Protocol of the Session on October 21, 2008

Auf eine Organklage der Grünen hin hatte das Landesverfassungsgericht zunächst im Juli 2004 einstweilig angeordnet,

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

dass die früheren Bestimmungen in der Kommunalverfassung fortgelten sollten, nach der zwei Abgeordnete für die Bildung einer Fraktion ausreichend waren. Warum auch nicht? Dadurch ist die Welt damals ja auch nicht untergegangen. Die Ausführungen in dem entsprechenden Beschluss waren vollkommen eindeutig. Das Landesverfassungsgericht hatte sich festgelegt. Man konnte gar nicht mehr glauben, wie sie da noch rauskommen wollten. Frage: Würde ein Verfassungsgericht nach dem Politikermotto „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“ handeln? Das konnte sich damals kaum einer vorstellen. Aber genau das geschah. Als das Urteil im Dezember 2004 erging, war es nicht zu fassen, dass …

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Verfassungsrichter sind auch nur Menschen.)

Ja, vor allen Dingen Parteibuchmenschen.

… die Urteilsbegründung und die des vorangegangenen Beschlusses von denselben Richtern stammten. Die hatten sich total gedreht. Natürlich hatten die Diskussionen, dass man der NPD den Fraktionsstatus abnehmen musste, und die Fraktionsgelder, wie der Innenminister sagte, damit gar nichts zu tun, denn die waren natürlich vollkommen unabhängig.

Die wahren Hintergründe wurden mit keinem Wort erwähnt. Auch Politik und Presse äußerten sich nur sehr verklausuliert. Die damalige Geschäftsführerin der Grünen sagte, das Gericht habe nicht in der Sache geurteilt, sondern eine strukturelle Entscheidung getroffen. Sehr vornehm umschrieben. Ein Kommentar war übertitelt mit den Worten „Recht zweifelhaft“, passenderweise. Doch wie die Katze um den heißen Brei schlich man um die Erkenntnis herum, dass das unabhängige und vollkommen parteibuchferne Landesverfassungsgericht der politischen Klasse hier einen Gefallen tun wollte und auch getan hat. Die NPD-Fraktion sollte ihren Status verlieren, das sollte die FDP doch auch, und damit auch ihren eigenen Status einbüßen, denn sonst hätte sie der Empfehlung des Landesverfassungsgerichtes ja folgen können. Das Landesverfassungsgericht hat gesagt, die Verwaltungsgerichte können angerufen werden. Das heißt, Kreistagsabgeordnete, die ihren Status verloren hatten, hätten klagen können, kommunalverfassungs

rechtliche Streitigkeit. Ich habe nicht davon gehört, dass es FDP-Abgeordnete gemacht hätten. Sonst hätten sie sich den Antrag sparen können. Ich habe jedenfalls nichts davon gehört. Vielleicht war es so.

Ich habe es versucht, aber ich konnte mir die Gerichtsgebühren nicht leisten. Deswegen habe ich als Kreistagsabgeordneter einen Prozesskostenhilfeantrag gestellt mit einem entsprechenden Klageentwurf. Aber der wurde vom Verwaltungsgericht Greifswald – auch völlig unabhängig – über ein Jahr lang verschleppt und dann abgewiesen. Die folgende Beschwerde wurde vom Oberverwaltungsgericht wieder verschleppt. Nach fast zweieinhalb Jahren und meiner Wahl in den Landtag bekam ich dann einen Brief mit der Frage, ob ich jetzt nach dem vermuteten Wegfall meiner Bedürftigkeit noch an dem Antrag festhalten wolle. Bis dahin keine Entscheidung in der Sache. Abgetaucht. So lange ist die Verfahrensdauer bei Prozesskostenhilfesachen normalerweise nicht.

Noch eine Abschlussbemerkung: Ich kann der FDP genau sagen, wie die Sache weitergehen wird. Nach der Kommunalwahl 2009 wird die Kommunalverfassung wieder geändert werden, und zwar wieder nach dem Prinzip: NPD plus eins. Und wenn wir dann unsere Landtagsergebnisse halten sollten und wir bekommen sieben oder acht Abgeordnete – sechs in Ostvorpommern und Uecker-Randow, das können Sie sich ausrechnen, wie viele das sein werden –, dann werden Herr Caffier und Herr Ringguth goldene Worte finden, um Ihnen klarzumachen, dass das völlig demokratisch ist.

Herr Abgeordneter Andrejewski, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Die Kommunalverfassung wird geändert, aber anders, wie Sie es denken.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Schnur. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Marc Reinhardt, CDU: Wie im Kreistag, zurückziehen!)

Nur weil Herr Ringguth zu behaupten meint, dass wir im Kreistag Müritz 16 oder 18 Anträge zurückgezogen haben, deswegen stimmt es noch lange nicht. Um das auch einmal vorwegzusagen.

(Heinz Müller, SPD: Wie viele waren es denn?)

