Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Es ist ja schon eine ganze Menge gesagt worden zum Gesetz und ich würde an dieser Stelle mal fragen, warum hat man eigentlich so lange gebraucht.
Herr Minister, da muss ich leider sagen, aber auch Ihren Vorgängern, das Gesetz ist 2002 beschlossen worden. Aber leider ist nie auf das Datenmaterial vernünftig eingegangen worden, geschweige denn, dass man es begleitet hätte oder vielleicht auch aus dem Hause des Sozialministeriums ein wenig Druck ausgeübt hätte. Ich sage da nur ein Schlagwort: Die Altfälle, die sind bis heute nicht geklärt. Wir fangen wieder an zu doktern.
Und an dieser Stelle habe ich eine Bitte an alle, die hier kommunal tätig sind: Das ist sicherlich nicht nur allein die Schuld des Sozialministeriums gewesen in den letzten Jahren, sondern wir müssen uns auch alle unsere eigenen Kämmerer angucken, ob die auch die Zahlen geliefert haben, denn das ist zum größten Teil ein Problem gewesen, dass die Zahlen nämlich nicht geliefert worden sind. Es gibt eine Kritik an das Sozialministerium, aber wir müssen uns auch alle an die eigene Nase fassen. Wir merken jetzt in der Diskussion, wie schwer es ist, die Zahlen zusammenzubekommen. Wenn wir mehr Geld haben wollen, dann müssen wir es belegen, und da fällt es uns auch ganz schön schwer, konkrete Zahlen nachweisen zu können.
Es wird Diskussionsbedarf geben. Wir haben das Problem mit den niederschwelligen Angeboten bei den kreisfreien Städten. Das ist ein Diskussionspunkt und diesen Diskussionspunkt werden wir auch in der Anhörung haben.
(Harry Glawe, CDU: Aber da sind wir zumindest auf einem gutem Weg. Da ist der Minister zumindest auf einem guten Weg.)
Frau Müller, ich weiß nicht, natürlich haben Sie recht und natürlich kann man sich auch Zeit lassen. Aber an dieser Stelle haben die Spitzenverbände, der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag eindringlich darauf hingewiesen und jeder Kämmerer. Und da haben Sie recht. Ich habe mich mit vielen Kämmerern im letzten dreiviertel Jahr zusammengesetzt, auch mit den Sozialamtsleuten, auch mit den stellvertretenden Landräten. Jeder Monat, der nach hinten rückt, wir wissen, wie unsere kommunalen Haushalte aussehen, umso mehr haben wir ein Problem. Sicherlich können wir bockbeinig sein, aber wir können auch versuchen, es früher hinzubekommen. Ich glaube, es ist im Gremium diskutiert worden, im KSVBeirat ist das sehr häufig diskutiert worden. Sie waren ab und zu nicht da. Da gibt es Protokolle, da ist dazu gesprochen worden. Da gab es auch beim letzten Mal ganz konkrete Sachen.
Da würde ich einfach nachlesen, denn da sind wir auch auf viele inhaltliche Sachen eingegangen. Dazu gibt es eine Stellungnahme. Man kann nicht sagen, dass das im politischen Raum, wo mit diesem Gesetz gearbeitet wird, nicht schon diskutiert worden ist. Ich erwarte eine sehr spannende Diskussion. Ich hoffe, dass wir vielleicht die eine oder andere Sache noch richten können, und hoffe
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat es beinahe verschlafen, den hier vorliegenden Gesetzentwurf rechtzeitig einzureichen. Fraglich ist für unsere Fraktion, ob die Regierung nur in diesem Fall am Träumen ist oder ob eher die Politik der Regierung eine einzige Träumerei ist.
Als Mitglied des Ludwigsluster Kreistages beschränke ich mich hier in der Ersten Lesung auf die Resolution des Kreistages Ludwigslust vom 27. März 2008. Mit dieser Entschließung machte der Kreistag auf die Auswirkungen aus der sogenannten Altfallregelung aufmerksam und forderte die Landesregierung und den Landtag auf, die Verwerfung aus dieser Altfallregelung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes dahin gehend auszugleichen,
dass die Aufwendungen für übernommene Altfälle aus den Jahren 2005 und 2006 noch vor Inkrafttreten des neuen Sozialhilfefinanzierungsgesetzes kompensiert werden. Für jene Zeitgenossen, die sich unter diesem Beamtendeutsch rein gar nichts vorstellen können, erläutere ich den Sachverhalt, auch gerne für Sie, Herr Heydorn.
