Das beste Programm – und ich denke mir, da sind wir uns alle wieder einig – taugt nur so viel, wie es tatsächlich auch vor Ort angewandt wird, und dafür sollte in den nächsten Monaten durch uns alle zusammen geworben werden.
In dem Zusammenhang möchte ich auch eine Anregung an dieser Stelle geben und damit meine Ausführungen schon schließen. Ich weiß zum Beispiel vom Landkreis Ostvorpommern, da wird es schon gemacht, dass der dortige Landkreis die kreisangehörigen Kommunen selbst unterstützt bei der Finanzierung des Programms. Ich weiß, dass im Kreistag von Demmin in der kommenden Woche ein Antrag beraten wird, dass der Landkreis Demmin auch die dortigen kreisangehörigen Kommunen bei der Finanzierung dieses Programms unterstützt, denn mit der Entlastung bei den Landkreisen ist es ja so, dass diese im Regelfall stattfi ndet. Die Kosten, sofern sie durch die kommunalen Arbeitsplätze …
Die Entlastung fi ndet im Regelfall bei den Landkreisen statt. Die Aufwendungen, sofern sie nicht von Dritten getragen werden, fi nden aber bei den Kommunen statt. Deswegen ist das eine gute Vorgehensweise und ich denke mir, wir sollten auch dafür werben, dass das in weiteren Landkreisen tatsächlich so umgesetzt wird. Ansonsten, denke ich mir, ist durch den Minister hier alles Wesentliche gesagt worden. Meine Fraktion wird im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag dem Antrag zustimmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist zwar selbstverständlich, aber deshalb wohl trotzdem unerlässlich, dass man die Landesregierung noch einmal gesondert auffordert, bis zum Ende des dritten Quartals 2008 einen Bericht über die Auswirkungen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi-Lohn dem
Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vorzulegen. Wir sind allerdings der Meinung, dass der Änderungsantrag der SPD und CDU, hier eine längere Terminierung vorzusehen, die richtige Lösung ist, um auch das Zeitfenster zu einer Bewertung etwas zu strecken.
Abgesehen davon ist es – und Sie erlauben mir, das etwas sarkastisch anzumerken – in klerikalen Staatsformen so, dass die Staatsführung keinen Rechenschaftsbericht abliefern muss, weil man sich gleichsam durch höhere Instanzen legitimiert sieht. Der Philosoph Karl Jaspers hatte einen strukturellen Politikwandel durch die 68er, die heute Verantwortung vortäuschen, bereits 1966 vorausgesagt.
Der Weg der 68er führte von der Demokratie zur Parteienoligarchie, von der Parteienoligarchie zur Diktatur.
Sie machen zwar schon, was Sie wollen, meine Damen und Herren von der Landesregierung, aber vorläufi g müssen Sie wenigstens noch Rechenschaft darüber ablegen. Und Rechenschaft über das Wortmonstrum „KommunalKombi-Lohn“ scheint angebracht zu sein. Hierbei funktioniert es ja nach dem üblichen Modell: Erst nehmen Sie den Leuten das ganze Schwein weg, um ihnen dann für den Eintopf großzügig die Pfötchen wieder zurückzugeben.
Erst trocknen Sie ganze Landstriche wirtschaftlich aus, weil Sie außer freiem Markt und Globalisierung keine Ideen haben, und verteilen dann großzügig Förderprogramme an die strukturschwachen Gebiete.
Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks Otto Kenzler hatte bereits Ende Juni 2007 darauf hingewiesen, dass es egal sei, ob man die staatlichen Beschäftigungsprogramme „Ein-Euro-Job“ nenne oder „Kommunal-Kombi“. Wenn der eine Begriff ausgedient hat, weil man seine Folgen kennt, kommt die Politik der etablierten Parteien einfach mit einem neuen Begriff. Solche Maßnahmen schlugen in der Vergangenheit leider keine wesentlichen Brücken in den ersten Arbeitsmarkt, meine Herrschaften. Herr Kenzler hat in seiner Erklärung auf Studien hingewiesen, nach denen jeder zweite EinEuro-Jobber – so nennen Sie ja diese gebeutelten Opfer des BRD-Systems – nicht im Sinne des Gesetzgebers tätig sei und damit nicht dem öffentlichen Interesse, also dem Gemeinwohl diene.
Diejenigen, die für Sie die Kastanien aus dem Feuer holen, um die katastrophalen Folgen Ihrer verfehlten Wirtschaftspolitik abzumindern, warnten, dass Förderprogramme für den zweiten und dritten Arbeitsmarkt eine Zumutung sind. Aufträge, die nämlich von ordentlichen Handwerksbetrieben durchgeführt worden sind, wurden im Falle der Ein-Euro-Jobs nun von Billigarbeitskräften bedient. Auch das renommierte Ifo-Institut hatte die verantwortlichen Politiker gewarnt, weil durch Kommunal-Kombi eine Konkurrenz zum regulären Arbeitsmarkt entstehe. Aber in der Bevölkerung herrscht eben nicht zu Unrecht das Gefühl vor, bei Politikern handele es sich um eine beratungsresistente Kaste, die den Bezug zur Wirklichkeit längst verloren haben.
