Typisch für geriatrische Patienten sind chronische Schmerzen, starke Sehbehinderungen, ausgeprägte Schwerhörigkeit, Immobilität, aber auch Sturzneigung, Schwindel, Depressionen, Inkontinenz und kognitive Defizite. Geriatrische Patienten müssen deshalb aufgrund ihrer Multimorbidität und damit einhergehender Komplikationen oft akut-medizinisch behandelt werden, durch ihren Hausarzt oder eben bei Bedarf auch stationär. Mecklenburg-Vorpommern hat ein gutes Netz an Akutkrankenhäusern, die in der Lage sind, geriatrische Patienten aufzunehmen und zu versorgen. Hierzu gehören insbesondere die Akutkrankenhäuser in Wismar, Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Greifswald oder Stralsund.
Fraglich ist allerdings, was passiert vor der akut-stationären Behandlung und was passiert danach mit den älteren Menschen? Neben den Akutkrankenhäusern verfügt Mecklenburg-Vorpommern auch über ein dichtes Netz an stationären Rehabilitationseinrichtungen, von denen sich im Zusammenhang mit dem Geriatriekonzept des Landes die Einrichtungen in Greifswald, Neubrandenburg, Tessin, Bad Sülze und Wismar seit 1998 zu anerkannten geriatrischen Einrichtungen entwickelt haben. Wir wissen seit Langem, dass diese Einrichtungen eine wichtige Funktion für den Erhalt oder die Wiederherstellung eines guten Gesundheitszustandes älterer Frauen und Männer haben.
Status der medizinischen Rehabilitation innerhalb des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenkassen nun verändert. Aus einer Kannleistung ist ab dem 01.07.2007 eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen geworden. Das gilt sowohl für ambulante wie auch stationäre Rehabilitationsmaßnahmen. Die Genehmigung sinnvoller Rehabilitationsmaßnahmen und damit die weitgehende Übernahme der Kosten liegen nun nicht mehr im Ermessen der Kassen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherte rehabilitationsfähig ist und dass die Rehabilitation medizinisch indiziert ist. Genauer gesagt, die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren Rehabilitationsleistungen, wenn diese erforderlich sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihr Fortschreiten zu verhüten oder um Beschwerden zu lindern, und wenn es darum geht, einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. So ist es festgelegt in den Paragrafen 11, 40, 107 des SGB V.
Die skizzierten Veränderungen im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenkassen gelten auch für die geriatrische Rehabilitation, einer speziellen Form der Rehabilitation eben für geriatrische Patienten. Die geriatrische Rehabilitation dient dem Ziel, die Lebensqualität der älteren Patienten zu steigern und ihre größtmögliche Selbstständigkeit zu erhalten, um eben Pflegebedürftigkeit möglichst lange zu verhindern. Zu diesem Zweck kombiniert die geriatrische Rehabilitation die Therapie akuter und chronischer Erkrankungen mit der Förderung der funktionellen Fähigkeiten des Patienten. All diese Maßnahmen sind besonders in den von mir eben genannten geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern gegeben.
Diese fünf Einrichtungen verfügen insgesamt über 244 Betten, die im Jahr 2007 lediglich 68,5 Prozent ausgelastet waren. Ihr Nutzungsgrad lag also fast zehn Prozent unter dem aller Kur- und Reha-Einrichtungen des Landes. Geriatrische Reha-Maßnahmen dauern in unserem Land im Durchschnitt 20,9 Tage, liegen damit knapp unter der gesetzlichen Regeldauer von 21 Tagen, allerdings deutlich unter der mittleren Verweildauer von 24,1 Tagen aller medizinisch indizierten Rehabilitationsmaßnahmen.
Erwähnt sei in diesem Zusammenhang, dass in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr rund 233.000 Einwohner älter als 70 Jahre alt waren. Der Anteil dieser Menschen an der Gesamtbevölkerung unseres Landes beträgt 13,8 Prozent. Da nun mit zunehmendem Lebensalter sich in der Regel die erwähnten Schädigungen und Fähigkeitsstörungen einstellen und als Multimorbidität zutage treten, wächst mit zunehmenden Lebensalter der Anteil geriatrischer Patienten an den älteren Einwohnern und damit der Bedarf an geriatrischer Behandlungsbedürftigkeit.
Das drückt sich in unserem Land aber nicht in steigenden Fallzahlen aus. Seit Jahren ist die Zahl der stationären geriatrischen Rehabilitationen annähernd konstant. So erhielten im vergangenen Jahr 2.914 Patien ten eine stationäre geriatrische Rehabilitationsmaßnahme in einer entsprechenden Einrichtung verordnet. Bezieht man diese Zahlen auf die Summe aller stationären Vorsorge- und Reha-Einrichtungen im gleichen Jahr, dann betrug der Anteil der geriatrischen Rehabilitationen lediglich 2,3 Prozent. Ein anderes Bild ergibt sich bei einem Blick auf die Versorgung im Freistaat Bayern. Dort betrug im Jahr 2006 der Anteil der stationären geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen an allen Reha-Maßnahmen 8,8 Prozent. Bereits im Jahr vor der Einführung des
gesetzlichen Anspruchs wurde hier ein deutlich höherer Anteil an Maßnahmen der geriatrischen Rehabilitation in Anspruch genommen als in unserem Land.
Nach den veränderten gesetzlichen Regelungen können seit 2007 auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Patienten in die stationäre geriatrische Rehabilitation einweisen, um deren Gesundheitszustand – so, wie ich es eben schon sagte, was ja das Ziel ist – zu stabilisieren oder zu verbessern. Wir wissen, dass die Entscheidung über die Einweisung eines Patienten in stationäre medizinische Einrichtungen von Ärzten getroffen wird und dass das Problem, das ich hier eben benenne, in den Aufgabenbereich der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens fällt. Da es sich bei dem genannten Gesetz jedoch um ein relativ junges Gesetz handelt, bei dessen Umsetzung es offensichtlich noch deutliche Reserven gibt, halten wir es im Interesse der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes für geboten, den Vollzug politisch zu begleiten.
Reserven könnten eben sein, Einweisungen in die geriatrische Rehabilitation verstärkt durch niedergelassene Ärzte vorzunehmen, Einweisungen in die geriatrische Rehabilitation bevorzugt vorzunehmen, statt einer Einweisung in eine allgemeine Rehabilitation.
Die FDP-Fraktion greift in ihrem Antrag die Aufnahme der akut-stationären Rehabilitationseinrichtungen in den Landeskrankenhausplan auf. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete der FDP-Fraktion, das kann der Landtag natürlich nicht beschließen, denn der Landeskrankenhausplan basiert auf einer Bedarfsanalyse, hat Erlasscharakter und entzieht sich somit einem Beschluss des Landtages. Wir halten es aber für angebracht, diese Frage durch das Sozialministerium in der Beteiligtenrunde zu erörtern und zu entscheiden. Insofern müssen wir also einfach diesen Punkt 2 des Antrages ablehnen.
Es gilt schließlich, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, das Zusammenwirken der Institutionen des Landes, dazu gehören die Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung, die Landeskrankenhausgesellschaft, die stationären wie ambulanten geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen und die Pflegedienste zur umfassenden Rehabilitation der betroffenen Frauen und Männer bedarfsgerecht, also optimal, zu nutzen und sie bei der Wahrnehmung ihres gesetzlichen Auftrages zu unterstützen.
Wir halten das Thema für derart schwerwiegend, dass wir die Ergebnisse dieser politischen Begleitung im März 2009 hier gern erneut aufrufen würden, so ist es auch in unserem Antrag verankert.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Wenn Sie das selber sagen, dass das Wachstumsprogramm der FDP weggeschmissen werden soll, dann möchte ich dem nichts hinzufügen.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Altersstruktur der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern ist einem starken Wandel unterworfen. Der Anteil älterer Menschen und alter Menschen steigt kontinuierlich an. Weil dem so ist, müssen wir uns verstärkt um die geriatrische Versorgung kümmern. Dieser Aufgabe stelle ich mich mit allem Nachdruck.
Zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE muss man zunächst Folgendes vorausschicken: Die Empfehlung der Experten basiert auf einer Schätzung. Grundsätzlich gilt, dass die Versorgung von alten Menschen, die wegen mehr als einer Krankheit in Behandlung sind, unterschiedlich organisiert werden kann. In Mecklenburg-Vorpommern bevorzugen Ärzte und Krankenkassen meist das Modell, den Betroffenen in eine Rehabilitationseinrichtung zu überweisen, die auf die jeweilige Primärerkrankung ausgerichtet ist. Insofern sind unter dem Aspekt der Versorgung nicht nur jene Betten wichtig, die zur Geriatrie gezählt werden.
