Bitte keinen Dialog des Fragenden mit dem Antwortenden! Es gibt Spielregeln. Bitte halten Sie sich daran!
Aber mein Wunsch ist, dass Sie das, nach dem, was ich Ihnen dargestellt habe, jetzt bitte so aufnehmen, denn ich habe auch lesen dürfen, dass Sie 20 Jahre studiert haben. Stimmt das?
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten und Vizepräsidenten Andreas Bluhm, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 13 und 14 zu stellen.
13. Nach Zeitungsberichten wurden Ersatzvornahmen zu Schulschließungen, die von Landräten ausgesprochen wurden, durch das Verwaltungsgericht aufgehoben.
Wie wird die Landesregierung mit diesen Entscheidungen, die auf geltenden rechtlichen Regelungen zur Klassenbildung und zur Schulentwicklungsplanung beruhen, umgehen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter und Vizepräsident Herr Bluhm! Als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde gemäß den Vorschriften der Kommunalverfassung haben die Landkreise rechtsaufsichtliche Verfahren gegen Schulträger eingeleitet, die eine Umsetzung der Schulentwicklungspläne verweigert haben. Lediglich im Landkreis Rügen und damit in Zuständigkeit der Landrätin haben Schulträger in zwei Fällen in der ersten Instanz erfolgreich ein Verwaltungsstreitverfahren gegen eine durch den Landkreis erfolgte Ersatzvornahme geführt:
Das Verwaltungsgericht Greifswald hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Gemeinde Sellin gegen die Ersatzvornahme des Landkreises Rügen wiederhergestellt. Diese Entscheidung begründet das Gericht unter anderem damit, dass im Schulentwicklungsplan nicht die Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung – Herr Holter wird sich erinnern – berücksichtigt worden seien.
Gemäß dem regionalen Raumordnungsprogramm Vorpommern von 1998 sind für einen ländlichen Zentralort wie Sellin-Baabe als Regelausstattung eine Grund- und eine Hauptschule festgelegt. Das Verwaltungsgericht hat dies jetzt fehlerhaft dahin gehend ausgelegt, dass zur Regelausstattung eines ländlichen Zentralortes nunmehr eine Grundschule und eine Regionale Schule gehören, und daraus einen Anspruch der Gemeinde Sellin auf den Fortbestand der dortigen Regionalen Schule abgeleitet, ohne dass andere Faktoren, wie die Schülerzahlen oder die Zumutbarkeit der Schulwege, adäquat berücksichtigt worden wären. Diese Parameter hat die Landrätin des Landkreises Rügen jedoch nicht ausreichend deutlich als Entscheidungsgrundlagen in ihrem Schulentwicklungsplan ausgewiesen.
Der Landkreis Rügen hat gegen diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschwerde eingelegt. Das Bildungsministerium ist zu diesem Verfahren beigeladen worden und unterstützt die Argumentation des Landkreises Rügen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Schulentwicklungsplanes. Eine Entscheidung über die Aufhebung der Regionalen Schule Sellin gemäß Schulentwicklungsplan oder eine Weiterführung dieser Schule im Schuljahr 2007/2008 trifft das OVG Mecklenburg-Vorpommern.
Das Verwaltungsgericht Greifswald hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Gemeinde Samtens gegen die Ersatzvornahme des Landkreises Rügen wiederhergestellt. Diese Entscheidung wurde ebenfalls unter anderem mit der Nichtberücksichtigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung am Schulstandort Sellin und nicht auszuschließende Außenwirkung bis in den Bereich des Amtes Westrügen begründet. Darü
ber hinaus wird der Landrätin eine nicht ausreichende Abwägung beziehungsweise nicht ausreichende Darstellung der Abwägung der Entscheidungsgründe, die zu einer Aufhebung der Regionalen Schule Samtens führen sollen, vorgeworfen.
Der Landkreis Rügen beabsichtigt, gegen diesen Gerichtsbeschluss vor dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern keine Beschwerde einzulegen. Das Bildungsministerium ist zu diesem Verfahren nicht beigeladen worden und konnte somit in dieses Verfahren keine eigenen Argumente einbringen. Sofern die Landrätin des Landkreises Rügen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes akzeptiert, stehen dem Bildungsministerium keine Möglichkeiten mehr offen, eine Umsetzung des Schulentwicklungsplanes mit einer Aufhebung der Regionalen Schule Samtens zum 31.07.2007 zu erreichen. Damit wird die Regionale Schule Samtens abweichend vom Schulentwicklungsplan des Landkreises Rügen voraussichtlich auch im Schuljahr 2007/2008 bestehen.
Darüber hinaus sind durch Schulträger rechtsaufsichtliche Maßnahmen, die vor einer Ersatzvornahme erfolgen müssen, im Verwaltungsstreitverfahren erfolgreich angegriffen worden. Zu einer Ersatzvornahme ist es in diesen Fällen nicht mehr gekommen. In weiteren Verwaltungsstreitverfahren gegen die Umsetzung der Schulentwicklungspläne haben die Verwaltungsgerichte noch nicht entschieden. Parallel werden Verwaltungsstreitverfahren gegen eine Untersagung untermaßiger Klassen geführt.
14. Ist allen Eltern zum heutigen Zeitpunkt bekannt, an welcher Schule ihr Kind das Schuljahr 2007/2008 beginnen wird?
Herr Abgeordneter, in allen denjenigen Fällen, in denen eine Änderung der Schulstruktur beziehungsweise in denen eine Versagung von untermaßigen Klassen, die ohne ein Verwaltungsstreitverfahren durchgeführt werden konnten, wissen die Eltern, an welcher Schule ihre Kinder im Schuljahr 2007/2008 unterrichtet werden. In den wenigen Fällen noch nicht abgeschlossener Verwaltungsstreitverfahren, in denen die Festlegungen der Schulentwicklungspläne beziehungsweise die Entscheidung des Bildungsministeriums über die Versagung einer untermaßigen Klasse nicht akzeptiert wurden, besteht endgültige Klarheit erst nach der Entscheidung der Verwaltungsgerichte. Schulen werden aber, wenn die Abläufe bis zum Unterrichtsbeginn des Schuljahres 07/08 absehbar nicht realisierbar sind, weitergeführt.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Müller von der Fraktion der NPD, die Fragen 15 und 16 zu stellen.
15. Deutschland und Dänemark einigten sich kürzlich auf den Bau der 19 Kilometer langen Fehmarnbelt-Querung.
Wirtschaftsminister, Jürgen Seidel, äußerte dazu: „Die feste Fehmarnbelt-Querung ist unwirtschaftlich und gefährdet Arbeitsplätze im Norden Deutschlands – nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern.“
Wie viele Arbeitsplätze wären bei einem Bau der Brücke in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet und welche Berufs zweige würden davon betroffen sein?
Herr Abgeordneter! Weil uns die Fehmarnbelt-Querung und die Auswirkung auf Arbeitsplätze Sorgen gemacht haben, hat Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit Berlin, Rostock und dänischen Partnern ein Gutachten im Rahmen eines EU-Projekts in Auftrag gegeben. Die Gutachter sind, nachdem sie den Zeitraum von 2004 bis 2025 untersucht hatten, zu dem Ergebnis gekommen, dass für den Hafen Rostock durchschnittliche Zuwächse für diesen Zeitraum, für diese 20 Jahre, von 5,8 Prozent im Jahr zu erwarten sind. Das ist ein in Tonnage gerechneter Anstieg auf mehr als das Dreifache in diesem Zeitraum. Für Sassnitz wurden 4,6 Prozent pro Jahr prognostiziert, also mehr als eine Verdoppelung der Tonnage für diesen Zeitraum trotz Fehmarnbelt-Querung. Die Auswirkungen der Fehmarnbelt-Querung wurden von den Gutachtern prognostiziert mit einem Rückgang von 4,1 Prozent. 4,1 Prozent ist weniger als der Zuwachs eines Jahres. Mal grob gesprochen wird die Fehmarnbelt-Querung nach den Prognosen dieser Gutachter dazu führen, dass wir für ein Jahr, wenn die Brücke fertiggestellt ist, auf Zuwächse verzichten müssen.
Also ist die Aussage der Gewerkschaft TRANSNET falsch, die davor warnt, dass 2.000 Arbeitsplätze im Seeverkehr verloren gehen?
Die Aussage, die ich soeben getroffen habe, erstreckt sich auf Mecklenburg-Vorpommern. Natürlich wird die klassische Vogelfl uglinie – und das ist auch der Fährverkehr von Puttgarden nach Rødby – Schaden leiden. Es ist zu erwarten, dass dieser Fährverkehr eingestellt werden wird und die Arbeitsplätze, die in Schleswig-Holstein dort jetzt vorhanden sind, dann verschwinden werden.
16. Herr Minister, Sie wurden in den Medien zitiert, dass – falls die Fehmarnbelt-Querung wirklich kommen sollte – dies das Land nicht unvorbereitet treffe. „Der Fährbetrieb auf der Ostsee wird sich auf die neue Situation einstellen“, sagten Sie.
Wir sind schon intensiv dabei. Es geht darum, dass wir die Hafeninfrastruktur ausbauen, auch weiter ausbauen werden, dass wir Industriebetriebe in den Häfen ansiedeln, wie es in Wismar mit der Holzindustrie geschehen ist, auch in Rostock mit Liebherr
und den Erndtebrücker Eisenwerken, sodass hier kontinuierliche Umschläge entstehen. Wir arbeiten weiter an Industrieansiedlungen im Seehafen Rostock und in Sassnitz-Mukran. Auch die werden zusätzlichen Umschlag bringen. Wir arbeiten an der Ansiedlung von Logistikunternehmen und wir bauen die Hinterlandanbindungen aus, Beispiel Autobahnen: Nach der Autobahn A 20 wird die A 14 kommen. Die A 19 wird erneuert. Die Rügenbrücke wird gebaut und im Oktober fertig sein. Die B 96 (neu) auf Rügen ist auch wichtig für den Fährhafen Sassnitz-Mukran. Alles das sind Baumaßnahmen.
Hinzu kommt der Ausbau der Hinterlandanbindungen bei der Bahn. Da geht es um die Strecken Rostock–Berlin und Stralsund–Berlin. Auch diese Baumaßnahmen sind im Gang. Weiterhin kommt hinzu die verstärkte Orientierung unserer Häfen auf den östlichen Ostseeraum. Die Häfen arbeiten mit tatkräftiger Unterstützung der Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Reedern daran, neue Linien zu entwickeln nach Finnland, nach Russland. Hier geht es vor allem um die zukünftig stark steigenden Russlandverkehre. Auch die Deutsche Bahn ist hier mit engagiert. Das sind Strategien, die für die Zukunft zu zusätzlichem Aufkommen an Fährverkehr, an Ladungsverkehr für die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern führen werden. Diese Zuwächse wollen wir erzielen und die wollen wir möglichst groß gestalten.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Soziales und Gesundheit. Ich bitte die Abgeordnete Frau Irene Müller, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 17 und 18 zu stellen.
17. Wie steht die Landesregierung zu der Aussage, die auf dem 5. Altenparlament am 20.06. getroffen wurde von Herrn Glawe, dass Sie das Landesblindengeld kürzen wollen, und zwar in der Art, einen Durchschnitt zu machen zwischen den ostdeutschen Ländern und den norddeutschen Ländern?