Protocol of the Session on March 6, 2008

Jetzt sprach die Finanzministerin.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

3. eine hohe Flexibilisierung, das heißt, Umverteilung der Flächen

Für uns galt es, diesen Verkaufsdruck zu mildern. Deshalb führten wir entsprechende Verhandlungen mit dem Bund, und die habe ich auch wieder zusammen mit dem Landwirtschaftsminister geführt im Interesse unserer Landwirte.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aha!)

Gemeinsam mit den Landwirten hatten wir folgende Ziele: Die Liquidität soll durch erneute, möglichst langfristige Verpachtungsmöglichkeiten geschont werden. Agrarstrukturelle Belange sollen berücksichtigt werden und der Verkauf sollte durch eine erneute Streckung des Privatisierungszeitraumes abgebremst werden.

Ein Gedanke im Rahmen der intensiven Verhandlungen mit dem Bund war zunächst, das Land MecklenburgVorpommern soll die BVVG-Flächen an die Landgesellschaft übergeben beziehungsweise die Landgesellschaft sollte die erwerben. Da hatten wir verschiedene Modelle. Am Ende verständigten wir uns mit dem Bund auf das sogenannte „Neue Privatisierungskonzept“, welches seit dem 01.01.2007 gilt. Dies entspricht dem Kompromiss zwischen den Flexibilisierungsforderungen des Bundes und der bisherigen Nichtpächter von BVVG-Flächen und den Maßnahmen zum Schutz bestehender Betriebe und Pächter unserer Agrarstruktur.

Wesentliche Inhalte dieses Konzeptes sind: Der Privatisierungszeitraum wird gestreckt bis zum Jahr 2020 und es werden neue Verpachtungsmöglichkeiten geschaffen. Statt Flächen ausschließlich zum Verkauf auszuschreiben, werden sie seit den Verhandlungen zum Verkauf und zur Verpachtung ausgeschrieben. Die Verpachtung

soll bis zu neun Jahre erfolgen. Durch die grundsätzliche Ausschreibung der Flächen soll zukünftig mehr Transparenz bei der Vergabe geschaffen werden. Nach Möglichkeit erfolgt dabei eine Begrenzung der Flächenlose auf maximal 50 Hektar. So soll allen Landwirten, insbesondere den Bauern vor Ort, ermöglicht werden, Zugang zu den Flächen zu erlangen.

Die bisherigen Pächter werden dabei wie folgt geschützt: Der Flächenentzug wird auf maximal 20 Prozent der Betriebsfl äche innerhalb von sechs Jahren begrenzt. Die verbleibenden Flächen können bis maximal neun Jahre erneut an den bisherigen Pächter verpachtet werden und darüber hinaus ist die Direktvergabe ohne Ausschreibung zum Verkehrsverkaufswert an die bisherigen Pächter möglich bis zu einer Fläche von maximal 450 Hektar beziehungsweise bis zur Aufstockung auf maximal 50 Prozent Eigentumsanteil an der Betriebsfl äche.

Nach Aussagen der BVVG werden die landwirtschaftlichen Flächen mehr als rege nachgefragt. Auch für diesen Bereich gelten die Regularien der Marktwirtschaft. Die massive Nachfrage der Landwirte führt zu sehr hohen Verkaufspreisen und Ausschreibungsergebnissen. So lag die Preissteigerung bei den Verkäufen der BVVG in Mecklenburg-Vorpommern von 2006 zu 2007 bei sage und schreibe 17 Prozent. Und damit sind wir beim eigentlichen Problem, der Preisfi ndung bei Verkäufen durch die BVVG. Der Bund stellt sich nämlich auf den Standpunkt, dass die Bodenrichtwerte bei den Gutachterausschüssen bei Weitem keine realistischen Preise widerspiegeln. Das BMF wies per Erlass die BVVG an, eine eigenständige Preisfi ndung vorzunehmen. Diese hat dabei hauptsächlich auf den eigenen Ausschreibungsergebnissen zu beruhen. Der Landwirtschaftsminister ist der Auffassung, dass diese Preispolitik zu Recht den Protest der Bauern und des Berufsstandes hervorruft, mangelt es doch an der notwendigen Transparenz bei der Herleitung der Kaufpreise.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Darüber hinaus erfolgen keine neutralen Sachverständigengutachten. Damit wird eine der Vertragsparteien, nämlich die BVVG als Verkäuferseite, klar bevorteilt. Am meisten befremdet dabei aber, dass mit unterschiedlichem Maßstab gemessen wird. Bei Ankäufen des Bundes, zum Beispiel durch die DEGES bei Infrastrukturmaßnahmen, setzt der Bund Sachverständigengutachten beziehungsweise Bodenrichtwerte ein.

