richtungen aus, wie sieht es für diejenigen aus, die die Dinge, die in dem Gesetz formuliert sind, auch neu formuliert sind, für sich in Anspruch nehmen wollen? Wieder wird es ein Gesetz geben, was am 12.12.2007 hier bestätigt wird – hoffe ich –, wieder wird die Zeit bis zum 01.01.2008 zu knapp sein, um weiterzubilden, um zu informieren, um weiterzugeben, wieder werden wir das Gesetz zwar haben, aber es wird Menschen geben, die nicht von Anfang an aufgrund ihrer Pfl egebedürftigkeit dieses Gesetz in Anspruch nehmen können.
Wir werden die Diskussionen im Ausschuss dazu nutzen, alles so zu machen, dass für Betroffene, für Einrichtungen, Institutionen und ihre Angehörigen das Neue im Pfl egegeldgesetz so formuliert wird, dass es gut anwendbar ist, dass es unter anderem auch so formuliert ist, dass vielleicht die Software, die mit viel Engagement und Mühe angeschafft wurde, von denen, die damit umgehen müssen, weiterverwendet werden kann und demzufolge ein reibungsloser Übergang von dem jetzt bestehenden Pfl egegeldgesetz zu dem dann kommenden neuen vonstatten gehen kann.
Die Vorgehensweise an sich, mit der Zeit so eng begrenzt umzugehen und uns auf diese Art und Weise warten zu lassen, empfi nden wir wieder als einen unfreundlichen Akt gegenüber den Menschen, die es betrifft. Wir hätten in der Hinsicht doch mehr Weitsicht vom Sozialminister erwartet, da er sehr wohl durch Gespräche mit Betroffenen und durch Gespräche im Sozialausschuss wusste, dass es Probleme mit der Zeitschiene gegeben hat. Diese Vorgehensweise lässt nicht viel Transparenz und gleich gar keine Konstruktivität erscheinen. Wir sehen das Gesetz in seinem Entwurf positiv und bitten, es so, wie es vorgeschlagen wurde, zu überweisen. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn sich die Kritik der größten Oppositionspartei in diesem Landtag bei diesem Gesetzentwurf darauf beschränkt, dass man die Zeitschiene kritisiert und dann bei den Ausführungen, ich will einmal sagen, es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, dann können wir sehr zufrieden sein. Eines ist mit dem Gesetzentwurf ja gewährleistet, nämlich die nahtlose Fortführung,
Frau Müller, ich habe Ihnen schon in diversen Beiträgen hier in diesem Hohen Hause deutlich gesagt, dass Sie uns bei diesem Thema nicht zum Jagen tragen müssen. Das Landespfl egegesetz ist für mich ein Beispiel für Berechenbarkeit und politische Kontinuität, denn sowohl Abgeordnete Ihrer Fraktion als auch Abgeordnete aus den Fraktionen der SPD und CDU haben noch in der letzten Legislaturperiode deutlich gemacht, dass sie entschieden für eine Fortführung des Landespfl egegesetzes eintreten werden.
Genau das ist passiert. Der Gesetzentwurf liegt auf dem Tisch und es wird so weitergehen, wie wir das hier angekündigt haben.
Es gibt auf der einen Seite das bewährte Pfl egewohngeld in der gleichen Höhe weiter. Der Minister hat auf ein paar andere Bereiche hingewiesen. Wir haben jetzt auf der Bundesgesetzebene den Entwurf der Reform des SGB XI auf dem Tisch liegen, in dem ein paar deutliche Ambu lantisierungsakzente formuliert werden, die im Zusammenhang mit unserem Landespfl egegesetz stehen. Ich denke beispielsweise an die Verbesserung der Leistungen für die Tagespfl ege, die meines Erachtens noch einige positive Wirkungen entfalten werden. Insofern fühle ich mich durch sie bestätigt. Wir machen hier die richtige Sache. Ich denke, wir können hier gemeinsam der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Sozialausschuss zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Landespfl egegesetz steht heute aus meiner Sicht rechtzeitig auf der Tagesordnung.
Frau Müller, vielleicht noch einmal zu Ihrer Aufklärung und zu Ihren Vergesslichkeiten, die Sie ja ab und zu haben oder zu haben scheinen. Das Landespfl egegesetz, das Sie einmal auf den Weg gebracht haben, hat am 16.12.2003 das Licht der Welt erblickt, also weit, weit zu spät. Das, was Sie heute alles beklagen, ist durch Sie selbst vorgeführt worden. Sie hatten im Jahre 2002 sogar vergessen, dieses Gesetz einmal zu verlängern, wenn ich Ihnen das einmal so sagen darf.
Damals war es unserer Initiative und den Christdemokraten zu verdanken, dass es in dieser Richtung überhaupt eine Regelung gegeben hat,
Das ist die Wahrheit, Frau Müller! Na ja, manchmal ist es ja so, in der Opposition vergisst man einiges, was man in der Regierung verschlafen hat.
(Irene Müller, DIE LINKE: Die Erfahrung haben Sie auch, ne?! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Seien Sie fair, Frau Müller war es damals nicht!)
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist wichtig und richtig. Und die Koalitionäre von SPD und CDU haben entgegen allen Unkenrufen dieses Gesetz rechtzeitig auf den Weg gebracht. Die Anhörungen sind gelaufen.
