Ist es richtig, dass ein Vertreter des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Mitglied des Aufsichtsrates des Klinikums ist und diese Entscheidung mitgetragen hat?
23. Gibt es tarifl iche Veränderungen für die Entlohnung der Mitarbeiter des Fahrdienstes des Universitätsklinikums bei ihrem Übergang zur neuen Transport- und Logistik GmbH?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Die überzuleitenden Mitarbeiter des Universitätsklinikums werden nach Ablauf der Bestandsschutzfrist von einem Jahr sowie alle Neueinstellungen außerhalb des TVL vergütet. Die GmbH wird dazu mit ver.di in Tarifverhandlungen treten.
24. „Die Gemeinden müssen für die Jugendarbeit tiefer in die Tasche greifen, weil sich das Land aus der Förderung zurückgezogen hat und die Kinderzahlen weiter sinken“, berichtete am 27.10.2007 die Ostsee-Zeitung. „Das Land bereichert sich auf Kosten der Gemeinden“, wird der Bürgermeister Damshagens, Herr Willi Heidmann (SPD), in dem Artikel zitiert. Seit der Umstrukturierung im Bereich der Personalkostenzuschüsse für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit hat sich dem Bericht zufolge das Land vollständig aus dieser Aufgabe zurückgezogen.
Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, damit die Kommunen weiterhin sozial und verantwortungsvoll handeln können und hierdurch z. B. für junge Menschen ein angenehmes Wohnumfeld schaffen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Mit der Landesinitiative „Jugend- und Schulsozialarbeit“ gewährleistet die Landesregierung eine intensive und auf Kontinuität angelegte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Und deshalb vielleicht zur Erinnerung: Dieses Programm wird von 2007 bis 2013 – bis 2013 – aus dem Europäischen Sozialfonds fi nanziert. Das Gesamtfördervolumen beträgt 51 Millionen Euro. Im aktuellen Haushaltsjahr werden den Landkreisen und kreisfreien Städten insgesamt circa 7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, circa 3,5 Millionen Euro für den Bereich der Schulsozialarbeit und circa 3,5 Millionen Euro für den Bereich der Jugendsozialarbeit. Der angesprochene Landkreis Nordwestmecklenburg erhält im Jahr 2007 Personalkos
tenzuschüsse im Rahmen der Landesinitiative in Höhe von 510.000 Euro. Das heißt also, 255.000 Euro für den Bereich der Jugendsozialarbeit und 255.000 Euro für den Bereich der Schulsozialarbeit.
Im kommenden Jahr wird diese Förderung in ähnlicher Größenordnung fortgeführt. Insgesamt wird durch das Land keine direkte Bezuschussung an Träger oder Fachkräfte vorgenommen, sondern diese Stelleninitiative wird im Rahmen der Jugendhilfezuständigkeit des Landkreises und der kreisfreien Städte durchgeführt. Somit ist es selbstverständlich, dass die kommunalen Träger im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung und in Abstimmung mit den Trägern der jeweiligen Schulentwicklungsplanung und den staatlichen Schulämtern selbst entscheiden, in welcher Art und Weise und an welchen Adressaten die Mittel für Jugend- und Schulsozialarbeit im Einzelnen ausgereicht werden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei der Jugendsozialarbeit um eine grundsätzliche Pfl ichtaufgabe der Kommunen handelt. Eine fi nanzielle Beteiligung des Landes in diesem Bereich zeugt von Verantwortungsbewusstsein der Landesregierung gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten und dort lebenden Kindern und Jugendlichen.
Eine Zusatzfrage dazu: Die angesprochene Kommune, aber auch andere Kommunen beklagen oder greifen das Land sehr stark an und beklagen, dass sie vollkommen vom Land im Stich gelassen werden. Wie beurteilen Sie die Vorwürfe der Kommunen?
25. Die Haushalte der Kommunen in unserem Land werden zunehmend durch die angebliche Arbeitsmarktreform „Hartz IV“ belastet. Ab 2008 soll die Beteiligung des Bundes für die Zahlung der Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II deutlich reduziert werden. In Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise von bisher 31,2 % auf 28,6 %. Die Landkreise in unserem Land befürchten nun bedrohliche Finanzlücken.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll die Entlastung der Kommunen bundesweit sicherstellen. Die Beteiligungsquote ist für alle Länder mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einheitlich. Die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft ist in Paragraf 46 Absatz 7 SGB II geregelt. Mit der Änderung dieser Vorschrift Ende 2006 erfolgte eine Anpassung dieser Beteiligungsquote des Bundes an die Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die Situation bei den Bedarfsgemeinschaften entspricht allerdings nicht der Entwicklung der Belastung der Kommunen durch die Kosten der Unterkunft. Obwohl die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften leicht rückläufi g ist, sind die Ausgaben der Kommunen für die Kosten der Unterkunft gestiegen.
Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens im vergangenen Jahr hat das Land bereits deutlich auf die fi nanziellen Folgen hingewiesen. Eine einheitliche Länderauffassung war seinerzeit nicht zu erreichen. Im Ergebnis konnten sich die Länder gegen den Bund nicht durchsetzen. Auch in dem derzeitig laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft setzt sich das Land für eine Anpassung der Beteiligungsquote des Bundes in Abhängigkeit von belastungsorientierten Faktoren ein. Ein auch von Mecklenburg-Vorpommern befürworteter Beschluss des Bundesrates soll erreichen, dass die Bezugsgröße in der Anpassungsformel nach Paragraf 46 Absatz 7 SGB II auf die tatsächlichen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft umgestellt wird, und das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens bleibt zum heutigen Tage abzuwarten.
Eine Zusatzfrage in dem Zusammenhang: Was halten Sie in diesem Zusammenhang von der Anpassungsformel, welche von den Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen wurde?
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Benchmarking- und Controlling-Systeme, auf der Drucksache 5/981.
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Lochner-Borst von der Fraktion der CDU. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag soll der Punkt 308 unserer Koalitionsvereinbarung umgesetzt werden. Dieser Punkt lautet, ich zitiere: „Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit bedarf es eines bundesweiten Benchmarkings. Außerdem wird die horizontale Geschäftsprüfung innerhalb vergleichbarer Dezernate der Gerichtsbarkeiten eingeführt.“ Zitatende.
Wie alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung sehen sich auch die Justizverwaltungen weiterhin einem hohen Reformdruck ausgesetzt. In unserem Land gibt es die Vorgabe, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften bis zum 31.12.2009 insgesamt noch 305 Stellen mittlerer Wertigkeit abbauen müssen. Trotz dieser Einsparvorgabe dürfen wir aber nicht aus den Augen verlieren, dass der Justizbetrieb nicht nur funktionierend aufrechterhalten bleiben muss, sondern dass es unser Ziel ist, die Jus
tizverwaltung vor allem qualitativ weiter zu verbessern. Im Fokus des Interesses stehen dabei insbesondere die zügige gerichtliche Entscheidung und die Verkürzung der Verfahrensdauer, die noch nicht in allen Bereichen der Justiz zufriedenstellend ist.
Benchmarking, meine Damen und Herren, ist die kontinuierliche Vergleichsanalyse der eigenen Produkte – hier der Dienstleistungen der Justiz – und Methoden mit denen des besten Konkurrenten. Benchmarking fördert das Lernen von guten Ideen und Lösungen durch den direkten Vergleich von Justizverwaltungsleistungen und kann so zur effektiveren Erstellung einer Dienstleistung führen. Ziel des Benchmarking ist es, die praktische Nutzung der Verwaltung zu steigern, Good-Practice-Beispiele zu gewinnen und Vergleichsprozesse anzuregen.
Die 76. Konferenz der Justizminister hat im Jahr 2005 die Einführung eines einheitlichen Qualitätsmanagements durch ein strukturiertes Benchmarkingverfahren beschlossen. Es sollen landesinterne Vergleichsringe nach identischen Vorgaben eingerichtet werden, die nach einheitlichen Kriterien Kennzahlen erheben und nach möglichst gleichartiger Methodik Vergleichs- und Veränderungsprozesse einleiten. Hierzu wird bundesweit mit einem Benchmarking in der ordentlichen Gerichtsbarkeit begonnen, das sich auf ausgesuchte Kennzahlen aus dem Bereich der Amts- und Landgerichte konzentriert. Ein Benchmarking in der Justiz muss selbstverständlich vor dem Hintergrund der Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit sowie der sachlichen Unabhängigkeit der Rechtspfl eger erfolgen. Ziel ist aber, wie bei jedem anderen Benchmarking auch, eine Best Practice zu sondieren.
Die Ermittlung der Verfahrensdauer steht dabei im Mittelpunkt des Benchmarkings. Dies halte ich für außerordentlich wichtig. Wir alle wissen, dass es in der Justiz in unserem Land durchaus noch Bereiche gibt, in denen die Verfahrensdauer im Bundesvergleich überdurchschnittlich ist. Hier muss man genau ermitteln, wieso das so ist und wie dies abgestellt werden kann. Die Verkürzung der Verfahrensdauer ist und bleibt Ziel einer bürgerfreundlichen und zukunftsfähigen Justiz, denn sie ist eine Daueraufgabe und auch ein Wirtschaftsfaktor. Die Justizverwaltung hat zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit bereits mit dem Aufbau landesinterner Vergleichsringe begonnen. Nach der derzeitigen Projektplanung soll im Herbst 2008 der erste landesinterne Vergleichsturnus durchgeführt und abgeschlossen sein. Wir alle sind sehr gespannt, die ersten Ergebnisse im September 2008 präsentiert zu bekommen.
Zur Einführung horizontaler Geschäftsprüfungen innerhalb vergleichbarer Gerichtsbarkeiten gibt es in der Justiz Mecklenburg-Vorpommerns seit Jahresbeginn 2006 ein Controllinginstrument. Auch hier erbitten wir von der Landesregierung einen Bericht darüber, ob ein solches Steuerungsinstrument hilfreich ist, das Ziel, zügigere gerichtliche Entscheidungen zu bekommen, zu erreichen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre