Meine Damen und Herren, bevor ich den Tagesordnungspunkt 4 aufrufe, gebe ich das Wort noch einmal an Herrn Borrmann für einen Geschäftsordnungsantrag der NPD.
Frau Präsidentin! Abgeordnete des Landtages! Ich bitte feststellen zu lassen, dass es sich bei dem vorgeordneten Tagesordnungspunkt um keine Wahl gehandelt hat.
Die Ablehnung des Geschäftsordnungsantrages meines Kollegen Andrejewski wurde von Ihnen damit begründet, dass Abstimmungen und Wahlen nicht identisch seien und hier auf eine korrekte Sprachweise zu achten sei.
Sie haben, die Abgeordneten können das bezeugen, eine Abstimmung eröffnet und eine Abstimmung geschlossen. Es hat also gar keine Wahl stattgefunden.
Herr Abgeordneter Borrmann, ich sehe jetzt den konkreten Geschäftsordnungsantrag nicht, aber auf Ihre Ausführungen möchte ich gern noch einmal darauf hinweisen: Der Paragraf 90 ist in der Geschäftsordnung so abgefasst, dass es darum geht in Absatz 4 – ich trage es Ihnen hier noch mal vor: „Soweit für einen Beschluss oder eine Wahl eine bestimmte Mehrheit vorgeschrieben ist, hat der Präsident festzustellen, ob diese Mehrheit erreicht ist.“ Und das ist, denke ich, auch der Knackpunkt. In dem Paragrafen wird diese Mehrheit angesprochen und da wir ja eine geheime Abstimmung vorgenommen haben, kann das jetzt gar nicht die Debatte sein, worum es gehen soll.
Deswegen habe ich Ihnen in diesem Sinne deutlich machen wollen, dass der Paragraf 90 hier nicht zutreffen kann. Außerdem habe ich noch mal in meinen Ausführungen deutlich gemacht, worum es geht, und ich denke, das ist jetzt auch ausreichend.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS – Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung, Drucksache 5/474, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Drucksache 5/1610.
Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS: Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung (Parlamentsinformationsgesetz – PIG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/474 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Detlef Müller. Bitte, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ihnen liegt mit der gerade aufgerufenen Drucksache die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der damals noch Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/474 vor.
Mein ausführlicher schriftlicher Bericht zeigt, dass sich der Ausschuss, wie ich finde, intensiv mit dem Entwurf des Gesetzes über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung auseinandergesetzt hat. Der Gesetzentwurf wurde das erste Mal, Herr Professor Dr. Methling, am 9. Mai 2007 im Landtag hier in Erster Lesung beraten und wurde dann federführend in den Europa- und Rechtsausschuss überwiesen.
Zum Gegenstand unserer Beratungen im Ausschuss haben wir auch die Unterlagen des Ausschusses der letzten Legislaturperiode genommen, denn seinerzeit hatte eine andere Fraktion den Entwurf eines Parlamentsinformationsgesetzes eingebracht. Damals wurde dazu eine umfangreiche Anhörung durchgeführt.
Gleichwohl hat der jetzige Ausschuss auch zum aktuellen Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung anberaumt, um sich exemplarisch über die Regelungen in anderen Bundesländern und die Argumente für und wider dieses Gesetzes von den eingeladenen Sachverständigen informieren zu lassen. Die Ergebnisse der Anhörung haben wir dann in zwei Ausschusssitzungen beraten. Abschließend hat der Ausschuss sich mehrheitlich dafür entschieden, dem Landtag die Ablehnung des Gesetzentwurfes zu empfehlen.
