Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es kurz machen, denn der Vorsitzende des Ausschusses hat hier die Meinung des Ausschusses bereits wiedergegeben. Ich möchte dennoch die Gelegenheit nutzen, einiges für unsere Fraktion noch einmal vorzutragen.
Das Parlament ist nichts ohne Informationen. Das Recht nehmen wir für uns in Anspruch, denn nur eine umfassende Information kann die Grundlage einer sachlich richtigen Entscheidung sein. Insofern ist das Anliegen der Linksfraktion in dem vorliegenden Gesetzentwurf richtig. Das Parlament darf nicht lediglich Bittsteller sein, wenn es um Informationen aus den verschiedenen Bereichen des Regierungshandelns und aus anderen Bereichen geht, die von landespolitischer Bedeutung sind. Gerade die Oppositionsfraktionen – ich möchte ausdrücklich sagen, ich rede hier nur das Wort für die Fraktion DIE LINKE und für meine Fraktion – in diesem Hause haben ein großes Interesse an umfänglichen Informationen. Nur so können wir unserem Verfassungsauftrag, nämlich die Kontrolle des Regierungshandelns, auch wirklich nachkommen.
Eine umfängliche Information der Regierung über alle Sachverhalte, die das Land und die Aufgaben der Parlamentarier als Vertreter unserer Bürgerinnen und Bürger betreffen, ist nicht nur sinnvoll, sondern eine absolut notwendige Voraussetzung für die Arbeit hier im Plenum.
Aus diesem Grund werden Parlamentsinformationsgesetze in den verschiedensten Bundesländern diskutiert. Das ist in der Tat so. Insbesondere in Bayern ist ein Gesetzentwurf mittlerweile auch zur Beschlussfassung gegangen. Im Rechtsausschuss haben wir in der Sachverständigenanhörung einen intensiven Einblick in die Vor- und Nachteile eines Parlamentsinformationsgesetzes bekommen.
Bei allem Interesse an umfassenden Informationen, die auch unsere Fraktion in Anspruch nimmt, darf bitte aber eines nicht vergessen werden: Ein Überfluss an Papieren und Berichten kann auch dazu führen, dass es für uns Landtagsabgeordnete – und jeder von uns hier in diesem Hause weiß, welche Stapel wir an Unterlagen bekommen – schwerer wird, sich alles durchzulesen und Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden. Papierberge sind eben auch dazu geeignet, problematische Dinge darin zu verstecken. Dazu würden aus unserer Sicht auch einige Regelungen in diesem Gesetzentwurf führen können. Insofern machen wir noch einmal deutlich, dass die Grundlage und die Zielsetzung sicherlich richtig, aber dieser Gesetzentwurf nicht geeignet ist. Meine Fraktion wird sich aus diesem Grunde enthalten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Parlamentsinformationsgesetze sind natürlich, wenn sie auf der Tagesordnung einer Landtagssitzung stehen, die Stunde der Opposition. Und alle Fraktionen, die hier im Hohen Hause vertreten sind, waren oder sind schon einmal in der Rolle einer Oppositionspartei gewesen. Der Exekutive, den Ministern und ihren Ministerien, wird vonseiten der Opposition ja permanent unterstellt, sie würden Informationen, die sie benötigen, nicht so transportieren, wie es notwendig wäre, und deshalb müsste man ein solches Gesetz haben.
Nur noch einmal zum allgemeinen Verständnis: Dass wir das natürlich als Regierungskoalition genau analysiert haben, haben Sie an der Rede des Kollegen Nieszery mitbekommen, welche parlamentarischen Instrumente zurzeit möglich sind, damit Abgeordnete an die notwendigen Informationen herankommen. Und im Umkehrschluss, das soll meine Argumentationskette diesbezüglich erläutern, ist die Regierung natürlich aufgrund Artikel 39 unserer Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern verpflichtet, entsprechende Informationen an den Landtag, die Legislative, zu geben, wenn es um ganz wichtige Entscheidungen geht, wie die Vorbereitung von Gesetzen, über Grundsatzfragen der Landesplanung oder der Standortplanung und Durchführung von Großvorhaben. Aber ich will jetzt im Einzelnen keine nennen. Diese Informationen sind immer rechtzeitig und vollständig an das Parlament zu geben, damit in der politischen Willensbildung die Demokratie tatsächlich auch eine Chance hat, sich dort mit einzubringen. Das Gleiche gilt auch nach Satz 2 für die Vorbereitung von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Sie selber, Herr Kollege Leonhard, Sie haben es noch einmal betont, ersticken ja förmlich in einer solchen Informationsflut, wenn es um Gesetzesvorschriften und Mitteilungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern geht,
die Sie auf Ihrem Schreibtisch dann stapelweise finden. Wichtig ist natürlich auch, dass die entsprechenden Initiativen in der Länderkammer dem Parlament rechtzeitig zugeleitet werden, wenn es um Entscheidungen im Bundesrat geht. Aber die Zusammenarbeit mit dem Bund und mit anderen Nationalstaaten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist entscheidend.
