Die Bodenpreisentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern verläuft unverhältnismäßig. Laut BVVG-Statistik ist von 2006 – die Ministerin hat es ausgeführt – nach 2007 eine Preissteigerung bei Ackerfl ächen um 18 Prozent zu verzeichnen. Die BVVG praktiziert bei der Kaufpreisermittlung ihrer Flächen eine Regelung, die regionale Wertansätze als Basis für gutachterliche Wertermittlung von Verkaufsobjekten nicht berücksichtigt. Sie nutzt bereits heute die Ausschreibungsergebnisse zur Ermittlung der Kaufpreise. Auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns am 10.03.2008 im Bundesrat hat die BVVG inzwischen von Last-Call-Verfahren Abstand genommen. Auch darüber ist schon berichtet worden. Es gibt nur noch eine Bieterrunde.
Es kann nicht dem Entscheidungsspielraum der Privatisierungsstelle überlassen bleiben, ob Ausschreibungsergebnisse, die zum Teil wesentlich vom durchschnittlich erzielten Verkehrswert innerhalb der Region abweichen, zum Maßstab für die Kaufpreisermittlung gemacht werden können. Der Streit über die Vergleichbarkeit der Flächen ist ansonsten vorprogrammiert. Diesen kann mit der nötigen fachlichen Kompetenz und Neutralität nur ein unabhängiger Gutachter lösen und nicht eine der Vertragsparteien. Es muss der Gefahr vorgebeugt werden, dass in diesem Punkt die fi nanziellen Interessen des Bundes bei der Privatisierung über die agrarstrukturellen Interessen der Länder an der angemessenen Förderung des Flächenerwerbs gestellt werden. Letzteres bietet die Verkehrswertbemessung, dieses nach einheitlichen und nachvollziehbaren Grundsätzen vorzunehmen, die nicht zur Ungleichbehandlung unter den Landwirten führt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es ist hier durch fast alle Redner angedeutet worden: In den letzten Tagen und Wochen ist das Agieren der BVVG mehr und mehr in die Kritik gekommen. Aufgabe der BVVG ist die Privatisierung der ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Gebäude in den neuen Bundesländern. Sie wirkt als Privatisierungsstelle des Bundes und betreibt den begünstigten Flächenverkauf und die Verpachtung nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz sowie den freien Verkauf nach der Flächenerwerbsverordnung. Auch der Bund darf und soll sein Vermögen nicht einfach verschenken und ist daran interessiert, den größtmöglichen Erlös zu erzielen. Aus fi nanzpolitischer Sicht ist dies gerade im Hinblick auf die zurückliegende Haushaltssituation durchaus nachzuvollziehen.
Der Wechsel des Systems der Kaufpreisfi ndung zum Auktionsverfahren, welches teilweise zu einem enormen Anstieg der Bodenpreise geführt hat, ist dem Bundesfi nanzministerium sicherlich sehr recht gekommen. Nach dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung sollen bei der Privatisierung der Treuhandfl ächen die agrarstrukturellen Interessen der neuen Länder berücksichtigt werden. Da die BVVG ein Dienstleister für den Bund und nicht für die Länder ist, haben wir in Mecklenburg-Vorpommern keinen direkten Einfl uss. Es verwundert uns zwar, dass die Regierungskoalition über den Landtag einen Bericht von der Landesregierung fordert, wir begrüßen allerdings auch die Forderungen nach einem Bericht zum aktuellen Sachstand der Privatisierung von BVVG-Flächen.
Die Ausgestaltung des Verkaufs und der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen ist für uns ein sehr wichtiges Thema. Der im Antrag der Koalition geforderte Bericht zur Einhaltung der Bund-Länder-Vereinbarung bei Privatisierung von BVVG-Flächen durch die BVVG ist für uns aber nur ein Punkt. Wir erwarten in diesem Bericht auch eine Aufl istung der durch die BVVG veräußerten Flächen, aufgeteilt in begünstigten Verkauf und in freien Verkauf mit den jeweils erzielten Erlösen sowie eine Übersicht über die von der BVVG verpachteten Flächen. Der Aufforderung an die Landesregierung, sich gegenüber dem Bund für die Berücksichtigung der Verkehrswerte aus den Gutachterausschüssen einzusetzen, stimmen wir eindeutig zu. Die BVVG verfügt über nahezu 50 Prozent der zu veräußernden Flächen und richtet sich bei ihrer Flächenpreisfi ndung nicht nach externen Gutachtern. Die alleinige Preisfi ndung durch das Auktionsverfahren ist für uns kein akzeptabler Weg. Wir fordern, dass sich die Flächenpreisfi ndung noch stärker als bisher an den jeweiligen Ertragswerten der Flächen richtet. Um eine gewisse Objektivität zu gewährleisten, fordern wir, dass die Verkehrswertgutachten von externen Gutachtern erstellt werden.
Das von der BVVG gewählte Preisbildungssystem führt außer beim freien Flächenverkauf auch beim begünstigten Flächenerwerb nach dem EALG zu erheblichen Verteuerungen der Flächen. Wir wissen sehr wohl, dass es schwierig ist, eine akzeptable Abwägung zwischen den beihilferechtlichen Vorgaben der EU und den Bedürfnissen und Möglichkeiten unserer Landwirte zu fi nden.
Meine Fraktion setzt sich dafür ein, dass die bestehende Preisspirale durch das Agieren der BVVG gebrochen wird. Die Praxis der BVVG wird dazu führen, dass mehr und mehr betriebsfremde Bieter mit anders gelagerten Interessen den Zuschlag erhalten werden. Die Preissteigerungen für Flächen innerhalb eines einzelnen Jahres um knapp ein Fünftel des Wertes sind aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar. Für die Landwirte unseres Landes hat dies fatale Folgen. Viele von ihnen verfügen nicht über eine so auskömmliche Eigenkapitaldecke wie einige Kollegen in anderen Bundesländern und ihnen wird somit letztendlich die Produktionsgrundlage entzogen. Für sie ist es nach wie vor unerschwinglich, in notwendigem Ausmaß Flächen zu erwerben. Sie sind auf eine weiterführende Pacht angewiesen.