Die Anhörungen auf der Regierungsseite haben dazu geführt, dass die Fortschreibung des Landespfl egegesetzes weitestgehend ohne große Kritik empfohlen
wurde, und zwar für die ambulanten, teilstationären und stationären Bereiche. Das ist der größte Brocken, wie der Herr Minister es richtig dargestellt hat. Es werden 8 Millionen Euro sein, die für dieses Landespfl egegesetz eingesetzt werden, um im stationären Bereich die Härten auszugleichen, die aus der Geschichte nach 1990 entstanden sind. Es wurden Investitionen getätigt, denn nach dem Jahre 1996 gab es den Artikel 52 Bundespfl egegesetz, der Gott sei Dank dafür gesorgt hat, dass wir einen Pfl egemissstand hatten, den wir aus DDR-Zeiten geerbt haben. Meine Damen und Herren von der PDS, vielleicht haben Sie es auch vergessen, …
(Torsten Koplin, DIE LINKE: DIE LINKE! – Dr. Armin Jäger, CDU: Damals waren Sie PDS. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)
… dass wir weitestgehend dafür gesorgt haben, dass die älteren Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einen würdigen Lebensabend verbringen können. Deswegen werden wir als CDU und als Koalition der Überweisung dieses Gesetzes zustimmen. Ich sehe sehr entspannt den Anhörungen und auch den Kritiken zur Zeitschiene entgegen. Ich glaube, es wird sogar noch rechtzeitig veröffentlicht sein.
Die Richtlinie musste auf Empfehlung des Landesrechnungshofes geändert werden, um einige Unklarheiten und auch Ungerechtigkeiten, die entstanden sind, klarzustellen. – In dem Sinne vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion der FDP begrüßt die Fortschreibung des Landespfl egegesetzes. Für viele Pfl egebedürftige und für alle Pfl egeeinrichtungen in unserem Land herrscht damit wieder Rechtssicherheit. Rein formal hätte jedoch darauf geachtet werden müssen, die Regelungen zum Pfl egewohngeld, wie auch zur Pauschalförderung von Pfl egeeinrichtungen, gleich bis zum Ende der Laufzeit 2013 laufen zu lassen. Nun steht zu befürchten, dass 2012 wieder eine Diskussion aufkommt. Bei aller Wichtigkeit für die Verlängerung der Gültigkeit dieses Gesetzes hat es die Landesregierung aber versäumt, grundlegende Ungerechtigkeiten aus dem aktuellen Entwurf zu tilgen. Dabei waren der Landesregierung schon vor Inkrafttreten des Gesetzes die Mängel bekannt. Nach wie vor tragen insbesondere die Regelungen zu den Investitionskosten zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung bei Heimen, die keine staatliche Förderung erhalten haben. Sie müssen ihre höheren Investitionskosten an die Bewohner weiterreichen. Für die Träger ist das ein erheblicher Wettbewerbsnachteil.
Das Pfl egewohngeld in der jetzigen Form gleicht die Ungerechtigkeiten zwischen geförderten und nicht geförderten Einrichtungen nicht aus. Trotz gleicher baulicher Standards kommen auf die Pfl egebedürftigen deshalb unterschiedliche Kosten zu. Das darf nicht sein. Wer Wettbewerb zwischen den Pfl egeeinrichtungen will, der muss auch gleiche Ausgabenbedingungen schaffen. Nur so wird man dem Ziel des Gesetzes gerecht. Gerade der Pfl egebereich ist mit Bürokratie überlastet und für den Normalbürger nicht mehr verständlich. Daher müssen Regelungen her, die gleiche Voraussetzungen für Anbieter von Pfl egeeinrichtungen und Verbraucher schaffen. Für alle Pfl egeeinrichtungen, ob gefördert oder nicht, sollte es faire und gleichberechtigte Investitionskosten geben. Erst dann erhält auch das Pfl egewohngeld den solidarischen Charakter, der vom Gesetzgeber gewünscht ist. Ich beantrage die Überweisung und erwarte eine sachorientierte Diskussion im Ausschuss.
Werter Herr Präsident Kreher! Als Bürger des Landes möchte ich aus eigenem Erfahren der Praxis von Pfl egebedürftigen zu diesem Gesetzentwurf Stellung nehmen:
Am Mittag des 14. August 2003 erscheint Manfred Wandtke bei Frau Ella Wandtke. In der einen Hand eine Plastiktüte mit allen Unterlagen seiner 88-jährigen an Demenz erkrankten Mutter, in der anderen Hand ein an mich gerichtetes Schreiben. Dort steht: „Da du Omas Pfl ege und Betreuung mit allen Konsequenzen übernehmen willst, treten wir von der Pfl ege zurück und überlassen dir diese Pfl ichten für immer. Wir werden auch später auf Omas Betreuung verzichten. Wie du das löst, musst du selbst entscheiden.“ Ich fl ehe den Mann an, davon abzulassen. Meine Mutter tut mir leid, sagt der rüstige Rentner kalt, macht auf dem Absatz kehrt und braust mit seinem neuen Mercedes Benz davon. Das Konto geleert, noch 18,83 Euro Haben, der Kühlschrank ohne Vorräte. So wurde aus einer gut gemeinten Urlaubsvertretung für meinen Onkel und seiner Frau eine Dauerpfl ege mit allen Konsequenzen. Meine Großmutter einfach ihrem Schicksal überlassen, kam für mich nicht infrage. Lebensmittel einkaufen, Wäsche waschen, Wohnung säubern, Esseneinnahme kontrollieren, Medikamente und Pfl egemittel besorgen, Arzttermine wahrnehmen, Betreuung beantragen, jede Menge Anträge schreiben und nebenbei noch arbeiten, fast täglich 16 Stunden, manchmal 18 Stunden am Tag im Dauerstress, auch am Wochenende. Die Kombipfl ege mit dem Pfl egedienst eine Notlösung, denn die Normen lassen kein Füttern bei Demenz zu.