Einen Anknüpfungspunkt gibt es natürlich, das muss man, wenn man sich dieses Gesetz genau anschaut, auch sagen. Zu diesem Gesetzentwurf greift der Artikel 39 Absatz 3, worin diese Informationspflicht geregelt ist, und zwar, Näheres regelt ein Gesetz. Das haben wir im Rechtsausschuss natürlich nach der Überweisung durch den Landtag intensiv beraten und dazu eine Anhörung durchgeführt. Kollege Müller hat das noch einmal sehr ausführlich gemacht. Wir sind letztendlich zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Pro-Meinung, die durch den Freistaat Bayern vertreten worden ist, doch bei den anderen Gutachtern eher zögerlich – bis auf eine verneinende Meinung – in der Auswertung gewesen ist.
Möglicherweise hängt das damit zusammen, dass man in Bayern mittlerweile über 50 Jahre die absolute Mehrheit einer einzigen Partei hat und das Parlament schon eine gewisse Transparenz benötigt. Ich will die jetzt gar nicht nennen, mir ist das auch entgangen oder ich habe nicht richtig recherchiert, ob die Volkskammer in ihren 40 Jahren mit ihrer absoluten Mehrheit,
obwohl das da keine freien Wahlen gewesen sind, ein Parlamentsinformationsgesetz hatte. Aber darauf will ich nicht näher eingehen.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Und weil das bei der Volkskammer nicht so war, brauchen wir das auch nicht. – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir eigentlich zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie als Abgeordnete, wenn die Exekutive versagt und ihren Verpflichtungen zur Information nicht nachgekommen ist, die parlamentarischen Instrumente anwenden können,
wie die Kleinen Anfragen, die Großen Anfragen oder die Fragestunde. Aber das wurde hier schon alles erläutert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen der CDU-Fraktion sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass dieses Gesetz nicht notwendig ist, da die Informationspflicht der Regierung ausreichend ist. Wenn das nicht der Fall sein sollte, haben wir alle Möglichkeiten im Rahmen der Selbstbefassung in der Hand. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ab. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist zahnlos. In Paragraf 1 heißt es schon sinngemäß, die Landesregierung soll den Landtag „frühzeitig und vollständig“ über ihre wesentlichen Aktivitäten informieren. Aber was soll das sein, „frühzeitig und vollständig“? Das sind gummiartige unbestimmte Rechtsbegriffe, aus denen sich jede einigermaßen trickreiche Landesregierung alles zurechtbasteln kann, was ihr in den Kram passt. Und im Gegensatz zur politischen Vernunft sind Trickreichtum und Durchtriebenheit Eigenschaften, die man der Landesregierung beim besten Willen nicht absprechen kann.
Dann bietet der Absatz 3 des Paragrafen 1 auch noch eine zusätzliche Möglichkeit: „Die Landesregierung kann von einer Unterrichtung absehen, wenn dem Bekanntwerden des Inhalts gesetzliche Vorschriften oder Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen, oder wenn die Funktionsfähigkeit und die Eigenverantwortung der Landesregierung beeinträchtigt werden.“ Falls die Landesregierung also keine Lust zu einer Unterrichtung haben sollte, werden ihr hier die Ausflüchte gerade à la carte angeboten. Staatsgeheimnisse kann man immer behaupten. Worin besteht das Staatsgeheimnis, fragt die Opposition. Das ist geheim, sagt die Regierung, daher entfällt leider die Unterrichtung. Auch die Gründe können wir nicht nennen. Sie müssen schon Vertrauen haben.