Als Vorsitzender des Ausschusses möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive und sachbezogene Beratung bedanken. Bedanken möchte ich mich auch beim Sekretariat des Ausschusses für die gute Vorbereitung und Durchführung der Anhörung. Mein besonderer Dank gilt aber außerdem den Vertretern der bayerischen Staatskanzlei, dem Vertreter der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow sowie dem Vertreter der Verwaltung des Landtages Sachsen-Anhalt für ihre Stellungnahmen und inhaltsreichen Beiträge während und im Nachgang der Ausschussanhörung. Ich verweise für Einzelheiten der Beratungen auf den Ihnen vorliegenden ausführlichen schriftlichen Bericht.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, der vorliegende Gesetzentwurf liegt offensichtlich – und das ist, glaube ich, auch verständlich – der parlamentarischen Opposition sehr am Herzen. In der 4. Wahlperiode war es die seinerzeitige Opposition, die einen entsprechenden Gesetzentwurf über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung eingebracht hat. Damals waren es die regierungstragenden Fraktionen, die den Gesetzentwurf ablehnten.
Auch in der aktuellen Wahlperiode hat der Ausschuss den Entwurf eines Parlamentsinformationsgesetzes, wie ich finde, sehr intensiv diskutiert. Und der Ausschuss ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Parlamentsinformationsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern nicht
erforderlich ist, denn die Mehrheit im Ausschuss ist der Auffassung, dass die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung über alle wichtigen Angelegenheiten auch ohne ein solches Gesetz sehr gut funktioniert. Die Mehrheit des Ausschusses hat sich daher auf die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung verständigt.
Aus den angeführten Gründen bitte ich Sie im Namen und im Auftrag der Mehrheit des Europa- und Rechtsausschusses darum, den Antrag abzulehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben schon mehrfach an dieser Stelle über das vorliegende Gesetz gesprochen, auch schon in der letzten Legislaturperiode.
Ich denke, die SPD ist die Fraktion, die am längsten bei ihrer Meinung geblieben ist, nämlich einer ablehnenden Haltung gegenüber diesem Gesetz.
Ich will das auch mit ein paar Zahlen unterlegen. Ich habe jetzt einfach mal die Parlamentsdatenbank genommen und mir heraussuchen lassen, wie viele Kleine Anfragen es bereits im Laufe dieser Legislaturperiode gegeben hat. Ich bin dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass alleine 845 Kleine Anfragen bis jetzt in dieser Legislaturperiode in der Landesregierung bearbeitet worden sind. Dazu kommen zwei Große Anfragen und 288 Fragen, die hier während der Fragestunde im Parlament gestellt worden sind. Das sind alles in allem weit mehr als 1.100 Fragen, die meistens natürlich von den Oppositionsmitgliedern gestellt worden sind, sodass, wenn man das hochrechnet, bis jetzt jedes Oppositionsmitglied 42 Fragen an die Landesregierung gestellt hat. Ich finde, das ist eine beachtliche Zahl. Ich glaube, dem gebührt Respekt.
Außerdem haben wir als Abgeordnete natürlich auch die Möglichkeit, über die Ausschüsse Erfahrungen zu sammeln und Informationen zu bekommen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass in den Ausschüssen mit solchen Begehren, insbesondere aus den Oppositionsfraktionen, sehr großzügig umgegangen wird. Wenn ein Thema aufgerufen werden soll im Ausschuss, dann macht der Ausschussvorsitzende das nicht nur, weil er es laut Geschäftsordnung muss, sondern wir bemühen uns, zügig die Anträge und die Forderungen der Opposition mit einzubeziehen in unsere parlamentarische Arbeit, sodass hier kein Informationsverlust stattfindet.
Letztendlich, meine Damen und Herren, steht auch jeder Oppositionspartei oder -fraktion die Möglichkeit zur Verfügung, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss als wirklich scharfes Schwert der Opposition einzuberufen. Ich denke, auch da gibt es einen erheblichen Informationsgewinn.
Angesichts dieser Zahlen, meine Damen und Herren, ist davon auszugehen, dass niemand in diesem Hohen Hause schlecht informiert ist. Deshalb ist der Gesetzentwurf nach Meinung der SPD überflüssig und wird von unserer Fraktion abgelehnt. Wir begreifen die Ablehnung auch als Beitrag zur Deregulierung in unserem Land. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.