Gibt es Maßnahmen der Landesregierung, die darauf abzielen, dass Orte, die besonders von Schafherden betroffen sind, wo die Schäfer sozusagen ständig umherziehen, besonders aufgeklärt werden und auf die Gefahren hingewiesen werden?
Herr Borrmann, ich glaube, dass ich mit meinen ausführlichen Berichten, mit meiner ausführlichen Stellungnahme umfangreich berichtet habe, was die Landesregierung im Bereich der Tiermedizin und im Bereich der Humanmedizin an Maßnahmen ergriffen hat.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ich würde Ihnen nicht zustimmen. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
dass das, was Sie beschrieben haben, nur dann sinnvoll ist, wenn die eventuell Betroffenen auch unterrichtet werden?
Wenn jemand betroffen ist vom Q-Fieber, dann wird er nicht nur unterrichtet, sondern auch behandelt, Herr Abgeordneter.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers und mache darauf aufmerksam, dass die Frage 14 vom Antragsteller zurückgezogen wurde.
Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Tino Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 15 und 16 zu stellen.
15. Was gedenkt die Landesregierung dagegen zu unternehmen, dass sich im Landkreis UeckerRandow bereits mehrere Feuerwehren wochentags für Einsätze mit Atemschutzgeräten abgemeldet haben?
Herr Abgeordneter Müller, wie Sie sicherlich wissen, haben Sie eine Frage mit vergleichbarer Zielrichtung bereits als Kleine Anfrage auf Drucksache 5/2504 gestellt. Gleichwohl antworte ich hier umfassend und verweise nicht auf meine schriftliche Antwort, die Sie in Kürze erreichen wird oder schon erreicht hat.
Die von Ihnen gestellte Frage ist nicht nur ein Problem des Landkreises Uecker-Randow. Es fehlen den Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern Mitglieder. Demografische Entwicklung und Arbeitsplatzmangel vor Ort sind wesentliche Ursachen hierfür. Viele Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren arbeiten außerhalb ihrer Gemeinde. Dieses führte dazu, dass tags über nicht genügend Feuerwehrleute vor Ort sind. Das betrifft Einsatz- und Führungskräfte ebenso wie Maschinisten, Atemschutzgeräteträger und andere Funktionen. Es müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um noch mehr Bürger für den Dienst in der Feuerwehr zu sensibilisieren.
Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung zur Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr im Land Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Arbeitgeberverbände, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern sowie die kommunalen Landesverbände ausdrücklich bekannt, aktiv das Ehrenamt in den Hilfsorganisationen zu fördern und den ehrenamtlichen Helfern ihre Tätigkeit zu ermöglichen.
Darüber hinaus sollen im Bereich des öffentlichen Dienstes bei Stellenbesetzung Tätigkeiten, die dem Allgemeinwohl dienen und besonderes soziales Engagement erfordern, bei der Auswahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Berücksichtigung finden. Auf diese Selbstverpflichtung habe ich sowohl die oberen Landesbehör
den als auch die Landräte und Oberbürgermeister hingewiesen und gebeten, durch entsprechende Anwendung den Verdiensten der ehrenamtlich Tätigen Rechnung zu tragen.
Die Landesregierung hat auf Beschluss der Fraktion und Bereitstellung der Finanzmittel durch die Fraktion des Landtages zur Unterstützung der Kampagne „Köpfe gesucht“ des Landesfeuerwehrverbandes M-V dazu beigetragen, dass die Bürger für den Dienst bei den Feuerwehren sensibilisiert wurden und werden. Lassen Sie mich daher noch einmal die Möglichkeit nutzen, die Ziele der Kampagne zu definieren:
Aufklärung der Öffentlichkeit über die Rolle der Feuerwehren im Brand- und Katastrophenschutz durch Plakatierung in mehreren Etappen
Sensibilisierung der Arbeitgeber für erforderliche Freistellung von Feuerwehrkameraden für Einsatz-, Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen durch Sendung an Behörden und Arbeitgeber
verstärkte Nutzung der TV und Radios zur Darstellung von guten Erfahrungen in Freiwilligen Feuerwehren
Verstärkung der Jugendarbeit mit dem Ziel, den Anteil der in die Erwachsenenabteilung übernommenen Mitglieder deutlich zu erhöhen
Gestaltung einer Webseite im Internet – alles bereits erfolgt – für am Feuerwehrdienst interessierte Bürger sowie Darstellung typischer Beispiele von Mitgliedern in den Feuerwehren
Die Kampagne ist auf eine langfristige Wirkung angelegt, deren Effekte erst später eintreten können. Insoweit können derzeitige kurzzeitige Rückschlüsse, inwiefern die Aktion erfolgreich ist, noch nicht gezogen werden.
Darüber hinaus haben wir das Spektrum der Einsatzkräfte durch gesetzliche Regelungen hier im Landtag mit der Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Dienst auf 67 Jahre erweitert. Auch hier haben wir kurzfristig noch keine Erfahrungen sammeln können. Um aber die Nachhaltigkeit der Regelungen zu belegen, müssen wir über das Jahr 2009 und die Jahre hinaus darüber genaue Analysen durchführen, wie die Entwicklung in den jeweiligen Regionen stattfindet – wohlgemerkt regionale Entscheidungen. Und manche drastische Entscheidung, wie beispielsweise der Bürgermeister von Malchow vor einiger Zeit mal getroffen hat, wird im Zweifelsfall in der einen oder anderen Kommune auch nicht im Hoheitsgebiet der jeweiligen Gemeinde ausbleiben.
Das Problem in Gänze lässt sich nur lösen, wenn es gelingt, auch langfristig Mitglieder für die Feuerwehren zu gewinnen. Die frühzeitige Einbindung von Kindern und Jugendlichen, gerade erfolgt hier im Landtag durch die Senkung des Alters auf das sechste Lebensjahr, ist ein wichtiger Schritt dahin, frühzeitig Kinder zu begeistern. Die Landesregierung wird sich verstärkt dafür einsetzen, die Bedingungen für das Ehrenamt zu verbessern.
Lassen Sie mich aber zum Abschluss, da ich eine Nachfrage schon ziemlich ahne, noch einmal eins ganz klar und deutlich sagen: Vom Ehrenamt getragene Hilfsorga
nisationen sind ein wichtiger Baustein in unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Deswegen bleibt es dabei: Extremisten haben keinen Platz in den Feuerwehren oder anderen Hilfsorganisationen dieses Landes.
oder ihr nahestehende Gruppierungen insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren oder andere Einrichtungen dazu nutzen, um ihren braunen Sumpf da reinzutragen.
Wir sind am Ende der heutigen Fragestunde. Die nicht gestellten Fragen können entweder schriftlich beantwortet werden oder kommen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung.
Ich verweise auf unsere Geschäftsordnung Paragraf 65. Ein Blick dort rein lohnt sich immer. Dort ist es geregelt, wie wir hier zu verfahren haben.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Tätigkeitsberichtes 2008 des Petitionsausschusses gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2008, auf Drucksache 5/2404.
Tätigkeitsbericht 2008 des Petitionsausschusses gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern: Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2008 – Drucksache 5/2404 –