Es waren vier. Ich habe es vorhin gesagt. Da hätten Sie zuhören müssen, Herr Müller, denn das haben Sie mich ja auch gefragt.

Um noch einmal deutlich auf die Frage des Innenministers einzugehen, warum es in Kreistagen drei und in Gemeindevertretungen – da haben Sie sich natürlich gleich die größte ausgesucht, damit es auch ordentlich wehtut – zwei mit Rostock sein müssen, dazu muss man wissen, dass eine Fraktion, ich hatte eigentlich gedacht, Herr Innenminister, das wissen Sie, überhaupt nur deswegen gebildet werden kann und soll, damit mehrere Mitglieder einer entsprechenden Vertretung ihre Arbeit vereinfachen.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Und jetzt kommen wir doch mal zum Punkt: In Landkreisen ist der Arbeitsstand oder die Arbeitsintensität

gegenüber Gemeindevertretungen durchaus weniger groß. Und jeder, der etwas anderes behauptet, den möchte ich einmal fragen, ob er tatsächlich der Meinung ist, dass in einer Gemeinde wie der Hansestadt Rostock, die sich ja durchaus durch Arbeitseifer auszeichnet, …

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Na, na, na, na! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Woher wissen Sie denn das?)

Ja, das kann man lesen, Herr Methling.

(Reinhard Dankert, SPD: Fragen Sie mal Ihre Kollegen vor Ort!)

… gegenüber einem Landkreis wie beispielsweise dem Landkreis Müritz, der maximal fünf Sitzungen pro Jahr schafft, ob man dort die Notwendigkeit von derartigen Fraktionen in der Größenordnung benötigt. Da halte ich es für richtiger und wichtiger, dass zwei Mitglieder auch in einer solch großen kommunalen Vertretung die Möglichkeit bekommen, zusammenzuarbeiten, um das mal ganz deutlich zu sagen.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Angelika Peters, SPD: Das können sie doch. Das können sie doch. Das spricht ihnen doch keiner ab.)

Ja, das können sie doch. Genauso ist es. Aber mit welcher Ausstattung? Wenn Sie sich gerade in der Hansestadt Rostock angucken, was dort an Mitteln und Möglichkeiten zur Verfügung steht für vier Abgeordnete …

(Zuruf von Minister Lorenz Caffier)

Herr Caffier, das müssen Sie sich auch gefallen lassen, denn ich habe Ihnen auch zugehört. An der Stelle müssen Sie sich einfach das Argument gefallen lassen.

(Zurufe von Reinhard Dankert, SPD, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Und auch die Argumentation des Kollegen Müller, der mir gesagt hat, wo kämen wir denn da hin, dass ein Landrat überprüft, ob eine Fraktion inhaltlich übereinstimmt oder nicht,

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

ist gar nicht entscheidend. Entscheidend ist an der Stelle etwas völlig anderes. Der Landrat hat die Pflicht, seine Haushaltsgeschicke zu lenken und dort auch die Überprüfung der Ausgaben zu tätigen. Und wenn nämlich keine inhaltliche Übereinstimmung da ist, Herr Müller,

(Heinz Müller, SPD: Wie will er die denn feststellen? Mit dem Gesinnungsstift oder wie?!)

dann ist auch keine rechtliche Notwendigkeit zum Tätigen von Ausgaben da.

(Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Das muss man sich einfach gefallen lassen.

Aber wissen Sie, was ich viel spannender finde in der Diskussion – damit möchte ich abschließen –, ist, Sie haben kein einziges Wort, und das bestärkt uns in unserem Ansinnen, zu den Mitwirkungsrechten von fraktionslosen Mitgliedern verloren. Sie haben sich lediglich in Randgefechten ausgelassen. Das bestätigt uns noch viel mehr. Glauben Sie mir, wir werden es den Wählergemeinschaften und anderen in der nächsten Kommunalwahl auch sagen,

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

und dann werden wir mal schauen, wer hier an der Stelle die Wählergemeinschaften hinter sich bekommt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1866 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der FDP und einigen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, Zustimmung durch die Fraktion der NPD sowie Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und CDU bei einigen Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich den Tagesordnungspunkt 39 auf: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Bericht zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit im Land fortschreiben, auf der Drucksache 5/1894.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Bericht zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit im Land fortschreiben – Drucksache 5/1894 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Müller. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Werter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Es ist zwar nicht sehr ermutigend, als Allerletzte sprechen zu müssen, weil die Aufmerksamkeit und die Konzentrationsfähigkeit bei einigen unter Ihnen gegen null tendiert. Aber trotzdem, Wohnungslosigkeit …

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Das ist ja eine Unterstellung. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, Frau Müller kann das besonders gut hören. – Zuruf von Gino Leonhard, FDP)

Ja, ich kann das ganz besonders gut hören, wie Sie sich mit allen anderen Dingen beschäftigen. Das ist nun mal so. Das ist ein Ausdruck von Konzentrationslosigkeit, jedenfalls nach vorn.