Wie sehen ihre Strukturen aus? Wie profi lieren sie sich und in welcher Art und Weise arbeiten Hochschulen und das Land zusammen? In diesem Land Mecklenburg-Vorpommern geschieht dies über Zielvereinbarung. Also die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen wird im Wesentlichen von anderen Fragen entschieden.
Wo ich Ihnen persönlich uneingeschränkt recht gebe, ist die Frage, dass die Aufhebung des HRG die Gefahr in sich birgt, entweder zu einer veruneinheitlichten Rechtssituation in Deutschland zu kommen oder, wenn man das vermeiden will, zu zusätzlichen bürokratischen Verhandlungsrunden zwischen den Ländern.
Herr Minister Tesch hat schon darauf hingewiesen, das HRG kommt durch die Hintertür wieder herein. Er hat darauf hingewiesen, wie viel bundeseinheitlichen oder bundesbezogenen Regelungsbedarf und Abstimmungsbedarf es zwischen den Ländern gibt und auch geben wird. Insofern kann man sagen, das HRG wird zwar formal aufgehoben, aber bundeseinheitliche Standards sollen weiterhin gewährleistet bleiben. Das kann man nun sehen, wie man will. Der eine sieht das als Freiheitsspielraum, der andere als unnötige Bürokratie. Da möge sich jeder seine Meinung bilden.
Aber, Herr Professor Methling, auch wenn wir Ihrem Antrag nicht zustimmen wollen, so würden wir ihn doch gern in den Bildungsausschuss überweisen, weil es das Thema verdient, dass man sich genau mit den Konsequenzen auseinandersetzt, die die Aufhebung des HRG auch für das Landesrecht hat. Der Termin und die Fristen, die Sie genannt haben, sind zutreffend. Insofern sollten wir uns im Bildungsausschuss nicht mit der Frage beschäftigen, ob wir die Landesregierung auffordern, eine Sache zu versuchen, von der wir alle wissen, dass sie scheitern wird, sondern was wir als Landesgesetzgeber zu tun haben, um fristgerecht die Regelungen, die auf Bundesebene wegfallen und einer landesrechtlichen Ergänzung bedürfen, auch ins Werk zu setzen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Vizepräsident Herr Kreher. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Qualität von Hochschulen wird im Wesentlichen durch den internationalen Wettbewerb untereinander gesteigert. Hierfür müssen im Bund und in den Ländern ideale Voraussetzungen geschaffen werden und nicht unbedingt ein Rahmen, um in diesem Wettbewerb bestehen zu können, zum Beispiel durch die entsprechende Exzellenzoffensive für Forschung, aber auch für Lehre. Das Hochschulrahmengesetz ist eher ein Korsett, das diese rasante Entwicklung unnötig einengen würde. Wir freuen uns daher auf dessen Abschaffung wie auch die Abschaffung der entsprechenden Verordnungen. Entsprechende Rahmenvereinbarungen werden weder auf Landes- noch auf Bundesebene vereinbart werden, sondern auf europäischer und auf internationaler Ebene.
Der vom Bund erzeugte Freiraum für Autonomie darf weder durch landesgesetzliche noch durch bundesgesetzliche Regelungen eingeschränkt werden. Ziel muss die Stärkung der Hochschulautonomie sein. Hier, Herr Minister, würde ich mich freuen, wenn wir die Möglichkeiten nutzen würden und zum Beispiel die Fachhochschule Wismar bei ihren Bestrebungen nach entsprechender Autonomie stärker unterstützen. Die FDP-Fraktion sieht auf jeden Fall keine Benachteiligung unseres Landes, wenn wir unsere Möglichkeiten hier voll nutzen.
Herr Methling, Sie sprachen davon, dass die Vielfalt in diesem Bildungsbereich verwirrend wirken würde. Vielfalt kann verwirrend wirken, aber wir sehen in dieser Vielfalt eher eine Chance und eine Bereicherung.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Lochner-Borst. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin erstaunt, wie viel man zu diesen zwei Zeilen noch sagen kann.
Es gibt zum Hochschulrahmengesetz in Deutschland insgesamt und, ich glaube, sogar auch weitgehend parteiübergreifend ganz unterschiedliche Ansätze und Meinungen.
