Herr Abgeordneter Kreher, es ist zutreffend, dass nach dem Landesraumentwicklungsprogramm die Aufgabe der Regionalplanung darin besteht, in den regionalen Raumentwicklungsprogrammen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Rohstoffsicherung festzulegen. Der Regionale Planungsverband Vorpommern hat sich dieser Aufgabe angenommen und sie umgesetzt. Der erste Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern enthält sowohl Programmsätze als auch Darstellungen in der Plankarte zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Rohstoffsicherung.
Neben einer Vielzahl von Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffsicherung wird auch ein Vorranggebiet Rohstoffsicherung ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Kreidelagerstätte Goldberg/Lancken-Dubnitz auf Rügen. Der Regionale Planungsverband hat entschieden, dass für die Festlegung von Vorranggebieten nur solche Flächen auszuwählen sind, für die ein positiver Abschluss eines Raumordnungsverfahrens vorliegt. Nach Auffassung des Planungsverbandes erfüllt dieses Kriterium nur die genannte Kreidelagerstätte. Für sie wurde 2005 das Raumordnungsverfahren positiv abgeschlossen. Das erste Beteiligungsverfahren zum Entwurf des regionalen Raumentwicklungsprogramms endete im Juni dieses Jahres.
Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf des regionalen Raumentwicklungsprogramms derzeit im Amt für Raumordnung und Landesplanung überarbeitet. Dabei ist es durchaus möglich, dass sich die bisherige Gebietskulisse der Vorbehaltsgebiete und des Vorranggebietes noch verändern kann. Zu dem dann überarbeiteten Entwurf erfolgt ein zweites Beteiligungsverfahren, das erneut die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme bietet.
15. Kann die ledigliche Ausweisung von Vorbehaltsfl ächen für die Rohstoffgewinnung zu Nachteilen bei deren zukünftiger Gewinnung führen?
Nein, solche Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Im Gegenteil, gerade mit der umfangreichen Festlegung von Vorbehaltsgebieten zur Rohstoffsicherung sollen die Belange der Rohstoffwirtschaft planerisch unterstützt werden. Mit der Vorbehaltskulisse werden Gebiete wirtschaftlich bedeutsamer Lagerstätten erfasst und damit die räumlichen Voraussetzungen für die geordnete Suche und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen geschaffen. In diesen Gebieten soll bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen der Rohstoffsicherung ein besonderes Gewicht beigemessen werden.
Es gibt konkurrierende Nutzungen, die werden abgewogen. Die Ergebnisse kann ich nicht vorwegnehmen. Die Rohstoffsicherung hat aber bei der Abwägung ein großes Gewicht.
Ich darf nun den Abgeordneten Gino Leonhard von der Fraktion der FDP bitten, die Fragen 16 und 17 zu stellen.
Das Unternehmen Rügensche Kleinbahn GmbH & Co. (RÜKB) wird Ende diesen Jahres das Bewerbungsverfahren für eine Neuvergabe des Betreibervertrages der Rügenschen Kleinbahn abschließen. Den Nachfolger erwarten allerdings Loks, die bereits auf dem Abstellgleis stehen, weil sie keinen „TÜV“ mehr haben, und bei anderen steht der Termin für die nächste Hauptuntersuchung bevor. Die Kleinbahn fährt derzeit mit einem hohen Grad an Störanfälligkeit, da trotz der rund 3,5 Millionen Euro Jahresumsatz kaum wesentlich investiert wurde. Einziges Werk in Deutschland ist unter Experten das Bahninstandsetzungswerk Meiningen, das für Kleinbahnen Instandsetzungen durchführt. Allerdings steht in der Warteliste für Meiningen bis Juli 2008 keine Lok der Rügenschen Kleinbahn.
16. Wie wird die Verkehrsgesellschaft MecklenburgVorpommern, die im Auftrag des Landes den öffentlichen Nahverkehr auf den Schienen bestellt und die Konzessionen vergibt, die Verkehrssicherheit der Rügenschen Kleinbahn unter den vorgenannten Voraussetzungen mittelfristig gewährleisten?
