Hingegen sagen die Befürworter, dass die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar die Möglichkeit der Information und Kontrolle erhielten. Das Zustandekommen einer Entscheidung wäre transparenter, weil die Abgeordneten sich ernsthafter mit den Argumenten auseinandersetzen müssen, auch mit den Argumenten der anderen. Damit würde der Ablauf der parlamentarischen Entscheidungsprozesse für die Bevölkerung besser sichtbar.
Gleichzeitig – und das haben wir hier auch erlebt – könnten sich zum Beispiel die Medien über den tatsächlichen Ablauf informieren und nicht aus dritter Hand die Meldungen zur Kenntnis nehmen. Denn auch das haben wir nicht nur einmal erlebt, auf den Fluren tummeln sich die Medien und einige Abgeordnete verlassen, noch
bevor wir die Sitzung beendet haben, schnell die Sitzung, um als Erste die Botschaften verkaufen zu können.
Eine große deutsche Zeitung beschrieb diese Situation im Zusammenhang mit der Diskussion über die Politikverdrossenheit wie folgt, ich zitiere: „Wir wissen ja, dass diese Tugenden in der täglichen Arbeit praktiziert werden. In vielen Ausschüssen, wo unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemeinsam an Gesetzen und Budgets gearbeitet wird, gehen die Vertreter der verschiedenen Parteien fair miteinander um. Sie streiten dort hart, aber sachlich. Sobald aber die Scheinwerfer angehen, beginnt das Balgen und Raufen, das Beleidigen und das Beschimpfen. Dieser Stil entspricht nicht der Vorstellung der Bürger von den Menschen, denen sie ihre Probleme und ihre Zukunft anvertrauen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, anhand dieser wenigen, aber wichtigen Argumente wird deutlich, dass die Frage der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen grundsätzlich das Spannungsfeld zwischen bestmöglicher Transparenz im parlamentarischen Meinungsbildungsprozess und der Effizienz der Parlamentsarbeit berührt. In Abwägung dieser widerstreitenden Interessen kommt meine Fraktion zu dem Ergebnis, dass Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich stattfinden sollten. Das Argument der größeren Transparenz wiegt unserer Auffassung nach ungleich höher als die Bedenken gegen die Öffentlichkeit. Hinzu kommt, dass die Nichtöffentlichkeit bei Bedarf jederzeit beschlossen werden kann.
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf zur weiteren parlamentarischen Beratung in die Ausschüsse überwiesen wird. Dem stimmt meine Fraktion ausdrücklich zu. Ich gehe ferner davon aus, dass die FDP ein Anhörungsverfahren anstrebt. Auch dies wird meine Fraktion unterstützen. Schließlich wollen wir alle hören, so hoffe ich doch jedenfalls, welche Erfahrungen die anderen Landtage gemacht haben,
wissen wir doch, dass mittlerweile in knapp der Hälfte aller Landtage Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich stattfinden. Insofern bin ich auf die Anhörung gespannt.
Mir ist nämlich bislang nicht bekannt, dass sich etwa in Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein die Befürchtungen der Gegner öffentlicher Ausschusssitzungen bestätigt haben. Anderenfalls, so denke ich, gäbe es dort auch keine grundsätzlich öffentlichen Ausschusssitzungen mehr, oder?
Ich will zum Abschluss auch nicht verhehlen, dass diese mögliche Veränderung der Verfassung nur ein kleiner Schritt in Richtung Stärkung der Demokratie und Transparenz in unserem Land ist und wir über weitere Schritte gemeinsam nachdenken sollten. Vertrauen wir den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes im Umgang mit der Demokratie und insbesondere den Elementen der direkten Demokratie. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion lehnt diesen Antrag ab. Wir sind der Auffassung, dass es bei der Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen bleiben soll.
Es gibt sicher, wir wissen das, einzelne Bundesländer, die sich auch unter dem Druck von Koalitionsvereinbarungen dazu durchgerungen haben, das Ganze öffentlich zu machen, aber meine Damen und Herren, fragen wir doch mal: Wer ist eigentlich dann die Öffentlichkeit und wer kommt dann eigentlich dahin? Und wer lässt sich dahinbestellen, um dort im Ausschuss Einfluss auf bestimmte Entscheidungen auszudrücken?
Und da sage ich Ihnen, der Sacharbeit dient es in den Ausschüssen nicht, wenn das öffentlich diskutiert wird. Es fallen dort bekanntlich nicht die Entscheidungen, die fallen hier im öffentlichen Plenum im Landtag, und damit ist der Öffentlichkeit nach meinem Dafürhalten und nach unserer Auffassung Genüge getan.
Da wir die Möglichkeit haben, Sitzungen in den Ausschüssen auch öffentlich zu machen, gibt es auch genügend Flexibilität.
Und wenn Sie, Herr Leonhard, davon geredet haben, wir brauchen mehr Transparenz, dann frage ich mich: Wo fängt das an, wo hört das auf? Dann können Sie ja in Zukunft auch öffentliche Fraktionssitzungen machen oder öffentliche Arbeitskreissitzungen machen, nicht wahr?
Wir sind der Auffassung, dass wir in Ruhe darüber beraten wollen, das Für und Wider abwägen, und da brauchen wir keine Öffentlichkeit, die vielleicht auch Einfluss auf unsere Entscheidungen nimmt.
Wir sind der Auffassung, meine Damen und Herren, dass es der Sache, der Sachberatung und dem Zusammenwirken zu einer gemeinsamen Entscheidung mehr dient, wenn wir das nicht in öffentlicher Sitzung machen.
Es ist schon gesagt worden, ich kann es wiederholen, Dr. Nieszery hat es gesagt, das führt dazu, dass man sich in außerparlamentarischen Gremien zusammenfindet, um dort erst mal zu einer Sondierung und zu einer Meinungsbildung zu kommen.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das machen Sie doch sowieso. – Raimund Borrmann, NPD: Das kommt überhaupt noch dazu, dass in der Koalition sowieso immer alles schon vorher beredet wird.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP möchte also, dass die Ausschüsse des Landtages in der Regel öffentlich tagen sollen, damit alle die Arbeit in den „Werkstätten des Parlaments“ sehen können, wie es in der Begründung heißt.
Wo wird denn nun wirklich gearbeitet? – Erstens in der Landesverwaltung, die die Beschlussvorlagen der Regierung erstellt, und zweitens in den Fraktionen von Abgeordneten und von den Fraktionsmitarbeitern. Letztere erarbeiten nämlich viele der Kleinen Anfragen, die der jeweilige Abgeordnete dann lediglich unterschreibt. In einer ehrlichen Rangliste der Anfragesteller wären Fraktionsmitarbeiter ganz vorne.