(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das hat er uns auch empfohlen. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Mai 2007, ich hoffe, Sie erinnern sich, hatte meine Fraktion den Entwurf des Parlamentsinformationsgesetzes eingebracht. Anschließend folgten Ausschusssitzungen und eine entsprechende Anhörung im federführenden Ausschuss. Und, auch das will ich hier nennen, der Europaausschuss war gemeinsam in Brüssel, um sich dort zum Beispiel über die Zusammenarbeit der Bundestagsfraktionen und der Bundesregierung zu europapolitischen Fragen
zu informieren. Diese Zusammenarbeit erfolge auf der Basis einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen Parlament und Regierung.
Warum nenne ich diese Fakten im Zusammenhang mit unserem Gesetzentwurf? Unschwer ist wohl zu erkennen, dass wir der Koalition ganz bewusst Zeit gegeben haben, die Notwendigkeit dieses Gesetzes zu diskutieren und eigene Vorstellungen einzubringen. Ja, wir hatten auch die Hoffnung nach unserer Ausschusssitzung in Brüssel, dass es eventuell zu einer untergesetzlichen Regelung zur Information bezüglich der Sicherung des Subsidiaritätsprinzips nach dem Lissabonvertrag kommen wird.
Das Ergebnis ist uns bekannt. Die Regierungskoalitionen aus SPD und CDU haben entschieden, kein Parlamentsinformationsgesetz zu verabschieden. Nicht nur der heute zur abschließenden Abstimmung stehende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE wird keine Mehrheit finden, nein, ein solches Gesetz wird es grundsätzlich, zumindest in dieser Wahlperiode, nicht geben. Da ist es völlig egal, wer diesen Entwurf einbringen wird, er wäre zum Scheitern verurteilt. SPD und CDU wollen es so, obwohl, und darauf will ich an dieser Stelle noch einmal aufmerksam machen, meine Damen und Herren, die Landesverfassung dies festschreibt. In Artikel 39, der die Informationspflichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag in Grundsätzen beschreibt, steht in Absatz 3: „Das Nähere regelt das Gesetz.“ Für die SPD kann man klar feststellen, sie bleibt sich treu, lehnt ein solches Gesetz konsequent ab.
Verständlich kann man sagen, sind sie doch seit Jahren in der Regierungsverantwortung und gehen selbstverständlich davon aus, dass sie es für immer bleiben werden. Aber, und das frage ich ganz bewusst, ist die Pflicht der Information des Parlaments wirklich nur aus Sicht der Opposition ein notwendiges Instrument oder nicht des gesamten Parlaments?
Wir meinen Ja, denn es ist etwas anderes, ob die Regierung automatisch informiert oder nur nach gezielter Anforderung. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Misstrauen zu tun, sondern mit Stärkung der Demokratie in diesem Land. Leider wird dieses wichtige Argument von Ihnen, meine Damen und Herren der SPD, völlig ausgeblendet. Das war bereits in der Diskussion um den Entwurf der CDU so, der 2005 in das Parlament eingebracht wurde. Bereits damals hatten Sie in den Ausschussberatungen ausgeführt, dass ein Gesetz nicht erforderlich sei. Der Regelungsinhalt von Artikel 39 der Landesverfassung sei ausreichend, Defizite im Informationsfluss gebe es nicht und die bisherige Praxis sei darüber hinaus vollkommen ausreichend.
Im Kommentar zur Landesverfassung, von Ihnen mit auf den Weg gebracht, steht nun aber etwas völlig anderes, nämlich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung. Aber auch das scheint Sie nicht zu berühren. Wir hatten damals erklärt, dass wir uns grundsätzlich für eine gesetzliche Regelung aussprechen. Mit unserem damaligen Koalitionspartner konnten wir uns jedoch nicht einigen. Darüber hinaus wies der Gesetzentwurf der CDUFraktion rechtliche Fehler auf, die in der Debatte und in der Anhörung offensichtlich wurden. Leider verzichtete
die CDU darauf, dies durch einen Änderungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf zu heilen. Die CDU-Fraktion wiederum hatte ausgeführt, dass die Anhörungen sehr wohl ergeben hätten, dass eine einfache gesetzliche Regelung im Sinne von Artikel 39 Absatz 3 Landesverfassung erforderlich sei. Sie hat sich im Grundsatz ganz klar für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen.