Herr Abgeordneter, für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Bahnbetriebes ist unabhängig vom laufenden Vergabeverfahren, das jetzt gerade stattfi ndet, eisenbahn- und vertragsrechtlich das derzeitige Eisenbahnunternehmen verantwortlich. Aufsichtsbehörde ist das Verkehrsministerium. Bei den entsprechenden Prüfungen, die durchgeführt wurden, wurden betriebsgefährdende Mängel bisher nicht festgestellt. Die Auftraggeber haben im neuen Vertragswerk, das also jetzt zur Entscheidung ansteht, Vorsorge getroffen, dass der „Rasende Roland“ in seiner Gesamtheit erhalten bleibt. Die vertraglichen Pfl ichten stellen auf langfristige Kontinuität bei Investitionen ab und dafür sind folgende Maßgaben vorgesehen:
Das Fahrzeugeigentum soll in Zukunft beim Landkreis Rügen sein. Die Bereitstellung der Fahrzeuge erfolgt dann für den neuen Betreiber. Das Infrastruktureigentum soll ebenfalls beim Landkreis Rügen liegen. Die Infrastruktur wird verpachtet an den neuen Betreiber. Es wird Investitionsverpfl ichtungen geben in Gebäude, in Gleisanlagen und in Fahrzeuge. Die jährlichen Mittel, die fi nanziellen Mittel werden gebunden an die Durchführung von Hauptuntersuchungen. Die Mängel, die Sie jetzt aufgezeigt haben, deren Wichtigkeit ich nicht in jedem Detail damit bestätigen möchte, werden aber zum Anlass genommen, um für die Zukunft hier Vorsorge zu treffen, dass etwas, was sich entweder in der Vergangenheit negativ ereignet hat oder was sich ereignen könnte, so nicht eintreten wird.
Eine Nachfrage sei gestattet: Werden wir davon ausgehen können, dass zur nächsten Saison der „Rasende Roland“ die Insel Rügen befahren kann, so, wie wir es gewohnt sind?
Wenn wir Schienenpersonennahverkehrsleistungen bestellen, dann geschieht das in der Erwartung, dass die Bestellung vom Auftragnehmer auch ausgeführt wird, das heißt, dass der „Rasende Roland“ fährt.
17. Aus welchem Haushaltstitel beabsichtigt die Landesregierung die Kaufsumme von 2,0 Mio. EUR dem Landkreis Rügen für den Rückkauf des Anlagevermögens der Rügenschen Kleinbahn zur Verfügung zu stellen?
Ich bitte jetzt die Abgeordnete Frau Reese von der Fraktion der FDP, die Fragen 18 und 19 zu stellen.
In der 22. Sitzung des Landtages MecklenburgVorpommern wurde auf Initiative der FDP-Landtagsfraktion das Thema Sonderlinienverkehr durch Wegebahnen, auf der Drucksache 5/652, behandelt. Die Fraktion der FDP hat darauf aufmerksam gemacht, dass dringend Handlungsbedarf besteht, Wegebahnen/Fahrzeugkombinationen im Verhältnis zum Linienverkehr der Kommunen vergleichbare Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen. Sie, Herr Minister, haben in Ihrer Rede zu diesem Tagesordnungspunkt angekündigt, dieses Thema auf der Bundesebene einzubringen, um eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen.
18. Wie ist der Stand Ihrer Bemühungen auf Bundesebene, die Verkehre mit Wegebahnen im Personenbeförderungsgesetz bundeseinheitlich zu regeln?
Frau Abgeordnete, das Thema war schon eingebracht worden vor dem 12. Juli, bevor hier die Debatte über die Wegebahnen, die ausführliche Debatte über die Wegebahnen stattfand, es war schon eingebracht auf Bundesebene.
Auf Bundesebene fand erneut eine Beschäftigung statt im Anschluss an diese Debatte, das war die Bund-Länder-Fachausschuss-„Straßenpersonenverkehr“-Tagung am 9. und 10. Oktober 2007, da ist das Thema erneut besprochen worden. Bei dieser Thematisierung votierten sowohl das Bundesverkehrsministerium als auch die Länder dafür, keine bundesweiten Regelungen im Personenbeförderungsgesetz einzuführen, sondern die bisherige Praxis von Einzelfallentscheidungen beizubehalten. In den allermeisten Fällen fi ndet eine Genehmigung als Gelegenheitsverkehr nach Paragraf 48 Personenbeförderungsgesetz statt. Am 22. Oktober fand dann im Verkehrsministerium ein Gespräch mit dem Unternehmer, um den es wahrscheinlich geht, mit dem Betreiber der Kap-Arkona-Bahn statt. Teilgenommen haben auch noch das Amt Nord-Rügen und die Gemeinde Putgarden.
Im Verlauf dieses Gesprächs signalisierte Herr Rödel, um den geht es, die Bereitschaft, eine Genehmigung nach Paragraf 48 Personenbeförderungsgesetz zu akzeptieren. Diese hat eine Laufzeit von fünf Jahren und nicht, wie von Herrn Rödel zuvor angenommen wurde, von nur drei Jahren. Da das Unternehmen bereits seit 1993 einen entsprechenden Verkehr auf Rügen durchführt, bestehen auch keine Bedenken gegen eine Wiedererteilung der Genehmigung. Ich habe das gestern Herrn Rödel schriftlich mitgeteilt.
