Protocol of the Session on March 6, 2008

Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Wert des Bodens für den Bauern ist immer das Wichtigste. Ich denke, da sind wir uns sehr einig, Frau Schwebs, und deswegen ist das auch eine ganz bedeutsame Grundlage. Die Privatisierung von bodeneigenen Flächen durch die BVVG begleitet die öffentliche Diskussion seit dem Bestehen der BVVG. Das wissen wir, das haben wir in jeder Legislatur hier im Landtag mit begleitet.

Klar ist, dass nach dem durch den Einigungsvertrag in bundesdeutsches Recht übernommenen Treuhandgesetz ein gesetzlicher Auftrag zur Privatisierung des volkseigenen Vermögens der Land- und Forstwirtschaft aber immer noch besteht. Dabei soll nach Paragraf 1 Absatz 6 des Treuhandgesetzes den ökologischen, strukturellen und eigentumsrechtlichen Besonderheiten dieses Bereiches Rechnung getragen werden. Ziel ist es, wirtschaftliche Strukturen und gesunde Eigentumsverhältnisse unter Berücksichtigung der ökologischen Gegebenheiten zu entwickeln. Ich habe das noch mal deutlich gesagt, weil es meiner Meinung nach sehr häufi g vergessen wird. Rein fi skalische Interessen, wie sie derzeit vom Bundesfi nanzministerium durchgesetzt werden, sind nicht nur Bestandteil des Privatisierungsauftrages. Und ich denke, das ist auch in dieser Debatte deutlich geworden.

Meine Damen und Herren, aufgrund der dramatischen Entwicklungen auf dem Bodenmarkt – die Finanzministerin und meine Vorredner haben es lang und breit dargestellt – haben die neuen Bundesländer eine Vereinbarung mit der Bundesregierung getroffen, wie landwirtschaftliche Nutzfl ächen des Bundes veräußert werden sollen. Ich erinnere noch mal daran, wie auch wir das im Landtag durch Debatten mit begleitet und getragen haben und wie froh wir auch waren, dass es zu dieser Vereinbarung gekommen ist.

Ich will nur kurz auf einige Passagen der Vereinbarung eingehen, die sich zurzeit sehr schwierig gestalten. Als Vergabeverfahren sollen grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen zur Anwendung kommen. Direktvergaben zum Beispiel an Pächter und beschränkte Ausschreibungen für arbeitsintensive Betriebsformen sind lediglich in begrenztem Umfang weiter möglich. Dabei sollen die zum Vergabezeitpunkt pachtfreien oder innerhalb von zwei Jahren pachtfrei werdenden Flächen bis auf Weiteres grundsätzlich alternativ zum Verkauf oder zur Verpachtung bis zu neun Jahre ausgeschrieben werden. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, und das möchte ich betonen und zusätzlich unterstreichen, dass keine neuen

Ansprüche nach Paragraf 3 Ausgleichsleistungsgesetz entstehen.

Bei der Vergabe wird sich die BVVG in erster Linie von wirtschaftlichen Gesichtspunkten des Einzelfalls, die sich aus den konkreten Pacht- und Kaufgeboten sowie der zu erwartenden Wertentwicklung ergeben, leiten lassen. Und hier meine ich, gerade in diesem Punkt, meine Damen und Herren, scheint die BVVG sich nicht an die Vereinbarung zu halten.

Ein weiterer Aspekt der Vereinbarung ist, dass Ausschreibungen unter Berücksichtigung markt- und agrarstruktureller Aspekte räumlich und zeitlich gesteuert werden. Ich habe den Eindruck, diese Steuerung wird aktuell nicht vorgenommen. Ebenso weicht die BVVG von der Vorgabe ab, dass ausgeschriebene Lose nach Möglichkeit eine Größe von 50 Hektar nicht überschreiten sollten. Auch die Vorandienung an die jeweilige Landgesellschaft ist meines Erachtens nicht ausreichend. Hier sollten nicht nur Flächen zur Durchführung öffentlicher Vorhaben einbezogen werden, sondern auch Flächen, die für die agrarstrukturelle und betriebliche Entwicklung von ausschlaggebender Bedeutung sind. Wir wissen alle, dass wir solche Flächen haben.