Vollkommen schleierhaft bleibt, auf welche Weise eine bloße Unterrichtung gleich die Funktionsfähigkeit der gesamten Landesregierung beeinträchtigen könnte, es sei denn, sie hätte sich in einen riesigen Skandal verstrickt. Und gerade an dessen Bekanntwerden müsste die parlamentarische Opposition doch interessiert sein. Aber den Skandal darf die Regierung nach diesem Entwurf für sich behalten. Informieren muss sie das Parlament nur über Sachverhalte, die dermaßen unwichtig sind, dass sich weder die Geheimhaltung lohnt noch irgendwelche schutzwürdigen Einzelinteressen berührt werden und auch Funktionsstörungen der Regierungstätigkeit nicht zu erwarten sind, auch nicht durch den Rücktritt eines Ministers beispielsweise.
Dieser Gesetzentwurf hätte die sächsische Landesregierung in keiner Weise verpflichtet, den Landtag über die Vorgänge bei der Sächsischen Landesbank zu informieren. Die trugen nämlich sogar die Möglichkeit des Rücktritts des Ministerpräsidenten in sich, was dann ja auch geschah. Durch so etwas kann die Funktionsfähigkeit einer Landesregierung ganz beeinträchtigt werden.
DIE LINKE will also ein Kleinkram-und-unwichtigesZeug-Parlamentsinformationsgesetz. Etwas anderes muss die Landesregierung aufgrund der Bestimmungen dieses kuschelweichen Machtwerkes nämlich nicht mitteilen. Ich würde der LINKEN ein Zeitungsabo empfehlen, da könnte sie hin und wieder sogar mal eine Information finden, die die Regierung lieber geheim gehalten hätte. Aber Sie haben ja Ihr völlig unbekanntes „Neues Deutschland“, das Sie immer lesen.
Bezeichnend ist auch, dass der Gesetzentwurf keinerlei Strafbestimmungen enthält. Die hat jede Friedhofsordnung. Handelt man ihr zuwider, werden ganz schnell Bußgelder fällig. Aber hier könnte theoretisch eine Landesregierung verschweigen oder lügen, so viel sie wollte,
Das ist ein Gesetzentwurf einer Partei, die als tapfere Opposition erscheinen will, aber insgeheim schon längst wieder mit einer Regierungsbeteiligung rechnet, sodass sie die wahren Informationsverpflichtungen der Landesregierung möglichst niedrig hält. Man könnte ja morgen selber wieder auf der Regierungsbank sitzen. Wenn die Opposition dann mit diesem Gesetz in der Hand ankommt und Informationen verlangt, wird sie sich aber sehr wundern, was Minister der Linkspartei plötzlich an Staatsgeheimnissen aus dem Hut zaubern und allerlei schutzwürdige Interessen.
Wir haben nicht die Absicht, an dieser Farce mitzuwirken. Gesetze, die nichts ausrichten, haben wir schon genug, zum Beispiel das Informationsfreiheitsgesetz. Daher stimmen wir dagegen.
Herr Andrejewski, an Sie gerichtet: Wenn Sie meinen, dass das Gesetz zahnlos war oder ist oder der Entwurf, dann frage ich mich, wo sind Ihre Beiträge, Ihre Anträge, um den Gesetzentwurf zu verändern?
(Raimund Borrmann, NPD: Er gehört in die Mülltonne. – Udo Pastörs, NPD: Er gehört in den Papierkorb. Wir wollen das gar nicht.)
Sie haben, glaube ich, überhaupt nicht begriffen, was dieses Gesetz vom Prinzip her wollte. Es wollte und will neben anderen Instrumenten, die selbstverständlich sowohl die Opposition als auch die Koalitionsfraktionen für sich in Anspruch nehmen können, ein allgemeines Informationsrecht.
Was die Zeitungen betrifft, haben wir während unserer Ausschusssitzungen und auch während der Anhörungen mitbekommen, dass Sie dort nichts Besseres zu tun hatten, als den „Medienspiegel“ zu lesen,
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das hat er uns auch empfohlen. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)