Das Sozialministerium führt intensive Gespräche mit allen Beteiligten. Aus diesen Gesprächen ist bekannt, dass die Zahl der Patienten, die in eine geriatrische Rehabilitationsklinik überwiesen werden, über die Jahre zugenommen hat. Im Jahr 2007 waren es 3.021. Diese Auslastung ist in 2008, obwohl es jetzt mehr Kliniken gab, konstant geblieben. Die mangelnde Auslastung der Rehakliniken in Tessin und Greifswald resultiert also nicht etwa daraus, dass die Zahl der Patienten zurückgeht. Dafür sind zwei andere Gründe verantwortlich. Zum einen wurden in der Greifswalder Klinik in den zurückliegenden Jahren auch Patienten aus Berlin behandelt. Sie können sich inzwischen jedoch in einer Berliner Einrichtung versorgen lassen. Zum anderen hat inzwischen eine weitere Klinik ihre Arbeit aufgenommen, die sich der geriatrischen Rehabilitation widmet. Die Gesamtzahl der Patienten verteilt sich also nicht mehr auf drei, sondern auf vier Kliniken.
Laut Sozialgesetzbuch schließen die Krankenkassen Versorgungsverträge mit den Rehakliniken ab. Der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zufolge darf so ein Versorgungsvertrag nicht aus Bedarfsgründen verweigert werden. Nach unseren Erkenntnissen verhalten sich die Krankenkassen auch danach. Und an diesem Punkt, Frau Linke, bin ich bei Ihnen und möchte das ausdrücklich unterstützen.
Wir werden die Inanspruchnahme geriatrischer Rehabilitationen begleiten und auch unterstützen, aber ich bin der Meinung, dass Politik nicht die Entscheidungskompetenz der Ärzte übernehmen darf. Unser Engagement auf dem Feld der geriatrischen Versorgung erstreckt
sich vor allem deshalb auf konzeptionelle Arbeit. Um das Landesprogramm „Älter werden in MecklenburgVorpommern“ umzusetzen, wurden fachkundige Arbeitsgruppen gebildet. Am Ende des Prozesses soll ein Geriatrieplan stehen. Sie sehen also, die Arbeit ist in vollem Gange. Weil wir allerdings hier über ein äußerst komplexes Thema reden, brauchen alle Beteiligten die notwendige Zeit für diese Diskussion. Ich rechne nicht damit, dass der Diskussionsprozess vor Ende des kommenden Jahres abgeschlossen werden kann. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der demografische Wandel erfasst immer schneller alle Lebensbereiche. Der Gesundheitssektor wird – und er ist es bereits schon – als einer der Ersten von der zunehmenden Überalterung der Gesellschaft betroffen sein. Nicht ohne Grund war das Motto des 8. Krankenhaustages in der vergangenen Woche „Altersentwicklung als Herausforderung – die Zukunft des Gesundheitswesens in M-V“.
Die zunehmende Alterung der Bevölkerung hat zur Folge, dass die altersbedingten Krankheiten wie Demenz, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen der Senioren zunehmen werden, was ein Mehr an hochwertiger medizinischer Versorgung bedingt. Qualitativ hochwertige und spezialisierte Medizin braucht es, wenn alte Menschen richtig behandelt werden, betreut werden sollen. Das heißt, die Medizin, die Krankenhäuser und die Ärzte müssen sich viel stärker als bisher auf die altersbedingten Krankheiten einstellen.
Eine besondere Stellung nimmt in diesem Zusammenhang der Fachbereich Geriatrie sowie die geriatrische Rehabilitation ein. Letzterer hat das Ziel, älteren Menschen, Patienten wieder zur Selbstständigkeit und zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit nach einer schweren Erkrankung zu verhelfen. Diese spezielle geriatrische Reha berücksichtigt vor allem die Vielzahl und die Gleichzeitigkeit von altersbedingten Erkrankungen. Zugleich sollten durch die gezielten Rehamaßnahmen die Pflegekassen entlastet und teure Akutbehandlungen vermieden werden: „Reha vor Pflege“.
