So ist es, ja. Also sich hier hinzustellen und von einer chronischen Unterfinanzierung der Schuldnerberatungsstellen zu reden, das ist doch völlig abwegig.
(Michael Roolf, FDP: Ja, lesen Sie mal die Berichte, Herr Heydorn. – Irene Müller, DIE LINKE: Lesen Sie mal die Berichte der Schuldnerberatung. Lesen Sie die Stellungnahmen.)
Das ist aus der Luft gegriffen, das ist eine böswillige Unterstellung. Frau Müller hat hier gestanden und das Thema „Chronische Unterfinanzierung“ ins Gespräch gebracht. Ja.
(Irene Müller, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht. Das stimmt ja gar nicht. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das hat die Arbeitsgemeinschaft aber schon lange festgestellt. – Raimund Borrmann, NPD: Nur die Banken sind chronisch unterfinanziert.)
Die sagen, wir haben zunehmend Schwierigkeiten, den zehnprozentigen Eigenanteil aufbringen zu können.
Das sagen sie auch dem Kollegen Glawe von der CDU. Gucken Sie, wie freundlich der nickt zu dieser Aussage. Das sollten Sie mal zur Kenntnis nehmen.
So. Und wir von der SPD als auch von der CDU haben denen zugesagt, dass wir das zum Thema machen werden bei den nächsten Haushaltsberatungen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die im Land tätigen Kreditinstitute sollen nun an der Finanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatung beteiligt werden – so der Antrag zusammengefasst. Leider reagiert die politische Klasse anstatt zu agieren. Und sie reagiert fast ausnahmslos immer erst dann, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Diese Verhaltensweise ist sozusagen Leitsatz Ihrer Politik. Darüber hinaus ist Ihnen aber auch bekannt, dass die Beratungsstellen seit Jahren über eine zu geringe finanzielle Ausstattung klagen. Knackpunkt Ihrer Politik ist unter anderem das stringente Festhalten an dem maximalen Versorgungsschlüssel, der in Mecklenburg-Vorpommern eine Fachkraft zu 25.000 Einwohnern beträgt. Dieses Festhalten führte nun dazu, dass neun Beratungsstellen ihre Personalkosten runterfahren müssen. Ziel des Antrages ist es offensichtlich, die finanziellen Lasten der Schuldnerberatungsstellen auf breitere Schultern zu stellen. Wie sollen aber die hier im Land tätigen Kreditinstitute zu einer Beteiligung ermuntert werden?
Bislang gab es hier im Land Gespräche mit Sparkassen, es wurden Software und Fortbildungen unterstützt, einige Kommunen führen sogar runde Tische durch. Was will aber nun die FDP? Eine freiwillige Beteiligung, wie beispielsweise in Niedersachsen, oder eine gesetzliche Verpflichtung für die Sparkassen, wie es in RheinlandPfalz der Fall ist? Ihre Grundhaltung, meine Damen und Herren von der FDP, ist hierzu nicht erkennbar und daher können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bedeutung der Schuldner- und Insolvenzberatung ist, denke ich, bereits während der letzten Landtagsdebatte ausrei
chend beschrieben worden. Allerdings wundert mich der Ansatz des Antrages der FDP, die Qualität der Beratungslandschaft weiterentwickeln zu wollen, denn dies suggeriert ein wenig, dass wir derzeit ein Qualitätsproblem bei den Beratungsstellen hätten, und dies ist mitnichten so. Das Hauptaugenmerk des Antrages aber gilt der Einbeziehung der Kreditwirtschaft in die Finanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatung.
Dieser Ansatz ist nicht neu. Es wurde auch bereits erwähnt, schon 1998 wurden dazu Gespräche geführt. Und bereits 1998 hat sich die Kreditwirtschaft positioniert. Die Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatung ist eben nicht, wie häufig argumentiert, im Interesse der Kreditinstitute, sondern im Interesse der Schuldner.
Alle Banken in Deutschland haben für jeden Kreditfall, ob Überziehung der Kontokorrentkreditlinie, ob rückständiger Hauskredit oder rückständige Firmenfinanzierung, eigene Bearbeiter, die mit dem Schuldner Zahlungsvereinbarungen ausarbeiten.
Und auch die Frage, warum man hauptsächlich auf die Kreditwirtschaft abstellt und Wohnungswirtschaft, Gas- und Stromversorger, Telefonanbieter und Versandhäuser aus dieser Debatte weitgehend ausblendet, konnte bisher nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Denn es sind vielfach Mietschulden, nicht bezahlte Gas- oder Stromrechnungen, Ratenkaufverträge mit Versandhäusern, bei Jugendlichen insbesondere Handyschulden oder eine Mischung aus diesen Bereichen, die die Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bestimmen.
Im Antrag wird auf vier Bundesländer abgestellt, die sich an der Finanzierung der Schuldnerberatung beteiligen.
In Niedersachsen und Schleswig-Holstein handelt es sich um ein freiwilliges Engagement, und dagegen ist auf regionaler Ebene auch gar nichts einzuwenden. Das allerdings kann und sollte vor Ort und nicht auf Regierungsebene verhandelt werden. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz handelt es sich um eine im Sparkassengesetz vorgeschriebene Verpflichtung. Es sind eben nicht die Kreditinstitute, sondern nur die Sparkassen, die dort in die Pflicht genommen werden.
Wenn die FDP sich eine dahin gehende Änderung des Sparkassengesetzes in Mecklenburg-Vorpommern vorstellt, dann sollte sie dies auch in ihrem Antrag schreiben.
Sie sind ein Anbieter von Bankendienstleistungen im Land neben vielen anderen. Und sie müssen sich dem Wettbewerb ohne Einschränkungen stellen. Ich erspare mir an dieser Stelle auch Ausführungen über die Leistungen der Sparkasse und der Sparkassenstiftung zur Förderung von regionalen Projekten in unserem Land. Ich denke, jeder von uns hat in seiner Region genügend konkrete Beispiele vor Augen. Meine Fraktion geht davon aus, dass die Schuldner- und Insolvenzberatung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist,