Interesse eines reibungslosen Sitzungsablaufs möglich. Das Nähere ist durch die Geschäftsordnung des Landtages zu regeln. Dazu gehören unter anderem die Fragen, welche Ausschüsse möglicherweise generell nicht öffentlich tagen, wie zum Beispiel der Petitionsausschuss, und welche Mehrheiten für den Antrag und den Beschluss zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit notwendig sein sollten.
Und damit wir nach der Änderung der Landesverfassung genügend Zeit haben, unsere Geschäftsordnung dementsprechend anzupassen, soll das Gesetz nach unserem Vorschlag erst sechs Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Das sollte reichen, um an einer neuen Geschäftsordnung zwischen den Fraktionen kollegial beraten zu können.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Volker Schlotmann, SPD: Na, dann hätte man vielleicht vorher mit uns reden sollen.)
Abschließend, Herr Schlotmann, will ich noch einmal an die Grundsätzlichkeit dieses Themas erinnern. Das Prinzip der Öffentlichkeit ist ein Grundsatz demokratisch verfasster Ordnung. Es gehört zu den Säulen der Demokratie. Das Prinzip der Öffentlichkeit soll sicherstellen, dass die Bevölkerung sich über die Tätigkeit ihrer Vertretungsorgane unmittelbar informieren kann. Nur so wird der Meinungs- und Willenbildungsprozess in der Vertretung von außen durchsichtig und für jedermann nachvollziehbar. Nur so wird das Vertrauen der Bevölkerung in die politische Vertretung gefördert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie unserem Gesetzesantrag zustimmen, können die Bürger zukünftig aus eigener Kenntnis und Beurteilung eine sachgerechte Kritik an Entscheidungen sowie an einzelnen Mandatsträgern anbringen und so durchaus eine Grundlage für ihre Entscheidung bei den nächsten Wahlen erhalten. Ich bitte Sie deshalb namens meiner Fraktion um Zustimmung für die Überweisung unseres Gesetzesantrages in den Innen- und in den Europa- und Rechtsausschuss. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ob Ausschüsse des Landtages öffentlich oder nicht öffentlich tagen sollen, ist eine Frage, die in erster Linie Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, entscheiden müssen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Heike Polzin, SPD: Genau. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Aber es geht hier auch, und ich könnte sagen, schon wieder, um eine Verfassungsänderung und dazu habe ich als Justizministerin und damit auch als Verfassungsministerin schon eine eigene Meinung. Ich will hier die Gelegenheit nutzen, vor einer Inflation von verfassungs
ändernden Regelungen zu warnen. Ist es denn richtig, dass kein anderes Gesetz zurzeit so dringend reparaturbedürftig ist wie die Verfassung? Darauf scheint jedenfalls zu deuten, dass allein in dieser Legislaturperiode bereits fünf Anträge auf Verfassungsänderungen in den Landtag eingebracht wurden.
Verfassungen sind die Grundordnung eines Staates. Die Säulen der Demokratie sind dort verankert. Wenn an diesen Grundfesten allzu häufig repariert wird, dann könnte der Eindruck entstehen, dass diese Säulen ziemlich morsch und brüchig sind und sie ohne ständige Ausbesserungen unser Staatsgefüge nicht mehr lange tragen. Das wäre meines Erachtens ein fataler Eindruck.
Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion der FDP, weisen zur Begründung Ihres Antrages darauf hin, dass bei Teilen der Bevölkerung eine zunehmende Skepsis gegenüber politischen Entscheidungsabläufen und Entscheidungsträgern festzustellen sei. Ich frage mich, ob wir dem nicht Vorschub leisten, indem wir immer mehr und immer schneller Gesetze ändern. Vertrauen entsteht durch Verlässlichkeit. Wie soll der Bürger Vertrauen in die Demokratie und den Ablauf demokratischer parlamentarischer Entscheidungen entwickeln, wenn die Entscheidungen des Gesetzgebers schon nach kurzer Zeit wieder angezweifelt und erneut Änderungen, Ergänzungen oder gar Streichungen verlangt werden?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade Verfassungen sollten daher im Interesse der Stärkung der Demokratie Bestand haben. Daher bitte ich Sie: Prüfen Sie ernsthaft, ob eine Verfassungsänderung hier wirklich nötig ist.
In der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist geregelt, dass Ausschusssitzungen in der Regel nicht öffentlich tagen. Das könnte man ändern, verfassungsrechtlich spricht nichts dagegen. Verfassungspolitisch muss man sich entscheiden. Es gibt gute Gründe dafür und gute Gründe dagegen, öffentlich zu tagen. Sie werden sicherlich in der Debatte noch ausführlich erörtert, dem will ich auch nicht vorgreifen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die verfassungspolitische Wirklichkeit geteilter Meinung ist, darauf haben Sie soeben hingewiesen. Die Abgeordneten in Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und SchleswigHolstein haben sich für die grundsätzliche Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen entschieden. In allen anderen Bundesländern tagen die Parlamentsausschüsse in der Regel nicht öffentlich. Ich persönlich kann daher nicht erkennen, dass eine Weiterentwicklung des Verfassungsrechts an die aktuelle Verfassungswirklichkeit notwendig ist, und erinnere erneut an Montesquieu, der bereits 1748 sagte: „Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu ändern, dann ist es nötig, das Gesetz nicht zu ändern.“ Eine Verfassungsänderung ist demnach abzulehnen. – Vielen Dank.