Meine Damen und Herren, zum Flächenverkehrswertproblem möchte ich mich jetzt nicht mehr äußern. Ich habe ja in der Diskussion und in der Debatte gemerkt, dass wir uns in diesem Problem eigentlich alle einig sind.

Frau Holznagel, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Pastörs?

(Udo Pastörs, NPD: Danke.)

Vor dem Hintergrund zahlreicher Gespräche mit Landwirten ist für mich nicht nachvollziehbar, dass in einem Gespräch am 6. Dezember 2007 zwischen Bund und Ländern festgehalten wurde, dass das Privatisierungskonzept sich in vollem Umfang bewährt hat. Wir haben in der Debatte gehört, dass es noch viele Probleme in der Auslegung und Umsetzung gibt. Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass es beim Privatisierungskonzept beziehungsweise seiner Umsetzung auch noch Änderungsbedarf gibt. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass die Landesregierung über den aktuellen Stand der Privatisierung der BVVG-Flächen berichtet und dabei insbesondere darstellt, wie die Bund-Länder-Vereinbarung zur Privatisierung von BVVG-Flächen durch die BVVG eingehalten wird.

Ich will hier nicht verhehlen, dass sich meine Fraktion auch einen weitergehenden Antrag hätte gut vorstellen können. Dennoch bitte ich Sie, diesem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Ich bin auch der Meinung, dass wir, nachdem wir vielleicht dann über diesen Bericht auch debattiert haben, zu weiteren Anträgen kommen, es sei denn, dass jetzt Bewegung in die Diskussion hineingekommen ist und gerade Bund-Länder-Vereinbarungen sich auch in der Art und Weise jetzt schon sehr schnell verändern werden.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wie weit wollten Sie denn gehen?)

Zu dem Änderungsantrag, meine Damen und Herren, möchte ich nur noch so viel sagen, dass ich die Auslegungen, die Frau Schildt hier dazu gemacht hat, nicht ganz so sehe.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Aber ich glaube, deswegen ist es gerade gut, den Antrag zu erweitern.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wie weit wollten Sie denn gehen, Frau Holznagel?)

Wir werden diesem Änderungsantrag dann auch zustimmen. – Danke schön.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Danke, Frau Vizepräsidentin.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1352 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist dem Antrag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, der CDU und der FDP sowie Enthaltung der Fraktion der NPD zugestimmt worden.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/1291 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist diesem geänderten Antrag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, der CDU und der FDP sowie Enthaltung der Fraktion der NPD zugestimmt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE –Scheitern der Verwaltungsmodernisierung verhindern, Drucksache 5/1242. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1350 vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Scheitern der Verwaltungsmodernisierung verhindern – Drucksache 5/1242 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/1350 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Měšťan von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hintergrund unseres Antrages, dringlich in der Januarsitzung gestellt, war der mehr als peinliche Abbruch der Sitzung der Enquetekommission am 25. Januar dieses Jahres. Das Leitbild der Landesregierung für eine Kreisgebietsreform war ordnungs- und fristgemäß nach Verfahrensklärung am 18. Januar auf die Tagesordnung gesetzt worden. Und dann können sich die beiden Fraktionen, die diese Landesregierung stützen, nicht darauf verständigen, ob überhaupt und, wenn ja, wie sie sich zu dieser Unterrichtung öffentlich verhalten sollen. Dies allein war peinlich genug.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nein, fi nde ich nicht.)

Spätestens an dieser Stelle war klar, für das Scheitern einer Verwaltungsmodernisierung und einer Verwaltungsreform braucht Mecklenburg-Vorpommern nicht zwingend ein Gerichtsurteil, es geht auch ganz anders.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Der Skandal aber, meine Damen und Herren von der Koalition, der eigentliche Skandal besteht darin, die Enquetekommission fortan zum Durchstechen von politischen Koalitionsabsprachen missbraucht zu haben. Das Fachgespräch als eigentliches Wesensmerkmal einer Enquetekommission wurde weitestgehend unterbunden. Ich komme darauf zurück.

