Die im Rahmen des Bundesprogramms ausgeführten Arbeiten dürfen auch nicht zulasten von Planstelleninhabern und der am ersten Arbeitsmarkt zu vergebenden Leistung eingerichtet werden. Übrigens, auch das will ich
mal erwähnen, auch jede Form der ersatzweisen Besetzung von vorübergehend oder dauerhaft freiwerdenden Arbeitsplätzen der Stammbelegschaft durch Arbeitskräfte im Rahmen des Bundesprogramms ist hier unzulässig. Zum Beispiel eine Vertretung für Mutterschutz, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung – es könnte ja jemand drauf kommen, nehmen wir mal jemanden, der eine Förderung über das Kommunal-Kombi-Programm hat, und setzen ihn auf eine solche Stelle –, das ist nicht zulässig.
Meine Damen und Herren, auch für unsere Landesförderung des Kommunal-Kombi gelten die gleichen strengen Maßstäbe. Wir werden darüber hinaus beim Bundesverwaltungsamt auf den nachfolgenden Punkt drängen, den wir so verstehen: Für die besonders problematischen Bereiche Garten- und Landschaftsbau, das ist ja die Erfahrung insbesondere aus der ABM-Zeit, sowie für den Baubereich muss auf jeden Fall eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kammern und zuständigen Fachverbände vorgelegt werden. Das ist in der Vergangenheit immer praktiziert worden. Auch das schützt nicht in jedem Fall davor, dass eine solche Beeinträchtigung erfolgt. Aber ich glaube, es ist zumindest eine Barriere, die errichtet werden muss.
Was die Unbedenklichkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt angeht, so wird dieses Bundesprogramm ausführlich bei der Halbzeit- und Abschlussevaluation für den allgemeinen Arbeitsmarkt untersucht. Das sind ja Dinge, die wir im Rahmen der europäischen Mittel ohnehin leisten müssen. Aber zugegebenermaßen, dies wird auch erst in der Mitte der Förderperiode geschehen. Da werden wir jetzt nicht kurzfristig zu Ergebnissen kommen.
Sie wissen, dass den Kommunen fi nanziell bei der Inanspruchnahme des Kommunal-Kombi erhebliche Eigenanteile entstehen. Das ist ja alles schon mal hier vorgerechnet worden. Wir wollen helfen mit 150 Euro.
Wir haben auch die schwierige Haushaltslage der Kommunen natürlich im Blick. Auch dies ist mit dem Innenministerium besprochen worden. Hier gibt es eine ganz klare Haltung. Viele Landkreise, bei denen im Übrigen auch die Einsparungen dann anfallen müssten, weisen einen Haushalt auf, der nicht ausgeglichen ist. Die Teilnahme der Landkreise als Arbeitgeber am Bundesprogramm Kommunal-Kombi ist also sehr sorgfältig abzuwägen. Es geht eben um die Einsparungen. Das muss rauskommen bei der ganzen Geschichte, dann wird es auch keine Probleme mit der Rechtsaufsicht geben.
Zum Antragsverfahren will ich erwähnen – ich weiß nicht, ob Sie das überhaupt in jedem Fall gespürt haben –, es hat schon einige Wellenbewegungen gegeben, um das noch mal deutlich zu machen. Inzwischen ist es so, dass Antragsteller, die eine Kofi nanzierung des Landes in Anspruch nehmen möchten, ihre kompletten oder die durch andere Finanziers bestätigten Unterlagen an unser Ministerium, also das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus senden. Dort erfolgt die abschließende notwendige schriftliche Finanzierungszusage des Landes. Diese Zusage des Landes wird vorgenommen vorbehaltlich der Prüfung des Bundesverwaltungsamtes. Die abschließende Bewilligung der Anträge geht dann über das Bundesverwaltungsamt in Köln. Das ist jetzt der abschließende Stand der Dinge.
Im Rahmen der üblichen Berichtspfl ichten werde ich auch dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus natürlich entsprechend berichten. Der Bericht wird
sich dann sicherlich beziehen auf den Stand der Inanspruchnahme, auf die Ausschöpfung der Landeskofi nanzierung und auf eventuell auftretende Probleme und Fragen, wie auch immer. Eine zusätzliche fi nanzielle, eventuell aufwendige Evaluation der Landesförderung unabhängig von den sowieso bundesseitig für Brüssel im Rahmen der Strukturfondsevaluation zu erstellenden Berichten halte ich allerdings nicht für notwendig. Dieses Geld sollten wir besser für andere Dinge nutzen.
