Protocol of the Session on May 13, 2009

An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass der Gesetzentwurf dahin gehend zu ergänzen ist, dass Artikel 2 zusammen mit Artikel 1 in Kraft treten soll. Im Artikel 3 erfolgt eine Reihe von redaktionellen Änderungen im Landes-Schiedsstellengesetz, die aufgrund geänderter bundesgesetzlicher Vorschriften anzupassen sind.

Meine Damen und Herren, ich hoffe deutlich gemacht zu haben, dass die Einführung einer obligatorischen außergerichtlichen Streitbeilegung Sinn macht, ja, sich geradezu aufdrängt. Andere Bundesländer sind längst weiter. Warten wir nicht länger, nutzen wir die Möglichkeiten für eine Entlastung der Gerichte, für die Stärkung des Ehrenamtes. Ich hoffe auf eine gute Diskussion. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Borchardt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Justizministerin Frau Kuder. Bitte, Frau Ministerin.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung der Streitkultur – und das ist es ja auch, was Sie ein wenig damit verfolgen – ist auch mir ein besonderes Anliegen. Mein Augenmerk liegt dabei zum einen auf der Einführung der Mediation, insbesondere der gerichtsnahen Mediation,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

also der freiwilligen einvernehmlichen Streitbeilegung.

(Udo Pastörs, NPD: Mediation!)

Die bisherigen Erfolge der gerichtlichen Mediation bestärken mich darin, die konsensuale Streitbeilegung als ein ergänzendes Verfahren der Justiz weiter zu verankern. Die Mediation ist eine der Möglichkeiten, die herkömmliche autoritative Streitentscheidung nicht nur zu ergänzen, sondern auch zu erweitern und zu einem nachhaltigen Rechtsfrieden beizutragen.

Eine weitere, allerdings nicht mehr freiwillige Möglichkeit, stellt die Einführung eines obligatorischen vorgerichtlichen Güteverfahrens in bestimmten zivilrechtlichen Streitfällen dar. Auch das vorgeschaltete Güteverfahren kann die herkömmliche autoritative Streitentscheidung ergänzen und zu einem nachhaltigen Rechtsfrieden beitragen. Paragraf 15 a des Gesetzes zur Einführung der Zivilprozessordnung enthält eine entsprechende Öffnungsklausel. Frau Borchardt, Sie hatten darauf ja auch zu Recht hingewiesen.

An einem entsprechenden landesrechtlichen Ausführungsgesetz arbeiten wir längst. Einige andere Länder haben bereits früher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Da stellt sich die Frage: Warum wir nicht? Nun, manchmal hilft es, wenn man zunächst die Erfahrungen anderer Länder abwartet. Hier hat sich insbesondere gezeigt, dass sich die Vorteile des obligatorischen Streitschlichtungsversuches auf dem Feld der Streitigkeiten entfalten, das durch eine persönliche und räumliche

Nähe der Streitparteien gekennzeichnet ist, also bei den Nachbarstreitigkeiten und den Ehrverletzungen. Demgegenüber haben sich im Bereich der allgemeinen vermögensrechtlichen Streitigkeiten die erwarteten Wirkungen auch im Hinblick auf eine Entlastung der Gerichte nicht gezeigt. Daher hat auch ein Teil der Länder, die die obligatorische Streitschlichtung schon früh eingeführt hatten, die vorgeschriebene Streitschlichtung für solche Streitigkeiten wieder beseitigt.

Ihrem Entwurf, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, muss man zugestehen, dass er in weiten Teilen Regelungen enthält, die den bisherigen Erfahrungen Rechnung tragen und zunächst durchaus zweckmäßig erscheinen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aber?)

Er orientiert sich an Vorbildern aus anderen Ländern, die auch das Justizministerium bei seinen Überlegungen gewürdigt hat. So verzichtet Ihr Entwurf vordergründig auch auf die obligatorische Streitschlichtung bei den vermögensrechtlichen Streitigkeiten. Allerdings wollen Sie die Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz einbeziehen. Ich halte das, neben anderen Punkten, die Anlass zur Kritik geben, nicht für gut, denn soweit hier Ansprüche erhoben werden, lauten sie überwiegend auf Schadensersatz. Sie sind also ebenfalls vermögensrechtlicher Art beziehungsweise auf die Zahlung von Geld gerichtet. Und genau auf vermögensrechtliche Streitigkeiten wollten Sie – wie ich meine, zu Recht – bei der obligatorischen Streitschlichtung verzichten.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist das Haar in der Suppe.)