Schon damals habe ich während der Zweiten Lesung die Ernsthaftigkeit für das Interesse an einem solchen Gesetz angezweifelt. Meine Damen und Herren von der CDU, das tue ich auch heute noch,
denn Sie haben es nicht einmal geschafft, in den Koalitionsvertrag einen Prüfauftrag hineinzubekommen.
Sie hätten sogar die Möglichkeit gehabt, dies durch einen gemeinsamen Antrag hier im Landtag auf den Weg zu bringen. Das haben wir ja nun zuhauf hier erlebt. Sei es, wie es sei, all das deutet darauf hin, dass Sie dieses Thema nie ernst genommen haben, leider.
An dieser Stelle sei ein Ausflug in die Vergangenheit erlaubt, insbesondere in die damalige Debatte. Interessant waren die Äußerungen des ehemaligen Kollegen Ankermann aus der CDU-Fraktion, der in der Einbringung des Gesetzentwurfes in Richtung des Justizministeriums sagte, ich zitiere: „Sie befürchten also auf der Regierungsbank ganz offensichtlich den Verlust eines Informationsvorsprunges und wollen sich nicht von einem vielleicht sogar störenden Parlament die eigenen Kenntnisse und Vorhaben verderben lassen.“ Zitatende.
Und ebenfalls von Herrn Ankermann in der gleichen Rede: „Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat ebenso erkannt und deutlich gemacht, dass sie ein solches Gesetz für eine Stärkung des Landtages hielte.“ Auf meinen Zwischenruf: „Wir waren schon immer dafür“ kam die Antwort:
Meine Damen und Herren, die Kraft haben wir damals in der Tat nicht gehabt und als Partner konnten wir uns nicht durchsetzen. Im Unterschied zu Ihnen hatten wir aber zumindest einen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag. Sie aber, meine Damen und Herren von der CDU, sind heute in Regierungsverantwortung. Wo ist Ihre Durchsetzungskraft? Also wenn dies so ist, dass Sie nun vor drei Jahren ein Parlamentsinformationsgesetz für zwingend erforderlich gehalten haben, wenn Sie das vor allem auch ernst gemeint haben und wenn man dann berücksichtigt, dass zwei annähernd gleich starke Fraktionen eine Koalition bilden, dann muss man sich wohl auch wirklich ernsthaft fragen: Wo ist die Durchsetzungskraft der CDU?
Liebe Kollegen von der CDU, es bleibt festzustellen, dass Sie durch Ihr heutiges Abstimmungsverhalten nicht nur ein Parlamentsinformationsgesetz verhindern, nein, Sie bringen es nicht einmal fertig, zu Ihren eigenen Vorstellungen und Überzeugungen zu stehen. Sowohl in der Ersten Lesung als auch in den Ausschussberatungen kam nicht ein Satz von Ihnen darüber, dass Sie ein derartiges Gesetz grundsätzlich befürworten, nicht ein Satz darüber, dass Sie sich gegenüber der SPD-Fraktion nicht haben durchsetzen können, nicht ein Satz darüber, welche Mindeststandards aus Ihrer Sicht ein Parlamentsinformationsgesetz beinhalten müsste. All das weist doch darauf hin, es fehlte Ihnen an Durchsetzungskraft, und ich sage es ganz bewusst, weil Sie den Willen dazu nicht hatten.