Im Zeitraum vom Januar 2005 bis September 2006 wurden die sogenannten Altfälle zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten ausgetauscht, in welchen seit Jahren vor dem Anschluss der DDR an die BRD Hilfeempfänger in Behinderten- und Pflegeheimen von dem Sozialhilfeträger bezahlt wurden, in dessen Gebiet sich die jeweilige Einrichtung befindet. Da hierbei aber eine unrechtmäßige Handlung dahin gehend vorlag, dass sich die Zuständigkeit für Sozialhilfefälle in den Einrichtungen nach dem Aufenthaltsort vor der Aufnahme in die Einrichtung bestimmte, musste der Austausch veranlasst werden. Konkret hat der Landkreis Ludwigslust in den Jahren 2005 und 2006 saldiert 102 Fälle übernommen und rund 37 Fälle abgegeben. Für den Landkreis Ludwigslust eine absolut katastrophale finanzielle Regelung. Für die Jahre 2006 und 2007 führte dieses zu einem diesbezüglichen Defizit laut Kreisverwaltung von 4,7 Millionen Euro, wofür der Landkreis keinen Ausgleich erhalten hat. Für 2008 wird von einem weiteren Defizit in Höhe von 2 Millionen Euro ausgegangen.
Bereits im Mai hatte der Landkreis Ludwigslust unter anderem die Landesregierung hierauf aufmerksam gemacht. Anstatt aber nun eine einvernehmliche Lösung im Sinne aller Beteiligten zu finden, will die Landesregierung die für den Landkreis Ludwigslust katastrophale Situation bis 2009 fortschreiben. Damit wird der Landkreis von der Landesregierung wieder einmal im Stich gelassen. Ich bin gespannt, wie im weiteren Verlauf hier eine Lösung angestrebt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hier kein Koreferat zu dem, was Herr Minister Sellering oder mein Fraktionskollege Heydorn gesagt haben, halten. Gestatten Sie mir jedoch, als eine derjenigen Landtagsabgeordneten, die sich aus tiefster innerer Überzeugung für die Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz und anderen Sozialvorschriften 2001 eingesetzt haben, einige Anmerkungen zu machen:
Einige von Ihnen, die bereits zum damaligen Zeitpunkt diesem Hohen Hause angehörten, werden sich vielleicht erinnern, dass dieses Gesetz zwar kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde, aber letztlich eines der größten Reformvorhaben der damaligen Koalition war. In nicht ganz einfachen Diskussionen sind wir schließlich zu Kompromissen gekommen, die uns damals praktikabel erschienen. Dennoch war allen von Anfang an klar, dass das Problem in der konkreten Umsetzung liegen wird.
Während die kommunalen Spitzenverbände vor allem auf den vom Land zur Aufgabenerfüllung an die Kommunen zu überweisenden Finanzbetrag unter Beachtung der tatsächlichen Kostenentwicklung im Land hinwiesen, befürchteten die Wohlfahrtsverbände eine Absenkung von Qualitätsstandards und dass originäre Mittel der Sozialhilfe für andere Bereiche genutzt werden könnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, und unter anderem genau diese Probleme begleiten uns auch bei der derzeitigen Diskussion zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes. Bei der Finanzierung geht es dabei nicht nur um die Gesamtzuweisung – ich glaube, als hier festgelegt worden ist, Herr Sozialminister Sellering, waren die Tarifsteigerungen noch gar nicht im Gespräch, und auch Fallzahlsteigerungen spielen ja eine entsprechende Rolle –, sondern auch um die interne Verteilung zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften, um den sogenannten Schlüssel.
Und was mir, Herr Köster, persönlich auch große Sorgen bereitet, sind die sogenannten Altfälle. Aber, Herr Köster, scheinbar haben Sie nur das von dem Gesetzentwurf aufgeschnappt, was Sie zufällig im Landkreis Ludwigslust gehört haben. Das war die Altfallproblematik. Diese Problematik muss geklärt werden, aber nicht so, dass andere Landkreise oder kreisfreie Städte nun auf der Strecke bleiben. Und das soll ja auch genau mit diesem Gesetzentwurf jetzt faktisch geregelt werden.
(Udo Pastörs, NPD: Das hat Herr Köster doch auch gar nicht verlangt. Das hat er doch gar nicht verlangt, gute Frau. – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)
Ich finde es sehr bedauerlich, dass die NPD-Fraktion eigentlich aus diesem gesamten Gesetzentwurf nur das Wort „Altfälle“ verstanden hat.