Es ist richtig, es muss uns um Transparenz gehen. Und deshalb werden wir auch die Regionalbeiräte hier entsprechend befassen. Da sitzen ja im Übrigen die Sozialpartner mit am Tisch, die auch lokal die Dinge gut einschätzen können. Ich glaube, dass wir ein weiteres Instrument haben, um zu verhindern, dass es Beeinträchtigungen des ersten Arbeitsmarktes gibt. Ich bin mir eigentlich sicher oder, sagen wir mal so, ich habe die Hoffnung, so muss man es im Moment noch formulieren, dass auch die Erfahrungen, die in der Vergangenheit hier und da leider gemacht werden mussten, uns helfen werden, dass eine solche Beeinträchtigung nicht eintritt.
Wir wollen dieses Programm – und das ist ja auch der Unterschied, lassen Sie mich das abschließend sagen – wirklich auf die Menschen konkret beziehen, die hier beschrieben sind. Ich sage es noch mal mit meinen Worten: Hier geht es nicht um den jungen starken 20-Jährigen, sondern hier geht es um diejenigen, die tatsächlich Vermittlungsprobleme am ersten Arbeitsmarkt haben, langzeitarbeitslos sind, die es also wirklich schwer haben. Die sollten in ein solches Programm aufgenommen werden und dann werden wir auch die Zielrichtung entsprechend erfüllen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Entschuldigung, drei – ist erstens ein Schnellschuss und zweitens augenscheinlich mit einem solchen Widerwillen gegen das Kommunal-Kombi-Programm zu Papier gebracht, dass er fast schon etwas lächerlich ist.
Nun aber zu den Punkten im Einzelnen: Ja, ein Bericht über die Auswirkungen der Bundesprogramme ist notwendig. Doch die Diskussion hat in den Kreisen erst begonnen. Daher ist von Erfahrungen bei der Umsetzung oder von Auswirkungen noch gar nicht die Rede. Im dritten Quartal ist maximal zu erkennen, wie viele Anträge mit welchen Aufgabenbeschreibungen gestellt worden sind. Daher ist der Änderungsantrag der CDU und SPD mit der Terminverlängerung, auf das erste Quartal 2009 zu verschieben, auch sehr realistisch. Die Signale aus den Kreisen und den kreisfreien Städten zeigen daher zweierlei:
Erstens. Der Bedarf, Arbeitsplätze im öffentlichen Interesse einzurichten, ist vorhanden. Kreisfreie Städte, Kreise, Kommunen und Vereine diskutieren jetzt nicht das Ob, sondern das Wie. Da interessiert besonders die
Zweitens. Einige Kreise winken bereits jetzt ab, weil sie die Finanzierung nicht leisten können. Da meine Fraktion die schwierige fi nanzielle Lage der Kommunen und Kreise kennt, haben wir gefordert, den Bundes- und Landesanteil zu erhöhen. Sicher erinnern Sie sich daran. Sie haben das seinerzeit abgelehnt.
Trotz aller Schwierigkeiten gibt es große Bemühungen der Kreise, die für das Programm infrage kommenden Aufgaben zu benennen und gemeinsam mit Kommunen, Vereinen und Verbänden auch die Finanzierung zu sichern. Die Aufgaben liegen sozusagen auf der Straße, im grünen, im kulturellen und im sozialen Bereich. Viele Vereine und Verbände suchen händeringend nach Menschen, die ihre Arbeit organisieren und unterstützen können, die Ansprechpartner/-innen für ehrenamtlich Tätige sein können, und das für einen längeren Zeitraum.
Es ist für uns jedenfalls kein Zufall, dass gerade die Vereine und Verbände, die durch die Abschaffung des Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramms vor dem Aus stehen, in diesem Programm die Möglichkeit sehen, eine Anschlussfi nanzierung zu bekommen, damit sie ihre für die Gesellschaft so wichtige Arbeit fortsetzen können. Ein Teil der Vereine und Verbände ist auch in der Lage und willens, einen eigenen fi nanziellen Beitrag zu leisten. Das können aber bei Weitem nicht alle.
Hinter den ersten drei Punkten Ihres Antrages, meine Herren von der FDP, steckt die Diskussion, die wir seit Jahren kennen. Sie vermuten mit jeder Maßnahme, die der Staat beginnt, um Menschen in öffentlich geförderte Beschäftigung zu bringen, den Untergang kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Da kann ich Sie beruhigen. Es ist festgestellt, dass die Arbeitsaufgaben im öffentlichen Interesse sein müssen und Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht gefährden dürfen.
Aber: Ohne die Beteiligung von Bund und Land würde überhaupt niemand über dieses Programm nachdenken. Und wir teilen auch nicht …
(Michael Roolf, FDP: Denken Sie doch mal an Ihre Ein-Euro-Jobber! – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das sind nicht unsere.)
