Protocol of the Session on July 12, 2007

Tut mir leid.

Ich setze fort.

10. Die Zahl der Arbeitnehmer, die – trotz Vollbeschäftigung –

Und jetzt ist hier leider ein Schreibfehler meinerseits, es muss heißen Vollzeitbeschäftigung.

ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten können, steigt stark. Bereits bei jedem dritten Arbeitsplatz, der neu entsteht, handelt es sich laut Angaben der Agentur für Arbeit um einen Niedriglohnarbeitsplatz.

Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet, um in Mecklenburg-Vorpommern eine Lohnstruktur zu schaffen, die es den Arbeitnehmern möglich macht, von ihrem Lohn zu leben?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Also zunächst einmal würde ich Sie bitten, sich ein Lehrbuch über Ökonomie herauszusuchen.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

In der Marktwirtschaft ist die Schaffung von Lohnstrukturen nicht Sache der Landesregierung,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: So ist es.)

außer bei den Bediensteten, die unmittelbar mit der Landesregierung einen Vertrag haben, und da geht es auf der Basis von entsprechenden tarifl ichen Regelungen. Die Festlegung von Lohnstrukturen, wie Sie es nennen,

ist Sache der Tarifpartner beziehungsweise der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Der strategische Ansatz der Landesregierung ist natürlich der, dass es uns darum geht, dass die Menschen ein Auskommen haben, dass sie möglichst immer mehr verdienen, und deswegen setzen wir die vorhandenen Instrumentarien auch diesbezüglich ein.

Ich will nur beispielhaft erläutern, bei der Förderung der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft wollen wir natürlich erreichen, dass wir insbesondere höherwertige Arbeitsplätze nach Mecklenburg-Vorpommern bekommen oder auch die differenzierte Förderung zum Beispiel bei Service- und Call-Centern. Wir unterstützen heimische Unternehmen bei ihren Erweiterungsplänen, wir unterstützen ansiedlungsinteressierte Unternehmen besonders im verarbeitenden Gewerbe, weil dies auch Arbeitsplätze zur Folge hat, die entsprechend gut bezahlt werden. Und in diesem Sinne setzen wir wie gesagt die Förderinstrumente ein. So, glaube ich, können wir die Chancen für Mecklenburg-Vorpommern am allerbesten nutzen. Es ist so, wenn der Wirtschaftsaufschwung, wie sich das – ich will das ganz vorsichtig sagen – andeutet,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Na ja, schaun wir mal!)

nachhaltig greift, dann steigt die Nachfrage nach Arbeitskräften. Das erleben wir im Moment. Dies führt dann zu einem höheren Lohnniveau, wie auch jetzt schon erkennbar. Im Übrigen ist das nicht meine Feststellung. Da würde ich Sie herzlich bitten, im „Handelsblatt“ von gestern nachzuschlagen, wo ein gewerkschaftsnahes Institut genau dies feststellt. Der Eingriff des Staates selbst in die Lohnfi ndung ist der falsche Weg, denn er gefährdet Arbeitsplätze.

Natürlich will ich noch eines deutlich machen: Der beste Weg dazu, um möglichst viele Menschen auch in höherwertige Arbeitsplätze hineinzubekommen, ist Bildung. Wir müssen den Menschen die beste Bildung garantieren, die wir ihnen sozusagen organisieren können, um das mit einem einfachen Wort zu formulieren. Da verweise ich auch auf den Kabinettsbeschluss zum 2-Jahres-Haushalt. Ich denke, da haben wir viel Vernünftiges getan.

Eine Zwischenfrage bitte: Ist denn aus Sicht der Landesregierung zum Beispiel der Mindestlohn ein Eingriff in die Lohnpolitik?

Das kommt darauf an, was Sie unter Mindestlohn verstehen. Wenn es ein gesetzlicher, über alle Branchen gehender Mindestlohn ist, dann ist das natürlich ein Eingriff.

Ich danke Ihnen.

Vielen Dank, Herr Minister Seidel.

Ich will an der Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass es sich bei den laut Geschäftsordnung möglichen Fragen nicht um Zwischenfragen, sondern um Zusatzfragen handelt.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Bitte, Herr Minister. Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 11 und 12 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren!