Das zeugt davon, wie begrenzt Sie eigentlich gucken und wie begrenzt Sie diese Themen hier aufnehmen.
Zu den Qualitätsstandards muss ich mit Bedauern feststellen, dass das, was zeitgleich mit der damaligen
Verabschiedung des Gesetzes hinsichtlich Rahmenvertragsvereinbarungen angekündigt wurde, offensichtlich nicht umgesetzt wurde. In meiner Landtagsrede am 12. Dezember 2001 bin ich noch davon ausgegangen, dass es nicht nur im stationären und teilstationären Bereich eine Rahmenvertragsvereinbarung geben wird, sondern auch für den ambulanten. Ich zitiere mal aus meiner damaligen Rede. Zitat:
„In diesem Zusammenhang möchte ich hervorheben, dass mich als Vorsitzende des Sozialausschusses während der Beratung des Gesetzentwurfes vom Städte- und Gemeindetag ein Schreiben erreicht hat, in dem mitgeteilt wurde, dass die Vertragspartner, die kommunalen Spitzenverbände und die Liga Einvernehmen zum Rahmenvertrag Paragraph 93 d BSHG für den teilstationären und stationären Bereich erzielen konnten. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass die Vereinbarung für den ambulanten Teil des Rahmenvertrages am 8. November 2001 aufgenommen werde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Ministerin“ – damals waren Sie noch Ministerin – „hat es eben gesagt,“ – ach nein, Frau Bunge war das damals, Entschuldigung – „für den stationären und teilstationären Bereich ist in der Zwischenzeit das Unterschriftsverfahren abgeschlossen. Zum ambulanten Bereich wird es Anfang des Jahres weitere Gespräche geben. Nach den äußerst langwierigen Verhandlungen ist das ein wesentlicher Erfolg und Beweis für die Bemühungen, einen Konsens zu erzielen.“
„Das war auch eine wesentliche Voraussetzung, die wir von Seiten des Sozialausschusses gestellt hatten.“ So weit das Zitat.
Bedauerlichweise hat sich das offensichtlich nicht so entwickelt, wie wir es uns damals vorgestellt hatten. Ich halte es schon für mehr als fraglich, wenn nach meinen Informationen zum Beispiel in einer kommunalen Gebietskörperschaft Leistungen zur Frühförderung im Umfang dadurch verändert werden, dass die Leistungsstunde nicht mehr 60 Minuten, sondern nur noch 45 Minuten beträgt. So kann und darf es meines Erachtens nicht laufen. Und das muss auch bei der nächsten Auswertung von Daten zum Sozialhilfefinanzierungsgesetz meines Erachtens mit beachtet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landesgesetzgeber hatte zur fachlichen Begleitung und Beratung der Umsetzung des vorliegenden Gesetzes einen Beirat eingerichtet. Als Sprecherin dieses Beirates möchte ich mich an dieser Stelle für die sehr konstruktive Zusammenarbeit im Beirat bedanken, vor allem bei meinem Stellvertreter Herrn Mente, natürlich bei den Beiratsmitgliedern, aber auch bei Ihnen, Herr Sozialminister Sellering, und vor allen Dingen, das sage ich hier ausdrücklich, bei Ihrer Mannschaft, nämlich bei Herrn Dickhaut, Frau Tabbert und Herrn Renken, die unendlich viel Geduld in den einzelnen Sitzungen mit uns hatten. Danken möchte ich auch Frau Ludwig und Herrn Grunert aus dem Sozialministerium, die uns als Sekretariat im Sozialministerium sehr umsichtig und kompetent begleitet haben und uns auch begleiten. Gleichzeitig danken möchte ich auch dem Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag sowie dem Kommunalen Sozialverband für die aktive Begleitung.
Wir wurden in Vorbereitung dieses Gesetzentwurfes, und das gestatten Sie mir jetzt noch zu sagen, in sehr
vielen Sitzungen sehr frühzeitig dort mit einbezogen und konnten über die wesentlichen Themen uns dort schon verständigen.
Es ist durchaus selten, dass Vorschläge eines Beirates schon mit in die Bestimmungen des Verteilerschlüssels aufgenommen wurden.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1613 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist diesem Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, der CDU, der FDP und eines Großteils der NPD sowie einer Enthaltung der NPD zugestimmt worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes, Drucksache 5/1568.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/1568 –