Protocol of the Session on March 6, 2008

Ich weiß nicht, was in der Zukunft noch passiert. Vielleicht kommt der Messias ja nach Mecklenburg-Vorpommern, den könnten wir auch brauchen. Vielleicht kommen 200.000 Touristen nach Israel. Aber eines passiert garantiert:...

Herr Andrejewski, Ihre Redezeit ist beendet.

Wenn dieses Ding gemacht wird, dann wird der Tourismus kaputtgemacht. Wir hoffen sehr, dass das verhindert werden kann. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Zuruf von Ilka Lochner-Borst, CDU)

Die NPD beantragt namentliche Abstimmung.

Meine Damen und Herren, soeben wurde namentliche Abstimmung beantragt. Ich lasse das hier kurz vorbereiten und wir beginnen dann gleich mit der namentlichen Abstimmung.

Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Thema „Steinkohlekraftwerk Lubmin zur unerwünschten ausländischen Investition erklären“, Drucksache 5/1304, namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Lorenz Caffi er, Harry Glawe, Angelika Gramkow und Torsten Koplin werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ich frage noch einmal: Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir unterbrechen die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 13.48 Uhr

Wiederbeginn: 13.49 Uhr

Meine Damen und Herren, wir setzen die kurz unterbrochene Sitzung fort.

Ich gebe das Ergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 57 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 6 Abgeordnete, mit Nein stimmten 51 Abgeordnete, es enthielt sich kein Abgeordneter. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1304 abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Agrarstruktuelle Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern durch Privatisierung der BVVG-Flächen sichern, Drucksache 5/1291. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1352 vor.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD: Agrarstruktuelle Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern durch Privatisierung der BVVG-Flächen sichern – Drucksache 5/1291 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/1352 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Schlupp von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den zurückliegenden Jahren haben wir uns in zahlreichen Debatten mit der Privatisierung der bundeseigenen landwirtschaftlichen Nutzfl ächen durch die bundeseigene Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft, BVVG, befasst. Dass das Thema nach wie vor aktuell ist, macht unter anderem die Presseberichterstattung deutlich. Schlagzeilen wie „Bodenpreise verärgern Landwirte“ oder „Bodenpreise sind explodiert“ verdeutlichen die Brisanz des Themas.

Schon in der vergangenen Legislaturperiode hat meine Fraktion aus diesem Grund mit der Drucksache 4/1235 einen Antrag in dieses Hohe Haus, in den Landtag eingebracht, der die Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe Mecklenburg-Vorpommerns durch Verpachtung und Verwertung von landwirtschaftlichen Nutzfl ächen sichern sollte. Dennoch wird heute nach wie vor – insbesondere durch die BVVG – an der Bodenpreisschraube gedreht. Preiszuschläge von 50 Prozent bei Verkehrswertverkäufen oder 80 Prozent bei Neuverpachtungen machen die Dramatik deutlich. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern stehen derzeit noch circa 182.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfl äche zur Verwertung durch die BVVG zur Verfügung. Davon werden in Mecklenburg-Vorpommern circa 40.000 Hektar für den Erwerb nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, EALG, bis zum Jahr 2009 benötigt. Gleichzeitig ist im Vergleich der Verkehrswertverkäufe eine sehr große Nachfrage zu verzeichnen.

Dennoch haben aktive Landwirtschaftsunternehmen die derzeitige Verkaufspolitik der BVVG stark kritisiert. Insbesondere wurde moniert, dass die in der BundLänder-Vereinbarung enthaltenen Regelungen seitens der BVVG nicht berücksichtigt werden. Vielmehr führt die BVVG derzeit eine modifi zierte Kaufpreisermittlung durch, die regionale Wertansätze der gutachterlichen Wertermittlung nicht berücksichtigt. Die Flächenabgabe wird, ob Verpachtung oder Verkauf, über Ausschreibung zum Höchstgebot durchgeführt. Hierbei ist festzustellen, dass zunehmend Gebote den Zuschlag erhalten, die losgelöst von betriebswirtschaftlichen Kriterien durch Landwirtschaftsbetriebe abgegeben wurden. Und gerade am vergangenen Sonnabend wurde auf der Delegiertenversammlung des Landesjagdverbandes in Klink kritisiert, dass seitens der BVVG landwirtschaftliche Flächen kleinteilig als Eigenjagdbezirke ausgeschrieben werden. Dabei wird durch die bundesweite Ausschreibung von der bisherigen und bewährten Praxis der Vor-Ort-Präsenz der Pächter abgewichen. Der Landesjagdverband fordert nachdrücklich, dass die Pächter weiterhin nicht mehr als 50 Kilometer von ihrem Eigenjagdbezirk entfernt wohnen sollten.

Sehr geehrte Damen und Herren, am 10. Juli 2007 hat das Bundesfi nanzministerium der BVVG folgende Weisung erteilt, und ich kann, wenn Sie gestatten Herr Präsident, Ihnen an dieser Stelle ein längeres Zitat nicht ersparen. Es heißt:

„1. Ist aufgrund von bedingungsfreien Ausschreibungen für vergleichbare Verkaufsfälle zu erwarten, dass der für begünstigte Verkäufe nach § 3 Ausgleichsleistungsgesetz als Ausgangswert zu verwendende Marktwert um mehr als 20 % über dem Regionalen Wertansatz liegt, ist dem Kaufberechtigten ein Preis anzubieten, den die BVVG aus dem aktuellen Marktgeschehen ableitet.