(Heike Polzin, SPD: Aber ganz schön niedrig.)

Bei Verkäufen verlangt er die Ausschreibung zum Höchstgebot.

Der Bund will das Vorgehen der BVVG zur Kaufpreisfi ndung jetzt auf dem Wege des Flächenerwerbsänderungsgesetzes in der Flächenerwerbsverordnung festschreiben. Bereits im Oktober bei der Länderanhörung auf Referentenebene ist Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den anderen neuen Bundesländern gegen die einseitige Bevorteilung der Verkäuferseite vorgegangen. Damals hat Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Gesetzesformulierungsvorschlag getätigt. Dieser wurde allerdings nicht vom Bund berücksichtigt.

Daraufhin haben wir im Rahmen der Ausschusssitzung des Bundesrates einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Gesetzesvorschläge des Bundes eingebracht. Darin fordert Mecklenburg-Vorpommern, dass wie in der bisherigen Flächenerwerbsverordnung auch

Bodenrichtwerte und Gutachten der regionalen Gutachterausschüsse Grundlage für die Kaufpreisfi ndung für den begünstigten Flächenerwerb im Rahmen des EALG bilden sollen und die Formulierung des Bundes gestrichen wird, welche die BVVG ermächtigt, den Kaufpreis eigenständig zu ermitteln und damit praktisch zu diktieren. Außerdem sind in Zweifelsfällen neutrale, unabhängige Sachverständige um ein Verkehrswertgutachten zu bemühen. Dieser Antrag Mecklenburg-Vorpommerns wurde angenommen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Empfehlung an die Bundesregierung abgegeben. Das Ergebnis der endgültigen Bundesentscheidung bleibt abzuwarten.

Gegen die Ungleichbehandlung zwischen den Ankäufen des Bundes, DEGES, und Verkäufen des Bundes, BVVG, hat sich der Landwirtschaftsminister mit Schreiben an den Bundesfi nanzminister gewandt. Die Rückmeldung zu Beginn des Jahres war dazu, ich zitiere: „Auch beim Grundstückserwerb für die DEGES bzw. bei der Entschädigung der Landwirte sollten sich durch die Berücksichtigung aktueller Vergleichspreise akzeptable Ergebnisse fi nden lassen.“ Zitatende. Danach will der Bund offensichtlich zukünftig bei seinen Ankäufen die gleiche Kaufpreisermittlung vornehmen wie bei Verkäufen.

Noch ein Wort zum Last-Call-Verfahren der BVVG. Es wurde von der BVVG bisher einzig und allein zur Preistreiberei eingesetzt. Die neuen Bundesländer haben sich mit Erfolg dagegen verwahrt. Der Bund wird das nun aufgrund unserer Initiative abschaffen.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Mecklenburg-Vorpommern hat sich bisher durchaus erfolgreich gegen die alleinigen fi skalischen Interessen des Bundes durchsetzen können. Trotzdem müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Bodenpreise bei Pacht genauso wie bei Verkäufen derzeit massiv steigen, und diese Steigerung wird durch die Nachfrage unserer Landwirte bewirkt. – Herzlichen Dank, dass Sie mir bei dieser etwas schwierigen Materie doch so ruhig zugehört haben.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das haben Sie gut gemacht.)

Danke, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schwebs von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Boden ist nicht alles, aber gerade für Landwirte gilt: Ohne Boden ist alles nichts.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das stimmt.)

Ich habe kein anderes Zitat gefunden, das die Bedeutung des Bodens für die Landwirtschaft deutlicher macht und gleichzeitig die Hauptsorge der Landwirte ausspricht, denn nie war der Boden wertvoller als heute. Dass die landwirtschaftliche Nutzfl äche als Bodeneigentum immer begehrter wird, belegen solche Zahlen aus unserem Land wie der Anstieg der Verkaufspreise für landwirtschaftliche Nutzfl ächen um durchschnittlich 23 Prozent innerhalb eines Jahres und der rasante Anstieg des Pachtzinses um durchschnittlich 57 Prozent bei Neuverpachtungen.

Aber wer dreht an der Preisschraube? Mit der Bund-Länder-Vereinbarung zur Privatisierung von BVVG-Flächen, die zum 1. Januar 2007 in Kraft trat, ist die BVVG dabei zum Vorreiter geworden. Die in dieser Vereinbarung enthaltene Maßgabe des Verkaufs zum Höchstgebot bedeutet ganz klar die Abkehr der Preisbestimmungen von den Verkehrswerten der Gutachterausschüsse. Damit setzten BVVG-Erlöse im Flächenverkauf und die Pachtzinsen bei Neuverpachtungen die Maßstäbe im ländlichen Raum. Viele landwirtschaftliche Betriebe waren und sind gezwungen, zum Erhalt ihrer Produktionsbasis, und das ist nun mal der Boden, das Spiel der BVVG mit den Höchstgebotspreisen mitzuspielen und damit dringend benötigte fi nanzielle Mittel aus der betrieblichen Entwicklung für den Bodenkauf abzuziehen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So ist es.)