Herr Roolf, das sind nicht unsere, das wollte ich gerade sagen. Diese Ein-Euro-Jobs auch noch als unsere zu bezeichnen, ist ja wohl fernab von Gut und Böse.
Und wir teilen auch nicht Ihre Auffassung, nach der private Unternehmen Aufgaben prinzipiell besser erfüllen können als der Staat.
(Michael Roolf, FDP: Sie wollen ja die Staatswirtschaft zurückhaben. Sie wollen ja volkseigene Betriebe.)
Die vergangenen Jahre haben uns gelehrt, dass viele ehemals öffentliche Bereiche in den Kommunen outgesourct wurden. Die Folge: Die Beschäftigten haben nun dieselbe Arbeit unter erheblich schlechteren Bedingungen in privaten Unternehmen zu verrichten
oder die Arbeit wird gar nicht mehr erledigt. Wir wollen vielmehr, dass die Landesregierung sich dafür starkmacht, dass Angestellte nicht aus regulären Arbeitsverhältnissen entlassen werden, um dann über die Hintertür – also letztlich auch über das Kommunal-KombiProgramm – dieselbe Arbeit zu wesentlich schlechteren Bedingungen erledigen zu müssen. Wir haben eine lange Liste an Kritikpunkten an dem Programm. Dazu gehört unter anderem die Höhe des Lohnes, wozu ich im Januar gesprochen habe. Trotzdem haben mir Langzeitarbeitslose in vielen Gesprächen gesagt, dass das Programm für sie eine Chance wäre, wieder herauszukommen aus dem Trübsinn des Nicht-gebraucht-Werdens.
Der Zeitraum der Maßnahmen von bis zu drei Jahren ist eine unendlich lange Zeit für Arbeitslose, eine Chance und eine Zeit neuer Hoffnung. Aber die Zeichen auf Nutzung des Programms stehen nicht gut.
Wie ich schon in der Landtagssitzung im Januar gesagt habe, fürchten wir, dass aus dem Programm in Mecklenburg-Vorpommern gar nicht so viel wird. Bund und Land machen halbherzige, unseriöse Angebote und lehnen sich dann getreu dem Motto „Wir haben ja guten Willen gezeigt, aber die Kommunen nutzen das Programm nicht“ zurück. Wenn ich zynisch wäre, würde ich sagen: Sie können also ganz unbesorgt sein, meine Herren von der FDP, so ernst ist es weder Bund noch Land mit den betroffenen Menschen. Und so teilen wir die Intentionen Ihres Antrages auch nicht. Wir sind sehr wohl dafür, dass Beschäftigung im öffentlichen Interesse und zu existenzsichernden Bedingungen angeboten wird, Beschäftigung, die der Staat fi nanziert. Aus allen genannten Gründen lehnen wir also Ihren Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich relativ kurzfassen. Vielleicht nur zwei Anmerkungen, eine zu dem Antrag rein formal der Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion:
Nachdem Sie gestern mit Ihrem Dinglichkeitsantrag schon einmal hier den Anschein erwecken wollten, dass rechtsstaatliche Vorgänge in Mecklenburg-Vorpommern vielleicht nicht immer beachtet werden sollten oder beachtet werden, ist der Punkt, dieser eine Teilstrich durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aus Ihrem Antrag herausgenommen worden. Es ist mit diesem Punkt wieder unterstellt worden, es werde letztendlich nicht rechtsstaatlich verfahrensgemäß gehandelt. Ich vermute mal, dass Sie sich die Richtlinie zu dem entsprechenden Bundesprogramm angeschaut haben und
eine der Genehmigungsvoraussetzungen – dafür ist nicht Mecklenburg-Vorpommern zuständig, wie es Minister Seidel ausgeführt hat – auch schon geprüft wird, denn durch das Bundesvermögensamt sollen ja gerade zusätzliche Arbeitsplätze im öffentlichen Interesse geschaffen werden. Das nur vielleicht dazu.
Aber ich möchte an dieser Stelle noch etwas anderes tun. Wir haben, wenn ich das richtig im Kopf habe, im Januar lang und breit über das Thema Kommunal-Kombi diskutiert und ich denke mir, inhaltlich ist im Wesentlichen alles dazu gesagt worden, was man zu diesem Thema sagen kann. Ich möchte diese Stelle auch nutzen, um den Kolleginnen und Kollegen im Landtag dafür zu danken, allen voran dem Kollegen Glawe zum Beispiel, wenn ich das verfolgt habe, und den anderen Kolleginnen und Kollegen, die im Land dafür werben, dass tatsächlich der Kommunal-Kombi in den Kommunen in Anspruch genommen wird.