Die Realität in unserem Lande sieht leider anders aus: steigende Fallzahlen im Bereich der Versorgung älterer, mehrfach erkrankter Patienten, der geriatrischen Verweildauer im Akutbereich im Bundesvergleich und eine über 80-prozentige Auslastung der im Land stehenden Akutbetten. Wir sehen hier ganz klar einen belegbaren Mehrbedarf für die Behandlung geriatrischer Patienten. Wir fordern aber keine neuen Kliniken. Nein, es würde reichen, die bereits seit mehreren Jahren vorhandenen Strukturen zu stärken.
Die geriatrischen Rehabilitationskliniken Tessin und Greifswald haben Mitte 2008 einen Antrag auf Aufnahme in den Landesbettenplan beim Landessozialministerium gestellt. Wir fordern die Landesregierung auf, diese Anträge schnellstens zu bearbeiten. Die Notwendigkeit der Aufnahme der beiden Kliniken in die Landesbettenplanung wird zudem dadurch deutlich, dass die
Zahl der schwerstbetroffenen Patienten in den letzten Jahren noch extrem zugenommen hat. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der zurückstehenden Verweildauer in den Akutkrankenhäusern besonders dramatisch. Gerade geriatrischen Patienten, die einen möglichst frühen rehabilitativen Ansatz in der Behandlung haben und zum Teil noch stationär behandlungsbedürftig sind, wird kein finanzieller Mehrbedarf einer Rehabilitationsklinik gezahlt, wie beispielsweise bei der Frührehabilitation, möglichst im Krankenhaus, im Rahmen des DRGSystems gezahlt wird, und dies vor dem Hintergrund, dass ein Teil der zurzeit in den Rehabilitationskliniken aufgenommenen Patienten diese Kriterien der Frührehabilitation durchaus erfüllt.
Neben dem Versorgungsauftrag leisten die vorhandenen geriatrischen Einrichtungen einen wichtigen Weiterbildungsauftrag. Wir brauchen gut ausgebildete Fachärzte, Pflegepersonal und Therapeuten, um den medizinischen Folgen der Überalterung richtig zu begegnen.
Das größte Problem neben der fehlenden Landesunterstützung für die vorhandenen geriatrischen Kliniken in M-V ist, dass Patienten nicht direkt zur stationären geriatrischen Rehabilitation aufgenommen werden können. Erst nach genehmigtem Rehabilitationsantrag ist die Aufnahme möglich.
Die Tatsache, dass seit 1. April 2007 auch niedergelassene Ärzte für ihre Patienten einen Antrag auf geriatrische Rehabilitation stellen können, greift zurzeit nur unzureichend und löst die Probleme unseres Bundeslandes nicht. Man kann sagen, dies spielt keine Rolle, weil die vom Gesetzgeber beabsichtigte Zugangserleichterung aufgrund erhöhter Bürokratie nicht in der Realität umsetzbar ist.
Ich beantrage, dass beide Anträge, also der der Linkspartei und unserer, einzeln abgestimmt werden. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um die geriatrische Rehabilitation in Mecklenburg-Vorpommern, um die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger, und da ist mit der neuen Gesundheitsreform durchaus Besserung auch für Mecklenburg-Vorpommern eingetreten.
Die entscheidende Frage hat Frau Dr. Linke ja schon selbst beantwortet. Das Thema, über das wir sprechen, ist entscheidend über die Einweisung. Man geht davon aus, dass ein Arzt eine Diagnose stellt. Und vom Grundsatz her heißt es, nach einer akuten Aufnahme in einem Krankenhaus muss am Ende entschieden werden. Wenn es eine geriatrische Reha ist und eine Anschlussheilbehandlung oder eine Einweisung in eine Rehaeinrichtung erfolgen soll, muss die Diagnose sicher sein und der Behandlungserfolg muss gegeben werden. Dies wird durch den MDK noch mal gegendiagnostiziert und dann ist es so, dass 85 Prozent aller Fälle nicht abgelehnt werden, sondern die geriatrische Reha tatsächlich in den Einrichtungen erfolgt.
Und ein zweites Thema ist, wir haben eben von 184 Betten auf 244 Betten erhöht. Damit haben wir mehr Angebote im Land und andererseits sind die Fallzahlen etwa gleich geblieben. Ob man nun von über 2.914 oder