Ich will das ganz bewusst nicht einfach so stehen lassen, sondern es anhand eines Zitates untersetzen, hat doch Herr von Storch in Bezug auf den CDU-Gesetzentwurf aus 2005 tatsächlich ausgeführt, ich zitiere: „Heute haben wir eine andere Situation … Jawohl. … und wir sind überzeugt davon, dass diese Landesregierung dem Parlament die notwendigen Informationen geben wird. Dafür werden wir als CDU-Fraktion Sorge tragen.“ Zitatende. Die CDU-Fraktion als Anwalt des Parlaments, das wollte uns Herr Dr. von Storch wohl damit sagen. Nun ist Herr Dr. von Storch in der Tat Anwalt, aber bei allem Respekt, auf diesen Beistand verzichte ich gern. Ich will Ihnen auch sagen, warum: Einen Grundsatz haben Sie und Ihre Fraktionskollegen offenbar nicht verstanden. Es darf eben gerade nicht darauf ankommen, wer auf den Regierungsbänken Platz nimmt.
Auch hier ein Zitat von Ihrem Kollegen Ankermann, diesmal eine Äußerung aus der Zweiten Lesung. Ich zitiere: „Wir wissen doch alle, dass die Frage, ob man Regierung oder Opposition ist, sehr schnell auch anders beantwortet werden kann, als man es derzeit kennt.“ Zuruf Peter Ritter: „So ist es.“ Und dann weiter Herr Ankermann: „Da hier aber das Parlament in seiner Gesamtheit und nicht nur ein Teil des Parlaments informiert werden soll, ist das Gesetz“, gemeint war das der CDU-Fraktion, „in gleicher Weise für Regierungsfraktionen und für Oppositionsfraktionen, aber auch für fraktionslose Abgeordnete ein zur täglichen Arbeit geradezu erforderliches Werk.“ Zitatende.
Also denken Sie nicht nur in den Ebenen Regierungsbeteiligung oder Opposition, sondern denken Sie endlich, und das geht jetzt vor allem in Richtung SPD, als Parlamentarier!
Meine Damen und Herren, im Einzelnen können Sie die Stellungnahmen der Fraktionen in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 4/2327 nachlesen. Wir haben ausgehend von der Auswertung der Anhörung unsere Hausaufgaben gemacht und Änderungsanträge gestellt. Nicht einmal die fanden die Zustimmung der Koalitionsfraktionen. Nein, Sie haben sich nicht mehr damit beschäftigen wollen. Wie armselig und unparlamentarisch ist das eigentlich?
Zu Beginn meiner Rede habe ich darauf hingewiesen, dass wir bis zum Schluss die Hoffnung hatten, einen Kompromiss hinzubekommen in Form einer gemeinsamen Vereinbarung, also untergesetzlichen Regelung, wie es in Bayern beziehungsweise jetzt auch im Bundestag üblich ist. Diese Vereinbarung wäre ein wichtiger Schritt gewesen, um auch unserer Verantwortung in europäischen Fragen gerechter zu werden. Ich höre Sie bereits jetzt jammern, wenn die EU-Kommission etwas verabschiedet und wir dürfen es umsetzen,
wenn wir ohne Diskussion, ohne Einbeziehung vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Aber dann schauen wir gemeinsam auf die böse Kommission.
Aber, und das ist wohl das Hauptargument, unsere Fraktion und Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, haben einfach ein anderes Verständnis in Bezug auf die Arbeit und Verantwortung des Parlamentes. Wir sind davon überzeugt, dass das Parlament, und zwar alle Fraktionen, seine in der Verfassung festgeschriebene Verantwortung eigenständig durchführen muss. Das bedeutet Stärkung der Demokratie.
Ich komme zum Schluss: Schade, wir haben eine gemeinsame Chance verpasst, das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler zurückzugewinnen. Wir hätten alle gewonnen, außer eine Fraktion. Ich hoffe, wenigstens darüber sind wir uns einig. Das wäre gut so.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der Linkspartei.PDS eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung auf Drucksache 5/474. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/474 abzulehnen.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/474. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Paragrafen 1 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/474 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.
Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspar tei.PDS auf Drucksache 5/474 insgesamt abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland, Drucksache 5/1470, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 5/1601.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle zwischen den Ländern Brandenburg, SachsenAnhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1470 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.