Die Bodenpreise sind zunehmend nicht mehr durch betriebswirtschaftliche Kalkulationen zu decken. Darin stimmen wir überein, meine Damen und Herren. Aber die Abschaffung des Last-Call-Verfahrens bei der Kaufpreisbindung der BVVG halte ich in der jetzigen Situation auch nicht unbedingt für eine Verbesserung. Denn der Bieter, der Erfolg haben will, wird sich natürlich an erzielten BVVG-Preisen im vergleichbaren Umfeld orientieren und gleich etwas draufl egen, sodass sich die Preisspirale weiter nach oben drehen wird.

Diese Entwicklung hat nicht nur die dargestellten dramatischen Erhöhungen der Pachtpreise zur Folge, sondern sie macht auch den begünstigten EALG-Verkauf weitgehend unattraktiv. Inzwischen dürfte der dadurch mögliche 35-Prozent-Rabatt durch die Preisentwicklung aufgefressen sein und der Betrieb muss eigentlich zum vollen Preis der Jahre 2006/2007 kaufen. Dass da die Bereitschaft, aber vor allem die Möglichkeiten der Betriebe, bis spätestens 2009 das Geld aufzutreiben, nicht sehr groß ist, kann ich gut nachvollziehen.

Aber, meine Damen und Herren, diese Fakten resultieren doch im Grunde genommen aus der Bund-Länder-Vereinbarung. Wenn Sie weitere Hauptwirkungen der Einhaltung der Bund-Länder-Vereinbarung wissen wollen, dann sind die veröffentlichten Bilanzen der BVVG-Niederlassungen Neubrandenburg und Rostock/Schwerin zu empfehlen. Der geplante Erlös der BVVG wurde beim Verkauf von rund 25.000 Hektar im Jahr 2007 um 20 Millionen Euro übertroffen, heißt es dort. Da es sich um eine Bund-Länder-Vereinbarung handelt, ist sie mit Zustimmung der maßgeblichen Vertreter der Koalition in Mecklenburg-Vorpommern so entstanden, wie sie ist.

Der vorliegende Antrag beklagt, oder sollte ich besser sagen, er bejammert, insbesondere die Entwicklung der Bodenpreise. Sie als die Koalition tragenden Fraktionen sollten nicht den Bund um Änderungen dieser Praxis bitten, sondern konsequenterweise auf eine Aufkündigung der Vereinbarung hinarbeiten und eine neue Vereinbarung mit entsprechenden Regelungen verhandeln sowie entsprechenden Einfl uss auf den Entwurf des Flächenerwerbsänderungsgesetzes des Bundes ausüben, denn der Antrag Mecklenburg-Vorpommerns im Bundesrat weist weit über das hinaus, was wir hier heute als Auftrag an die Landesregierung formulieren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Und immerhin, meine Damen und Herren, befi nden sich in Mecklenburg-Vorpommern die größten BVVG-Flächen. Da sollte das Wort des Landes doch schwerwie

gen. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass die anderen neuen Bundesländer eine gleiche Interessenlage haben. Die Linke ist dafür, dass die Landwirte, die das Land nachhaltig bewirtschaften, auch weitgehend über das Land verfügen können. Das muss nicht in erster Linie Eigentumserwerb sein, wir favorisieren eher die langfristige Pacht. Und natürlich wollen wir, dass die Preisermittlung unter Zugrundelegung der Verkehrswerte der Gutachterausschüsse erfolgt. Das zum einen.

Zum anderen wollen wir, dass Bodenspekulationen verhindert werden, denn der Run auf den Boden ist groß. Auch Investoren außerhalb der Landwirtschaft drängen auf den Markt und stehen möglicherweise hinter Geboten von Landwirten und versuchen ihre Interessen umzusetzen oder ihr Geld steuersparend anzulegen. Ich sehe darin auch Gefahren, dass damit immer mehr landwirtschaftliche Nutzfl äche der Nahrungsproduktion entzogen und die Produktion von Energiepfl anzen übermäßig und unproportional ausgeweitet werden könnte.