Meine Dame und meine Herren von der FDP, von allen Möglichkeiten, parteipolitisches Profil zu gewinnen, erscheint mir der Alleingang zu einer Verfassungsänderung die mit Abstand schlechteste zu sein.
Eine Veränderung unserer höchsten und im Konsens aller Demokraten festgeschriebenen Norm verlangt besonders in der heutigen Zeit ein gemeinschaftliches Handeln.
Die Verfassung ist eben kein Gesetz wie jedes andere und durch das festgelegte Quorum vor allzu leichtfertigen Veränderungsbegehren geschützt. Schon allein aus Respekt vor unserer Verfassung, vor allem aber aufgrund der mangelhaften Vorbereitung, insbesondere der versäumten Abstimmung unter den Demokraten,
In Ihrem Gesetzentwurf fordern Sie, dass Ausschusssitzungen des Landtages grundsätzlich öffentlich sein sollten. Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion gibt es gegen die grundsätzliche Herstellung der Öffentlichkeit folgende Bedenken.
In den Ausschüssen findet unter anderem die fachliche Beratung zu Gesetzentwürfen und Anträgen aus dem Plenum statt. Für eine unbefangene, nicht auf bestimmte Kreise oder die öffentliche Wirkung bedachte Diskussion ist die Nichtöffentlichkeit eine wichtige Voraussetzung. Die grundsätzliche Nichtöffentlichkeit soll die bisweilen schwierigen Verhandlungen, bei denen politische Positionen oftmals erst entwickelt werden, schützen. Ausschüsse sollen nicht als politische Bühne dienen. Die Öffentlichkeit der Sitzung birgt die Gefahr in sich, dass die tatsächliche Entscheidungsfindung in außerparlamentarische Gremien verlagert wird. Es ist mehr als nur zweifelhaft, dass mit der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen der Politikverdrossenheit entgegengewirkt werden kann.
Die FDP widerspricht sich zudem in ihrem Gesetzentwurf selbst. Auf Seite 5 oben heißt es: „Gegner der Demokratie stellen das Wesen der Ausschüsse als Arbeitsgremien wiederholt in Frage. Sie negieren die fachlichen Auseinandersetzungen mit Themen, Anträgen, Gesetzentwürfen etc. nicht nur, sondern entziehen sich dieser Mitarbeit regelmäßig.“ Dies hieße im Umkehrschluss jedoch, dass sich bei der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen die Demokratiefeinde medienwirksam inszenieren würden, wie sie es hier jedes Mal machen, und die Sacharbeit erheblich Schaden nähme.
Bereits jetzt kann für Ausschusssitzungen und einzelne Beratungsgegenstände die Öffentlichkeit hergestellt werden. Zudem ist es gängige Praxis, dass Anhörungen, beispielsweise zu Gesetzentwürfen oder zu anderen Problemfeldern, öffentlich erfolgen.
Ich denke, wir haben alle in den Jahren seit der Wende bewiesen, dass wir in den Ausschüssen eine gute Arbeit zum Wohle unserer Bürger leisten, und das werden wir
auch weiterhin tun, und zwar in der gewohnten Arbeitsatmosphäre. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe meinen Vorrednern recht, ja, mit Verfassungsänderungen sollte man sehr sorgsam umgehen. Ich sage aber auch, sowohl die Landesverfassung als auch das Grundgesetz wurden immer dann geändert, wenn es politisch gewollt wurde,
Und ob man damit immer so sorgsam umgegangen ist – zwei Drittel, ich weiß das –, wage ich manchmal zu bezweifeln.
Das Anliegen der FDP ist nicht neu. Im Wesentlichen kann ich mich den Ausführungen des Abgeordneten Leonhard anschließen und mich kurzfassen. Dass wir das Anliegen der FDP unterstützen, wird hier wohl niemanden überraschen. Wir sagen klar Ja zur Umkehrung des jetzigen Prinzips, nämlich Ausschüsse des Landtages in der Regel öffentlich und nur aufgrund eines besonderen Beschlusses nicht öffentlich tagen zu lassen. Wir sind der Auffassung, das tut der parlamentarischen Demokratie gut.
Auch wir kennen die Argumente derer, die sich dagegen aussprechen und nehmen sie ernst. Argumente wie, öffentliche Ausschusssitzungen führten dazu, dass die tatsächlichen Entscheidungsfindungen noch mehr in nicht öffentliche Beratungen verlegt würden, die Abgeordneten nicht mehr offen ihre Meinung zu der einen oder anderen Auffassung sagen würden, weil sie befürchten müssten, in gute oder schlechte Abgeordnete eingestuft zu werden,