Hinzu kommt, dass in der juristischen Literatur zudem immer wieder von Fällen berichtet wird, in denen solche Ansprüche gezielt zum Schein provoziert und deshalb missbräuchlich erhoben werden. Vor allem jedoch dürfte es sich in den meisten Fällen um Streitigkeiten zwischen Personen handeln, die sich zuvor fremd gewesen sind und auch nach dem Streit nichts mehr miteinander zu tun haben.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aber manche waren vorher ganz schön befreundet. – Zurufe von Gabriele Měšťan, DIE LINKE, und Udo Pastörs, NPD)

Unser Entwurf, mit dem sich der Landtag voraussichtlich noch in diesem Jahr befassen wird, hat als eine wesentliche Voraussetzung für gute Erfolgschancen der außergerichtlichen Streitbeilegung die räumliche und persönliche Nähe der Streitparteien erkannt. Er wird deshalb Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht enthalten. Zudem soll in unserem Entwurf den Schiedsstellen in den Gemeinden die tragende Rolle bei der obligatorischen Streitschlichtung zufallen.

Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, ist bereits ein landesrechtliches Ausführungsgesetz,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist aber geregelt in der Kommunalverfassung.)

das sich mit den Erfahrungen anderer Länder umfassend auseinandergesetzt hat, in Arbeit. Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE erübrigt sich mithin.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wie lange arbeiten Sie denn daran? – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Danke schön, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Lochner-Borst von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schlichten ist besser als richten.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Richtig.)

Auf diese Grundaussage können wir uns wohl in der Debatte um den vorliegenden Gesetzentwurf alle verständigen,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Selbstverständlich.)

auf den Gesetzentwurf an sich leider nicht.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Da hört die Freude auch schon wieder auf.)

Ich möchte der Justizministerin Frau Kuder ganz ausdrücklich dafür danken, dass sie in ihrer Rede verdeutlicht hat, warum es in unserem Bundesland eben nicht direkt nach dem Abschlussbericht der BundLänder-Arbeitsgruppe im Jahr 2007 zur Vorlage eines eigenen Ausführungsgesetzes gekommen ist, denn wie sie klar aufgezeigt hat, ist es in der Tat manchmal auch besser, zunächst zu beobachten, was die anderen machen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das Justizministerium arbeitet. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, es wurde bereits gesagt, dass sich in all diesen Ländern bereits die Fälle ganz klar abzeichnen, die für eine außergerichtliche Streitbeilegung infrage kommen. Dazu gehören Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ehrverletzungen. Bei anderen Fragen ist es allerdings nicht zu der erwarteten Entlastung der Gerichte gekommen, zum Beispiel bei den Regelungen zu den vermögensrechtlichen Streitigkeiten. Und dazu mussten die Bundesländer, die in diesem Fall vorangeschritten sind, auch schon wieder Gesetzesänderungen vornehmen.

Bezüglich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes kann sich die Fraktion der CDU den Ausführungen der Ministerin nur anschließen.

Zusammenfassend lässt sich für uns also an dieser Stelle sagen, dass es einmal ganz gut ist, nicht zu den Ersten zu gehören, denn wir können an dieser Stelle aus den Fehlern anderer Bundesländer lernen, und Dinge, die nicht funktionieren, müssen wir hier in diesem Land auch nicht in Gesetze schreiben.

Sie werden also auch verstehen, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, dass die Koalitionsfraktionen Ihren Gesetzentwurf ablehnen und den von der Ministerin angekündigten Entwurf der Landesregierung abwarten werden, denn bei diesem können wir dann auch davon ausgehen,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wahrscheinlich bis 2013 werden Sie warten.)

dass die Gesetze anderer Bundesländer und deren Auswirkungen ausreichend überprüft wurden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Danke schön, Frau Lochner-Borst.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Leonhard von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das mal ein wenig auffrischen wollen, diese Diskussion. Ich will daran erinnern, dass es vor einigen Jahren mal eine Frau Zindler gab.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja. – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Der eine oder andere wird Frau Zindler noch kennen. Das war die berühmte Dame mit ihrem Maschendrahtzaun.

(Reinhard Dankert, SPD: Genau. – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

Und wochenlang, das wissen wir auch, gab es ja dazu diverse Boulevardfernsehsendungen, die nichts Besseres zu tun hatten, als vor Ort diesen Maschendrahtzaun in Augenschein zu nehmen. Dann gab es auch noch ein Lied, das auch alle kennen, das kann ich nur nicht so richtig aussprechen als Norddeutscher.

(Zurufe von Ute Schildt, SPD, und Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Es bleibt zu hoffen, es bleibt wirklich zu hoffen, dass von diesem Nichtereignis wenigstens die Dame in angemessener Weise profitiert hat.