Um das Verbot des Tragens von Waffen auch durchsetzen zu können, ist nur zu erwähnen, dass es der jeweiligen Ordnungsbehörde natürlich gestattet ist, dies zu kontrollieren,
unabhängig davon, ob es der NPD nun gefällt oder nicht. Denn das Mitführen von Gegenständen, die eigens dazu bestimmt beziehungsweise hergestellt wurden, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beeinträchtigen oder zu beseitigen – sogenannte technische Waffen –,
und von Gegenständen, die, ohne dazu bestimmt zu sein, jedoch aufgrund der Beschaffenheit, Handhabung
und der Verwendungsabsicht des Teilnehmers dazu geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beeinträchtigen oder abzuwehren – sogenannte nicht technische Waffen –, stellt eben eine Straftat dar.
Rechtsgrundlage – für unsere NPD-Funktionäre – sind die Paragrafen 2 Absatz 3 und 27 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes.
„Die zuständige Behörde kann die Versammlung … verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.“ Rechtsgrundlage – wir nennen die ja im Gegensatz zu Ihnen –, Rechtsgrundlage ist der Paragraf 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes.
Hierfür müssen allerdings tatsächlich Anhaltspunkte vorliegen. Der Nachweis ist zwar regelmäßig schwierig,
für NPD-Veranstaltungen gilt dies in aller Regel jedoch nicht, denn zahlreiche Urteile des Bundesverfassungsgerichts – auf das Sie sich ja immer nur in besonderen Fällen beziehen, aber wenn es dann aufs Detail ankommt, eben nicht – haben in der Vergangenheit gezeigt, dass gerade bei NPD-Veranstaltungen dieses Risiko in der Sache immer bestätigt worden ist durch das Gericht selbst.
Meine sehr geehrten NPD-Fraktionäre, Sie haben nur eines mit Ihrem Antrag vor: Sie wollen sich als die armen, unverstandenen Nationalisten darstellen, die von allen anderen böse behandelt werden. Es ist aber nicht so. Sie werden genau so behandelt, wie alle anderen auch.
(Michael Andrejewski, NPD: Nein. – Raimund Borrmann, NPD: So, wie Sie auch. – Michael Andrejewski, NPD: So, wie alle anderen auch.)
Wenn Sie Ihre vermeintlichen Versammlungen nämlich ordnungsgemäß anzeigen und ordnungsgemäß durchführen würden,
(Michael Andrejewski, NPD: Die müssen sie doch gar nicht anzeigen. Sie müssen doch keine Parteiveranstaltung anzeigen!)
Hier gibt es keinen Ermessensspielraum, auch wenn Sie den gerne hineininterpretieren, um den vermeintlichen Märtyrer zu spielen.
Sie wollen Ihre privaten Geburtstagsfeiern als Versammlung deklarieren, um Ihre Musikveranstaltungen abzusichern, weil Sie genau wissen, dass diese Szenetreffen eigentlich illegal wären,
wenn das Versammlungsrecht nicht ziehen würde. Deshalb wollen Sie das Grundrecht der Versammlungsfreiheit
auch dazu missbrauchen, den Menschen zu erklären, dass wir Ihnen in irgendeiner Form etwas beschneiden würden. Tun wir aber nicht.
Diese von Ihnen durchgeführten Veranstaltungen unterliegen dem hohen Gut der Versammlungsfreiheit nicht
(Stefan Köster, NPD: Geburtstagsfeier! – Michael Andrejewski, NPD: Genau. – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)
und können somit richtigerweise durch die Polizei aufgelöst werden, wenn die Polizei dafür entsprechende Anhaltspunkte hat.
Ihr Antrag beweist nur eines: dass Ihre menschenfeindliche Ideologie nun auch noch durch die Landesregierung durchgesetzt werden soll.
Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei allen politischen Differenzen, an der Stelle können wir gemeinsam auf den Innenminister und die Justizministerin setzen, dass sie verhindern, dass am Ende auch noch eines der Grundrechte durch diese Ideologen zerstört wird,
Herr Schnur, Ihr, ich nenne es mal Vortrag, weil letztendlich die Fortsetzung des Comics des Verfassungsschutzes,