau. Dies ist europäisch geregelt, das heißt, die Amflora und ihre Nachkommen sind in Europa für den Anbau nicht zugelassen. Es erfolgt daher in Mecklenburg-Vorpommern auch kein Anbau der Amflora-Kartoffel im Sinne des Gentechnikrechtes. Vielmehr wurde am 05.05.2009 vom zuständigen Bundeslandwirtschaftsministerium oder Verbraucherschutzministerium durch Frau Aigner und vom zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am Standort Bütow erneut eine Freisetzung der Amflora-Kartoffel genehmigt.

Nach dem Paragrafen 3 des Gentechnikgesetzes ist eine Freisetzung, das heißt, das gezielte Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt, insoweit noch keine Genehmigung für das In-VerkehrBringen zum Zweck des späteren Anbaus, genehmigt. Die Freisetzung ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigungsbehörde für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

„Amflora“, diese Kartoffelsorte befindet sich seit 1996 im europäischen Zulassungsverfahren. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und durch die Bundesministerin oder auch bereits durch den Bundesminister Seehofer in den Vorjahren ein Freisetzungsversuch genehmigt. Die Entscheidung über eine Freisetzung ergeht im Benehmen, auch das ist mir wichtig, mit verschiedenen Bundesbehörden. Einbezogen sind das Bundesamt für Naturschutz, das Bundesinstitut für Risikobewertung wie auch das Robert-Koch-Institut. Des Weiteren wurden Stellungnahmen von Bundesbehörden, unter anderem auch des Julius-Kühn-Institutes, oder auch Stellungnahmen von Landesbehörden eingeholt.

In Mecklenburg-Vorpommern sind wir seit 2008 zuständig. Unser Haus machte in seiner letzten Stellungnahme in Richtung des Bundesinstitutes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft vom 02.12.2008 auf Probleme im Vollzug der genehmigten Freisetzung der Amflora-Kartoffel an den Standorten Zepkow und Bütow aufmerksam. So traten etwa im Kontrolljahr 2008 auf Nachkontrollflächen des genehmigten Freisetzungsversuches Durchwuchskartoffeln auf, deren gezieltes Entfernen beziehungsweise Abtöten wegen der Flächengröße deutlich erschwert war. Deshalb haben wir als Haus und mit unserem Amt in unserer Stellungnahme den Vorschlag unterbreitet, die Freisetzungsfläche auf einen maximalen Flächenumfang von 100 bis 1.000 Quadratmeter zu reduzieren.

Zusatzfrage: Wie wertet die Landesregierung den Umstand, dass die Freisetzung von Amflora in der EU eigentlich untersagt ist, weil sie ein gentechnisch manipuliertes Antibiotikum als Marker verwendet?

Ich glaube, in der Öffentlichkeit ist mittlerweile bekannt, welche Auffassung wir als Haus dazu vertreten und auch die Landesregierung dazu vertritt. Und deswegen haben wir ausdrücklich gesagt, wir wollen Forschung, wir brauchen die Forschung, um damit auch einen Beitrag für diese Technologie zu leisten. Aber wir haben die Risiken und die Chancen gegeneinander abzuwägen. Und aufgrund der Nichtzulassung, europäisch, haben wir ausdrücklich gesagt, dass wir den Anbau in Mecklenburg-Vorpommern nicht wollen.

Zweite Zusatzfrage: Was wird die Landesregierung unternehmen, um dem EU-Recht in dieser Medizintechnikfrage Geltung zu verschaffen?

Erstens habe ich die Bundesministerin Aigner aufgefordert, ein wissenschaftliches Begleitprogramm vorzulegen. Es wird in den nächsten Tagen durch die Bundesforschungsministerin einen intensiven Diskurs mit Experten der verschiedenen Bundesbehörden geben, aber auch der Landeseinrichtungen. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung unsere Hinweise, nämlich ein wissenschaftliches Begleitprogramm zum einen aufzulegen, was den Standort Mecklenburg-Vorpommern anbetrifft, aufgreift. Im Übrigen weise ich ausdrücklich darauf hin, dass in der Öffentlichkeit durch die Bundesministerin aus meiner Sicht fälschlicherweise so getan wird, als ob nur und ausschließlich in Mecklenburg-Vorpommern die Amflora angebaut wird. Das trifft nicht zu. Auch in Bayern werden Konstrukte der Kartoffel angebaut.

(Gino Leonhard, FDP: Da spricht nur keiner drüber.)

Und zum anderen gehe ich davon aus, dass die Bundesregierung, die uns nach außen hin in der Europäischen Union zu vertreten hat, alles daransetzt, jetzt Klarheit zu schaffen, ob die Amflora anbaufähig und damit genehmigungsfähig ist oder nicht.

Danke.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 8 zu stellen.

Herr Minister!

8. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Landesregierung den heimischen Milchbauernstand, der unter anderem auf grund des Preiskrieges der Lebensmittelketten in seiner Existenz bedroht ist, erhalten?

Die Landesregierung – darauf habe ich eben auch schon mal hingewiesen, und gestern in den Beiträgen, ich hoffe, das ist auch angekommen – hat eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die bereits zum Teil umgesetzt sind. Ich beschränke mich in meinen Ausführungen jetzt hier auf die wesentlichen Maßnahmen.