Meine Fraktion fordert, und damit komme ich zum Schluss, dass die BVVG ihre Flächen zu einem für die hiesigen Landwirte akzeptablen, bezahlbaren Preis verkauft oder verpachtet.
doch da hinten ist sie – und Kollegen der Koalition, wir werden Ihrem Antrag zustimmen, genauso, und das kann ich in die Richtung der Fraktion DIE LINKE sagen, wie dem Änderungsantrag. Wir stimmen Ihrem Änderungsantrag ebenfalls zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Abgeordnete des Landtags! Die Regierungsfraktionen SPD und CDU haben einen neuen Berichtswunsch auf die Tagesordnung gesetzt, weil bei der Privatisierung von BVVG-Flächen nicht alles nach Wunsch läuft. BVVG, Bodenreform, Agrarstruktur, immer wieder holen sie uns ein. Schon in der letzten Ausschusssitzung des Agrarausschusses erzählte Minister Backhaus eine Stunde, dass die jüngsten Entwicklungen um die Flächenrückübertragungen in Brandenburg auf Mecklenburg-Vorpommern nicht die geringste Auswirkung haben sollen – natürlich alles demokratisch so streng geheim, dass ich hierüber nichts sagen und in Beziehung setzen darf. Immerhin lässt sich das BVVG-Problem trotz aller Anstrengungen demokratisch nicht geheim halten. Deshalb darf es jetzt über den Landtag den Weg auf den Gabentisch der Regierung antreten.
Die BVVG führt derzeit eine Kaufpreisermittlung durch, die regionale Wertansätze als Basis für gutachterliche Wertermittlungen nicht berücksichtigt, jammert die Beschlussvorlage. Karl Marx hatte schon in dem Werk
„Zur Kritik der Politischen Ökonomie“ und in den Fußnoten zum „Kapital“, Band I, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Werte und Produktionspreise nicht zusammenfi elen. Wenn der Boden als Produktionsgegenstand anzusehen ist, so fragt sich, warum diese Differenz der Möglichkeit nicht auch bei BVVG-Flächen zu fi nden sein soll.
Hochdotierte Abgeordnete des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, dürfte Ihnen vor eineinhalb Jahren die Presseerklärung vom 26. Oktober 2006 entgangen sein? Nach dieser hatte Minister Per Steinbrück die BVVG angewiesen, Flächen nicht mehr zu den vergünstigten Sätzen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes, EALG, zu verkaufen, sondern ab sofort zum Verkehrswert. In der Praxis bedeutet dies für bestimmte Flächen eine Erhöhung des Kaufpreises um das bis zu Zwei- bis Dreifache, liest man. Durch die getroffene Anweisung wurde das bis dahin von Bundestag und Bundesrat beschlossene gültige Kaufverfahren per Ministeranweisung für den Großteil der Kaufantragsteller außer Kraft gesetzt.
Na gut. Man sieht: Genosse Steinbrück strotzt vor demokratischer Gesinnung, ganz offen, ohne ein Quäntchen Ausschluss der Öffentlichkeit, und ist trotzdem streng weisungsgebunden für die BVVG. Zu Deutsch: Den Sozialdemokraten ist es schnurzegal, ob betriebs- oder volkswirtschaftliche Kriterien stimmen, wenn es nur in der Bundeskasse klingelt. Eigentlich konsequent. In einem weltoffenen System kann es keinen privilegierten Landerwerb von ethnischen Ureinwohnern geben. Und begünstigter Flächenerwerb für Landwirtschaftsunternehmen ist nach Ihrer Ideologie geradezu ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz.
Schreibt euch dies hinter die Ohren, Vertreter der Oberschicht: Wer ein Land für alles öffnet, darf sich nicht darüber beklagen, dass der Weltmarkt mit all seiner Spekulation und Preistreiberei eine Heuschreckenplage heraufbeschwört, die die Gewächse eures politischen Dschungels bis auf die Äste kahl frisst. Nur unsere an Räumen defi nierte und am Volk orientierte Wirtschaftsordnung wird dieser Plage Herr werden. – Danke.
Herr Abgeordneter Borrmann, ich denke, Sie sollten Ihre satirischen Äußerungen vielleicht in anderen Veranstaltungen zutage bringen.
Ich denke, Sie könnten vielleicht bei solchen etablierten Veranstaltungen sogar einen Preis gewinnen. Ich würde Ihnen raten, versuchen Sie es.
Aber ich möchte gerne, dass wir hier im Landtag entsprechend der Würde dieses Hauses über die Anträge und Gesetzentwürfe, die wir zu bearbeiten haben, diskutieren und streiten.
Deswegen hätte ich auch von Ihnen erwartet, dass Sie sich sachlich mit diesem Antrag auseinandersetzen.
Ich habe es aber nicht so verstanden. Und deswegen ist es ja vielleicht sehr gut, dass wir einen Bericht dazu hören,
Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Wert des Bodens für den Bauern ist immer das Wichtigste. Ich denke, da sind wir uns sehr einig, Frau Schwebs, und deswegen ist das auch eine ganz bedeutsame Grundlage. Die Privatisierung von bodeneigenen Flächen durch die BVVG begleitet die öffentliche Diskussion seit dem Bestehen der BVVG. Das wissen wir, das haben wir in jeder Legislatur hier im Landtag mit begleitet.