19. Was konnten Sie auf Länderebene erreichen, damit die Genehmigungspraxis vereinheitlicht wird, denn es gibt ja Länder, in denen das etwas unkomplizierter läuft als bei uns?
Frau Abgeordnete, was auf Länderebene erreicht werden konnte, habe ich soeben geschildert, das war ja diese Bund-Länder-Tagung am 9. und 10. Oktober. In Ihrem Sinne, das, was Sie angeregt haben, waren wir nicht erfolgreich. Eine allgemeine Handhabung wird erfolgen nach gemeinsamer Auffassung der Länder im Rahmen der Genehmigung als Gelegenheitsverkehr nach Paragraf 48 Personenbeförderungsgesetz.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Soziales und Gesundheit. Der Minister ist für heute entschuldigt und wird vertreten durch den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Ich bitte die Abgeordnete Frau Lück von der Fraktion DIE LINKE, die Fragen 22 und 23 zu stellen.
In der Ostseezeitung vom 27./28. Oktober 2007 wurde im Lokalteil über die geplante Privatisierung des Fahrdienstes des Klinikums der Universität Rostock berichtet. Dieser soll zum 1. Dezember 2007 in eine zu gründende Transport- und Logistik GmbH als Tochtergesellschaft übergeleitet werden. Gesellschafter und Geschäftsführer soll der Geschäftsführer der Ambulanz in Kessin (Kreis Bad Doberan) sein. Dieser soll einen Teil seines Fahrpersonals
gekündigt und eine Beschäftigung in der neu gegründeten Servicegesellschaft für das Universitätsklinikum in Aussicht gestellt haben. Die Mitarbeiter im jetzigen Fahrdienst des Universitätsklinikums sollen eine Beschäftigungsgarantie für ein Jahr erhalten haben.
22. Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt und sieht die Landesregierung Möglichkeiten, im Rahmen ihrer Verantwortung für den Rettungsdienst des Landes und im Interesse der Beschäftigten im Rettungsdienst der Stadt Rostock Nachteile zu vermeiden?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Der Fahrdienst des Klinikums der Universität Rostock erbringt keine Leistungen im Rahmen des Rettungsdienstes. Bei dem Fahrdienst handelt es sich um eine Einrichtung, die innerbetriebliche Transporte, darunter auch innerbetriebliche Krankentransporte der Universitätsklinik Rostock abwickelt. Diese sind nach Paragraf 2 Absatz 4 des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Mecklenburg-Vorpommern keine Aufgabe des Rettungsdienstes. Das Unternehmen Ambulanz Millich ist im Auftrag des Landkreises Bad Doberan im Rettungsdienst tätig. Der Betrieb zweier Rettungswachen im Bereich dieses Rettungsdienstträgers ist jedoch nur ein Geschäftsfeld des Unternehmens. Weitere aktuelle Geschäftsfelder liegen auch heute schon außerhalb des Regelbereiches des Rettungsdienstgesetzes.
Mit dem von der Fragestellerin, also von Ihnen, aufgezeigten Engagement kommt ein weiteres Aufgabengebiet hinzu, das nicht unter dieses Gesetz fällt. Die Fragestellerin befürchtet jedoch aufgrund dieser Geschäftserweiterung negative Auswirkungen auf die Qualität der Leistung des Unternehmens im Rahmen des Rettungsdienstes. Dazu sagt das Sozialministerium, der Landkreis Bad Doberan hat auf der Grundlage des Paragrafen 14 folgende für das Rettungsdienstgesetz MecklenburgVorpommern die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Unternehmens geprüft und eine Genehmigung zur Teilnahme an der Notfallrettung und am Krankentransport unter den strengen Aufl agen, die das Gesetz vorgibt, erteilt. Darin sind insbesondere die Anforderungen an die medizinisch-fachliche Qualifi kation des Personals, die ständige Einsatzbereitschaft der Rettungswachen sowie die Einhaltung der Hilfsfrist und die Ausstattung der Fahrzeuge geregelt. Der Unternehmer ist verpfl ichtet, der Genehmigungsbehörde diesbezügliche Änderungen, wenn sie dann entstehen, mitzuteilen.
Der Landkreis Bad Doberan, der das Unternehmen durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Betrieb der Rettungswachen in Kessin und Rövershagen beauftragt hat, und das Ministerium für Soziales und Gesundheit als Fachaufsichtsbehörde für das Rettungswesen gehen davon aus, dass der Leistungserbringer seinen Verpfl ichtungen aus der Genehmigung und dem Vertrag auch weiterhin in gleichbleibender Qualität nachkommt. Der Landkreis, die Hansestadt Rostock und das Ministerium für Soziales und Gesundheit werden die Entwicklung jedoch genau beobachten.