Zunächst haben wir das Investitionsförderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern deutlich aufgestockt, nämlich auf 23 Millionen Euro, die in diesem Jahr für Investitionen bereitstehen. Mein Ziel ist es ausdrücklich, auch in den kommenden Jahren im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern jeden Förderantrag in Mecklenburg-Vorpommern, der den Ansprüchen genügt, zu bewilligen, um damit Investitionen in die Zukunft tätigen zu können. Darüber hinaus kommen ab 01.05., also ab

1. Mai 2009, folgende Erleichterungen im Agrarinvestitionsprogramm dazu, die mit dem Bund und den anderen Bundesländern auf Antrag des Landes MecklenburgVorpommern abgestimmt worden sind:

Das Mindestinvestitionsvolumen wurde auf 20.000 Euro abgesenkt. Das ist gut für kleinere Investitionen. Es ist auch gut für die Nebenerwerbslandwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig wurde die Obergrenze für Investitionen in der laufenden Förderperiode, das heißt bis zum Jahr 2013, von 1,5 Millionen auf 2 Millionen angehoben. Zunächst wird damit die Investition angereizt und wir können damit auch einen wesentlichen Punkt erweitern, nämlich dass der Quotennachweis gerade für Milchviehbetriebe in der Zukunft entfällt. Das heißt, die Betriebe können sich auf die Zeit nach dem Jahr 2013 vorbereiten. Wir werden diese Verbesserungen der Förderkonditionen für unsere Landwirte ohne Einschränkungen umsetzen.

Darüber hinaus fördern wir im Land MecklenburgVorpommern ab dem Jahr 2010, das ist das erste Auszahlungsjahr, fünf Jahre lang die sogenannten erosionsmindernden Maßnahmen, den Ackerfutterbau mit insgesamt 16,5 Millionen Euro und zusätzlich die umwelt- und artgerechtere Tierhaltung mit insgesamt mindestens 35 Millionen Euro.

Wir gewähren bis zum Jahr 2013 als eines der wenigen Bundesländer auch für die landwirtschaftlichen Unternehmen die sogenannte Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Auch dies sind noch mal 37 Millionen Euro.

Des Weiteren sind wir bestrebt, die Liquidität der betroffenen Milchviehbetriebe zu verbessern. Auf Bitte des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Landwirtschaftliche Rentenbank seit Anfang April das Liquiditätshilfeprogramm auch für Milcherzeuger geöffnet. Darüber hinaus – auch das habe ich gestern und heute Morgen schon angedeutet – arbeiten wir mit Hochdruck an der Einführung eines Landesbürgschaftsrahmens für Betriebsmittelkredite. Ich gehe davon aus, dass wir das in Kürze auch erreicht haben.

Herr Minister, eine Zusatzfrage: Wie bewertet Ihr Haus beziehungsweise die Landesregierung zeitlich befristete Zuschüsse an die Milchbauern, wie sie gestern vom Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben worden sind, wo es durchgeführt wird?

Von den zeitlich befristeten Zuschüssen für Milchkühe halte ich gar nichts, weil dieses aus meiner Sicht unterm Strich eine verdeckte Subventionierung ist. Ich gehe davon aus, dass das in Brüssel auch noch mal sehr genau geprüft wird. Im Übrigen gibt es nicht nur in Nordrhein-Westfalen die Diskussion, in Bayern ist es noch extremer. Ich halte davon nichts. Wir wollen Investitionen anreizen, damit die Betriebe wettbewerbsfähig sind und damit sie wirklich für den Markt produzieren und nicht künstlich neue Subventionstatbestände aufgebaut werden.

Danke schön.

Gestatten Sie eine Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Borrmann? interjection: (Zustimmung)

Herr Minister, halten Sie es perspektivisch für sinnvoll, die Milchproduktion auf Biomilchproduktion umzustellen? Wäre das eine Alternative?

Wir haben zu verzeichnen, dass gerade in unserem Bundesland MecklenburgVorpommern die Biomilchproduktion sehr ausgeprägt ist. Wir haben dort auch deutlich günstigere Preise. Aber es gibt auch in dieser Frage einen beschränken Markt. Wir wissen, dass etwa zwischen 20 und 25 Prozent der Bevölkerung ganz bewusst diese Produkte aufnimmt und kauft. Aber ich möchte einen kostendeckenden Milchpreis, womit die Landwirte leben können und womit wir auf der anderen Seite auch den hohen Wert der Lebensmittelproduktion in Deutschland, in Europa und insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern absichern zu preiswerten Lebensmitteln. Aber Lebensmittel haben auch ihren Wert und ihren Preis und zurzeit haben wir keine kostendeckenden Milchpreise. Das gilt für die konventionelle Milch, das gilt aber auch für die Biomilch.

Eine Zusatzfrage des Fraktionsvorsitzenden der NPD-Fraktion.

Herr Minister, bezüglich der Absatzprobleme im Bereich Biomilch, was unternehmen Sie bereits, um die Vertriebsstrukturen für die Biomilch im Lande zu verbessern?

Zum einen ist es so, dass wir die größte Erzeugerorganisation der Bundesrepublik Deutschland bei uns beherbergen mit dem BIOPARK. Das ist die eine wichtige Seite, die wir auch seit Jahren unterstützt haben. Zum Zweiten ist die gläserne Meierei, wenn Sie sich damit auseinandergesetzt haben, dann wissen Sie das auch, die für Deutschland im Wesentlichen die Biomilch produziert, in Mecklenburg-Vorpommern ansässig. Auch diese haben wir in den letzten Jahren unterstützt. Und ich selber habe mich auch davon überzeugen können, dass wir auf der BioFach in Nürnberg sehr, sehr gute Ausgangsbedingungen präsentiert haben und damit auch der Vertrieb der Biomilch aus Mecklenburg-Vorpommern sehr positive Entwicklungen gemacht hat.

Danke schön.