Die Koalitionsfraktionen wären rückblickend besser beraten gewesen, das von allen Seiten kritisierte Leitbild in den Innenausschuss zu überweisen und dort mithilfe des Koalitionszwanges abzuändern und durchzustimmen. Indem Sie aber dieses Verfahren auf die Enquetekommission übertragen haben,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

wurde die sogenannte Erfolgsgeschichte der Enquete der 3. Legislatur mit kommunalpolitischer und wissenschaftlicher Fachkompetenz endgültig beendet. SPD und CDU sollten sich schon fragen, warum sie sowohl für das Leitbild der Landesregierung als auch für dessen aufgeweichte Fassung nicht eine einzige Stimme außerhalb der Koalition in der Enquetekommission erhalten haben.

Meine Damen und Herren, darüber hinaus gab es einen Umstand, der eine ordnungsgemäße Arbeit der Enquetekommission weitestgehend ausgeschlossen hat. Rückblickend möchte ich festhalten, ein Umstand, der eine vernünftige Enquetearbeit geradezu verhindern sollte, ist nämlich der von Ihnen inszenierte Zeitdruck. Ich bin auch als Parlamentarische Geschäftsführerin Realistin genug zu wissen, dass parlamentarische Planungen und Beratungen unter gewisse Zeitnot geraten können, wenn es um Anhörungen geht oder wenn Änderungswünsche diskutiert werden müssen. Im vorliegenden Fall ist es aber nicht akzeptabel, dass ausschließlich die Koalitionsfraktionen für diesen Termindruck gesorgt haben.

Dazu sage ich nur einige Stichworte: Terminstellung für den Zwischenbericht

Dieser war bereits bei der Einbringung in den Landtag kritisiert worden. Es waren ausschließlich SPD und CDU, die aus diesem Termindruck am Ende eine Terminnot machten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Ein weiteres Stichwort: Verhinderung von ordnungsgemäßen Beratungsterminen

Es waren ausschließlich die Koalitionsfraktionen, die aus dieser Terminnot einen Terminnotstand gemacht haben.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Nächstes Stichwort: Eigenmächtige Änderung des Landtagsauftrages der Enquetekommission zulasten des eigentlichen Bewertungsgegenstandes

Meine Damen und Herren, auch vor diesem Hintergrund bin ich sehr gespannt auf den Entwurf des Zwischenberichtes der Enquetekommission. Dieser Bericht hat nämlich das zusammenzufassen und auszuwerten, was sich die Kommission auf welcher Grundlage und in welchen Arbeitsschritten erarbeitet hat.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Da gibt’s nicht viel.)

Und das dürfte, um es vorsichtig zu formulieren, recht übersichtlich sein, zumal der Termin der Abstimmung erneut für eine Sondersitzung gesorgt hat und Beratungen gar nicht vorgesehen sind. Im Zweifel werden hierüber die Protokolle Auskunft geben müssen.

Meine Damen und Herren, der von den Koalitionsfraktionen gewollt oder unkontrolliert erzeugte Zeitdruck führte bisher zu einem Ergebnis, auf das ich in drei Arbeitsthesen eingehen möchte:

Erstens. Ein geordnetes Verfahren auf der Grundlage eines mit Terminen und detaillierten Beratungsschwerpunkten versehenen Arbeitsplanes wurde der Enquetekommission verwehrt, denn das hätte ja den Zeitplan gesprengt.

Zweitens. Inhaltliche Diskussionen im Rahmen der Enquetekommission sollten aufgrund des engen Zeitplanes weitgehend vermieden werden. Nach Aussagen von Vertretern der Koalitionsfraktionen fanden inhaltliche Absprachen etwa mit den kommunalen Spitzenverbänden und entsprechende Zugeständnisse ausdrücklich außerhalb der Sitzungen der Enquetekommission statt. Die Koalitionsvertreter plädierten darüber hinaus dafür, vor Beschlussfassungen keine inhaltlichen Debatten zu führen. Inhaltliche Klärungen sollte die Enquetekommission vielmehr nach Beschlussfassung zum Leitbild der Landesregierung auf dem Wege der Selbstbefassung vornehmen, weil alles andere den Zeitplan sprengen würde.