Zugleich, meine Damen und Herren aus den Koalitionsfraktionen, möchte ich noch auf einen Aspekt aufmerksam machen, der mir in der Praxis des Landes noch nicht genügend Berücksichtigung fi ndet. Ich meine die Nutzung aller Möglichkeiten des Grundstücksverkehrsgesetzes. Seit der Föderalismusreform unterliegt das Grundstücksverkehrsgesetz der Regie der Bundesländer. Ziel dieses Gesetzes ist es, Bodenspekulationen und -konzentrationen zum Nachteil einer sinnvollen Agrarstruktur einen Riegel vorzuschieben. Dass dieses auch nur in unserem Land unzureichend erfolgt, weist ein Gutachten zur Umsetzung des Grundstücksverkehrsgesetzes in der Landwirtschaft von Rechtsanwalt Dr. Lothar Schramm nach, das auf dem Bodenforum der Internationalen Grünen Woche in Berlin eine Rolle gespielt hat.

Der auf diesem Gebiet renommierte Anwalt weist in seinem Gutachten nach, dass auch Bodenverkäufe der BVVG dem Grundstücksverkehrsgesetz unterliegen. Dies bietet nun die Möglichkeit, genehmigungspfl ichtige Kaufverträge zu versagen, wenn zum Beispiel eine ungesunde Verteilung des Bodens vorliegt oder Preis und Fläche in einem Missverhältnis stehen. Überhöhte Preise liegen nach einschlägiger Rechtsprechung dann vor, wenn der Vertragspreis 50 Prozent über dem Verkehrswert des Grundstückes liegt. Deshalb schlagen wir in unserer Ergänzung zu Ihrem Antrag vor, dass die Landesregierung aufgefordert wird, die von der Koalition geforderte Berichterstattung um die Anwendung der Möglichkeiten des Grundstücksverkehrsgesetzes durch die Landesregierung bei BVVG-Verkäufen zu erweitern.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Damit könnte Ihr Antrag wesentlich an Substanz gewinnen und würde von uns auch befürwortet werden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Schwebs.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schildt von der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bodenpolitik ist seit 1990 ein aktuelles Thema, ein immer wieder aktuelles Thema, denn Boden kann man nur einmal verpachten, nur einmal verkaufen und dann nicht nutzen. Flächensicherheit für Landwirte gewährleistet aber Produktionssicherheit und Investitionsbereit

schaft. Denn nur wenn ich weiß, auf welcher Fläche ich wirtschaften kann, kann ich auch zukunfts sicher Investitionen auslösen.

1999 ist es gelungen, bestehende Pachtverträge mit der BVVG auf 18 Jahre zu verlängern. Die Ministerin hat das ausgeführt. Im Übrigen gäbe es noch sehr vieles, was man noch dazu sagen könnte. Ich möchte an dieser Stelle nur sagen, dass sich unser Minister Till Backhaus gegenüber der Bundesregierung in dieser Angelegenheit sehr starkgemacht hat. Sein Ziel war es seinerzeit, noch 12 Jahre draufzupacken, das ging nicht. Aber insgesamt 18 Jahre zu erreichen, war ein ganz großes Ergebnis.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Damit war es zunächst gelungen, Kapital nicht an die Fläche zu binden, sondern Investitionen zu ermöglichen. Das ist für unser Land sehr wichtig, denn wir hatten Nachholbedarf und wir brauchten Sicherheit.

Langjährige Pächter, meine Damen und Herren – das haben Sie aus den Ausführungen bisher entnommen –, haben derzeit die Möglichkeit, ihre Pachtfl ächen um 35 Prozent begünstigt zu erwerben. Grundlage dafür sind Paragraf 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes aus dem Jahr 1994 und die Flächenerwerbsverordnung. Mehrere Änderungen insbesondere durch das Vermögensrechtsänderungsgesetz im Jahr 2006 führten zu dem Ergebnis, dass gemäß Paragraf 3 Absatz 7 nunmehr vom Verkehrswert ein Abschlag von 35 Prozent vorzunehmen ist. Dieser Verkauf ist noch nicht abgeschlossen.

Die Bodenpreisentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern verläuft unverhältnismäßig. Laut BVVG-Statistik ist von 2006 – die Ministerin hat es ausgeführt – nach 2007 eine Preissteigerung bei Ackerfl ächen um 18 Prozent zu verzeichnen. Die BVVG praktiziert bei der Kaufpreisermittlung ihrer Flächen eine Regelung, die regionale Wertansätze als Basis für gutachterliche Wertermittlung von Verkaufsobjekten nicht berücksichtigt. Sie nutzt bereits heute die Ausschreibungsergebnisse zur Ermittlung der Kaufpreise. Auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns am 10.03.2008 im Bundesrat hat die BVVG inzwischen von Last-Call-Verfahren Abstand genommen. Auch darüber ist schon berichtet worden. Es gibt nur noch eine Bieterrunde.