Protocol of the Session on December 17, 2008

Aber ich hatte Herrn Nieszery gerade noch mal.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wer hat denn das verschlampt da?)

Ich will jetzt gar nicht urteilen, wer das verschlampt hat oder nicht, Herr Dr. Nieszery. Aber eine Frage habe ich: Wenn wir die zehn Prozent in Zukunft nehmen, was haben wir dann gewollt? Jetzt habt ihr im Haushalt eben zehn Prozent mehr einzustellen. Wir haben nur eins gesagt: Lasst uns überlegen, welchen Dritten haben wir.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Genau. Genau so. Ja.)

Und, Frau Ministerin, ein Beschluss von heute hätte Herrn Dankert und mir für Rostock deutlich was geholfen. Vielleicht hätte die OSPA, und wer die „OstseeZeitung“ häufiger in der letzten Zeit gelesen hat, manche Fernsehsender haben wohl auch berichtet, hätten wir beide als örtliche Abgeordnete vielleicht sogar mehr Chancen gehabt, es örtlich zu klären.

(Michael Roolf, FDP: Genau so.)

Aber auch das haben wir. Sie haben vorhin nur von den Sparkassen gesprochen. Wir haben gedacht, es gibt auch eine Initiative in Richtung Volks- und Raiffeisenbanken.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Genau.)

Ich habe gestern mit der Volksbank Rostock mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden gesprochen und habe ihn mal gefragt: Ist denn in letzter Zeit oder ist in den letzten acht Jahren von der Landesebene eine Initiative erschaffen worden?

(Michael Roolf, FDP: Nichts, nichts!)

Sicherlich können wir das kommunal machen. Aber es wäre auch ein Prüfauftrag.

(Michael Roolf, FDP: Hört auf! Nichts ist passiert.)

Und es macht bestimmt mehr aus – Herr Dankert und ich laden in Rostock ins Liberale Café ein –, wenn wir einen Beschluss vom Landtag hätten, durch den diese Sache vielleicht geprüft würde

(Michael Roolf, FDP: Genau so.)

und durch den die eine oder andere Sache vielleicht eruiert werden könnte, wo man vielleicht deutlich mehr Erfolg hätte.

Noch zum Antrag der LINKEN: Wir können damit leben, dass der Antrag in den Sozialausschuss überwiesen wird, weil ich denke, wir wissen, dass es da noch ein paar Ergänzungen gibt

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

und dass man darüber diskutieren muss. Ich bin heute nicht davon ausgegangen, dass der Antrag gleich als Prüfung durchgeht. Ich denke schon, dass wir auch den Rat von Ihnen, Frau Schlupp, mitnutzen wollten, weil ich weiß, was Sie beruflich gemacht haben, und haben eigentlich darauf gehofft. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke, Herr Grabow.

Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.

Im Verlauf der Debatte wurde ein Überweisungsantrag in den Sozialausschuss gestellt. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen.

(Michael Roolf, FDP: Nicht mal das wollen die.)

Wer dem Überweisungsvorschlag zustimmt,

(Michael Roolf, FDP: Oh, oh, oh!)

den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsantrag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der FDP,

(Michael Roolf, FDP: Oh, oh, oh!)

aber Ablehnung der Fraktion der SPD und der CDU und Enthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2046 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2046 bei Zustimmung der Fraktion der FDP, einer Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und Enthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Versammlungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern durchsetzen, Drucksache 5/2007.

Antrag der Fraktion der NPD: Versammlungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern durchsetzen – Drucksache 5/2007 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Köster von der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht ums Grundgesetz.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Und wäre dieser Plenarsaal ein Klassenraum, hätten wir jetzt die Schulstunde Einführung in das Grundgesetz, Fachbereich Grundrechte.

(Michael Andrejewski, NPD: Für blutige Anfänger.)

Also, verehrte Vertreter der politischen Kaste, in den folgenden 15 Minuten können Sie endlich etwas über das Grundgesetz, das fälschlicherweise auch Verfassung der BRD genannt wird, erfahren

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber doch nicht von Ihnen, oder?!)

und sodann auch in Ihrer politischen Arbeit anwenden. Und in diesem Zusammenhang befreie ich Sie gerne auch von einer Falschannahme,

(Harry Glawe, CDU: Oh bitte nicht!)

wonach das Grundgesetz für Menschen der ganzen Welt Gültigkeit besitzt. Aber wie heißt es denn in Artikel 146 des Grundgesetzes? Ich zitiere: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Da die politische Kaste allgemein beim Volk den Eindruck erweckt, begriffsstutzig zu sein, übersetze ich Ihnen diesen Artikel gerne in Kurzform. Das Grundgesetz gilt für das deutsche Volk, auch wenn das deutsche Volk diesem Grundgesetz bislang nicht zustimmen durfte.