Dafür sollten mindestens drei vergleichbare Ausschreibungsergebnisse vorliegen. Unterstützend kann auf entsprechende Direktverkäufe und/oder alternative Ausschreibungen, bei denen der Zuschlag zur Verpachtung erteilt worden ist, zurückgegriffen werden. Diese und ggf. weitere Vergleichspreise sollten möglichst aus einem Umkreis von etwa 20 km um das Verkaufsobjekt herangezogen werden, wobei auch auf eine vergleichbare Größe, Lage, Nutzungsart und Bodenqualität zu dem nach § 3 Ausgleichsleistungsgesetz zu verkaufenden Objekt zu achten ist. Erforderlichenfalls kann der Referenzraum für Vergleichspreise unter Beachtung vergleichbarer Verhältnisse ausgeweitet werden. Ungewöhnliche oder auf persönliche Umstände zurückzuführende Ausschreibungsergebnisse sind nicht zu berücksichtigen. Sind für Ausschreibungsobjekte jeweils mehrere Gebote eingegangen, die eng beieinander liegen, kann der Ausschreibungspreis als repräsentativ angesehen werden.

2. Die BVVG sollte ihrerseits im Regelfall keine Gutachten des Gutachterausschusses mehr beantragen. Beabsichtigt der Erwerbsinteressent seinerseits, beim Gutachterausschuss ein Gutachten in Auftrag zu geben, übermittelt die BVVG dem Gutachterausschuss ihre aktuellen Verkaufsergebnisse in der jeweiligen Region.

Die BVVG wird Gutachten des Gutachterausschusses nur dann als Kaufpreisgrundlage gemäß § 5 Flächenerwerbsverordnung akzeptieren, wenn dessen

Ergebnis der aktuellen Marktlage entspricht und nicht die Gefahr eines Verstoßes gegen die EU-rechtlichen Beihilfegrenzen impliziert.

3. Akzeptiert der Kaufberechtigte das Angebot der BVVG nicht, ist er auf den Rechtsweg zu verweisen. Zugunsten des Kaufberechtigten kann im notariellen Kaufvertrag eine Anpassung des Kaufpreises vereinbart werden, sofern die Rechtsauffassung der BVVG in einem von dem Kaufberechtigten angestrengten Prozess oder einem Musterprozess nicht bestätigt werden sollte.“

Inwieweit diese Weisung des Bundesfi nanzministeriums mit der Bund-Länder-Vereinbarung einhergeht, ist höchst zweifelhaft. Vielleicht hat sich die BVVG gerade deshalb bereit erklärt, auf das sogenannte Last-Call-Verfahren zu verzichten. Dies ist meines Erachtens ein erster richtiger Schritt, um den Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit des Flächenerwerbs zu geben, ohne dass ihnen so viel Liquidität entzogen wird, dass sie dann für wichtige Neuinvestitionen fehlt.

Sehr geehrte Damen und Herren, Einigkeit besteht darüber, dass bestehende Verträge von den Vertragspartnern eingehalten werden müssen. Deshalb wollen wir mit dem vorliegenden Antrag die Landesregierung dahin gehend unterstützen, dass sie bei dem Bundesfi nanzministerium die Einhaltung der Bund-Länder-Vereinbarung durchsetzen kann. Des Weiteren sind wir der Auffassung, dass bei Verkehrswertverkäufen durch die BVVG die Verkehrswerte der Gutachterausschüsse Berücksichtigung fi nden müssen. Es kann nicht sein, dass sich der Staat bei Enteignungen im Rahmen von Infrastrukturprojekten auf die Verkehrswerte der Gutachterausschüsse beruft und gleichzeitig bei Verkäufen von eigenen Flächen diese negiert. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wird das in Mecklenburg-Vorpommern gemacht?)

Danke, Frau Schlupp.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten die Finanzministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Keler.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Oh, die Landwirtschaftsministerin!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich rede natürlich in Vertretung des Landwirtschaftsministers

(Dr. Armin Jäger, CDU: Und nicht als Finanzministerin.)

und nicht als Finanzministerin.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist aber hübsch.)

Lassen Sie mich zum Einstieg zunächst ein paar Zahlen darstellen. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern circa 1,36 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfl äche. Davon sind circa 182.000 Hektar BVVG-Flächen, das entspricht etwa 14 Prozent. Nach aktueller Schätzung der BVVG fallen davon jeweils 40.000 Hektar auf den Verkauf nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsge

setz, EALG, und auf den Direktverkauf zum Verkehrswert an den Pächter. Der Rest, circa 102.000 Hektar, wird sukzessive neu verpachtet oder verkauft.

Das EALG soll bis 31.12.2009 aufgrund geänderter Beihilferegelungen abgewickelt werden. In den Jahren 2009 bis 2012 läuft der Großteil der Pachtverträge in unserem Land aus. Die ursprüngliche Pachtdauer der langfristigen Pachtverträge lag bei 12 Jahren und nach Initiative von uns wurde 1998 die Verlängerung auf 18 Jahre erreicht.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das stimmt.)

Die Absicht des Bundes war es, zunächst nach Ende der Pachtzeit alle Flächen ausschließlich zum Verkehrswert über zeitnahe Ausschreibungen zu verkaufen. Die konkreten Ziele des Bundes waren:

1. eine zeitnahe Privatisierung durch Verkehrswertverkäufe

2. die Erzielung von Maximalpreisen durch Ausschreibungen

In gewisser Weise kann ich Herrn Steinbrück verstehen.

(Heiterkeit und Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Da sprach die Finanzministerin.)

Jetzt sprach die Finanzministerin.