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das kommt nie zu spät. – Zurufe von Angelika Gramkow, DIE LINKE, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
wir aber trotzdem, wenn ich mir dann Ihre Begründung ankucke, Herr Professor Methling, auch unterstützen werden, dass der Antrag in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen wird,
weil es uns natürlich genauso wie Sie interessiert, wie denn die notwendigen, wie die Kernbereiche zukünftig defi niert werden, wie man das länderübergreifend regeln will und vor allem, was bei uns in ein anderes oder neues Landesrecht gegossen werden muss. Wir sind ebenso wie die SPD-Fraktion für die Überweisung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Andrejewski. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So sieht politischer Leerlauf aus. Zuerst wird das Hochschulrahmengesetz außer Kraft gesetzt. Das hat zur Folge, dass nun jedes der 16 Bundesländer in weiten Bereichen sein eigenes Hochschulrecht setzen kann. Von Bundesland zu Bundesland gibt es also unterschiedliche Studienbedingungen und Anforderungen für Abschlüsse. Dieses Chaos, das man selbst angerichtet hat durch die Abschaffung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes auf diesem Gebiet, soll dann wieder beseitigt werden durch Staatsverträge zwischen den Ländern. Haben sich alle 16 nach endlosen Verhandlungen schließlich geeinigt, herrscht wieder genau das, was man am Anfang schon hatte, bundeseinheitliche Verhältnisse, nur eben nicht durch Gesetz, sondern durch Verträge. Das nennt sich dann Harmonisierung. Zuerst hat man Harmonisierung durch das Hochschulrahmengesetz, dann wird entharmonisiert und schließlich wieder reharmonisiert. So füllt die politische Klasse ihre leere Zeit, wenn ihr gar nichts anderes mehr einfällt.
In der jetzigen Lage nach der Föderalismusreform ist es egal, welchen Weg man beschreitet. Ob man sich nun auf eine lange und komplizierte Revision der Föderalismusreform für diesen Punkt einlässt, beginnend mit diesem Antrag, oder abwartet, bis sich die 16 Länder endlich geeinigt haben, kommt auf dasselbe heraus. Im Übrigen wird auf mittlere Sicht sowieso die EU auch das alles bestimmen und dann können Sie auf Post aus Brüssel warten, anstatt hier Gespensterdebatten zu führen. An denen beteiligen wir uns nicht. Wir enthalten uns.
Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Fraktionsvorsitzende Professor Methling. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der Koalitionsfraktionen! Ich danke Ihnen, dass Sie die Diskussion weiterführen wollen im Ausschuss, indem Sie hier mit einer Überweisung einverstanden sind.
Wissen Sie, ich habe in den Jahren, in denen ich auf anderer Ebene politische Verantwortung getragen habe, gemerkt, dass so mancher Zug, der scheinbar abgefahren war, ziemlich lange stehen blieb
und manchmal sogar wieder in die andere Richtung bewegt wurde, in verschiedenen politischen Feldern. Deswegen gebe ich Ihnen einerseits recht, was die Wahrnehmung betrifft, dass der Zug abgefahren sei. Ich habe aber den Eindruck, dass er vielleicht doch ins Stocken kommt und man möglicherweise eine andere Richtung einschlagen kann.
Auf jeden Fall stelle ich fest, dass es gut ist, dass wir diesen Antrag gestellt haben, weil es ein Thema ist, zu dem wir uns in Mecklenburg-Vorpommern in nächster Zeit verständigen müssen. Und ich danke auch Herrn Minister Tesch für seine Informationen, was in der KMK und ihren Gremien bereits vorbereitet und abgestimmt wurde. Ich denke, dass im Ausschuss das noch weiter untersetzt werden kann, dass wir die entsprechenden Informationen dann auch ausführlicher bekommen.
In der Tat scheint es so, als ob das Hochschulrahmengesetz auf anderem Wege wieder hereinkommt, nämlich über Staatsverträge. Das ist ja das deutsche Dilemma auf vielen Gebieten, was uns auch wenig europafähig macht, wenn es um die Umsetzung von europäischem Recht geht. Aber wenn es denn so ist, müssen wir uns natürlich aktiv daran beteiligen, dass das, was dann an Konstruktionen zustande kommt, den Interessen unseres Landes entspricht, und insofern ist es nicht egal, was gemacht wird, Herr Andrejewski. Nein, wir müssen unsere politischen Mittel nutzen, jeder auf seiner Strecke, um diese Gesetzgebung, um diese Staatsverträge, wenn sie denn geschlossen werden, entsprechend unserem Willen auch mit zu gestalten.
Die einzige Frage, die ich noch nicht – oder ich habe nicht genau hingehört – beantwortet fand, ist die Frage nach unserem Landesgesetz, dem Landeshochschulgesetz, wie dort der Stand ist, aber das werden wir dann auch im Ausschuss erfahren. – Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Im Rahmen der Debatte ist Überweisung des Antrags der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1298 in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt worden. Ich lasse jetzt also zunächst über diesen Überweisungsvorschlag abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und Stimmenthaltungen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Sämtliche „GenderMainstreaming“-Programme einstellen – Familien fördern, auf der Drucksache 5/1308.
Antrag der Fraktion der NPD: Sämtliche „Gender-Mainstreaming“- Programme einstellen – Familien fördern – Drucksache 5/1308 –