Vorbemerkung:

11. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbrau cherschutz beabsichtigt die Ausweisung von fünf Naturschutz gebieten im Peenetal von insgesamt circa 18.000 Hektar, das heißt, von mehr als 80 Prozent des Territoriums.

Welche Einschränkungen hinsichtlich der volkswirtschaft lichen Nutzung wären für den Bereich dieser Naturschutzgebiete zu erwarten?

Zu der Vorbemerkung möchte ich Folgendes feststellen: Im Jahr 1992, da waren Sie, Herr Andrejewski, wahrscheinlich ja noch nicht hier.

Zu Besuch schon mal als Tourist.

Zu Besuch? Also wenn Sie zu Besuch hier waren, dann müssten Sie Folgendes wissen:

(Heiterkeit bei Minister Henry Tesch)

Wenn Sie bei dem Besuch aufgenommen haben, dass das Projektgebiet knapp 40.000 Hektar ausmacht, weil Sie von einem Gesamtgebiet sprechen, ich weiß nicht, wie Sie das umreißen wollen, dann kann ich hier heute feststellen: Dieses Gebiet ist von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung. Es hat einen Vertrag gegeben zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, den heutigen Landkreisen Demmin, Ostvorpommern, der Stadt Demmin, Loitz, Jarmen, Gützkow, Anklam und dem Förderverein Naturschutz. In diesem Vertrag ist festgelegt worden, dass das Projektgebiet mit 39.806 Hektar festgelegt wird und ein Finanzvolumen des Bundes – das betone ich ausdrücklich – von gut 28 Millionen Euro bereitgestellt wird. Mit der geplanten Ausweisung von Naturschutzgebieten im Peenetal erfüllen das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Zweckverband – der Zweckverband, das sind die Gemeinden und Landkreise, die ich Ihnen gerade genannt habe – eine Verpfl ichtung, die sie im Rahmen der Teilnahme an dem Förderprogramm des Bundes, nämlich die Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung, übernommen haben.

Voraussetzung für die Bundesförderung war unter anderem, dass das Land und die Gemeinden und Landkreise sich schriftlich bereiterklärt haben, die Kernzone des Projektgebietes bis zum Ende der Projektlaufzeit – das ist Ende 2008 – als Naturschutzgebiete auszuweisen. Mit der ebenfalls 1992 erfolgten Einverständniserklärung durch den Zweckverband und die beteiligten Gemeinden und Landkreise hat die Region die Chance ergriffen – auch das ist im Übrigen eine entscheidende Aussage –, die in Mitteleuropa einmalige Flusslandschaft zu erhalten und mit einem hohen fi nanziellen Aufwand, insgesamt über 28 Millionen Euro, und mithilfe des Bundes und des Landes weiterzuentwickeln. Diese Förderung haben sehr viele Landnutzer und Landeigentümer genutzt. Dieses hat im Übrigen erst ermöglicht, sich aus den nicht mehr zu bewirtschaftenden Flächen zurückzuziehen. Aus diesem Grund sind durch die geplante Ausweisung der

Naturschutzgebiete, die unter intensiver Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erfolgt ist, selbstverständlich keine volkswirtschaftlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

Zweite Frage:

12. Inwieweit wären bei einer Aussetzung des „Naturschutz-Groß-Projektes Peenetal-PeeneHaff-Moor“ Regressforderungen der EU zu befürchten?

Ich habe bereits angedeutet, wir sind in einem Prozess, was die Ausweisung anbetrifft. Wenn der Zweckverband – das sind die Gemeinden, die Landkreise – diesen Zweck nicht erfüllt, wird der Bund die Mittel zurückfordern.

Oh schade, ich hätte Ihnen gern noch mehr erzählt.

(Heiterkeit bei den Abgeordneten)

Erzählen Sie noch mehr!

Ja, Frau Präsidentin, darf ich das machen?

Wenn Sie mit Ihren Ausführungen noch nicht am Ende waren, Herr Minister, können Sie selbstverständlich die Antwort fortsetzen.

Ja. Ich wollte Ihnen auch noch einmal deutlich machen, dass dieses Projekt seit 1992 läuft.

Ich habe mir jetzt auch noch einmal angesehen, Sie kommen aus Baden-Baden?

Aus dem Schwarzwald ursprünglich.

Aus dem Schwarzwald, aber Sie haben in Ihr Büchlein geschrieben …