So hat man also mit den oberfl ächlich betrachteten noblen Programmen die strukturschwachen Gebiete vermutlich noch einmal geschwächt, meine Herrschaften. Es ist auch merkwürdig ruhig geworden um das Modell. Der ehemalige Arbeitsminister Franz Müntefering hatte seinerzeit noch großmundig 100.000 Jobs auf der Kommunalebene versprochen. Er wusste sicher, warum er nicht von Arbeitsplätzen sprach. Wir sind also gespannt auf die erste Bilanz und unterstützen deshalb den Antrag der FDP. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zielsetzung des Kommunal-Kombi-Programms ist klar umrissen und defi niert. Es dient der Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspfl ichtigen Arbeitsplätzen in Regionen mit erheblichen Arbeitsmarktproblemen. „Zusätzlich“ und „sozialversicherungspfl ichtig“, Herr Pastörs, sind die entscheidenden Parameter.
Und auch die Breite der möglichen Inanspruchnahme reicht nicht an die ABM alter Tage heran. Voraussetzung für die Teilnahme am Kommunal-Kombi-Programm ist nämlich, dass die betreffende Person zur Gruppe der Langzeitarbeitslosen gehört, also von Arbeitslosigkeit seit über zwei Jahren betroffen ist und zudem bereits ein Jahr ununterbrochen Arbeitslosengeld II bezogen haben muss. Die Finanzierung des Programms wird durch Bund, Länder und Kommunen beziehungsweise Vereine, falls diese als Träger auftreten, gesichert. Der Bund gewährt dabei mit einem Zuschuss in Höhe der Hälfte des monatlichen Arbeitnehmerbruttoentgelts bis maximal 500 Euro den Löwenanteil. Dazu kommt gegebenenfalls noch ein Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers in Höhe von bis zu 200 Euro monatlich sowie weitere 100 Euro, wenn die am Programm teilnehmende Person bereits das 50. Lebensjahr vollendet hat.
Meine Damen und Herren, für Mecklenburg-Vorpommern kommen bis zu 2.000 Förderfälle in Betracht. Mit Ausnahme der Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust und Bad Doberan erfüllen alle anderen Kreise und kreisfreien Städte die Voraussetzungen, um vom Land einen zusätzlichen Zuschuss von 150 Euro zu bekommen.
An dieser Stelle, Frau Lück, möchte ich Ihre Behauptung zurückweisen, dass Bund und Land das Thema nicht ernst nehmen.
Zum Verfahren der Antragstellung wurde schon einiges gesagt. Wichtig ist mir, noch einmal zu betonen, dass die Antragstellung in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme erfolgen muss.
Die Antragstellung erfolgt über einen schriftlichen Antrag beim Bundesverwaltungsamt. Der Antrag muss eine Arbeitsplatzbeschreibung, eine Darstellung des öffentlichen Interesses, der Zusätzlichkeit, der Gemeinnützigkeit und des Einvernehmens mit der zuständigen Kommunalverwaltung sowie einen Finanzierungsplan enthalten. Als gemeinnützig gelten Arbeiten, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit, des Allgemeinwohls auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet dienen. Hierzu gehören zum Beispiel Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe, Umwelt- und Gewässerschutz, Landschaftsschutz, Denkmalschutz, Jugend-, Familien- und Altenhilfe, Gesundheitswesen einschließlich Pfl ege sowie Sport.
Gleichwohl wird in jedem Einzelfall durch das BVA geprüft, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Wichtig ist, ich betone es gern an dieser Stelle noch einmal, dass für bestehende Unternehmen am Markt, für Güter und Dienstleistungen keine Wettbewerbsnachteile entstehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorgelegte Änderungsantrag der Koalition trägt den genannten Punkten Rechnung. Einen entsprechenden Bericht im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zu erhalten, scheint sich der breiten Zustimmung des Hohen Hauses zu erfreuen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum vorgelegten Änderungsantrag. – Herzlichen Dank.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1348 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1348 mit den Stimmen der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Wer dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1283 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1283 mit den Stimmen der Fraktion der FDP, der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Erreichbarkeitsmaß
Antrag der Fraktion der NPD: Erreichbarkeitsmaßgaben für Empfänger von Arbeitslosengeld II humaner gestalten – Drucksache 5/1305 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein weiterer Blick ins Hartz-IV-Universum: Was hat ein Empfänger von Arbeitslosengeld II eigentlich davon, dass die Mauer gefallen ist? Wer etwa in Uecker-Randow in der äußersten Ecke wohnt, der wird, wenn er kein Schonvermögen hat und von seinen monatlichen Leistungen leben muss, den Westen nur im Fernsehen erleben, wie damals. Wie weit er überhaupt kommt, das hängt von seinem Wagemut ab. Vom Regelsatz kann man nicht sparen und hat auch wenig für Bahn- oder Bustickets übrig, aber wenn man Optimist ist und sich darauf verlässt, dass schon keine außerplanmäßige Ausgabe auf einen zukommt, wie vielleicht ein Paar neue Schuhe, dann kommt man einmal im Jahr vielleicht vom äußersten Rand Uecker-Randows bis nach Greifswald. Da verläuft etwa die Finanzmauer für Hartz-IV-Empfänger aus Penkun.