Da bei Ihnen in Bezug auf die Grundrechte erhebliche Defizite bestehen, beschäftigen wir uns heute nunmehr mit dem Artikel 8. Dort heißt es wie folgt:

„[Versammlungsfreiheit]

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Und Punkt (2): „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Sie merken zu Recht an, dass das Grundgesetz auch hier nur von Deutschen spricht. Diese Besonderheit haben Sie sicherlich bewusst bislang überlesen. Wer sich mit der Demonstrations- und Versammlungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt und diese wertneutral und ohne politische Scheuklappen beurteilen soll, wird schnell feststellen, dass Anspruch und Wirklichkeit weit auseinanderklaffen. Da kritisieren Politiker der politischen Klasse in schöner Regelmäßigkeit andere Staaten wie beispielsweise die Volksrepublik China in Bezug auf die dortige Einschränkung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit und bauen gleichzeitig in unserem Land eine Diktatur mit pseudodemokratischem Anstrich auf. Welch eine Ironie!

Aber der Putz Ihres Regimes, meine Damen und Herren, bröckelt schon sehr stark. Geburtstagsfeiern werden von bewaffneten Einheiten der Obrigkeit überfallen, Teilnehmer körperlich und seelisch schikaniert und die Geburtstagsfeier willkürlich aufgelöst. Beamte von Staats- und Verfassungsschutz suchen Vermieter von Räumlichkeiten und/oder Gastwirte auf, um vor politisch Andersdenkenden zu warnen. Und sollte diese Warnung keine Früchte tragen, helfen diese Staatssicherheitsvertreter auch mit Drohungen nach. Nötigungen gegenüber jenen Vermietern und Gastwirten gehören zur Tagesordnung. Einmal wird mit Schließung der Gastwirtschaft gedroht, zum Beispiel, ein Grund lässt sich schon finden, beim nächsten Mal wird die kriminelle Antifa angekündigt: Die Antifa wird Ihren Laden in Schutt und Asche legen. Die Ideen dieser Staatssicherheitsschützer kennen hierbei keine Grenzen.

Aber auch vor politischen Parteien, die nach dem Grundgesetz besonders geschützt sind, machen die Herrschersknechte nicht halt. Auch hier versuchen die Vertreter der angeblichen Demokratie, die sich aber nicht von einer Diktatur zu unterscheiden vermag, die grundgesetzlich geschützte Tätigkeit der nationalen Opposition zu verhindern. So ist es beinahe die Regel, wenn der Horch- und Guckdienst von einer Veranstaltung erfährt, dass auch hier Druck auf die Vermieter beziehungsweise Gastwirte ausgeübt wird.

Bei einem Druckversuch war ich vor vielen Jahren hier in Mecklenburg-Vorpommern selbst Augenzeuge, zu einer Zeit, als der Traumoberbürgermeister von Schwerin, der Theologe Timm, im Innenministerium noch das Zepter schwang. Auch der jetzige Innenminister räumt direkt oder indirekt ein, dass bei der Bekämpfung der nationalen Opposition beinahe jedes Mittel recht ist. Die Brandanschläge, die auch Personenschäden in Kauf nahmen, in der Hansestadt Rostock, sind die Folge Ihrer grundgesetzfeindlichen Politik.

Und hier gibt es Parallelen in der Zeit nach dem 30-jährigen Krieg des 20. Jahrhunderts. In den Zeiten der Herrschaft des Kommunismus, in der untergegangenen DDR, konnte die politische Opposition unbeschadet weder Versammlungen noch Musikveranstaltungen durchführen. In der BRD wird diese Praxis von den Altherrschern mit neuem Parteibuch fortgeführt. Für Sie, Vertreter der politischen Klasse, ist das Grundgesetz nur ein Stück Papier. Tatsächlich wird in Mecklenburg-Vorpommern und der BRD das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit weiten Teilen der politischen Opposition verweigert. Musikveranstaltungen und Versammlungen werden durch das Regime mit purer Behördenwillkür gestört und verhindert. Dieser unerträgliche Zustand muss beendet werden. Deshalb, Vertreter des Blocks, müssen Sie sich hier und heute kurz vor der für Sie unverdienten Weihnachtspause mit den Grundrechten beschäftigen.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das ist eine Frechheit!)